Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
Rechenschaftsbericht
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen an die Rechnungslegung politischer Parteien im Hinblick auf staatliche Parteienfinanzierung - Rechenschaftspflicht gem Art 21 Abs 1 S 4 GG verlangt auch im Rahmen des § 19 Abs 4 S 3 PartG 1994 die Vorlage eines materiell richtigen Rechenschaftsberichts
- Wolters Kluwer
Festsetzung staatlicher Mittel im Rahmen der Parteienfinanzierung; Erfordernis der materiellrechtlichen Richtigkeit des Rechenschaftsberichts vor dem Hintergrund der Durchsetzung des Transparenzgebots; Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung; Verfassungsunmittelbarer ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 21 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der CDU gegen die Herabsetzung des staatlichen Zuschusses zur Parteienfinanzierung wegen unrichtiger Rechenschaftslegung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
- 123recht.net (Pressebericht, 16.9.2004)
CDU-Beschwerde wegen Parteispendenaffäre zurückgewiesen // Von Parteien "ordnungsgemäße Buchführung" gefordert
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Papierfundstellen
- BVerfGE 111, 54
- NJW 2005, 126
- NJW 2005, 133
- NVwZ 2005, 437 (Ls.)
- DVBl 2004, 1357
- DVBl 2004, 1365
Wird zitiert von ... (149) Neu Zitiert selbst (85)
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Grundrechte, die den Parteien unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen, sind nicht Bestandteil der durch Art. 21 GG geschützten Rechtsstellung und können deshalb nicht im Organstreitverfahren verfolgt werden (vgl. hierzu BVerfGE 4, 27 ; 11, 239 ; 82, 322 ; 84, 290 ; 85, 264 ).Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Zugleich soll die innere Ordnung der Parteien durch die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gegen undemokratische Einflüsse gesichert werden (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
Um ihr noch näher zu kommen, wurde die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung auf die Verwendung der Mittel und das Vermögen der Parteien erstreckt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Schon der Wortlaut der Vorschrift im Grundgesetz spricht dafür, dass sie auf eine möglichst vollständige Rechenschaftslegung zielt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Solche Einschränkungen müssen indes stets mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift vereinbar sein (BVerfGE 85, 264 ).
Dementsprechend müssen allerdings nur solche Zuwendungen nach ihrer Herkunft verzeichnet werden, vermittels derer ihrem Umfang nach politischer Einfluss ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 85, 264 ).
Die Bestimmung dieser Grenze obliegt dem Gesetzgeber, der hierfür über einen gewissen Einschätzungsspielraum verfügt, bei dessen Wahrnehmung er nicht zuletzt auch Gesichtspunkte der Praktikabilität berücksichtigen darf (BVerfGE 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Der Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG spricht zwar dafür, dass die Publizitäts- und Transparenzpflicht auf eine möglichst vollständige Rechnungslegung zielt (BVerfGE 85, 264 ).
Die dem Gesetzgeber in Art. 21 Abs. 3 GG eröffnete Regelungsbefugnis gestattet aber gewisse Einschränkungen der Offenlegungspflicht, vor allem aus Gründen der Praktikabilität (BVerfGE 85, 264 ), sofern sie mit dem Sinn und Zweck des Transparenzgebots vereinbar sind (BVerfGE 85, 264 ).
Eine Partei kann den ihr nach dem Grundgesetz zukommenden Aufgaben, vor allem der Transformation des durch sie integrierten und kanalisierten Bürgerwillens zum Staatswillen, nur dann gerecht werden, wenn sowohl die innerparteiliche Demokratie als auch gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Parteien gemäß den verfassungsrechtlichen Prämissen gewährleistet sind und wenn dem Bürger bei seiner Wahlentscheidung klar ist, welche Interessen er mit der Abgabe seiner Stimme für eine bestimmte Partei unterstützt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Es steht dem Gesetzgeber deshalb auf Grund der ihm durch Art. 21 Abs. 3 GG eröffneten Regelungsbefugnis frei, die Rechenschaftslegung mit der staatlichen Parteienfinanzierung zu verknüpfen (vgl. BVerfGE 85, 264 ) und für den Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen (§ 19 Abs. 4 Satz 3, § 23 Abs. 4 Satz 3 PartG 1994) oder gar Sanktionen (§ 23a PartG 1994) vorzusehen.
Diese Rechtsfolge ist im Gegenteil verhältnismäßig; denn sie trägt dem Verfassungsgebot, die Transparenzpflicht effektiv auszugestalten (BVerfGE 85, 264 ), in besonderer Weise Rechnung.
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich - ebenso wie bei der durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgten gleichen Behandlung der Wähler - die Gleichheit strikt und formal (BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).
Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich - ebenso wie bei der durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgten gleichen Behandlung der Wähler - die Gleichheit strikt und formal (BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Alle Parteien müssen grundsätzlich formal gleich behandelt werden (BVerfGE 8, 51 ).
Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 44, 125 ; 47, 198 ).
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Der Wähler soll sich unter anderem über die Kräfte unterrichten können, die die Politik der Parteien bestimmen, und er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).Dementsprechend müssen allerdings nur solche Zuwendungen nach ihrer Herkunft verzeichnet werden, vermittels derer ihrem Umfang nach politischer Einfluss ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 85, 264 ).
Er allein ist geeignet, eine Verflechtung von politischen und wirtschaftlichen Interessen offenzulegen und den Wähler über jene Kräfte zu informieren, die die Politik der einzelnen Parteien bestimmen (BVerfGE 24, 300 ; siehe auch BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 85, 264 ).
Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Ob eine Partei ihrer Rechenschaftspflicht genügt hat oder ob die hieran zu stellenden Anforderungen ohne ausreichende (einfach-) gesetzliche Grundlage im Einzelfall überspannt wurden, betrifft unmittelbar auch die Anwendung des Art. 21 Abs. 1 GG, eine Verfassungsbestimmung, die die Parteien als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente für die politische Willensbildung des Volkes ausdrücklich anerkennt und in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhebt (BVerfGE 1, 208 ; 2, 1 ; 4, 27 ; 5, 85 ; 11, 266 ; 41, 399 ).Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99 ), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Diese ist allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes von Art. 2 Abs. 1 GG garantiert und steht damit vor allem unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ; 91, 335 ).Zu dieser Ordnung gehören nicht nur die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften, sondern auch deren Auslegung durch den Richter und ebenso die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung gewonnenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 74, 129 ).
Der anerkannten Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts (BVerfGE 34, 269 ; 49, 304 ; 65, 196 ; 69, 188 ; 71, 354 ; 74, 129 ; 82, 6 ) sind jedoch Grenzen gezogen, und zwar nicht nur durch den Grundsatz der Gesetzesbindung in Art. 20 Abs. 3 GG.
Legt der Richter offene Gesetzesbegriffe aus oder bildet er Recht fort, stehen die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG nur dann mit der Verfassung in Einklang, wenn sie den Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vornehmlich dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit entsprechen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ).
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 44, 125 ; 47, 198 ).
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75
Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
- BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
Treuhandanstalt
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01
Parteienfinanzierung/CDU
- BVerwG, 04.02.2003 - 6 B 68.02
Auslaufendes Recht; Parteienfinanzierung.
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über …
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
- BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63
Blinkfüer
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79
Devisenbewirtschaftung
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
- BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56
Gesamtdeutsche Volkspartei
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74
Strukturförderung
- BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
- BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52
Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80
Sozialplan
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …
- BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
- BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am …
- BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
- BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
- BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79
Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus …
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch …
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74
Sachverständigenhaftung
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
Punitive Damages
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
- BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05
Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts anerkannt; aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Vorrang des Gesetzes folgt kein Verbot für die Gerichte, vorhandene Lücken im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen (BVerfGE 82, 6, 11 f.; 111, 54, 82, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16
Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen
Er ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - BVerfGE 19, 342 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 und vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54 ). - BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17
Städte dürfen Fahrverbote verhängen
Er ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - BVerfGE 19, 342 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 und vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54 ).
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R
Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener …
i) Auf eine vom Gesetz abweichende rechtswidrige Verwaltungspraxis der Beklagten kann sich der von der Klägerin repräsentierte Personenkreis nicht berufen (vgl BVerfG Beschluss vom 17.6.2004 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54) . - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Das Rechtsstaatsprinzip enthält keine bis in alle Einzelheiten gehenden, eindeutig bestimmten Ge- oder Verbote, sondern ist entsprechend den jeweiligen sachlichen Gegebenheiten zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 65, 283 ; 111, 54 ).Angesichts dieser Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips ist bei der Ableitung konkreter Bindungen mit Behutsamkeit vorzugehen (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. auch BVerfGE 57, 250 ; 65, 283 ; 111, 54 ).
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Das Bundesverfassungsgericht beschränkt seine Kontrolle, auch soweit es um die Wahrung der Kompetenzgrenzen aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG geht, auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 96, 375 ; 111, 54 ).Auch der unter dem Grundgesetz seit jeher anerkannten Befugnis der Gerichte zur Fortbildung des Rechts (vgl. BVerfGE 111, 54 m.w.N.) sind jedoch ihrerseits Grenzen gezogen.
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Seine Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die rechtsfortbildende Auslegung durch die Fachgerichte die gesetzgeberische Grundentscheidung und dessen Ziele respektiert (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 111, 54 ) und ob sie den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung folgt (vgl. BVerfGE 96, 375 ; 113, 88 ; 122, 248 ). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Aufgrund seines formalen Charakters (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 85, 264 ; 111, 54 ; 135, 259 ; stRspr) hat aber grundsätzlich jeder Eingriff in die chancengleiche Teilhabe der Parteien am politischen Wettbewerb zu unterbleiben, der nicht durch einen besonderen, in der Vergangenheit als "zwingend" bezeichneten Grund gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 47, 198 ; 111, 54 ; 135, 259 ). - BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem …
1. Politische Parteien sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren antragsberechtigt, wenn sie eine Verletzung von Grundrechten geltend machen, die ihnen unabhängig von ihrem besonderen verfassungsrechtlichen Status wie jedermann zustehen (vgl. BVerfGE 84, 290 ; 111, 54 ).Allerdings ist diese nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG garantiert und steht damit vor allem unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ; 91, 335 ; 111, 54 ).
b) Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften einschließlich deren Auslegung durch den Richter und die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung gewonnenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 74, 129 ; 111, 54 ).
Die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG stehen aber nur dann mit der Verfassung in Einklang, wenn sie den Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vornehmlich dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, entsprechen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 111, 54 ).
Eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips liegt demnach nicht vor, wenn die angegriffenen hoheitlichen Maßnahmen und die sie bestätigenden Gerichtsentscheidungen in der verfassungsmäßigen Ordnung ihre Grundlage finden, der Durchsetzung und dem wirksamen Schutz eines Verfassungsgutes dienen, das im Gesetzesrecht verankert ist und vom Grundgesetz selbst als elementarer Bestandteil seines Wertesystems begriffen wird (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 111, 54 ), sowie den Grundsätzen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen ist.
Liegen diese Voraussetzungen vor, ist zugleich auch eine Verletzung des Willkürverbots ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 111, 54 ).
c) Als zu schützendes und durchzusetzendes Verfassungsgut kommt im vorliegenden Zusammenhang vor allem das Transparenz- und Publizitätsgebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Er soll die Möglichkeit haben, die Übereinstimmung zwischen den politischen Programmen und dem Verhalten derer zu prüfen, die mit Hilfe finanzieller Mittel auf die Parteien Einfluss zu nehmen suchen (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 111, 54 ).
Darüber hinaus soll die Veröffentlichungspflicht zur Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb beitragen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 85, 264 ; 111, 54 ).
Schon der Wortlaut der Vorschrift im Grundgesetz spricht dafür, dass sie auf eine möglichst vollständige Rechenschaftslegung zielt (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 54 ).
d) Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 111, 54 ).
Aufgrund der durch Art. 21 Abs. 5 GG eröffneten Regelungsbefugnis steht es ihm grundsätzlich frei, die Pflicht zur Rechenschaftslegung mit der staatlichen Parteienfinanzierung zu verknüpfen (vgl. BVerfGE 85, 264 ) und unter Beachtung der rechtsstaatlichen Gebote der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit für den Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen oder gar Sanktionen vorzusehen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Dem ist durch eine gesteigerte Prüfungstiefe seitens des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Erfüllung der Rechenschaftspflicht durch die Parteien sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts als auch hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Fachgerichte Grundrechte der Parteien verletzt oder ob sie ihre Rechtfertigung in der verfassungsmäßigen Ordnung, namentlich im Publizitäts- und Transparenzgebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG, und dessen einfachrechtlicher Konkretisierung im Parteiengesetz findet (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen der Fachgerichte lediglich auf Fehler hin zu überprüfen, die geeignet sind, die Beachtung der Grundrechte der Parteien infrage zu stellen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Sie zielt auf die Beachtung des durch Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG verfassungsrechtlich vorgegebenen Transparenz- und Publizitätsgebots, das als zu schützendes und durchzusetzendes Verfassungsgut grundsätzlich geeignet ist, eine Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Parteien aus Art. 2 Abs. 1 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Danach kann er festlegen, wie die Parteien ihrer Verpflichtung zur Rechenschaftslegung gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG im Einzelnen nachzukommen haben (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 54 ).
Es steht ihm dabei frei, für den Fall der Verletzung der Offenlegungspflichten das Nichtentstehen von Ansprüchen oder dem Grundsatz der Angemessenheit entsprechende Sanktionen vorzusehen (vgl. BVerfGE 111, 54 ).
Auch unter Berücksichtigung der aus Art. 21 Abs. 1 GG sich ergebenden Prüfungstiefe (vgl. BVerfGE 111, 54 ) begegnet die Anwendung von § 31b PartG durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem angegriffenen Urteil vom 12. Dezember 2012 im Ergebnis keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Aufgrund dieser Selbstbindung kann den Verdingungsordnungen als den verwaltungsinternen Regelungen über Verfahren und Kriterien der Vergabe eine mittelbare Außenwirkung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 280 [299 f.]; - 111, 54 [108]; BVerwGE 35, 159 [161]; 104, 220 [223]; BGHZ 139, 259 [267];… Dörr, DÖV 2001, S. 1014 [1017]). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
- BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20
Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln nach Gebrauchtwagenkauf: Einordnung des …
- BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05
Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und …
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14
Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde; …
- BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Polizeioberkommissars …
- BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress …
- BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16
Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08
Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot; …
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend …
- BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05
Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische …
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BFH, 11.12.2013 - I R 4/13
Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend …
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung …
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R
Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …
- BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 2007/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nachzahlung von Beiträgen zur …
- BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13
Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im …
- BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23
Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der …
- BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14
Die Auslegung des § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz, wonach der darin …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 6 B 19.11
Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln …
- BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08
Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich …
- BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12
Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot; …
- BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 1373/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung im …
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 8/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 2.14
Informationsanspruch gegenüber wissenschaftlichem Dienst des Bundestages - …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2020 - 4 LB 45/17
Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11
Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer …
- BVerfG, 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09
Kostenfestsetzung gem § 202 SGG, Anl 1 Nr 1220 GKG 2004, Anl 1 Nr 1640 GKG 2004 …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22
Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …
- BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18
Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08
Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen …
- BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1496/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen unterbliebene Vollstreckung einer …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 121/14
Aufhebung eines Parteiausschlusses unter Verkennung der insofern eingeschränkten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2011 - 3a B 1.11
Unrichtigkeit eines Rechenschaftsberichts einer politischen Partei; …
- SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18
Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 32.11
Politische Partei; Rechenschaftsbericht; Feststellung von Unrichtigkeiten; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23
Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung; …
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvR 1509/10
Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG …
- OLG Köln, 11.12.2014 - 7 U 23/14
Amtspflichtverletzungen des Bundeszentralamts für Steuern im Zusammenhang mit der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 1 S 127.12
NPD-Antrag auf Unterlassung eines Internetaufrufes im Rahmen des Bündnisses …
- BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvR 2360/07
Zur Anwendung von § 18 Abs 4 UmwStG 1995 idF vom 20.12.1996 auf den Formwechsel …
- BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10
Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach …
- BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 745/14
Recht auf rechtliches Gehör (Pflicht zur Berücksichtigung einer bei der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R
Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger …
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19
Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln, …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07
Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der …
- BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer …
- BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12
Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
- BVerwG, 27.04.2016 - 6 C 5.15
Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Teilrücknahme; …
- BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10
Rspr des BFH zu klarstellendem Charakter von § 3 Abs 1 S 4 InvZulG 1999 vom …
- VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17
Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 518/02
Festsetzung des Wertes des Gegenstands einer anwaltlichen Tätigkeit
- SG Berlin, 25.01.2016 - S 10 R 3345/14
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Apotheker - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - 3 B 26.17
Rechenschaftsbericht über Einnahmen einer politischen Partei aus Goldhandel
- BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3227/08
Keine Grundrechtsverletzung durch Zugrundelegung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 1 S 401/24
Unterstützung der AfD-kritischen Initiative "Durlach leuchtet für Demokratie" …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - L 1 KR 187/16
- VG Berlin, 20.05.2008 - 2 A 28.07
NPD muss staatliche Mittel zurückzahlen
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Implantation eines bioresorbierbaren …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 6 C 11098/11
Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten war zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 1 S 2139/17
Teilnahmerecht einer Splitterpartei an einer Podiumsdiskussion
- KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18
Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von …
- BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 1336/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 3 B 16.13
Partei; Parteienfinanzierung; Spende; Spendenannahmeverbot; Verstoß; rechtswidrig …
- VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09
Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig
- BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
Rentenberechnung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Beginn der Rente - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2016 - L 1 KR 459/16
Aufwandspauschale; Spezialisierte stationäre palliativmedizinische …
- OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Versammlung; Protestcamp; Waldbesetzung; Kooperationspflicht; Versammlungsleiter; …
- VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 2/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 3 N 107.08
Parteienfinanzierung; staatliche Teilfinanzierung; Rechenschaftsbericht; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20
Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18
Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V
- VG Berlin, 26.01.2017 - 2 K 69.16
Keine Verdrängung des Anwendungsbereichs des Informationsfreiheitsgesetzes durch …
- VG Hannover, 19.03.2014 - 11 A 3631/10
Anspruch eines Jugendverbands auf Zahlung von Fördermitteln für das Jahr 2010 und …
- FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 2427/17
Umsatzsteuer - Setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG …
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 9 S 3751/21
Zur Frage der Anrechnung einer Vorlesung auf die Lehrverpflichtung eines …
- VG Berlin, 09.01.2020 - 2 K 170.19
Verstoß gegen ein Spendenannahmeverbot
- VG Düsseldorf, 02.09.2021 - 20 L 1877/21
AfD darf Volkspark in Duisburg-Rheinhausen für Wahlkampfveranstaltung nutzen
- BVerwG, 13.05.2020 - 6 C 16.18
Ausgaben; Bruttoprinzip; Einnahmen; Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit; …
- VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl
- VG Berlin, 26.01.2017 - 2 K 292.16
Bundestag muss Dokumente zu Parteispenden herausgeben
- VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines …
- OLG Hamburg, 29.03.2011 - 9 U 154/10
Sicherstellung des gezahlten Reisepreises: Absage der Reise vor der Insolvenz des …
- VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08
Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels
- LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VU 1/10
Urteil von grundsätzlicher Bedeutung
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 11/20
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05
Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen …
- VG Düsseldorf, 20.04.2017 - 20 L 1740/17
Partei "Die Linke" bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2015 - L 6 AS 1863/14
Rechtsanwaltsvergütung bei Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens durch …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 12 K 574/11
- AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
Kriterien für die Abgrenzung von kongruenten zu inkongruenten Leistungen des …
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 2389/18
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
Handelsregisterverfahren: Aussetzung zur Vorlage an das Landesverfassungsgericht …
- LSG Sachsen, 09.03.2015 - L 8 AS 951/13
Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs - …
- VerfGH Saarland, 09.11.2009 - Lv 3/09
Vereinbarkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Bauprüfvergütung mit dem …
- VG Düsseldorf, 25.04.2016 - 15 K 8718/15
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 AL 1765/22
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Anwendbarkeit der …
- VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 3 B 28.21
AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten
- LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10
- LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 145/10
- VG Stuttgart, 26.10.2020 - 7 K 5192/20
Rechte und Pflichten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Beteiligte …
- VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 3/15
Investitionskostenförderung einer Kindertagesstätte
- VG Berlin, 18.01.2007 - 2 A 24.05
Verwaltungsgericht weist Klagen der SPD gegen Sanktionen wegen nicht …
- VG Berlin, 26.09.2019 - 2 K 40.19
Partei Liberal-Konservative-Reformer: Rückzahlungsforderungen des Bundestages …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2017 - L 14 U 91/13
- VG Köln, 17.09.2007 - 11 K 4108/06
Aufsichtsbehördliche Anforderung einer (neuen) Konformitätserklärung für ein …
- VG Berlin, 05.11.2009 - 10 A 267.08
Freistellung von der Emissionshandelspflicht (hier: Abgabenpflicht für eine …
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU