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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,59
BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76 (https://dejure.org/1977,59)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1977 - VI ZR 101/76 (https://dejure.org/1977,59)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76 (https://dejure.org/1977,59)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch bei rufschädigender Berichterstattung - Anforderungen an Sorgfaltspflichten von Zeitungsredakteuren bei dem Verfassen von Berichten - Zulässigkeitsanforderungen an Feststellungsklage - Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Anzeigenwerbung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 39
  • NJW 1978, 210
  • MDR 1978, 303
  • GRUR 1978, 187
  • DB 1978, 391
  • afp 1978, 29
 
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Wird zitiert von ... (103)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
    Dagegen kann er Aufwendungen für eine zusätzliche Werbung, die nicht im Dienst der sachlichen Richtigstellung steht, nur in besonderen Fällen vom Schädiger erstattet verlangen (Ergänzung zu BGHZ 66, 182, 192 ff).

    Dabei geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß zu dem Schaden, für die der nach dieser Vorschrift Verantwortliche aufzukommen hat, auch die Kosten einer Anzeige gehören können, mit der der Geschädigte der Beeinträchtigung seines wirtschaftlichen Rufs entgegenwirken will - allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die Maßnahme zur Schadensverhütung bzw. -minderung nach den gegebenen Umständen erforderlich war (BGHZ 66, 182, 192 ff = NJW 1976, 1198, 1200 ff).

    Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 66, 182, 192 ff im einzelnen dargelegt und näher erläutert hat, ist es dem durch den Angriff eines Massenmediums (Presse, Rundfunk, Fernsehen) in seinem Ruf Betroffenen im allgemeinen verwehrt, den Verantwortlichen mit den höheren Aufwendungen einer berichtigenden Darstellung durch besondere Anzeigen zu belasten, wenn er dem Angriff durch eine presserechtliche Gegendarstellung begegnen kann, wie dies auch der Klägerin nach § 11 des Hamburgischen Pressegesetzes vom 29. Januar 1965 - GVBl I 15 - im Grundsatz offenstand.

  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59

    Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
    Der Anspruch auf Erstattung schadensmindernder Aufwendungen, um den es hier geht (vgl. BGHZ 32, 280, 285), schließt wegen der besonderen Art der Rechtsverletzung bei einem Angriff auf den Ruf einer Ware solche Maßnahmen in der Regel als zur Schadensminderung erforderlich ein.
  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
    Diese Schranken in der Verfolgung seiner wirtschaftlichen Interessen muß der Betroffene mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Schädigers gegen sich gelten lassen; dies nicht zuletzt in Anbetracht der besonderen Bedeutung, die Artikel 5 GG dem Recht der freien Rede in den öffentlichen Medien, und der Wertung, die die Rechtsordnung der presserechtlichen Gegendarstellung als Korrelat zu der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit zumißt (…BGHZ a.a.O. S. 195; zu eng die Kritik von Eschenlohe NJW 1976, 1202).
  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
    Die Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme von dieser Regel zu machen ist (BGH Urteil vom 31. Januar 1952 - III ZR 131/51 = LM ZPO § 256 Nr. 5;… vgl. auch Baumbach/Hartmann ZPO 35. Aufl. § 256 Anm. 5 Stichwort: Leistungsklage) liegen nicht vor.
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
    Insoweit kommt der Beklagten nicht zugute, daß Anlaß der Berichterstattung eine die Öffentlichkeit besonders interessierende Angelegenheit war; an so leichtfertig gegebenen Informationen, die geeignet waren, Dritte zu schädigen, bestand kein schutzwertes Interesse (vgl. Senatsurteile vom 21. Juni 1966 - VI ZR 266/64 = NJW 1966, 2011 und vom 20. Juni 1969 - VI ZR 234/67 = NJW 1970, 187, 189).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB …

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
    Insoweit kommt der Beklagten nicht zugute, daß Anlaß der Berichterstattung eine die Öffentlichkeit besonders interessierende Angelegenheit war; an so leichtfertig gegebenen Informationen, die geeignet waren, Dritte zu schädigen, bestand kein schutzwertes Interesse (vgl. Senatsurteile vom 21. Juni 1966 - VI ZR 266/64 = NJW 1966, 2011 und vom 20. Juni 1969 - VI ZR 234/67 = NJW 1970, 187, 189).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Ist eine Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO - wie hier - in zulässiger Weise erhoben worden, braucht ein Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nachträglich zur Leistungsklage überzugehen, wenn dies im Lauf des Rechtsstreits möglich wird (vgl. BGH, Urteile vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02 - NJW-RR 2004, 79 unter B II 1; 4. Juni 1996 - VI ZR 123/95 - NJW 1996, 2725 unter II c; 15. November 1977 - VI ZR 107/76 - NJW 1978, 210 unter I 2 a und ständig).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Dies könnte ggf. um die Möglichkeit eigener Ersatzansprüche im Rahmen der §§ 249 ff. BGB z.B. für Restitutionsaufwendungen zum Schutz der Persönlichkeit ergänzt werden (…zu diesem bisher in der Praxis oft wenig bedeutsamen Bereich des Schadensrechts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 14 Rn. 73 ff.;… siehe auch Staudinger/Hager, BGB, 2017, § 823 Rn. C 291 f zu Anzeigenkampagnen usw.;… siehe zu Urteilsveröffentlichungsansprüchen und Anzeigenkampagnen bei schädigender Immaterialgüterrechtsverletzung als allgemeines Problem zudem Raue, Die dreifache Schadensberechnung, 2017, S. 351 f., 356 ff.; allgemein auch BGH v. 15.11.1977 - VI ZR 101/76 -, BGHZ 70, 39 - Alkoholtest; v. 04.03.1982 - I ZR 19/80, GRUR 1982, 489 - Korrekturflüssigkeit und OGH v. 15.10.2002 - 4 Ob 174/02w, ÖBl. 2003, 31 - BOSS-Zigaretten; zu Klarstellungen bei sog. Doppelgängerwerbung etwa auch Pietzko, AfP 1988, 209, 219 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 119/80

    insterile Infusionsflüssigkeit - Arzthaftung, Beweislast, voll beherrschbares …

    Unter diesen Umständen durfte die Klägerin statt einer Leistungsklage eine Feststellungsklage erheben und mußte auch nicht im Laufe des Rechtsstreits wegen inzwischen berechenbar gewordener Teilschäden auf die Leistungsklage übergehen, jedenfalls dann nicht, wenn wie im Streitfall die Schadensentwicklung auch nach Abschluß der ersten Instanz noch nicht beendet war (stRspr; vgl. Senatsurteil vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76 - NJW 1978, 210 [BGH 15.11.1977 - VI ZR 101/76] unter I 2 a m.w.Nachw., insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 70, 39 ff).
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