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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 16.06.1976 | ArbG Wetzlar, 04.05.1976

Rechtsprechung
   BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,157
BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75 (https://dejure.org/1976,157)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1976 - 3 AZR 110/75 (https://dejure.org/1976,157)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1976 - 3 AZR 110/75 (https://dejure.org/1976,157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankheit - Teilweise Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit - Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Zumutbarkeit anderweitiger Beschäftigung - Darlegungspflicht - Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 125 (Ls.)
  • BB 1976, 1516
  • DB 1976, 2307
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auch die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers kann einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abgeben, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß auch die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers geeignet ist, einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Kündigungsgrund abzugeben (vgl. BAG Urteil vom 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG; Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 217, m.w.N.;… Herschel/ Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 145;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 82;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 737 und 752).

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Nach § 1 KSchG ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen, was nach herrschender Auffassung bei allen Kündigungsgründen festzustellen ist (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe: hier wird wegen der Frage der Weiterbeschäftigung auf das Urteil des BAG vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung verwiesen; BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969;… Herschel, Festschrift Schnorr von Carolsfeld, S. 170;… Herschel/Löwisch, aaO, § 1 Rz 138).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Dem ist der Kläger nicht substantiiert entgegengetreten, wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,381
BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75 (https://dejure.org/1976,381)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1976 - 3 AZR 1/75 (https://dejure.org/1976,381)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 (https://dejure.org/1976,381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes - Begründung der Neufestsetzung - Revisionsbegründung - Zahlungsklage - Annahmeverzug des Arbeitgebers - Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund - Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 125 (Ls.)
  • DB 1976, 2358
  • DB 1977, 360
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 143/67

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision - …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Das Landesarbeitsgericht darf den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert nur ändern, wenn sich nach Verkündung des arbeitsgericht liehen Urteils der Streitgegenstand geändert hat ( § 6 9 Abs. 2 ArbGG; Hat das Arbeitsgericht den Streitwert mit mehr als 6.000,- DM angesetzt, dann darf das Landesarbeitsgericht den vom Arbeitsgerict festgesetzten Streitwert ändern, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich falsch und der richtige Streitwert offensichtlich unter 6.000,- DM liegt; eine solche Neufestsetzung muß es regel mäßig begründen; ändert das Landesarbeitsgericht den Streitwert, ohne daß diese Voraussetzungen gegeben und gewahrt sind, dann ist seine neue Streitwertfestsetzung willkürlich und unbeachtlich. Das Eevisionsgericht hat dann von dem Streitwert auszugehen, den das Arbeitsgericht festgesetzt hatte (im Anschluß an BAG 21, 22 = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

    Das Revisionsgericht muß wieder von dem Streitwert ausgehen, den das Arbeitsgericht fest gesetzt hatte (BAG 21, 22 [27,28] = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu I 1 c der Gründe]).

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Sind mehrere Ansprüche betroffen, so muß zu jeder einzelnen Anspruch dargelegt werden, warum die Entscheidung des Berufungsgerichts für unrichtig gehalten wird (BAG 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 58 [59] = AP Nr. 2 zu § 554- ZPO [zu I der Gründe]) muß sich die Revisionsbegründung gemäß § 554- ZPO zwar mit allen angefochtenen Teilen des Urteils befassen.

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    In zwei Urteilen (vom 17« August 1972 - BAG 24, 383 [396 f.] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II 2 c der Gründe] - und vom 10. April 1973 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 4 der Gründe]) hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die unterstützende Anknüpfung an weiter zurückliegende Vorfälle bei einer fristlosen Kündigung dann für möglich gehalten, wenn sich auch in den letzten zwei Wochen vor der Kündigung Vorfälle ereigneten bzw. dem beklagten Arbeitgeber bekanntgeworden sind, die ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zu einem Gesamt verbalten zusammengefaßt werden können.
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    In zwei Urteilen (vom 17« August 1972 - BAG 24, 383 [396 f.] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II 2 c der Gründe] - und vom 10. April 1973 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 4 der Gründe]) hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die unterstützende Anknüpfung an weiter zurückliegende Vorfälle bei einer fristlosen Kündigung dann für möglich gehalten, wenn sich auch in den letzten zwei Wochen vor der Kündigung Vorfälle ereigneten bzw. dem beklagten Arbeitgeber bekanntgeworden sind, die ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zu einem Gesamt verbalten zusammengefaßt werden können.
  • BAG, 09.10.1954 - 2 AZR 313/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz bei Anwendung …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Das Revisionsgericht muß wieder von dem Streitwert ausgehen, den das Arbeitsgericht fest gesetzt hatte (BAG 21, 22 [27,28] = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu I 1 c der Gründe]).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    a) Gemäß § 626 Abs. 1 BGB mußte das Landesarbeitsgericht prüfen, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorlag; es mußte nicht nur die zur Kürdigung berechtigenden Tatsachen feststellen, 12 - sondern auch unter Berücksichtigung der festgestellten Tatsachen und aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien prüfen, ob dem Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zuzumuten war- Die Frage, ob der Tatsachenrichter diese Zumutbarkeitserwägung vollständig vorgenommen hat, gehört zum materiellen Recht und muß von der Revisionsinstanz ohne formelle Rüge überprüft werden (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; BAG 9, 263 [265 f.] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 und III 3 der Gründe]).
  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Sie entsprach dem vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953 aufgestellten Grundsatz, daß, sofern in einer Kündigungsschutzklage neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung Gehaltszahlung für die Zeit nach der Kündigung begehrt wird, von beiden Ansprüchen der jeweils höherwertige für den Streitwert maßgeblich ist.
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Unter der Geltung des alten § 626 BGB war ganz allgemein anerkannt, daß Kündigungsgründe, die zur Zeit des Ausspruchs einer Kündigung schon vorhanden, aber dem Kündigenden nicht bekannt waren, nachträglich zur Begründung der Kündigung angeführt werden konnten (so: BAG 14, 65 [69 ff.] = AP Nr. 50 zu § 626 BGB [zu I 2 der Gründe] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes", …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    a) Gemäß § 626 Abs. 1 BGB mußte das Landesarbeitsgericht prüfen, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorlag; es mußte nicht nur die zur Kürdigung berechtigenden Tatsachen feststellen, 12 - sondern auch unter Berücksichtigung der festgestellten Tatsachen und aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien prüfen, ob dem Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zuzumuten war- Die Frage, ob der Tatsachenrichter diese Zumutbarkeitserwägung vollständig vorgenommen hat, gehört zum materiellen Recht und muß von der Revisionsinstanz ohne formelle Rüge überprüft werden (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; BAG 9, 263 [265 f.] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 und III 3 der Gründe]).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten …

    Handelt es sich um gleichartige Verfehlungen (Verspätungen, unentschuldigtes Fehlen), so ist auch hinsichtlich der nach § 626 Abs. 2 BGB verfristeten Kündigungsgründe zu prüfen, ob sie unterstützend zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können; dies ist dann der Fall, wenn die früheren Vorgänge mit den innerhalb der Ausschlußfrist bekannt gewordenen in einem so engen sachlichen Zusammenhang stehen, daß die neuen Vorgänge ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen worden sind (ständige Rechtsprechung BAG 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383; 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 37; 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 27 = EzA BGB § 626 nF Nr. 47).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Die Angriffe in der Revisionsbegründung betreffen diesen Teil der angefochtenen Entscheidung auch nicht mittelbar, denn die Frage der Zulässigkeit des Feststellungsantrags hängt in keiner Weise von der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung ab (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - AP Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei …

    Sie entspricht deshalb insoweit nicht der sich aus § 554 ZPO ergebenden Pflicht, die Begründung auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich deren eine Aufhebung beantragt wird, sofern nicht die Begründetheit des einen Anspruchs - hier des Bestehens des Arbeitsverhältnisses auch mit den Beklagten zu 2) bis 4) - von der Begründetheit des anderen Anspruchs - hier der gegen die Beklagte zu 1) gerichteten Feststellungsklage - praktisch unmittelbar abhängt (vgl. BAGE 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision).
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Rechtsprechung
   ArbG Wetzlar, 04.05.1976 - 1 Ca 34/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2719
ArbG Wetzlar, 04.05.1976 - 1 Ca 34/76 (https://dejure.org/1976,2719)
ArbG Wetzlar, Entscheidung vom 04.05.1976 - 1 Ca 34/76 (https://dejure.org/1976,2719)
ArbG Wetzlar, Entscheidung vom 04. Mai 1976 - 1 Ca 34/76 (https://dejure.org/1976,2719)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 125
  • DB 1976, 2355
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 08.01.1997 - 18 Sa 1942/96

    Voraussetzungen von Ansprüchen auf Bruttorestvergütung; Voraussetzungen von …

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