Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1977 - III ZR 167/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hilfe beim Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik - Entgeltliche Fluchthilfe - Geltendmachung seines Vergütungsanspruchs für Fluchthilfe - Angemessene Stundung seines Anspruchs auf Vergütung für Fluchthilfe - Sittenwidrigkeit der Gewährung von Fluchthilfe - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 7 (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- berlin.de
, S. 128 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Fluchthilfeverträge
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2358
- MDR 1978, 121
- DB 1977, 2230
- JR 1978, 106
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75
Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138 …
Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 167/75
Wie der erkennende Senat in dem gleichzeitig verkündeten, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil in der Sache III ZR 164/75 ausgeführt hat, ist in der Bundesrepublik Deutschland weder das Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik noch die Hilfe dazu verboten, während ein Verstoß gegen die Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, die die dort sog. Republikflucht verbieten, nicht die Folge des § 134 BGB nach sich zieht.Das hat der erkennende Senat in dem schon erwähnten Urteil in der Sache III ZR 164/75 unter Hinweis darauf näher begründet, daß die allen Deutschen in Art. 11 GG gewährleistete Freizügigkeit auch das Recht umfasse, in das Bundesgebiet einzureisen (BVerfGE 2, 266, 273).
Die Revision meint jedoch, die Sittenwidrigkeit des Vertrages ergebe sich daraus, daß der Kläger und H. aus der persönlichen Bedrängnis des Beklagten, die diesen zur Flucht veranlaßt habe, Kapital schlügen (ebenso das Berufungsurteil in der Sache III ZR 164/75, abgedruckt in NJW 1976, 1639).
Solchen Erwägungen hat der erkennende Senat in der Sache III ZR 164/75 bereits entgegengehalten, daß es nicht in jedem Fall als anstößig gilt, eine Hilfeleistung, selbst für einen Menschen in einer Notlage, von einer Vergütung abhängig zu machen.
Wie der erkennende Senat in der Sache III ZR 164/75 näher ausgeführt hat, unterscheidet sich der Fluchthelfervertrag von den in § 762 BGB geregelten Sachverhalten so wesentlich, daß sine analoge Anwendung jener Vorschrift nicht in Betracht kommt.
Auch das hat der erkennende Senat in der Sache III ZR 164/75 ausgeführt und die von der Revision geforderte Rechtsanalogie abgelehnt.
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 167/75
Das hat der erkennende Senat in dem schon erwähnten Urteil in der Sache III ZR 164/75 unter Hinweis darauf näher begründet, daß die allen Deutschen in Art. 11 GG gewährleistete Freizügigkeit auch das Recht umfasse, in das Bundesgebiet einzureisen (BVerfGE 2, 266, 273). - BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 167/75
Denn nach der Grundregel des § 91 ZPO kommt es für die Kostenbelastung hinsichtlich aller Instanzen auf das Unterliegen in der letzten Instanz an (BGHZ 37, 233, 246). - KG, 24.04.1975 - 20 U 96/75
Vereinbarung einer Fluchthilfe gegen Entgelt als Vertrag sui generis; Analoge …
Auszug aus BGH, 29.09.1977 - III ZR 167/75
Die Revision meint jedoch, die Sittenwidrigkeit des Vertrages ergebe sich daraus, daß der Kläger und H. aus der persönlichen Bedrängnis des Beklagten, die diesen zur Flucht veranlaßt habe, Kapital schlügen (ebenso das Berufungsurteil in der Sache III ZR 164/75, abgedruckt in NJW 1976, 1639).
- BGH, 21.02.1980 - III ZR 185/77 Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Fluchthelfervertrages (vgl. Senatsurteile BGHZ 69, 295 u. 302; vom 29. September 1977 - III ZR 167/75 = NJW 1977, 2358 = WM 1977, 1301 = BGHWarn 1977 Nr. 182).
Wie der erkennende Senat in seinen nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 29. September 1977 (III ZR 164/75 = BGHZ 69, 295; III ZR 118/76 = NJW 1977, 2359 = WM 1977, 1303, 1304 [BGH 29.09.1977 - III ZR 118/76] , insoweit BGHZ 69, 302 nicht abgedruckt; III ZR 167/75 = NJW 1977, 2358 = WM 1977, 1301, 1302 [BGH 29.09.1977 - III ZR 167/75] = BGHWarn 1977 Nr. 182) ausgesprochen und in der zuerst genannten Entscheidung näher begründet hat (…a.a.O. S. 296), verstößt ein auf die entgeltliche Gewährung von Fluchthilfe zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik gerichteter Vertrag nicht gegen ein gesetzliches Verbot; er ist daher nicht nach § 134 BGB nichtig.
Von selbst versteht sich dies nicht, zumal bloße Unzufriedenheit mit den dort herrschenden politischen Verhältnissen und der Wunsch nach höherem Lebensstandard eine Notlage der hier gedachten Art noch nicht begründen (so für § 138 Abs. 2 a.F. BGB: Senatsurteil vom 29. September 1977 - III ZR 167/75 - aaO).
So hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 29. September 1977 (III ZR 167/75 und 118/76, beide aaO) Fluchthilfevergütungen von 15.000 DM und 13.000 DM je "geschleuster" Person im Hinblick auf hohe Unkosten des Fluchthelfers nicht als überhöht angesehen.
- OLG Saarbrücken, 16.02.2024 - 5 W 9/24
PKV: Berechnung des gesetzlichen Beitragszuschlages und Voraussetzungen der …
Freilich liegt es nahe, dem Versicherungsnehmer wie bei anderen Stundungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts, denen die Regelung erkennbar nachgebildet ist (z.B. §§ 1382, 2331a BGB;… Krüger, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 271 Rn. 22;… Krafka, in: BeckOGK, Stand 1.1.2024, § 271 BGB Rn. 51; unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auch BGH, Urteil vom 29. September 1977 - III ZR 167/75, NJW 1977, 2358, 2359), zuzubilligen, die Einrede auch im Rechtsstreit zu erheben, wenn - wie hier - keine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zustande gekommen ist; auch dann müsste er aber dem Gericht, das die Forderung titulieren und zugleich stunden soll, die tatsächlichen Voraussetzungen der Stundung, d.h. insbesondere alle Umstände, die für die von § 193 Abs. 4 Satz 5 VVG geforderte Interessenabwägung erforderlich sind, darlegen und nachweisen (…vgl. - jeweils zu § 2331a BGB - Schindler, in: BeckOGK Stand: 1.1.2024, § 2331a BGB Rn. 34;… Birkenheier, in: jurisPK-BGB 10. Aufl., § 2331a BGB Rn. 63; Sachs, ZErb 2011, 156, 158;… allgemein Grüneberg, in: Grüneberg, BGB 83. Aufl., § 271 Rn. 2). - BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77
Häftlingshilfe für Fluchthelfer - Interessenlage des Fluchthelfers - Politische …
Sie wird darüber hinaus in wachsendem Maße im völkerrechtlichen Vertragsrecht als Menschenrecht anerkannt, das der Staat seinen Bürgern einräumen muß und nur ausnahmsweise beschränken darf (vgl. dazu BGH, Urteile vom 29. September 1977 [NJW 1977, 2356 ff.], Anm. von Wengler, JZ 1978, 64, Tomuschat, a.a.O.).
- LAG Schleswig-Holstein, 09.12.1993 - 5 (6) Sa 163/93
Heuerverhältnis; Heuervertrag; Wirksamkeit; Vergütungsanspruch; Heuer; …
Bloße Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen oder der Wunsch nach höherem Lebensstandard begründen dagegen keine Zwangslage (BGH, NJW 1977, 2358). - BGH, 29.09.1977 - III ZR 118/76
Fluchthelferhaftung, Rückforderung eines Vorschusses
In seinem gleichzeitig verkündeten Urteil in der Sache III ZR 167/75 hat der erkennende Senat auf die dort tatrichterlich festgestellten hohen Unkosten hingewiesen, die dadurch entstanden waren, daß die bei der Flucht behilflichen Personen für ihr persönliches Risiko erhebliche Beträge verlangt und erhalten hatten, und hat dort ein auffälliges Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB als nicht ohne weiteres gegeben erachtet. - LAG Schleswig-Holstein, 09.12.1993 - 5 (6) Sa 164/93
Anspruch auf Zahlung weiterer Heuer oder Abstoppheuer; Nichtigkeit eines …
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