Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tenor oder Begründung eines Urteils als maßgebend für eine Revisionszulassung - Inhalt der ordnungsgemäßen Bemessung eines Erbbauzinses - Zu berücksichtigende Kriterien bei einer vertraglich zulässigen Neufestsetzung eines Erbbauzinses - Bedeutung der Steigerung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 142
- MDR 1973, 303
- DNotZ 1973, 476
- WM 1973, 102
- DB 1973, 567
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64
Beschränkung der Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71
Maßgebend hierfür ist nicht der allerdings unbeschränkte Zulassungsausspruch im Tenor des Berufungsurteils, sondern die dafür gegebene Begründung (vgl. BGHZ 48, 134). - BGH, 14.07.1971 - V ZR 54/70
Leistungsbestimmung durch Dritte
Auszug aus BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71
Zutreffend bejaht das Oberlandesgericht die Rechtswirksamkeit der vertraglichen Neufestsetzungsklausel und die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts zur Neufestsetzung des schuldrechtlichen Erbbauzinses im Weg der Zahlungsklage (§ 319 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB; Senatsurteil vom 14. Juli 1971, V ZR 54/70, BGHZ 57, 47). - BGH, 20.03.1964 - V ZR 46/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71
Das bedeutet, daß die Bestimmung die Interessen beider Parteien berücksichtigen, sich im Rahmen des in vergleichbaren Fällen Üblichen halten und nach Lage der besonderen Umstände des Falles als angemessen, sachlich begründet und persönlich zumutbar erscheinen muß (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1964, V ZR 46/63, WM 1964, 561).
- BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69
Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung - …
Auszug aus BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71
Deshalb wurde einmal der eine, einmal der andere vom Tatrichter zugrunde gelegte Maßstab als im Rahmen billigen Ermessens rechtsirrtumsfrei anerkannt (vgl. die Zusammenstellung im Senatsurteil vom 5. Februar 1971, V ZR 172/69, LM BGB § 157 Ge Nr. 15 = WM 1971, 356). - BGH, 20.10.1972 - V ZR 196/71
Anfängliche Bemessung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung durch die …
Auszug aus BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71
Die im Parallelverfahren V ZR 196/71 vom Kläger vertretene Annahme, die im Vertrag vorgesehene Neufestsetzung diene auch dazu, das ursprünglich infolge des Preisstops bestehende Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung zu beseitigen, träfe nur dann zu, wenn die Ursprungsparteien bei Vertragsschluß mit der Neufestsetzungsklausel einen derartigen Sinn verbunden hätten; ein solcher Parteiwille ist jedoch vom Berufungsgericht nicht festgestellt. - BGH, 09.06.1972 - V ZR 81/70
Anforderungen für das Bestehen eines Ankaufsrechts - Vornahme der Auslegung eines …
Auszug aus BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71
Zugunsten des Klägers mag unterstellt werden, daß aus diesem Grund im vorliegenden Vertrag der Erbbauzins von 0, 50 DM/qm nach einem unter dem damaligen wirtschaftlichen Wert liegenden Stoppreis des Grundstücks bemessen wurde (auch die Erbbaurechtsbestellung unterlag der Preiskontrolle nach Jener Verordnung, ein einschlägiger Wirksamkeitsmangel wurde jedoch mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geheilt; vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 1972, V ZR 81/70). - BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67
Bestellung von Erbbaurecht an Grundstücken - Auslegung von Anpassungsklauseln in …
Auszug aus BGH, 20.10.1972 - V ZR 137/71
Das Senatsurteil vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67 (BB 1969, 1288) betrifft in seinen Beanstandungen nicht den Maßstab, sondern die Voraussetzungen der Neufestsetzung.
- BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73
Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen …
Maßgebend hierfür ist nicht der unbeschränkte Ausspruch über die Zulassung im Tenor des Berufungsurteils, sondern die dafür gegebene Begründung (vgl. BGHZ 48, 134; BGH WM 1973, 102). - BGH, 25.10.2002 - V ZR 396/01
Rechtsfolgen der Festsetzung des Erbbauzinses nach nur vorläufiger Bestimmung …
Da der Klägerin das Recht zugebilligt worden ist, den Erbbauzins auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens nach billigem Ermessen zu bestimmen, steht ihr hierbei ein Spielraum zu (vgl. Senat, Urt. v. 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, NJW 1973, 142). - BGH, 11.12.1981 - V ZR 222/80
Bestellung eines Erbbaurechts für den Grundstückseigentümer
Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf den vorgesehenen Anpassungsmaßstab, nämlich die Änderung des Lebenshaltungskostenindexes für mittlere Verbrauchergruppen, die Regelung für nicht unangemessen im Sinn dieser Kontrolle gehalten hat, entspricht dies der Sache nach der ständigen Senatsrechtsprechung (s. statt vieler Urteil vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, LM ErbbauVO § 9 Nr. 9 = NJW 1973, 142; vgl. auch BGHZ 77, 194, 200 unter 2. sowie § 9 a Abs. 1 ErbbauVO i.V.m. BGHZ 77, 188).
- BGH, 13.05.1974 - VIII ZR 38/73
Mietzinsanpassungsklausel
Der Schiedsgutachter konnte daher nach § 317 Abs. 1 BGB den Mietzins nach billigem Ermessen bestimmen (BGH Urteil vom 20. Oktober 1971 - V ZR 137/71 = NJW 1973, 142 = WM 1973, 102). - OLG Bremen, 24.08.1989 - 2 U 152/88
Kriterien für die Neufestsetzung der Höhe des Erbbauzinses; Auslegung der …
Schließlich folgt auch nicht daraus, daß die Indexänderung den Anspruch auf Neufestsetzung begründet, daß die damit bezweckte Anpassung des Erbbauzinses an die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verträge) umfangmäßig ausschließlich nach Maßgabe der Indexänderung erfolgen muß (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.1967 - V ZR 105/65 = WM 1967, 1220; Urteil vom 20.10.1972 - V ZR 137/71 = WM 1973, 102 = NJW 1973, 142).Dann aber sind bei der Bestimmung des Ausmasses der Anpassung je nach den Umständen auch noch andere Faktoren berücksichtigungsfähig als nur die die wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse vereinbarungsgemäß indizierende Änderung eines bestimmten Lebenshaltungskostenindexes (vgl. BGH, WM 1967, 1220 und WM 1973, 102 = NJW 1973, 142; Mattern, WM 1973, 671).
- BGH, 07.04.1978 - V ZR 141/75
Neubemessung des Grundstückskaufpreises auf Grund einer Wertanpassungsklausel
(Dasselbe gälte auch für einen etwaigen Vergleich mit der Neufestsetzung von Mietzinsen.) Aber selbst bei einer "nach billigem Ermessen" vorzunehmenden Neufestsetzung von Erbbauzinsen - und zwar bis zum Inkrafttreten des § 9 a ErbbauVO selbst dann, wenn es sich um Gebäude handelte, die Wohnzwecken dienten - hat der erkennende Senat eine Mitberücksichtigung des Anstiegs der Grundstückspreise nicht für unzulässig gehalten, sondern nur eine ausschließliche Orientierung hieran als nicht der Billigkeit entsprechend angesehen (u.a. Urteil vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, NJW 1973, 142 = LM ErbbauVO § 9 Nr. 9 m.w.N.;… für geschäftlich genutzte Grundstücke siehe auch Urteil vom 15. November 1974, V ZR 63/73, LM a.a.O. Nr. 13). - BGH, 29.03.1974 - V ZR 128/72
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Erbbaurechtsvertrages - …
Inwieweit die Revision aus dieser Auskunft mit Recht eine Erhöhung des Quadratmeterpreises für Bauland "bis auf das Dreißigfache" folgert, mag dahinstehen; denn für die Frage der Angemessenheit von Erbbauzinserhöhungen kommt es ohnehin in erster Linie auf den Stand der Lebenshaltungskosten an, während die gerade im letzten Jahrzehnt vielfach in ungesundem Maß gestiegenen Bodenpreise dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen (Urteil des Senats vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, NJW 1973, 142, 143; vgl. auch den inzwischen durch Gesetz vom 8. Januar 1974 - BGBl I 41 - eingefügten § 9 a ErbbauVO). - BGH, 28.09.1979 - V ZR 206/75
Erhöhung eines Erbbauzinses - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages - …
Jedenfalls im Ergebnis ist aus Rechtsgründen nichts dagegen zu erinnern, daß das Berufungsgericht selbst die Bestimmung der Erbbauzinserhöhung auf der Grundlage billigen Ermessens vorgenommen hat (siehe dazu die Ausführungen oben unter 2. a und die dort erwähnten Senatsurteile vom 21. Dezember 1977 und 24. Februar 1978; weiter auch Senatsurteil vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, NJV 1973, 142 = LM ErbbauVO § 9 Nr. 9). - BGH, 23.04.1976 - V ZR 167/74
Gesetzlicher Anspruch auf Anpassung des Erbbauszinses wegen Wegfalls der …
Er hat dies im Urteil vom 20. Oktober 1972 - V ZR 137/71 (LM ErbbauVO § 9 Nr. 9) ausgesprochen für die Frage nach dem Umfang einer Erbbauzinserhöhung, die dem Grunde nach auf eine vertragliche Anpassungsklausel gestützt war; der dort noch hervorgehobene Gesichtspunkt, daß es sich um Wohnraum handelte, den der Erbbauberechtigte selbst bewohnte, hat angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklung der Gesetzgebung seine Bedeutung verloren (vgl. § 9 a ErbbauVO in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 8. Januar 1974, BGBl I S. 41). - BGH, 15.11.1974 - V ZR 63/73 Januar 1974, BGBl I S. 41? vgl. das bereits in dieselbe Richtung weisende Senatsurteil vom 20. Oktober 1972, V ZR 137/71, DM ErbbauVO § 9 Nr. 9, etwa gegenüber dem ein Waldgrundstück betreffen den Urteil vom 13. Februar 1970, V ZR 33/67, aaO Nr. 5 = WM 1970, 353).
- BGH, 11.01.1980 - V ZR 77/76
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