Rechtsprechung
| BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung erkennender Richter an richterlichen Vorentscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 9, 233
- NJW 1956, 1246
- MDR 1956, 755
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- RG, 26.10.1934 - 4 D 1149/34
Sind der Untersuchungsrichter oder sein Stellvertreter gemäß § 23 Abs. 2 StPO. …
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
Die von dem allgemeinen Grundsatz abweichende Regelung des § 23 Abs. 2 StPO für den Untersuchungsrichter beruht auf der Erwägung, daß aus dem Zusammentreffen der beiden Merkmale, die die Tätigkeit des Untersuchungsrichters kennzeichnen, nämlich das Vorgehen nach einem bestimmten Plan, den sich der Richter selbst und unabhängig von der Weisung eines anderen bildet, und der selbständige Beitrag zur Sachgestaltung durch unmittelbare Erforschung der Tat, nach der Erfahrung des Lebens regelmässig die Besorgnis einer gewissen Befangenheit begründen kann (vgl RGSt 68, 375).Ferner hat das Reichsgericht eine entsprechende Anwendung des § 23 Nr. 2 StPO auf den beauftragten Richter, sowie den Amtsrichter, der nach § 162, § 165 oder § 185 Satz 2 StPO tätig wird, ausdrücklich abgelehnt (RGSt 30, 400; 68, 375, 377).
- RG, 21.11.1929 - III 894/29
Ist der Vorsitzende der Eröffnungskammer, der nach Schluß der Voruntersuchung zur …
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
Richter, die einzelne Beweiserhebungen nach § 202 Abs. 1 StPO angeordnet oder durchgeführt haben, sind nicht als Mitglieder des erkennenden Gerichts ausgeschlossen (im Anschluß an RGSt 63, 337).Die Anordnung von Beweiserhebungen ist keine unmittelbare Erforschung der Tat und der die Beweise erhebende Richter, der übrigens in vorliegendem Falle gar nicht als erkennender Richter mitgewirkt hat, handelt nicht nach eigenem selbständigen Plan (vgl. RGSt 63, 337).
- RG, 08.10.1880 - 2020/80
1. Darf ein Untersuchungsrichter an der Urteilsfällung teilnehmen, wenn er in …
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
So begründen die bloße Eröffnung der Voruntersuchung, der Ausspruch über ihren Schluß, die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft, die Anordnung von Ladungen und ähnliche Handlungen, die Ausschließung nicht (vgl. RGSt 2, 314; 9, 285; 21, 285; 61, 415).
- RG, 15.01.1891 - 3626/90
Kann der Untersuchungsrichter in einer Sache, in welcher er die Voruntersuchung …
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
So begründen die bloße Eröffnung der Voruntersuchung, der Ausspruch über ihren Schluß, die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft, die Anordnung von Ladungen und ähnliche Handlungen, die Ausschließung nicht (vgl. RGSt 2, 314; 9, 285; 21, 285; 61, 415). - RG, 03.12.1883 - 2764/83
Erstreckt sich das Verbot des §. 23 Abs. 2 St.P.O. auch auf denjenigen …
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
So begründen die bloße Eröffnung der Voruntersuchung, der Ausspruch über ihren Schluß, die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft, die Anordnung von Ladungen und ähnliche Handlungen, die Ausschließung nicht (vgl. RGSt 2, 314; 9, 285; 21, 285; 61, 415). - RG, 08.01.1898 - 4248/97
Ist der vom erkennenden Gerichte mit Beweiserhebungen beauftragte Richter kraft …
- RG, 13.12.1927 - I 924/27
1. Darf ein Richter, der in Vertretung des Untersuchungsrichters die …
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
So begründen die bloße Eröffnung der Voruntersuchung, der Ausspruch über ihren Schluß, die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft, die Anordnung von Ladungen und ähnliche Handlungen, die Ausschließung nicht (vgl. RGSt 2, 314; 9, 285; 21, 285; 61, 415). - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß der Tatrichter ein Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125/126). - RG, 23.07.1926 - III 541/26
1. Ist das Mitglied der mit der Eröffnung des Hauptverfahrens befaßten Kammer, …
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
Die Strafprozeßordnung geht von dem allgemeinen Grundsatz aus, daß die der Mitwirkung als erkennende Richter vorausgehende richterliche Tätigkeit keine Befangenheit begründe (RGSt 60, 322, 324; 62, 299, 302). - RG, 15.10.1928 - II 443/28
Kann die Tatsache allein, daß ein Richter gegenüber dem Antrage des Staatsanwalts …
Auszug aus BGH, 04.06.1956 - 2 StR 22/56
Die Strafprozeßordnung geht von dem allgemeinen Grundsatz aus, daß die der Mitwirkung als erkennende Richter vorausgehende richterliche Tätigkeit keine Befangenheit begründe (RGSt 60, 322, 324; 62, 299, 302).
- BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß …
Dem steht der Ausnahmecharakter der Vorschrift entgegen (vgl. BGHSt 9, 233), aber auch die Erwägung, daß dem Beschuldigten notfalls ein anderer Rechtsbehelf gegeben ist. - OLG Bremen, 09.08.1989 - BL 183/89
Selbstanzeige einer Hilfsrichterin einer Großen Strafkammer; Der Mitwirkung als …
Die StPO geht von dem Grundsatz aus, daß die der Mitwirkung als erkennender Richter vorausgehende richterliche Tätigkeit als solche grundsätzlich keine Befangenheit begründet ( BGHSt 9, 233 ) und der Ausschluß eines Richters kraft Gesetzes - und damit u.a. auch gegen den Willen eines Ablehnungsberechtigten - nur in den gesetzlich eng begrenzten Fällen von Ausschließungsgründen ( §§ 22, 23, 148 a Abs. 11 StPO ) eintritt (BVerfGE 46, 34, 38 [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL 10/75] ) [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL-(3) 10/75].Als Ausnahmevorschrift ist § 23 StPO daher eng und nicht über seinen Wortlaut hinaus auszulegen (BVerfGE 30, 149, 155; BGHSt 9, 233 , Wendisch in LR 24. Aufl., § 23 RN 2;… Kleinknecht/Meyer 39. Aufl., § 23 RN 1).
- BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz
Dieser Ansicht, die von einem Teil des Schrifttums gebilligt wird (vgl. Dünnebier in Loewe-Rosenberg, Ergänzungsband zur 21.Aufl. § 23 StPO Anm.IV 4; Schwarz-Kleinknecht, 27.Aufl. § 23 StPO Anm.4 C), hat sich der erkennende Senat in der Entscheidung BGHSt 9, 193 angeschlossen (vgl. auch BGHSt 9, 233).Das Zusammentreffen dieser beiden für seine Tätigkeit wesentlichen Merkmale kann nach der Erfahrung des Lebens die Besorgnis einer gewissen Befangenheit begründen und hat daher den Gesetzgeber veranlasst, für einen solchen Fall allgemein die Ausschliessung als erkennender Richter anzuordnen (vgl. BGHSt 9, 233).
- BGH, 05.03.1963 - 5 StR 33/63
Rechtsmittel
Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob eine entsprechende Anwendung auf andere Fälle als den in der Vorschrift genannten schlechthin unzulässig ist, weil es sich um eine Ausnahme Vorschrift handelt (so RGSt 60, 322, 325 zu Abs. 2 und RGSt 31, 225, 227 zu Abs. 1 des § 23 StPO; vgl. ferner BGHSt 9, 233, 235) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].Das Zusammentreffen der beiden sich hieraus ergebenden wesentlichen Merkmale für die Tätigkeit des Untersuchungsrichters, nämlich sein Vorgehen nach einem Plan, den er sich selbständig bildet, und sein Beitrag zur Wahrheitsfindung durch selbständige und erschöpfende Ermittlungen, kann in aller Regel die Besorgnis einer Befangenheit begründen (RGSt 60, 322, 324; 68, 375, 376; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
- BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …
Die bloße Eröffnung der Voruntersuchung hat die Rechtsprechung niemals als einen Ausschlußgrund in diesem Sinne gelten lassen (BG Bspr. 3, 155; RGSt 9, 285; 61, 415; BG HRR 1932, 688; vgl. BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].Danach soll der Untersuchungsrichter bei dem Urteil über den Angeklagten aus dem Grunde nicht als erkennender Richter mitwirken, weil dieser seine Überzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten erst und allein aus der Hauptverhandlung schöpfen darf, der Untersuchungsrichter jedoch durch die Führung der Voruntersuchung eine vorgefaßte Meinung gewonnen haben kann (BG Rspr. 3, 155; RGSt 28, 358; 60, 322, 324; 68, 375; BGHSt 9, 233, 234) [BGH 04.06.1956 - 2 StR 22/56].
- BGH, 01.12.1959 - 1 StR 542/59
Bestimmung der "Rechtssache" i.S.v. § 336 Strafegesetzbuch (StGB) und der …
Der Tatrichter braucht den Grund für die Nichtvereidigung des Zeugen nicht genauer zu bestimmen als geschehen, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten nach der Sachlage außer Zweifel steht (BGHSt 1, 175; BGH 1 StR 530/55 vom 7. Februar 1956 und 2 StR 22/56 vom 4. Juni 1956). - BGH, 23.02.1972 - 3 StR 352/71
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Untersuchungsrichter auf einen …
Für eine entsprechende Anwendung dieser nach dem Gesetzeswortlaut allein den Untersuchungsrichter betreffenden Vorschrift auf einen Richter, der im Ermittlungsverfahren tätig wurde, ist kein Raum, wie schon das Reichsgericht in RGSt 68, 375, 377 und, ihm folgend, auch der Bundesgerichtshof in BGHSt 9, 233 = NJW 1956, 1247 ausgesprochen haben. - BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen …
Hierzu siehe BGHSt 9, 233 sowie BGHSt 1, 51, 53 [BGH 06.03.1951 - 1 StR 68/50] und 1, 286. - BGH, 01.12.1965 - 2 StR 465/65
Verurteilung wegen Betruges - Strafschärfung für gefährliche …
Wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 9, 233 im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 63, 337; 60, 322)ausgesprochen hat, duldet diese Bestimmung als Ausnahmevorschrift keine ausdehnende Auslegung und entsprechende Anwendung. - BDH, 13.02.1958 - II D 42/56
Rechtsmittel
Entscheidend hierfür ist, daß nach der Strafprozeßordnung grundsätzlich eine richterliche Tätigkeit, die der Mitwirkung als erkennender Richter vorausgeht, keine Befangenheit begründet und die Vorschrift des § 23 StPO eine Ausnahme von diesem Grundsatz darstellt, die eine ausdehnende Auslegung nicht verträgt (BGH, Urteile vom 25. Juni 1956 und 4. Juni 1956, NJW 56, 1246).
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Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 9, 193
- NJW 1956, 1246
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (7)
- RG, 19.06.1925 - I 243/25
1. Ist ein Beamter der Staatsanwaltschaft, der sich mit einer Strafsache nur zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 13.12.1927 - I 924/27
1. Darf ein Richter, der in Vertretung des Untersuchungsrichters die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 06.12.1895 - 3051/95
Kommt es bei der Frage, ob bei der Urteilsfällung ein Gerichtsassessor mitwirken …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 28.03.1923 - III 158/23
Schließt die gegenüber einem Teilnehmer entfaltete Tätigkeit als Beamter der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 23.07.1926 - III 541/26
1. Ist das Mitglied der mit der Eröffnung des Hauptverfahrens befaßten Kammer, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 15.10.1928 - II 443/28
Kann die Tatsache allein, daß ein Richter gegenüber dem Antrage des Staatsanwalts …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 13.11.1928 - I 1056/28
Zum Begriff "Sache" im Sinne des § 23 Abs. 2 StPO.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69
Begriff des "mitwirkenden" Richters
Denn "Ziel der Bestimmungen ist, das Strafverfahren nicht nur gegen Voreingenommenheit zu schützen, sondern mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden ..." D. h., auch dann, wenn der Richter zwar nicht früher "in der Sache" als Ermittlungsbeamter tätig war, aber etwa "aufgrund seiner früheren dienstlichen Tätigkeit ein Wissen um diese Vorgänge hat, das die anderen Gerichtspersonen nicht haben und haben können", ist ein gesetzlicher Ausschließungsgrund gegeben (vgl. dazu BVerwG NJW 1969, 764 sowie BGHSt 9, 193 (194)). - BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes (vorheriges Tätigwerden in der …
Sie ist vielmehr auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.; Beschluss vom 12. August 2010 - 4 StR 378/10, NStZ 2011, 106).Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 195).
- BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer …
Der Verdacht der Parteilichkeit, den die in Rede stehende Bestimmung (§ 22 Nr. 4 StPO) vermeiden will, kann schließlich bei weiter Auslegung der Norm auch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 9, 193; 28, 264, 267).
- BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78
Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des …
Allerdings ist diese Vorschrift, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, keineswegs nur dazu da, das Strafverfahren gegen eine aus früherer anderweitiger Tätigkeit abzuleitende Voreingenommenheit des Richters zu schützen, sondern auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (RGSt 28, 51, 54; 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 194; 14, 219, 222).Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (vgl. BGHSt 9, 193; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77).
- BGH, 06.06.2013 - 1 StR 581/12
Ausschließung eines Strafrichters von der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch …
§ 22 StPO will jeden Anschein von Parteilichkeit vermeiden (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 1983 - 2 StR 709/82, BGHSt 31, 358, 359 mwN, und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.). - BGH, 27.09.2005 - 4 StR 413/05
Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vernehmung in der gleichen Sache als …
Sachgleichheit setzt nicht Verfahrensidentität voraus (BGHSt 9, 193). - BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes …
Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).Sachgleichheit im Sinne des § 22 Nr. 4 StPO kann deshalb nicht ausnahmslos als Tatgleichheit nach § 264 StPO verstanden werden (RGSt 28, 53, 54; BGHSt 9, 193, 194;… BGH GA 1968, 280).
- BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
Daß Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet, hat der Bundesgerichtshof zu § 22 Nr. 4 StPO bereits mehrfach entschieden (vgl. BGHSt 9, 193;… BGH GA 1968, 280; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 und BGHSt 28, 262, 265;… a.A. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 22 Rdn. 31 ff). - BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73
Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens
Sinn und Zweck des § 22 Nr. 4 StPO liegt darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67).Sachgleichheit ist nicht ausnahmslos Tatgleichheit (RGSt 57, 275, 276; BGHSt 9, 193).
- BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67
Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz
Dieser Ansicht, die von einem Teil des Schrifttums gebilligt wird (vgl. Dünnebier in Loewe-Rosenberg, Ergänzungsband zur 21.Aufl. § 23 StPO Anm.IV 4; Schwarz-Kleinknecht, 27.Aufl. § 23 StPO Anm.4 C), hat sich der erkennende Senat in der Entscheidung BGHSt 9, 193 angeschlossen (vgl. auch BGHSt 9, 233).Danach gehört es nicht zum Begriff der "Sache" im Sinne dieser Vorschrift, dass sich Ermittlungs- und Hauptverfahren gegen denselben Beschuldigten richten; unbedingte Voraussetzung ist nicht einmal Tatgleichheit im Sinne des § 264 StPO (vgl. RGSt. 57, 275; BGHSt 9, 193).
- BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Ludwig Zind
- BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss …
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81
Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes bei Tätigkeit als …
- OLG Stuttgart, 08.12.1998 - 12 U 152/98
Anspruch auf Strafverteidigerhonorar; Anspruch auf Schadensersatz wegen …
- BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63
Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten …
- BVerwG, 01.06.1976 - 2 WDB 9.76
Rechtsmittel
- BVerwG, 01.03.1968 - II WD 59.67
Schuldhafte Verletzung der einem Soldaten obliegenden Dienstpflichten - …
- BGH, 14.03.1961 - 1 StR 55/61
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …
- OLG Hamm, 09.03.2000 - 1 Ws 58/00
Ausschluss eines Richters, dieselbe Sache, Beamter der Staatsanwaltschaft
- BGH, 28.10.1957 - III ZR 49/57
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 08.06.1956 - 2 StR 203/56 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1246
- MDR 1956, 690
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.03.1959 - 2 StR 14/59
Rechtsmittel
Denn diese Vorschrift ist kein anderes Strafgesetz im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH NJW 1956, 1246 Nr. 12).
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