Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 09.08.1991

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 26.03.1991 - 42-VI-90   

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https://dejure.org/1991,3702
VerfGH Bayern, 26.03.1991 - 42-VI-90 (https://dejure.org/1991,3702)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.1991 - 42-VI-90 (https://dejure.org/1991,3702)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 1991 - 42-VI-90 (https://dejure.org/1991,3702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1094 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 160
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03

    Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis;

    Sie sind nicht dazu bestimmt, auch auf längere Dauer angelegten ruhenden Verkehr aufzunehmen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 1991 - Vf. 42-VI/90 -, NVwZ 1992, 160).
  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Letzteres ist der Fall, wenn ein Fachgericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36; vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57; vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 174/98

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei als Gemeindebedarfsfläche

    Unabhängig davon, ob, wie Rechtsprechung und herrschende Meinung annehmen (vgl. Senat BGHZ 88, 51, 59; 118, 59, 66; Urteil vom 25. Januar 1973 - III ZR 256/68 - NJW 1973, 616, 618 f; BGH, Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 59/89 - NJW 1991, 176 f; BVerwG NVwZ 1986, 556; 1998, 842, 844 mit Einschänkungen für den Bestandsschutz; BayVerfGH NVwZ 1986, 551 f; 1992, 160; BayVerwGH NVwZ-RR 1997, 343; Krautzberger, in Battis/Krautzberger/Löhr aaO § 1 Rn. 7; Krohn, Festschrift für Schlichter 1995, 439, 441 f; Papier aaO Rn. 58 ff, 66, 410 f), die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG das Recht des Eigentümers umfaßt, sein Grundstück im Rahmen der Gesetze zu bebauen ("Baufreiheit"), oder ob es sich bei der baulichen Nutzbarkeit eines Grundstücks nur um eine aus dem Inhalt des privaten Eigentums ausgeschiedene, öffentlich-rechtlich "zugeteilte" oder "verliehene" Befugnis handelt (vgl. Breuer DÖV 1978, 189, 190 f; ders., in Schrödter BauGB 6. Aufl. § 42 Rn. 7 ff; Schmidt-Assmann DVBl. 1972, 627, 632; Schulte DVBl. 1979, 133), können sich gesetzliche Regelungen, durch die die bauliche Nutzbarkeit allgemein eingeschränkt oder aufgehoben wird oder die planerische Festsetzungen erlauben, die die bisherige Bodennutzbarkeit eines Gebiets aufheben oder ändern - ohne die Privatnützigkeit der Nutzung als solche anzutasten (vgl. Papier aaO Rn. 422) -, im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) halten, soweit die weiteren verfassungsrechtlichen Erfordernisse hierfür - insbesondere die Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Erhaltung der Substanz des Eigentums und die Beachtung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG - erfüllt sind (vgl. BVerfGE 31, 275, 284 f; 79, 174, 198; 83, 201, 211 ff; 87, 114, 138 f; BVerfG NJW 1998, 367 f).
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 2 BV 02.3044

    Stellplatzablöse: Keine Rückzahlungspflicht der Landeshauptstadt München

    Diese gesetzlichen Regelungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; sie halten sich vielmehr, gerade wegen der Ablösungsbefugnis, im Rahmen einer zulässigen Sozialbindung des Eigentums (vgl. BayVerfGH v. 26.3.1991 NVwZ 1992, 160).

    Die Stellplatzablösung trifft mithin eine von der Allgemeinheit als Verursacher abgrenzbare Gruppe; ihre Heranziehung ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung gegenüber denjenigen Bauherrn geboten, die ihrer Stellplatzverpflichtung durch reale Herstellung der erforderlichen Stellplätze nachkommen (vgl. BayVerfG v. 26.3.1991 NVwZ 1992, 160).

  • VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10

    Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB

    Der Gesetzgeber knüpft dadurch im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäudeeigentum aus dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. VerfGH vom 26.3.1991 = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.4.1991 = VerfGH 44, 41/51).
  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 14-VI-18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Denn dies würde voraussetzen, dass die Gerichte insoweit den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung (hier: Art. 103 Abs. 1 BV) und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hätten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36; vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57; vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.), was hier nicht der Fall ist.
  • VGH Bayern, 23.08.2001 - 2 B 98.2905

    Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses; Stellplatzbedarf für den

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  • VG Ansbach, 06.05.1992 - AN 3 K 91.02355

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Auflage; Herstellung von Garagen und

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  • VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 08.1141

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Stellplatzablöse; Rückzahlung; nachträglicher

    Diese gesetzlichen Regelungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; sie halten sich vielmehr, gerade wegen der Ablösungsbefugnis, im Rahmen einer zulässigen Sozialbindung des Eigentums (vgl. BayVerfGH vom 26.3.1991 NVwZ 1992, 160).
  • LG Ingolstadt, 24.01.2019 - 14 S 436/18

    Beschränkung von Fensteröffnungen an Grenzbau

    Das Berufungsgericht knüpft daher an den vom Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums an den Umstand an, dass das Gebäude Eigentum aus den dem Eigentümer zuzurechnenden Gründen situationsbelastet ist (vgl. BVerfGH vom 26.03.1991, = VerfGH 44, 33/37; VerfGH vom 30.04.1991, = VerfGH 44, 41/51).
  • VGH Bayern, 13.12.1999 - 2 B 96.1068

    Entstehen einer weiteren Stellplatzverpflichtung bei Änderung baulicher Anlagen

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 09.08.1991 - 117-VI-90   

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https://dejure.org/1991,5376
VerfGH Bayern, 09.08.1991 - 117-VI-90 (https://dejure.org/1991,5376)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.1991 - 117-VI-90 (https://dejure.org/1991,5376)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 1991 - 117-VI-90 (https://dejure.org/1991,5376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1094
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage

    Abgesehen davon, dass nicht jede Verletzung einer prozessualen Hinweispflicht gleichbedeutend ist mit einer Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 66, 116, 146 f; 67, 90, 95 f; BayVerfGH NJW 1992, 1094; BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - I ZB 72/07 - juris, Rn. 12), kann nicht davon ausgegangen werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einem Gehörsverstoß beruht.
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Hinweis-, Aufklärungs- und Erörterungspflichten, die über die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen, sich zu dem der Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalt zu äußern, sind, auch wenn sie im einfachen Prozessrecht verankert sind, nicht von der Schutzwirkung des Rechts auf Gehör umfasst (VerfGH vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/102).

    In einem solchen Fall legt das Gericht seiner Entscheidung letztlich einen Sachverhalt zugrunde, zu dem sich die Parteien nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 44, 96/102; 58, 266/270; VerfGH vom 17.7.2013 - Vf. 65-VI-12 - juris Rn. 42).

    Dass die Kammer nicht darüber hinausgehend konkret dargelegt hat, ob, in welchem Umfang und auf welcher Grundlage sie einen anderen Auskunftsantrag für erfolgversprechend erachtete, dürfte unter Berücksichtigung der richterlichen Unparteilichkeit und angesichts des Umstands, dass der Beschwerdeführer Rechtsanwalt ist, bereits einfachrechtlich nicht zu beanstanden sein (vgl. VerfGHE 44, 96/101; BVerfG vom 25.7.1979 NJW 1979, 1925/1927).

  • VerfGH Bayern, 07.04.2022 - 66-VI-19

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Beurteilung der

    Hinweis-, Aufklärungs- und Erörterungspflichten, die über die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen, sich zu dem der Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalt zu äußern, sind, auch wenn sie im einfachen Prozessrecht verankert sind, nicht von der Schutzwirkung des Rechts auf Gehör umfasst (VerfGH vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/102; BayVBl 2014, 448 Rn. 35).

    In einem solchen Fall legt das Gericht seiner Entscheidung letztlich einen Sachverhalt zugrunde, zu dem sich die Parteien nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 44, 96/102; 58, 266/270; BayVBl 2014, 448 Rn. 35).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Abgesehen davon, dass nicht jede Verletzung einer prozessualen Hinweispflicht eine Versagung des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. BVerfGE 66, 116, 146 f.; 67, 90, 95 f.; BayVerfGH NJW 1992, 1094; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 139 Rdn. 122; ferner BGH, Urt. v. 22.2.2001 - I ZR 227/00, GRUR 2001, 754, 755 - Zentrum für Implantologie), entspricht der Vortrag der Rechtsbeschwerde schon nicht den förmlichen Erfordernissen des § 85 Abs. 4 Nr. 3 MarkenG.
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht ist die Erteilung eines gerichtlichen Hinweises jedenfalls dann nicht geboten, wenn schon der Prozessgegner auf Mängel des Vortrages hingewiesen hat (vgl. BayVerfGH, NJW 1992, 1094; OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 949-950; MsK/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 139 Rn. 7; R/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 14. Aufl., § 77 Rn. 3; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 139 Rn. 83 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    Hierfür hat er den wesentlichen Sachverhalt vorzutragen, aus dem die Rechtsverletzung hergeleitet wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 29.11.2022 - 5-VI-22

    Landesverfassungsbeschwerde gegen eine nach Bundesrecht ergangene

    Der Beschwerdeführer hat den wesentlichen Sachverhalt so vorzutragen, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16; vom 15.7.2022 - Vf. 96-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

    Hierfür hat der Beschwerdeführer den wesentlichen Sachverhalt vorzutragen, aus dem die Rechtsverletzung hergeleitet wird, sodass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 12.1.2022 - Vf. 19-VI-21 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

    Hierfür hat er den wesentlichen Sachverhalt vorzutragen, aus dem die Rechtsverletzung hergeleitet wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98; vom 9.8.2021 - Vf. 111-VI-20 - juris Rn. 33).
  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

    Es gehört gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG zum Inhalt einer Verfassungsbeschwerde, dass der Beschwerdeführer die konkreten Handlungen oder Unterlassungen, durch die er in seinen Grundrechten verletzt sein soll, bezeichnet und hierzu den wesentlichen Sachverhalt vorträgt, aus dem die Rechtsverletzung hergeleitet wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 18.3.1983 VerfGHE 36, 44/45 ; vom 9.8.1991 VerfGHE 44, 96/98).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

  • VerfGH Bayern, 15.07.2022 - 96-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verweisungsbeschlüsse

  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838

    Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 5 ZB 19.50014

    Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 4 ZB 20.30870

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33239

    Grundsatzrüge zur Gruppenverfolgung von Jesiden

  • VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 109/03
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