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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.01.1971

Rechtsprechung
   BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,25
BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70 (https://dejure.org/1971,25)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1971 - 3 AZR 28/70 (https://dejure.org/1971,25)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 (https://dejure.org/1971,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche Handhabung - Dauerbindung - Betriebliche Versorgungszusage - Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 151 § 195 § 196 Abs. 1 Nr. 8 § 242

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 213
  • NJW 1971, 1422
  • MDR 1971, 695
  • DB 1971, 1117
 
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Wird zitiert von ... (185)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
    neigt zu der Annahme, daß Versorgungsansprüche aus betrieblicher Übung in gleicher Weise wie Ansprüche aus einer auf einzelvertraglicher Grundlage erlassenen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung abgelöst und inhaltlich geändert werden können" Er verweist hierzu auf sein Urteil vom 30° Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - AP Nr" 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen" Die Beklagte zu 1) hat aber mit ihrem Betriebsrat über die Ablösung ihrer früheren Übung keine Betrieb svereinbarung abgeschlossen" Ihrer bloßen Mitteilung in dem Schreiben an den Betriebsrat vom 16" Dezember 1963 kann eine rechtliche Wirkung umso weniger zukommen, als noch nicht einmal vorgetragen ist, daß der Betriebsrat diese Mitteilung den einzelnen Arbeitnehmern weitergegeben hätte" 3° Auch aus dem in den Pensionszusagen enthaltenen Vorbehalt kann die Beklagte zu 1) nichts für ihre Rechtsansicht herleiten" Nach ihrem eigenen Vortrag hat sie von dem Vorbehalt keinen Gebrauch gemacht; denn sie hat nicht erklärt, daß sie die Übung aufgeben wollte" Sie hat auch nicht vorgetragen, inwiefern sich die Verhältnisse so nachhaltig geändert haben sollen, daß ihr nicht zugemutet werden könnte, die begonnene Versorgungsregelung fortzusetzen" Da der Parteivortrag nichts darüber enthielt, rügt die Revision zu Unrecht, daß das Landesarbeitsgericht nicht nach den Voraussetzungen des Vorbehalts gefragt hat".
  • BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56

    Zulässigkeit einer Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
    b) Die neuere zivilrechtliche Lehre sieht die Begründung für die Rechtsgeltung der Betriebsübung eher darin, daß dem Arbeitgeber sein Verhalten und der durch dieses Verhalten erzeugte Vertrtuenstatbestand als Haftungsgrund zugerechnet wird (…vgl" Seiter, fDie Betriebsübung, 1967, S. 92 ffo, im Anschluß an Hübner| Zurechnung statt Fiktion einer Willenserklärung, Festschrift für Nipperdey, 1965, Bda I, So 373 ff=; Wiedemann, Anm" zu BAG AP Nr0 121 zu § 242. BGB Ruhegehalt; so auch BAG 5, 44 £"""47 7 AP Nr, 2 zu § 242 BGB Betrieb liche Übung zu I der GründeJT und AP Nr" 6 aaO /""zu I 1 der GründeJ/")0.
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Dagegen nehmen das eine Gefälligkeitshandlung betreffende Urteil BGHZ 21, 102, 106 ff. und die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in NJW 1971, 1422, 1423 und in DB 1973, 1129, 1130 an, daß es nicht auf den verborgen gebliebenen inneren Willen des Erklärenden, sondern darauf ankomme, wie der Erklärungsgegner nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände die Äußerung verstehen durfte.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    In seiner Entscheidung vom 5. Februar 1971 (- 3 AZR 28/70 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 23, 213) hatte der Senat ausgeführt, wenn in einem Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsleistungen zugesagt und gewährt würden, pflege sich das schnell herumzusprechen.

    Ebenso wie Versorgungszusagen schaffen entsprechende Betriebsübungen für den Arbeitnehmer einen Anreiz, die vorausgesetzte Betriebstreue zu erbringen (BAG 19. Juni 1980 - 3 AZR 958/79 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 8; 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - zu I 3 und III der Gründe, BAGE 23, 213).

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung an Tagen mit regionalem Brauchtum - …

    Bei der Anspruchsentstehung ist nicht entscheidend ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers, sondern nur die Frage, wie die Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen durften (BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe).

    Erforderlich ist nur, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70   

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https://dejure.org/1971,810
BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70 (https://dejure.org/1971,810)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1971 - VIII C 98.70 (https://dejure.org/1971,810)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1971 - VIII C 98.70 (https://dejure.org/1971,810)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berufung eines rechtmäßig einberufenen Wehrpflichtigen auf nachträglich eingetretene Umstände für eine Wehrdienstausnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1422 (Ls.)
  • DÖV 1971, 677
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68

    Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.

    Muß der Wehrpflichtige, der sich als Helfer im Katastrophenschutz verpflichtet hat, Wehrdienst leisten, weil zur Zeit der Einberufung nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt waren, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 im Anschluß an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a WpflG ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.

    Auf der Grundlage der vorliegenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts muß deshalb die Revisionsrüge erfolglos bleiben, § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG sei verletzt worden: Ein Wehrpflichtiger, der bereits rechtmäßig zum Wehrdienst herangezogen worden ist, kann sich nicht wegen nachträglich eingetretener Umstände auf die Wehrdienstausnahme von § 8 Abs. 2 KatSchG berufen (BVerwGE 32, 57 [65]).

    Auf die Ausführungen in den Urteilen BVerwGE 31, 94 und 32, 57, die dem Nachweis dienen, daß der Wehrpflichtige nicht in einen unzumutbaren Pflichtenkonflikt gerät, wenn er Wehrdienst leisten muß, obwohl er sich zuvor öffentlich rechtlich zu anderen Dienstleistungen verpflichtet hatte, wird verwiesen.

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69

    Klage gegen den Einberufungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.

    Die Gründe des Urteils BVerwG VIII C 58.69 lassen aber erkennen, daß dieser Zeitpunkt gemeint war.

    Die in § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG vorgesehene Zustimmung der zuständigen Behörde stellt - wie im Urteil BVerwG VIII C 58.69 dargelegt worden ist - einen rechtsgestaltenden Hoheitsakt dar, durch den, wenn alle sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Wehrdienstausnahme ausgelöst wird.

  • BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 143.67

    Ausübung eines Wehrersatzdienstes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Muß der Wehrpflichtige, der sich als Helfer im Katastrophenschutz verpflichtet hat, Wehrdienst leisten, weil zur Zeit der Einberufung nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt waren, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 im Anschluß an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a WpflG ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.

    Auf die Ausführungen in den Urteilen BVerwGE 31, 94 und 32, 57, die dem Nachweis dienen, daß der Wehrpflichtige nicht in einen unzumutbaren Pflichtenkonflikt gerät, wenn er Wehrdienst leisten muß, obwohl er sich zuvor öffentlich rechtlich zu anderen Dienstleistungen verpflichtet hatte, wird verwiesen.

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Für den Fall eines wirksamen und rechtmäßigen Einberufungsbescheides wird allerdings in diesem Zeitpunkt - rechtsgestaltend - das Wehrdienstverhältnis hergestellt (BVerwGE 31, 324); der Personalbedarf der Bundeswehr war aber schon vorher - nämlich mit der Zustellung des Einberufungsbescheides - geltend gemacht worden mit der Rechtsfolge, daß nunmehr der Personalbedarf des Katastrophenschutzes zurückstehen muß.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70
    Es bedarf keiner Entscheidung zu der Frage, ob damit ein Sachverhalt vorgebracht werden ist der eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des §.86 Abt. 3 VwGO erkennen lassen könnte (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG VI C 49.68 -).
  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 45.76

    Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund der …

    Insoweit dabei darüber zu entscheiden ist, ob die Bundeswehr ihren Personalbedarf mit dem Einberufungsbescheid geltend machen konnte, verweist das materielle Recht zurück auf die im Zeitpunkt der Zustellung des Einberufungsbescheides herrschende Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 89; Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 98.70 - [Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 8]).

    Die beiden Vorschriften schaffen für den Wehrpflichtigen, der von der Bundeswehr ebenso benötigt wird wie im Zivilschutz oder Katastrophenschutz, eine Wehrdienstausnahme (…Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 98.68 - [BVerwGE 32, 57 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 6], vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7] und vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 98.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8] und BVerwG VIII C 158.69 [BVerwGE 37, 89]).

  • BVerwG, 06.10.1998 - 6 C 11.98

    Mitwirkung im Katastrophenschutz; Erlöschen der Pflicht zur Ableistung des …

    Eine vor diesem Zeitpunkt ergangene Einberufung bleibt dagegen rechtmäßig (vgl. Urteil vom 28. November 1968 - BVerwG 8 C 143.67 - BVerwGE 31, 94, 108; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 98.68 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 6 S. 31 f.;… Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 58.69 - a.a.O. Nr. 7 S. 34; Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG 8 C 98.70 - a.a.O. Nr. 8 S. 41).
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70

    Zustimmung der zuständigen Behörde im Zeitpunkt der Zustellung des …

    Es genügt die objektivierte - und zwar, wie in einem gleichzeitig ergehenden Urteil (BVerwG VIII C 98.70) dargelegt wird, schriftlich zu fixierende - Bestätigung der Personalanforderung der für den Katastrophenschutz zuständigen "Organisation" (§ 8 Abs. 1 KatSchG), bei der sich der wehrpflichtige Helfer verpflichtet hat.
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 58.70

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Zustimmung der zuständigen Behörde …

    Es genügt die objektivierte - und zwar, wie in einem gleichzeitig ergehenden Urteil (BVerwG VIII C 98.70) dargelegt wird, schriftlich zu fixierende - Bestätigung der Personalanforderung der für den Katastrophenschutz zuständigen "Organisation" (§ 8 Abs. 1 KatSchG), bei der sich der wehrpflichtige Helfer verpflichtet hat.
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