Rechtsprechung
| KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
- LSG Baden-Württemberg, 26.04.1971 - L 9 J 860/68
- SG Duisburg, 27.04.1971 - S 15 An 139/70
- SG Duisburg, 28.04.1971 - S 13 An 192/70
- BSG, 30.04.1971 - 1 RA 101/70
- BGH, 21.09.1971 - IV ZB 61/70
- OLG Hamm, 04.04.1972 - VAs 18/72
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.1972 - L 4 J 1689/70
- LSG Berlin, 21.11.1972 - L 12 An 234/71
- SG Duisburg, 15.11.1973 - S 15 An 120/73
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72
- BGH, 14.03.1979 - IV ZB 156/78
- BVerfG - 1 BvR 247/72 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 2136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 14.02.1969 - 6 W 311/68
Transvestitismus
Auszug aus KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
Richtig ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß eine _ unmittelbare _ Anwendung des § 47 Abs. 1 PStG im Hinblick auf eine Berichtigung des Eintrags eine von Anfang an, also bereits zum Zeitpunkt des Eintrags bestehende Unrichtigkeit voraussetzt (KG, JW 1934, 1973; BayObLGZ 1958, 7; OLG Köln, NJW 1960, 2343; OLG Frankfurt, NJW 1966, 407; NJW 1969, 1575;… Jansen, a.a.O., § 69, Anm. 2 zu §§ 46 _ 47 PStG).Hieraus folgt, daß darüber, ob und welche pränatalen Determinanten für die psychosexuelle Fehlentwicklung maßgebend sind, wissenschaftlich noch keine hinreichende Klarheit besteht (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, NJW 1969, 1575).
Es kann darum entgegen der vom OLG Frankfurt (NJW 1969, 1575 f.) vertretenen Auffassung auch keine entscheidende Rolle spielen, ob im Einzelfall wissenschaftlich nachweisbar ist, daß und welche bereits bei der Geburt vorhandenen Anlagen diese Entwicklung herbeigeführt haben; denn damit würden die genannten Grundrechte zum Nachteil des Betroffenen durch den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis relativiert.
Der vorlegende Senat meint, daß eine nachträgliche Geschlechtsänderung aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 47 PStG standesamtlich zu verlautbaren ist (vgl. dazu LG Hamburg, StAZ 1958, 128;… Pfeiffer/Strickert, a.a.O., § 21 Rdn. 13; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1969, 1575/1576).
Er ist aber der Auffassung, daß der Standesbeamte über die Formel des amtsgerichtlichen Beschlusses hinaus anzuweisen ist, in dem Beischreibungsvermerk zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um die Verlautbarung einer nachträglichen Geschlechtsänderung, nicht um die Berichtigung einer von Anfang an unrichtigen Eintragung handelt Er sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch den auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des OLG Frankfurt vom 14.02.1969 (NJW 1969, 1575) gehindert.
- KG, 11.01.1965 - 1 W 2139/64
Auszug aus KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
Bei der Beurteilung, ob eine Änderung der ursprünglichen Geschlechtszugehörigkeit vorliegt, sind psychische Faktoren jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn auch die natürliche körperliche Entwicklung Anlaß gibt, der Frage nach der richtigen Geschlechtszugehörigkeit nachzugehen (Einschränkung gegenüber der Entscheidung des Senats in NJW 1965, 1084).Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung der bisher auch von dem vorlegenden Senat vertretenen Auffassung gefolgt, daß die Geschlechtszugehörigkeit grundsätzlich nur nach den körperlichen Merkmalen zu beurteilen sei und daß es demgegenüber auf die seelische Haltung der betreffenden Person nicht entscheidend ankomme (Senat in NJW 1965, 1084; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1966, 407).
Es muß heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt wird, sondern auch durch die Psyche (vgl. Nevinny-Stickel, NJW 1967, 663/664), Bei einer somatisch-sexuellen Fehlentwicklung, also bei körperlichen Zwitterbildungen, hat es der Senat bereits früher für erwägenswert gehalten, ob bei der umfassenden Wertung, welchem Geschlecht die Person angehört, nicht auch die seelische Haltung zu berücksichtigen ist (NJW 1965, 1084).
- OLG Frankfurt, 08.12.1965 - 6 W 56/65
Auszug aus KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
Richtig ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß eine _ unmittelbare _ Anwendung des § 47 Abs. 1 PStG im Hinblick auf eine Berichtigung des Eintrags eine von Anfang an, also bereits zum Zeitpunkt des Eintrags bestehende Unrichtigkeit voraussetzt (KG, JW 1934, 1973; BayObLGZ 1958, 7; OLG Köln, NJW 1960, 2343; OLG Frankfurt, NJW 1966, 407; NJW 1969, 1575;… Jansen, a.a.O., § 69, Anm. 2 zu §§ 46 _ 47 PStG).Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung der bisher auch von dem vorlegenden Senat vertretenen Auffassung gefolgt, daß die Geschlechtszugehörigkeit grundsätzlich nur nach den körperlichen Merkmalen zu beurteilen sei und daß es demgegenüber auf die seelische Haltung der betreffenden Person nicht entscheidend ankomme (Senat in NJW 1965, 1084; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1966, 407).
- BGH, 21.09.1971 - IV ZB 61/70
Ausgestaltung des Namensrechts bei Transsexuellen
Es sieht sich an dieser Entscheidung durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) vom 14. Februar 1969 - 6 W 311/68 - (NJW 1969, 1575) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Vorlagebeschluß des Kammergerichts: FamRZ 1971, 166). - VG Freiburg, 25.03.2013 - 6 K 578/11
Namensänderungsanspruch bei doppelter Staatsangehörigkeit und mit der …
Diese hat zwar keinen für die Behörden oder Gerichte verbindlichen zwingenden Rechtsnormgehalt, stellt aber insbesondere mit der Zusammenstellung der in der Praxis der Behörden auftauchenden Fallgruppen und den dazu in der Praxis von den Behörden mehrheitlich vertretenen Lösungen einen einheitlichen Maßstab dar (siehe Ziff. 33 NamensÄndVwV), der bei der Rechtsanwendung in Betracht gezogen werden muss (BVerwG, U. v. 14.12.1962 - VII 140/61 -, StAZ 1963, 217 und U. v. 2.10.1970 - VII 38/69 -, FamRZ 1971, 166;… Loos, NamensÄndG, 2. Aufl. 1996, S. 61 m.w.Nw.). - KG, 08.08.1995 - 1 W 6425/94
Richtigkeit der Schreibweise von Namen in einem Familienbuch; Rechtmäßigkeit der …
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Rechtsprechung
| BFH, 18.03.1970 - I R 147/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gewerbesteuerpflichtigkeit eines durch Genehmigung des Landgerichtspräsidenten zum Fertigen von Auszügen aus Gerichtsakten für Versicherungsgesellschaften ermächtigten Rechtsbeistandes
- rechtsportal.de
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, 3
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 18.03.1970 - I R 147/67
- BVerfG, 10.06.1970 - 1 BvR 369/70
Papierfundstellen
- BFHE 98, 497
- NJW 1970, 2136 (Ls.)
- VersR 1970, 966
- DB 1970, 1421
- BStBl II 1970, 455
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.01.1956 - IV 465/54 U
Begriff der freiberuflichen Tätigkeit
Auszug aus BFH, 18.03.1970 - I R 147/67
Auch der Vergleich mit Patentberichterstattern, die eine Auswahl unter den Patenten zu treffen haben, die dem Erfindungsgedanken des Anmelders möglicherweise entgegenstehen, gleichwohl aber als Gewerbetreibende besteuert werden, zeigt deutlich, daß ihre von der Rechtsprechung abgelehnte Ähnlichkeit mit dem beratenden Ingenieur größer ist als die des Steuerpflichtigen mit dem Rechtsanwalt (BFH-Urteile IV 465/54 U vom 19. Januar 1956, BFH 62, 240, BStBl III 1956, 89;… IV 256/60, a.a.O.; I 398/61 vom 19. Oktober 1965, StRK, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 242). - BFH, 29.08.1961 - I 21/61 U
Einordnung der Schadensregulierung im Auftrag eines Versicherungsunternehmens als …
Auszug aus BFH, 18.03.1970 - I R 147/67
Auf Grund einer Betriebsprüfung im Januar 1966 zog ihn der Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) für die Streitjahre 1962 bis 1964 zur Gewerbesteuer heran, da die von ihm ausgeübte Tätigkeit nach den Feststellungen der Betriebsprüfung noch mehr gewerblicher Art sei als die des Schadensregulierers im Auftrag eines Versicherungsunternehmens nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) I 21/61 U vom 29. August 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 656 - BFH 73, 656 -, BStBl III 1961, 505).
- BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97
Versicherungsberater als Gewerbetreibender
Um nämlich wie ein Rechtsbeistand einen dem Beruf des Rechtsanwalts ähnlichen Beruf auszuüben, dürfte der Kläger nämlich nicht nur auf einem einzigen Aufgabengebiet tätig sein (BFH-Urteile vom 24. April 1975 V R 35/74, BFHE 115, 296, BStBl II 1975, 593, und vom 18. März 1970 I R 147/67, BFHE 98, 497, BStBl II 1970, 455). - BFH, 21.09.1989 - IV R 117/87
Ein selbständiger Zolldeklarant ist Gewerbetreibender
Gleichwohl sind der Heilpraktiker und der Krankengymnast im Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführt, den Rechtsbeistand hat die Rechtsprechung in Einzelfällen als Freiberufler angesehen (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 7. Dezember 1983 VI 718/38, RStBl 1939, 215; BFH-Urteile vom 24. Februar 1965 I 349/61 U, BFHE 82, 46, BStBl III 1965, 263; vom 12. Oktober 1978 I R 69/75, BFHE 126, 209, BStBl II 1979, 64; anders z.B. Urteil vom 18. März 1970 I R 147/67, BFHE 98, 497, BStBl II 1970, 455). - BFH, 24.04.1975 - V R 35/74
Zum Begriff des Versicherungsvertreters; ein Rechtsbeistand, der nur …
Der I. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 18. März 1970 I R 147/67 (BFHE 98, 497, BStBl II 1970, 455) betreffend die Jahre 1962 bis 1964 bereits entschieden, daß der Kläger im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG weder wissenschaftlich tätig, noch, daß seine Tätigkeit dem Beruf des Rechtsanwalts ähnlich sei, weil es steuerlich nicht auf die Berufsbezeichnung, sondern auf den Charakter und den Umfang der Tätigkeit ankomme.
- BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 33/81
Rechtsanwalt - Rechtsbeistand - Inkassounternehmen - Niederlassung - …
Dabei kann auf sich beruhen, ob das Privatärztliche Verrechnungsbüro im Hinblick auf die ihm gestattete Werbung als zugelassener Rechtsbeistand - anders als ein Rechtsanwalt (§ 2 Abs. 2 BRAO) - mit der Rechtsbesorgung ein Gewerbe betreibt (vgl. BGHSt 28, 199, 203; BFH NJW 1970, 2136) oder nicht (vgl. BVerwG NJW 1968, 906, 907 f; Schorn NJW 1967, 911). - BFH, 02.12.1970 - I R 23/67
Tätigkeit eines Patentberichterstatters - Rechercheur in Patentsachen - Art der …
Ein ebenfalls nicht unerhebliches Maß solcher Kenntnisse erfordert aber auch die Tätigkeit des Steuerpflichtigen, die -- nach dem Urteil des erkennenden Senats I R 147/67 vom 18. März 1970 (BFH 98, 497, BStBl II 1970, 455) -- auch dann, wenn man sie als die eines Patentberichterstatters versteht, eine größere Ähnlichkeit mit der Tätigkeit eines beratenden Ingenieurs zeigt als die Tätigkeit eines Rechtsbeistands und Schadensregulierers mit der eines Rechtsanwalts. - BVerfG, 10.06.1970 - 1 BvR 369/70 Das Urteil des BFH I R 147/67 vom 18.3.1970 (BFHE 98, 497 = BStBl 1170, 455 = HFR 70, 376 = VersR 1970, 966 (nur L)), wonach ein Rechtsbeistand eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, wenn er für Versicherungsgesellschaften Auszüge aus Gerichtsakten fertigt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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Rechtsprechung
| BFH, 15.04.1970 - I R 148/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revisionskläger - Revision beim FG - Revisionsschrift - Ablauf der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Weiterleitung an BFH
Papierfundstellen
- BFHE 98, 536
- NJW 1970, 2136 (Ls.)
- VersR 1971, 329
- DB 1970, 1523
- BStBl II 1970, 498
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.01.1968 - VI R 140/67
Revision - Beschluß über Zulassung - FG - Rechtsmittelbelehrung - Revisionsfrist …
Auszug aus BFH, 15.04.1970 - I R 148/69
Die Revisionsfrist wird daher nur durch rechtzeitigen Eingang der Revisionsschrift beim FG gewahrt (BFH-Beschlüsse VI R 278/67 vom 12. Januar 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 341 - BFH 91, 341 -, BStBl II 1968, 350; VI R 140/67 vom 12. Januar 1968, BFH 90, 395, BStBl II 1968, 121).Er kann sich nicht darauf berufen, daß der falsche Adressat das Rechtsmittel hätte rechtzeitig an den richtigen Adressaten weiterleiten können (…BFH-Beschlüsse VI R 278/67 , a.a.O.; VI R 140/67 , a.a.O.).
- BFH, 12.01.1968 - VI R 278/67
Revision - Wirksame Einlegung - Rechtmittelbelehrung - Revisionsfrist - …
Auszug aus BFH, 15.04.1970 - I R 148/69
Die Revisionsfrist wird daher nur durch rechtzeitigen Eingang der Revisionsschrift beim FG gewahrt (BFH-Beschlüsse VI R 278/67 vom 12. Januar 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 341 - BFH 91, 341 -, BStBl II 1968, 350; VI R 140/67 vom 12. Januar 1968, BFH 90, 395, BStBl II 1968, 121).Er kann sich nicht darauf berufen, daß der falsche Adressat das Rechtsmittel hätte rechtzeitig an den richtigen Adressaten weiterleiten können (BFH-Beschlüsse VI R 278/67 , a.a.O.;… VI R 140/67 , a.a.O.).
- BFH, 27.03.1968 - VII R 21/67
Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters - Beteiligte - Rubrum - Straßen- und …
Auszug aus BFH, 15.04.1970 - I R 148/69
Denn der Bevollmächtigte, dessen Verschulden dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist (BFH-Beschluß VI R 155/66 vom 27. Januar 1967, BFH 88, 106, BStBl III 1967, 290), mußte bei der Unterzeichnung der Revisionsschrift darauf achten, daß diese an das FG gerichtet war (vgl. BFH-Beschluß VII R 21-22/67 vom 27. März 1968, BFH 92, 307, BStBl II 1968, 535). - BFH, 27.01.1967 - VI R 155/66
Verschuldenszurechnung im steuergerichtlichen Verfahren
Auszug aus BFH, 15.04.1970 - I R 148/69
Denn der Bevollmächtigte, dessen Verschulden dem Steuerpflichtigen zuzurechnen ist (BFH-Beschluß VI R 155/66 vom 27. Januar 1967, BFH 88, 106, BStBl III 1967, 290), mußte bei der Unterzeichnung der Revisionsschrift darauf achten, daß diese an das FG gerichtet war (vgl. BFH-Beschluß VII R 21-22/67 vom 27. März 1968, BFH 92, 307, BStBl II 1968, 535).
- BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83
Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist - …
Demgemäß sind weder die Geschäftsstellen der FG verpflichtet, außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs Maßnahmen zu ergreifen, damit die eingegangenen Antragsschriften auf Ergänzung einer Revisionsentscheidung den BFH noch rechtzeitig erreichen (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 1968 VI R 278/67, BFHE 91, 341, BStBl II 1968, 350; vom 12. Januar 1968 VI R 140/67, BFHE 90, 395, BStBl II 1968, 121; vom 1. August 1985 V R 84/85, nicht veröffentlicht - NV -, und vom 20. Juni 1984 I R 241/81, NV), noch kann sich der Antragsteller darauf berufen, daß bei einer üblichen, den postalischen Erfahrungen entsprechenden Beförderungsdauer des weitergeleiteten Schreibens die Antragsfrist gewahrt worden wäre (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1970 I R 148/69, BFHE 98, 536, BStBl II 1970, 498; vom 5. Juni 1985 VII R 65/85, NV; vom 14. August 1984 VII R 71/84, NV). - BFH, 20.08.1982 - VIII R 58/82
Zustellung - Empfangsbekenntnis - Datumsangabe
Wird die Revision trotz einwandfreier Rechtsmittelbelehrung innerhalb der Revisionsfrist beim BFH eingelegt, so war der Rechtsmittelführer nicht ohne Verschulden verhindert, die Revisionsfrist einzuhalten, wenn der BFH die Revisionsschrift an das zuständige FG weiterleitet, sie dort aber erst nach dem Ablauf der Revisionsfrist eingeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 155/66, BFHE 88, 106, BStBl III 1967, 290; vom 12. Januar 1968 VI R 278/67, BFHE 91, 341, BStBl II 1968, 350; vom 27. März 1968 VII R 21 - 22/67, BFHE 92, 307, BStBl II 1968, 535; vom 15. April 1970 I R 148/69, BFHE 98, 536, BStBl II 1970, 498). - BFH, 01.08.1985 - V R 84/85
Wahrung der Frist zur Einlegung der Revision durch Einlegung der Revision beim …
Das Risiko des verspäteten Eingangs beim Finanzgericht trägt allein der Beklagte (vgl. Beschlüsse des BFH vom 15. April 1970 I R 148/69, BFHE 98, 536, BStBl II 1970, 498, und vom 12. Januar 1968 VI R 278/67, BFHE 91, 341, BStBl II 1968, 350).
- BFH, 17.09.1993 - IV R 35/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist
Da es nach alledem bereits an einem schlüssigen Vortrag und der entsprechenden Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens fehlt, kommt es im Streitfall auch nicht darauf an, ob die Revision - den ursprünglichen Vortrag des Bevollmächtigten der Kläger als zutreffend unterstellt - noch so rechtzeitig beim BFH eingegangen wäre, daß sie noch vor Ablauf der Revisionsfrist an das FG hätte weitergeleitet werden können (vgl. BFH-Beschluß vom 15. April 1970 I R 148/69, BFHE 98, 536, BStBl II 1970, 498). - BFH, 05.06.1985 - VII R 65/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsfrist
Als rechtlich erhebliche Ursache für den verspäteten Eingang der Revisionsschrift im Streitfall kann nur die falsche Adresse und nicht auch die verzögerte Beförderung des Briefes zum BFH nach München angesehen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 15. April 1970 I R 148/69, BFHE 98, 536, BStBl II 1970, 498). - BFH, 10.02.1971 - I R 97/70
Klage - Richtiges Gericht - Richtiger Ort - Prozeßbevollmächtigter - Anschrift
Er muß z. B. darauf achten, daß die Revisionsschrift an das FG (§ 120 FGO) und nicht an den BFH gerichtet ist (BFH-Beschlüsse I R 148/69 vom 15. April 1970, BFH 98, 536, BStBl II 1970, 498; VII R 21--22/67 vom 27. März 1968, BFH 92, 307, BStBl II 1968, 535). - BFH, 16.10.1970 - III R 10/70
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Eintägige Verspätung - Klageeingang - …
Die Gründe, die in den BFH-Beschlüssen IV R 126/69 vom 12. März 1970 (BFH 98, 467, BStBl II 1970, 460) und in I R 148/69 vom 15. April 1970 (BFH 98, 536) -- nämlich Absendung des Briefes am Sonnabend bzw. verzögerte Postbeförderung wegen falscher Adresse -- zur Versagung der Wiedereinsetzung führten, liegen im Streifall nicht vor. - BFH, 07.03.1985 - V B 4/85
Frist für die Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Denn nicht der krankheitsbedingte Kuraufenthalt, sondern die falsche Adressierung der Beschwerdeschrift war Ursache für die Fristversäumnis; die falsche Adressierung hat der Kläger, schon im Hinblick auf die Rechtsmittelbelehrung des Urteils, zu vertreten (vgl. Beschluß vom 15. April 1970 I R 148/69, BFHE 98, 536, BStBl II 1970, 498). - BFH, 21.04.1982 - IV R 238/81 NVS: Die Frist für die Einlegung der Revision wird nur durch den rechtzeitigen Eingang der Revisionsschrift beim FG gewahrt; der rechtzeitige Eingang beim BFH genügt nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.4.1970 I R 148/69 und vom 15.1.1973 VIII R 14/72).2.
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