Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.04.2005

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05   

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https://dejure.org/2005,2793
BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05 (https://dejure.org/2005,2793)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2005 - 2 StR 298/05 (https://dejure.org/2005,2793)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 2 StR 298/05 (https://dejure.org/2005,2793)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmitteldelikte: Bewaffnetes Handeltreiben; Verurteilung wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf Grund der Tatbegehung mit einer geladenen Schreckschusspistole; Ansehen einer mit Platzpatronen geladenen Schreckschusspistole als eine ...

  • Judicialis

    BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Schreckschusswaffe als Schusswaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 73
  • NStZ 2006, 176
  • StV 2006, 23
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Die geladene Schreckschusswaffe, bei der - wie hier - der Explosionsdruck nach vorne austritt, ist nicht nur eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (BGHSt 48, 197 f.), sondern auch eine Schusswaffe im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG.

    Durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 4. Februar 2003 (BGHSt 48, 197 f.) wird die geladene Schreckschusswaffe der geladenen Gaswaffe gleich gestellt, die schon bisher allgemein (vgl. hierzu u.a. BGH NStZ 2000, 433 m.w.N.) als Schusswaffe angesehen wurde (BGHSt 48, 197, 201).

    Sie sind deshalb gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG Waffen im technischen Sinne ("Schusswaffen"), für deren Führen es nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG auch eines Waffenscheins (Kleiner Waffenschein) bedarf (vgl. hierzu im Einzelnen BGHSt 48, 197, 204).

  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Da bereits bisher eine geladene Gaspistole (ebenso wie eine funktionstüchtige Luftdruckpistole; vgl. hierzu BGH, Urt. vom 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99 - auszugsweise in NStZ 2000, 431) im Rahmen des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG als Schusswaffe im Sinne dieser Vorschrift angesehen wurde (vgl. u.a. Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 30 a Rdn. 13 m.w.N.), muss dies für die gleichzustellende Schreckschusswaffe ebenso gelten.
  • BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05

    Revisibilität der Beweiswürdigung (erforderliche tragfähigen, verstandesmäßig

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Auf die Frage, ob es sich bei der ebenfalls verwendeten Sprühdose mit Reizgas (vgl. hierzu auch BGHSt 22, 230, 231; BGH NStZ 2000, 87, 88; BGH, Urt. vom 9. August 2001 - 4 StR 227/01; BGH, Urt. vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05) um einen "sonstigen Gegenstand" im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt und auch deshalb dieser Tatbestand erfüllt ist, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Das Landgericht hat zutreffend (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 60 und Versuch 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2) den Betrug darin gesehen, dass R. - entsprechend getäuscht - die Plastiktüte mit dem Haschisch im Vertrauen auf Zahlungsbereitschaft ohne Vorkasse aushändigte.
  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 319/68
    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Auf die Frage, ob es sich bei der ebenfalls verwendeten Sprühdose mit Reizgas (vgl. hierzu auch BGHSt 22, 230, 231; BGH NStZ 2000, 87, 88; BGH, Urt. vom 9. August 2001 - 4 StR 227/01; BGH, Urt. vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05) um einen "sonstigen Gegenstand" im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt und auch deshalb dieser Tatbestand erfüllt ist, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01

    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Auf die Frage, ob es sich bei der ebenfalls verwendeten Sprühdose mit Reizgas (vgl. hierzu auch BGHSt 22, 230, 231; BGH NStZ 2000, 87, 88; BGH, Urt. vom 9. August 2001 - 4 StR 227/01; BGH, Urt. vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05) um einen "sonstigen Gegenstand" im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt und auch deshalb dieser Tatbestand erfüllt ist, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 417/99

    Einwilligung zur Körperverletzung; Sittenwidrigkeit; Gute Sitten;

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Auf die Frage, ob es sich bei der ebenfalls verwendeten Sprühdose mit Reizgas (vgl. hierzu auch BGHSt 22, 230, 231; BGH NStZ 2000, 87, 88; BGH, Urt. vom 9. August 2001 - 4 StR 227/01; BGH, Urt. vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05) um einen "sonstigen Gegenstand" im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt und auch deshalb dieser Tatbestand erfüllt ist, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93

    Tateinheit - Waffengesetz - Waffenbesitz

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Das Landgericht hat zutreffend (vgl. hierzu u.a. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 60 und Versuch 1; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Sichverschaffen 2) den Betrug darin gesehen, dass R. - entsprechend getäuscht - die Plastiktüte mit dem Haschisch im Vertrauen auf Zahlungsbereitschaft ohne Vorkasse aushändigte.
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05
    Durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 4. Februar 2003 (BGHSt 48, 197 f.) wird die geladene Schreckschusswaffe der geladenen Gaswaffe gleich gestellt, die schon bisher allgemein (vgl. hierzu u.a. BGH NStZ 2000, 433 m.w.N.) als Schusswaffe angesehen wurde (BGHSt 48, 197, 201).
  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 294/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen bei räumlicher

    Die geladene Gasdruckpistole kann durch den Senat ungeachtet fehlender Feststellungen zur Bauart aufgrund ihrer Bezeichnung ("Colt Defender') wegen Allgemeinkundigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14, BeckRS 2015, 464 mwN) als Schusswaffe im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG eingestuft werden, da bei ihr der Gasdruck nach vorne austritt (vgl. Senat, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 2 StR 298/05, NJW 2006, 73, 74).
  • BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Die geladene Schreckschusspistole kann durch den Senat ungeachtet fehlender Feststellungen zur Bauart aufgrund ihrer Typenbezeichnung (Walther P88 Kompakt) wegen Allgemeinkundigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 mwN) als Schusswaffe im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG eingestuft werden, da bei ihr der Explosionsdruck nach vorne austritt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 2 StR 298/05, NJW 2006, 73, 74; siehe - zu § 250 Abs. 2 StGB - auch Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Der Angeklagte war ersichtlich nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins, den er gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i. v. m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 zum Führen seiner Schreckschusswaffe benötigt hätte (vgl. BGHSt (GS) 48, 197, 204; BGH NJW 2006, 73, 74).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    Bei Annahme täterschaftlichen oder mittäterschaftlichen Handeltreibens der Angeklagten mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird der neue Tatrichter mit Blick auf den Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG Gelegenheit haben, den Ladezustand der Schreckschusspistole festzustellen (BGH NStZ 2006, 176, 177).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen

    Soweit die Strafkammer keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob bei der in der Wohnung des Angeklagten sichergestellten Schreckschusspistole der Explosionsdruck nach vorne austritt, was Voraussetzung für das Vorliegen einer Schusswaffe im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG wäre (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 2 StR 298/05, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Waffe 1; Weber, aaO, Rn. 95 f.), gefährdet dies den Bestand des Schuldspruchs nicht.
  • LG Wuppertal, 29.08.2019 - 21 KLs 9/19
    Bei dem aufgefundenen Luftgewehr handelt es sich um eine Schusswaffe, da hier Geschosse durch einen Lauf getrieben werden (vgl. BGH NJW 2006, 73 = NStZ 2006, 176).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3958
BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04 (https://dejure.org/2005,3958)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - 2 StR 524/04 (https://dejure.org/2005,3958)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - 2 StR 524/04 (https://dejure.org/2005,3958)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 3 StGB; § 180b StGB; § 232 StGB
    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Strafnorm); milderes Recht; Menschenhandel (Einwirken); Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Hilfeleisten zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers; Tatbestandsmerkmal "Einwirken"; Gewerbsmäßiges Einschleusens von Ausländern

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 96 Abs. 2 Nr. 1; ; AufenthaltsG § 95 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 180 b; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 232; ; StGB § 232 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 232 Abs. 2; ; StGB § 232 Abs. 3 Nr. 3; ; StGB § 232 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    StGB § 180b Abs. 2 Nr. 2
    Definition des "Einwirkens"

  • rechtsportal.de

    StGB § 180b Abs. 2 Nr. 2
    Definition des "Einwirkens"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 73 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 234
  • StV 2005, 440
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung;

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04
    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz der Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung oder auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHSt 45, 158, 161 f.; BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2).
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Förderung der Prostitution -

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04
    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz der Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung oder auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHSt 45, 158, 161 f.; BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2).
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88

    Voraussetzungen des Begriffs "Einwirken" im Zusammenhang mit dem Bestimmen einer

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04
    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz der Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung oder auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHSt 45, 158, 161 f.; BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2).
  • BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85

    Hinterziehung von Einkommenssteuer - Zurechnung von Wirtschaftsgütern in

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04
    Die Tatbestandsalternative des "dazu Bringens" setzt nicht die für ein "Einwirken" erforderliche Hartnäckigkeit voraus; vielmehr reicht ein schlichtes Angebot oder - wie hier - die Vermittlung an einen Prostitutionsbetrieb (vgl. zum "Zuführen" nach § 180 Abs. 4 StGB a. F. BGH StV 1986, 297).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Auch die Frage der verwaltungsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit beurteilt sich nach dem zur Tatzeit geltenden Recht und damit nach dem Ausländergesetz (BGH, Beschl. vom 7. April 2005 - 2 StR 524/04).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    Die 2. Variante des § 180b Absatz 2 StGB a.F. hatte ihren eigenständigen Anwendungsbereich dort, wo es an einer unmittelbaren Beeinflussung oder an der für das Einwirken erforderlichen Intensität gerade fehlte (vgl. dazu BGH Beschluss vom 07.04.2005 - 2 StR 524/04 -' NStZ-RR 2005, 234; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, § 180b Rz. 13, 18f.).

    In seiner Entscheidung vom 07.04.2005 (2 StR 524/04) hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit nach § 232 bejaht für einen Täter, der eine noch nicht endgültig zur Prostitutionsausübung entschlossene, unter 21 Jahre alte Frau, die lediglich mit dem Gedanken spielte, in einem Club der Prostitution nachzugehen, an einen Prostitutionsbetrieb vermittelte.

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09

    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss;

    Ist das Merkmal des Ausnutzens erfüllt, genügt jede ursächliche Herbeiführung des Erfolges, gleichgültig auf welche Art und Weise, sei es auch nur durch das Schaffen einer günstigen Gelegenheit oder durch ein schlichtes Angebot (BGH NStZ-RR 2005, 234; Schroeder aaO; Eisele in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 233 Rdn. 12; § 232 Rdn. 18; Fischer, StGB 57. Aufl. § 232 Rdn. 12; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 232 Rdn. 2; enger Renzikowski aaO § 233 Rdn. 18; § 232 Rdn. 24 f.).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Als Tathandlung setzt das "dazu Bringen' des § 232 StGB aF in Abgrenzung zum "Einwirken' des § 180b StGB aF weder eine Einflussnahme von gesteigerter Intensität voraus noch in Abgrenzung zum "dazu Bestimmen' des § 181 StGB aF eine Willensbeeinflussung im Wege der Kommunikation; es genügt vielmehr - sofern wie hier das Merkmal des Ausnutzens erfüllt ist - jede ursächliche Herbeiführung des Erfolges, gleichgültig auf welche Art und Weise, sei es auch nur durch Schaffen einer günstigen Gelegenheit oder durch ein schlichtes Angebot (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09, NStZ 2011, 157; Senat, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 StR 524/04, NStZ-RR 2005, 234).
  • BGH, 07.03.2006 - 2 StR 555/05

    Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; milderes Gesetz; Beruhen

    § 232 Abs. 1 StGB kann milderes Recht im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB sein, wenn im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen eines minder schweren Falles gemäß § 232 Abs. 5 StGB gegeben sind (Senatsbeschluss vom 7. April 2005 - 2 StR 524/04 = NStZ-RR 2005, 234).
  • BGH, 18.07.2006 - 4 StR 98/06

    Milderes Recht (lex mitior; konkreter Einzelfallvergleich)

    Darin liegt aber kein durchgreifender Rechtsfehler: § 232 StGB kann milderes Recht im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB sein, wenn im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen eines minder schweren Falles (§ 232 Abs. 5 StGB) gegeben sind (BGH NStZ 2005, 445; NStZ-RR 2005, 234, 235; BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 StR 555/05).
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