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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1974 - VII C 16.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,150
BVerwG, 08.02.1974 - VII C 16.71 (https://dejure.org/1974,150)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1974 - VII C 16.71 (https://dejure.org/1974,150)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1974 - VII C 16.71 (https://dejure.org/1974,150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines geänderten Namens zur Bezeichnung eines Bahnhofs; Abwägung zwischen den unterschiedlichen Interessen von der Bahn und der Gemeinde; Zulassung einer Widerklage in der Revisionsinstanz; Verfassungsrechtliche Lastenverteilungsregel zur Auferlegung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 351
  • NJW 1974, 1207
  • DVBl 1974, 522
  • DÖV 1974, 390
  • DÖV 1974, 423
  • JR 1974, 390
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen …

    Bei lediglich faktischer Überschneidung verschiedener Aufgaben verbleibt es bei der Finanzierungsverantwortung entsprechend der Verwaltungszuständigkeit, selbst wenn die andere staatliche Ebene die Ausgaben letztlich veranlasst hat (vgl. BVerfGE 26, 338 ; BVerwGE 44, 351 ; BVerwG…, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1/91 -, NVwZ 1992, S. 264 ) oder möglicherweise daraus einen Nutzen für ihre eigenen Aufgaben zieht (…vgl. Hellermann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 104a Rn. 54).
  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 C 7.05

    Baugenehmigungsgebühr; Befreiung; - von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; …

    Wird eine Vorschrift des Bundesrechts - wie hier § 20 Abs. 2 BauNVO 1968 - auf der Grundlage des Landesrechts herangezogen, um das Landesrecht zu ergänzen, wird die Vorschrift zum Bestandteil des Landesrechts; ihre Auslegung und Anwendung sind damit der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 , vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - BVerwGE 44, 351 , vom 27. Februar 1976 - BVerwG 7 C 44.74 - BVerwGE 50, 255 und vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 ).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 10 C 7.15

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; …

    Damit regelt Art. 104a Abs. 1 GG auch das Verhältnis des Bundes zu den Gemeinden und verbietet es, finanzielle Lasten, die bei der Erledigung einer Aufgabe des Bundes anfallen, den Gemeinden zu überbürden (BVerfG…, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89 und 1/90 - a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 8. Februar 1974 - 7 C 16.71 - BVerwGE 44, 351 …und vom 15. März 1989 - 7 C 42.87 - a.a.O. ).

    Nicht maßgeblich ist, wer die kostenverursachende Entscheidung getroffen oder wer die Ausgaben "veranlasst" hat (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1969 - 2 BvF 1/64 - BVerfGE 26, 338 ; BVerwG, Urteile vom 8. Februar 1974 - 7 C 16.71 - a.a.O. und vom 11. Juni 1991 - 7 C 1.91 - NVwZ 1992, 264 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 100.78
    Diese Rechtsnatur folgt auch, wie der Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - (BVerwGE 44, 351 [357, 358]) ausgeführt hat, aus der verfassungsrechtlichen Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.

    Diese Ausführungen betreffen die vom Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 1974 (BVerwGE 44, 351 [358]) herausgestellte Rechtsbeziehung, in der die auf Bundesrecht beruhende hoheitliche Tätigkeit der Bundesbahn zum Landesrecht steht.

    Die angegriffenen Ausführungen des Berufungsgerichts orientieren sich an der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 44, 351 [358]; ferner Urteil des 1. Senats, BVerwGE 29, 52 [58]).

    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, daß sich bei einer Anknüpfung der Bahnhofsbezeichnung an den amtlichen Namen der Gemeinde, auf deren Gebiet der Bahnhof liegt, eine Kollision mit den von der Beklagten vertretenen öffentlichen Interessen und Aufgaben grundsätzlich nicht ergeben kann (BVerwGE 44, 351 [358, 359]).

    Zwar ist entsprechend der schon geäußerten Ansicht des Senats (BVerwGE 44, 351 [360]) einzuräumen, daß im Einzelfall die betrieblichen Interessen der Bundesbahn den Namensschutz der Gemeinde gegenüber einer Bahnhofsbezeichnung dann zurücktreten lassen können, wenn die Verwendung eines gemeindlichen Namenszusatzes in Frage steht, der nicht der Üblichkeit entspricht oder eine bessere Unterscheidung nicht fördert, wie dies etwa für die Bezeichnung "Stadt" in Betracht kommen kann.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 44, 351 [363 f.]) kann die Bundesbahn wegen der Kosten, die durch die namensschutzrechtlich notwendige Anpassung an die Gemeindeneubenennung verursacht werden, nicht die neubenannte Gemeinde in Anspruch nehmen, weil die Bundesbahn mit der Anpassung der Bahnhofsbezeichnung keine Leistung für die Gemeinde erbringt, sondern eine eigene Aufgabe erfüllt und deshalb § 5 BbG sowie Art. 104 a Abs. 1 GG und das allgemeine Kostenerstattungsrecht als Anspruchsgrundlage ausscheiden.

  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 15.76

    Anspruch der Gemeinde gegen die Bundesbahn auf Unterlassung der Verwendung einer …

    Zwar hat der erkennende Senat mit Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - (BVerwGE 44, 351) entschieden, daß das Namensrecht der Gemeinde die Bundesbahn öffentlich-rechtlich verpflichtet, bei Anknüpfung einer Bahnhofsbezeichnung an den Gemeindenamen diesen Namen in der vollständigen und amtlichen Bezeichnung zu verwenden, wenn diesem Anspruch der Gemeinde nicht überwiegende öffentliche Interessen der Bundesbahn entgegenstehen.

    Auf diese Rechtsfolge hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Februar 1974 (BVerwGE 44, 351 [354, 358]) hingewiesen.

    Das hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 8. Februar 1974 (BVerwGE 44, 351 [355, 356]) ebenfalls zutreffend entschieden.

    Die bahnrechtlichen Bestimmungen des Bundesbahnrechts werden nur als Gegenrecht der Bundesbahn erheblich, indem sie ein gemeindliches Namensschutzrecht, wenn es durch eine Bahnhofsbezeichnung verletzt ist, im abzuwägenden Interesse der betrieblichen Notwendigkeiten der Bundesbahn einschränken können (BVerwGE 44, 351 [358, 359]).

    Die Beklagte wird, wie der Senat ebenfalls bereits ausgesprochen hat (BVerwGE 44, 351 [357]), bei der Bezeichnung von Bahnhöfen für den Reise- und Güterverkehr in Ausübung ihrer Organisationsgewalt tätig.

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende …

    Werden - wie hier vom Oberverwaltungsgericht - die §§ 398 ff. BGB auf öffentlich-rechtliche Forderungen landesrechtlichen Ursprungs angewendet, dienen sie der Ergänzung von Landesrecht und teilen infolgedessen die Eigenschaft dieses Rechts als nicht revisibles Recht (vgl. grundlegend BVerwGE 2, 22 und seitdem ständige Rechtsprechung, so z.B. BVerwGE 32, 252 [254]; 44, 351 [354]).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.1992 - 7 L 3637/91

    Umbenennung eines Bahnhofs; Namensänderung; Verwaltungsrechtsweg; …

    Die Beklagte handelt nämlich, wenn sie bei der Bezeichnung, ihrer Bahnhöfe an den Namen öffentlicher Gebietskörperschaften anknüpft, in Ausübung der ihr im Bundesbahngesetz auferlegten öffentlich-rechtlichen Aufgäben und Pflichten sowie zugleich im Rahmen ihrer Organisationsgewalt, die Ausfluß ihrer Stellung als öffentliche Verkehrsanstalt ist (BVerwG, Urt. d. 7. Sen. v. 8.2. 1974 - BVerwG VII C 16.71 -, BVerwGE 44, 351, 354 [BVerwG 08.02.1974 - VII C 16/71];… BGH, Urt. v. 23.6. 1975 - III ZR 76/73 -, NJW 1975, 2015, vgl. ferner Pappermann, Das Namensrecht der kommunalen Gebietskörperschaften, DÖV 1980, S. 353, 358).

    Auch wenn im wesentlichen unstreitig ist, daß einer Gemeinde in unmittelbarer oder in entsprechender Anwendung des § 12 BGB iVm § 13 NGO ein öffentlich-rechtlicher Namensschutz zur Seite steht (…vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt. v. 24.11.1970, aaO, S. 516, m.w.N.; Veelken, Zum Namensrecht der Gebietskörperschaften, DÖV 1971, 158;… Pappermann, aaO; BVerwGE 44, 351, 355 ff) [BVerwG 08.02.1974 - VII C 16/71], setzt dieser nach § 12 Satz 1 BGB, 1. Alternative voraus, daß der Anspruchsgegner (die Beklagte) dem Berechtigten (der Klägerin) den Gebrauch seines Namens bestreitet.

    Die bahnrechtlichen Bestimmungen werden nur als Gegenrecht der Bundesbahn erheblich, indem sie ein gemeindliches Namensschutzrecht, wenn es durch eine Bahnhofsbezeichnung berührt ist, im abzuwägenden Interesse der betrieblichen Notwendigkeiten der Bundesbahn einschränken können (…BVerwG, Urt. v. 6.7. 1979 - 7 C 15.76 -, DÖV 1980, S. 99; vgl. ferner BVerwGE 44, 351, 355) [BVerwG 08.02.1974 - VII C 16/71].

    Rn. 47 Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, einen Doppelnamen zu wählen (vgl. dazu BVerwGE 44, 351, 359) [BVerwG 08.02.1974 - VII C 16/71].

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch …

    Dieser Grundsatz gilt aufgrund des zweistufigen Gesamtstaatsaufbaus auch im Verhältnis zwischen Bund und Gemeinden (BVerwGE 44, 351 (364) [BVerwG 08.02.1974 - VII C 16/71]; 81, 312 (313) [BVerwG 15.03.1989 - 4 NB 10/88]; BGH NJW 1987, 1625 (1627) [BGH 18.09.1986 - III ZR 80/85];… Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1992, § 30 Rn. 13).

    Der verfassungsrechtlichen Lastenverteilungsregel des Art. 104 a Abs. 1 GG widerspricht es, einem Land die Ausgaben für die Wahrnehmung einer Bundesaufgabe zuzuweisen (BVerwGE 44, 351 (364) [BVerwG 08.02.1974 - VII C 16/71]).

  • BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91

    Deutsche Bundesbahn - Kein Ersatz von Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen

    Die Vorschrift enthält eine allgemeine, das Verhältnis von Bund und Ländern im ganzen bestimmende Regelung der Lastenverteilung (BVerfGE 26, 338 ; Urteil des Senats vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - BVerwGE 44, 351 ).

    Deshalb ist bei der Prüfung der Frage, wem eine konkrete Aufgabe obliegt, allein von der Verwaltungsverantwortung auszugehen und nicht zu untersuchen, wer die Entscheidung, die letztlich die Kosten hat anfallen lassen, getroffen oder die Ausgaben "veranlaßt" hat (…vgl. BVerfG a.a.O. S. 390; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1974, a.a.O. S. 364 f.).

  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 48.77

    Unterlassungsanspruch der Gemeinde gegenüber der Bundesbahn hinsichtlich …

    Von der Zuordnung des gemeindlichen Namensrechts und des dieses Recht ergänzenden § 12 BGB zum Landesrecht ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - (BVerwGE 44, 351 [354]) ausgegangen.

    Diese Vorschrift gibt, wie der Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 1974 (BVerwGE 44, 351 [355]) ausgeführt hat, der Klägerin kein Recht, von der Beklagten ein bestimmtes Verhalten zu verlangen.

    Die Bestimmungen des Bundesbahnrechts werden nur als Gegenrecht der Bundesbahn, erheblich, indem sie ein gemeindliches Namensschutzrecht, wenn es durch eine Bahnhofsbezeichnung verletzt ist, im abzuwägenden Interesse der betrieblichen Notwendigkeiten der Bundesbahn einschränken können (BVerwGE 44, 351 [358, 359]).

    Auch hierzu kann auf das genannte Urteil des Senats vom 8. Februar 1974 (BVerwGE 44, 351 [357, 358]) verwiesen werden.

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und …

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 65.88

    Bundespost - Kraftfahrzeugverkehr - Postbeförderung - Sondererlaubnis - Autofreie …

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht - …

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 49.04

    Rindfleisch; Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen; …

  • VG Berlin, 24.06.2024 - 34 K 40.23

    Rückholung der Angehörigen von IS-Kämpfern aus Syrien; Erstattung von Auslagen …

  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung …

  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 59.76

    Bahnhofsbenennung nach Zusammenschluss zweier amtsfreier Gemeinden - Befugnisse …

  • BGH, 23.06.1975 - III ZR 76/73

    Anforderungen an die Ermittlung des Rechtsweges - Zulässigkeit des Rechtswegs zu …

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1327/86
  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 98.13

    Kostenerstattungsanspruch einer Stadtratsfraktion für die Rechtsverfolgung im …

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1430/86
  • BVerwG, 29.11.1982 - 7 C 34.80

    Änderung des Familiennamens (Ehenamens) - Notwendige Streitgenossenschaft der …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1989 - 3 A 301/86

    Öffentlich- rechtlicher Erstattungsanspruch; Ersatzvornahme; …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 10/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf …

  • VGH Bayern, 03.08.2004 - 8 BV 03.275

    Erhaltungslast der Gemeinden für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen ; Unechte …

  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen …

  • BVerwG, 23.03.1993 - 7 B 126.92

    Selbstverwaltung - Bahnhofsname

  • VG Ansbach, 01.04.2010 - AN 16 K 08.00612

    Abgabe zum Deutschen Weinfonds; keine Erstattung von Verwaltungs- und Fremdkosten

  • VG Würzburg, 15.10.2008 - W 6 K 08.881

    Abgabe zum ... (Flächenabgabe); übertragener Wirkungskreis; keine Erstattung von …

  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 41.06

    Zugänglichkeit der revisionsrechtlichen Überprüfung der Wirksamkeit der auf …

  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 5.73

    Anforderungen an die Bezeichnung der Zustellpostämter in einer aus mehreren …

  • VG Karlsruhe, 27.06.2025 - 7 K 5571/23

    Universitätsklinikum; Gesundheitsamt; Medizinaluntersuchungsamt; Untersuchung; …

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 80/85

    Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Unterhaltung eines Verkehrsweges

  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Revisibilität von Landesrecht bei Normverweisung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2009 - 4 M 217/09

    Beschwerde der niedersächsischen Samtgemeinde "Oberharz" im Namensstreit …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.1997 - 7 A 10388/97

    Jugendamt; Jugendamtsträger; Personalkosten; Kindergarten

  • VG München, 28.07.2016 - M 17 K 15.5844

    Anzeigepflicht bei einer kindbezogenen Betriebskostenförderung

  • BVerwG, 12.01.1993 - 7 B 88.92
  • VG Stuttgart, 17.05.2002 - 1 K 1418/02

    Schädigende Äußerungen durch Landesmedienanstalt

  • BVerwG, 04.11.1976 - 7 B 19.76

    Private Fachhochschule - Nichtsubventionierung - Personalaufwendungen - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1992 - 10 C 10084/88
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.12.1973 - 1 Ws 388/73   

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https://dejure.org/1973,1650
OLG Stuttgart, 14.12.1973 - 1 Ws 388/73 (https://dejure.org/1973,1650)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.1973 - 1 Ws 388/73 (https://dejure.org/1973,1650)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 1973 - 1 Ws 388/73 (https://dejure.org/1973,1650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 4.10.1974)

    Sind Sex-Zeitschriften für Häftlinge bedenklich? Richter entscheiden: Was ist unsittlich?

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1207 (Ls.)
  • NJW 1974, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97
    Das Anhalten eines solchen Schreibens kann nur gerechtfertigt sein, wenn in der Person des Beschwerdeführers bestimmte - nicht nur mutmaßliche - Anhaltspunkte entweder für eine mißbräuchliche Verwendung des Briefinhalts und einer deshalb bestehenden Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt oder für eine Gefährdung des Vollzugsziels - hier: des Hinwirkens auf eine künftig straffreie Lebensführung des Beschwerdeführers - vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 320 ; OLG Stuttgart NJW 74, 759; OLG Koblenz MDR 1986, 426 ; Boujong in KK- StPO , 3. Auflage, § 119 Rdnr. 46.
  • OLG Koblenz, 25.10.1985 - 1 Ws 687/85

    Pornographie; Untersuchungsgefangener; Aushändigung; Gefangener

    Zu dieser gesetzl. Pflicht gehört auch die Einwirkung auf die sittliche Entwicklung der jungen Gefangenen und damit auch die Auswahl des ihnen zu überlassenden Lesestoffes (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1974, 759).
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