Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1977 - 4 StR 451/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht - Einbeziehung einer Jugendstrafe nach Begehung einer Erwachsenenstraftat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 295
- NJW 1978, 384
- MDR 1978, 242
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
Auszug aus BGH, 13.10.1977 - 4 StR 451/77
Der Umstand, daß die Jugendverfehlung erst nach dem Eintritt der Volljährigkeit und nach der Begehung der Erwachsenenstraftat abgeurteilt wird, kann nicht dazu führen, daß auf die Erwachsenentat entgegen dem erklärten Willen des Gesetzgebers noch Jugendstrafrecht angewendet wird, weil etwa die frühere Jugendverfehlung als schwerer im Sinne des § 32 JGG angesehen werden muß (BGHSt 14, 287).
- BGH, 03.04.2024 - 6 StR 13/24
Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen, Anwendung des …
Daran fehlt es hier (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77, BGHSt 27, 295; vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 272;… MüKo-StGB/Laue, 4. Aufl., § 105 JGG Rn. 45;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 105 Rn. 65;… Brunner/Dölling, JGG, 14. Aufl., § 105 Rn. 39;… Laubenthal/Baier/Nestler, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 530;… Krauth, Festschrift für Lackner, 1987, S. 1057, 1061).Es entspricht dem erklärten Willen des Gesetzgebers, die einheitliche Sanktionierung von in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangenen Taten durch § 32 des Jugendgerichtsgesetzes vom 4. August 1953 (BGBl. I, S. 751) auf den Fall ihrer gleichzeitigen Aburteilung zu beschränken (vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1960 - 4 StR 107/60, BGHSt 14, 287, 289; vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77, BGHSt 27, 295, 296; vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 501/89, BGHSt 36, 294, 295; Beschluss vom 7. August 2019 - 4 StR 189/19, BGHSt 64, 178, 183 f.).
Denn der Vorschrift liegt die Annahme zugrunde, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts gemäß § 105 Abs. 1 JGG in dem neuen Verfahren trotz der vorangegangenen Verurteilung des Angeklagten nach allgemeinem Strafrecht auf einer genaueren Persönlichkeitserforschung beruht, die zu der Erkenntnis geführt hat, dass der Angeklagte entgegen der dem früheren Urteil zugrundeliegenden Bewertung doch noch einem Jugendlichen gleichzusetzen ist, so dass eine Korrektur der ursprünglich getroffenen Entscheidung geboten erscheint (…vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 332 f.; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77, BGHSt 27, 295, 296 f.; vom 6. August 1986 - 3 StR 281/86, NStZ 1987, 24; vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 273).
- BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit einer derartigen Zusammenfassung von Jugend- und Freiheitsstrafen bisher verneint (BGHSt 10, 100, 103; 14, 287; 27, 295, 296; BGH, Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 444/78 -, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79], und vom 21. November 1978 - 1 StR 546/78 -, bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; ebenso OLG Schleswig NStZ 1987, 225;… dieser Rechtsprechung zustimmend Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rdn. 267;… Stree in Schönke/ Schröder StGB 23. Aufl. § 55 Rdn. 34;… Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 StGB Rdn. 33). - BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90
Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe
- BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93
Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung …
Rn. 7 Das Urteil des 4. Strafsenats NJW 1978, 384 steht der hiesigen Entscheidung nicht entgegen; denn dort hatte der Angeklagte die abzuurteilenden Taten als Jugendlicher begangen, so daß allein Jugendstrafrecht anzuwenden war. - BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe
Denn § 32 JGG eröffnet bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen die einheitliche Anwendung von Jugendrecht (Einheitsjugendstrafe) oder Erwachsenenrecht (Gesamtstrafe) nur, wenn die mehreren Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden (BGHSt 14, 287; 27, 295, 296; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NStZ 1987, 24). - BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls …
Nach dieser Vorschrift ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; BGH, Urteile vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77). - BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Bremen, 14.02.1992 - Ws 6/92
Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe; Möglichkeit …
Angesichts dieser Vorgaben kommt eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG nicht in Betracht, wenn - wie hier - ein Erwachsener zu einem Zeitpunkt nach allgemeinem Strafrecht verurteilt wird, zu dem eine zuvor nach JGG verhängte Maßnahme oder Strafe noch nicht vollständig erledigt ist (vgl. BGHSt 10, 100, 103 [BGH 29.02.1956 - 2 StR 25/56] ; 14, 287, 290 [BGH 06.05.1960 - 4 StR 107/60] ; 27, 295, 296 [BGH 13.10.1977 - 4 StR 451/77] ; 36, 270, 272 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89] und 294, 296; OLG Schleswig, NStZ 1987, 225;… a. A. Brunner, a.a.O. § 32 RN 11;… Eisenberg, JGG, 4. Auflage, § 32 RN 8; Dingeldey, ZBlJR 1981, 150; Knüllig-Dingeldey, NStZ 1987, 226).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 146 StPO (Strafprozessordnung)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 01.09.1977 - 4 StR 395/77
- BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 384
- MDR 1978, 242
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76
Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO) …
Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
Das hat allerdings nicht die Unwirksamkeit der Verteidigerbestellung und der bisher von Rechtsanwalt Wittmann für den Angeklagten F. vorgenommenen Prozeßhandlungen zur Folge (BGHSt 26, 291; 26, 335, 336/37).So geht ersichtlich auch der 3. Strafsenat in BGHSt 26, 291, 292 und 26, 335 davon aus, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger insoweit keine andere Beurteilung rechtfertigt; in BGHSt 27, 22, 23 wird dies ausdrücklich gesagt.
- BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher …
Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
Auch beim Pflichtverteidiger führt der Verstoß gegen § 146 StPO zur Unwirksamkeit bereits derjenigen Prozeßhandlung, die den unmittelbaren Anlaß zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verteidigung und damit zur Zurückweisung des Verteidigers gegeben hat (Bestätigung von BGHSt 27, 22, 23).So geht ersichtlich auch der 3. Strafsenat in BGHSt 26, 291, 292 und 26, 335 davon aus, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger insoweit keine andere Beurteilung rechtfertigt; in BGHSt 27, 22, 23 wird dies ausdrücklich gesagt.
- BGH, 27.02.1976 - StB 8/76
Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im …
Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
Das hat allerdings nicht die Unwirksamkeit der Verteidigerbestellung und der bisher von Rechtsanwalt Wittmann für den Angeklagten F. vorgenommenen Prozeßhandlungen zur Folge (BGHSt 26, 291; 26, 335, 336/37).So geht ersichtlich auch der 3. Strafsenat in BGHSt 26, 291, 292 und 26, 335 davon aus, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger insoweit keine andere Beurteilung rechtfertigt; in BGHSt 27, 22, 23 wird dies ausdrücklich gesagt.
- BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter - …
Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
Sie vermag aber nicht das Gesetz (§ 146 StPO) unwirksam zu machen und gar dazu zu führen, daß selbst das Rechtsmitteigericht den Verstoß gegen die Vorschrift unbeachtet lassen müßte, dasselbe Rechtsmittelgericht, das auf eine entsprechende Verfahrensrüge im Revisionsrechtszug das Urteil aufzuheben hätte (vgl. BGHSt 26, 367, 372).Daß das Urteil gegen den Mitangeklagten P. inzwischen rechtskräftig geworden ist, ändert am Ergebnis nichts (vgl. BGHSt 26, 367, 370/71 und BVerfG NJW 1977, 800).
- BVerfG, 21.01.1977 - 2 BvR 1260/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Verbots sukzessiver …
Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77
Daß das Urteil gegen den Mitangeklagten P. inzwischen rechtskräftig geworden ist, ändert am Ergebnis nichts (vgl. BGHSt 26, 367, 370/71 und BVerfG NJW 1977, 800).
- BGH, 15.03.1983 - 5 StR 51/83
Verbot der Mehrfachverteidigung
Ihr steht § 146 StPO entgegen; dieses Verbot der Mehrfachverteidigung gilt auch für den bestellten Verteidiger (BGH in NJW 1978, 384). - BGH, 23.08.1978 - 2 StR 313/78
Zur Revisionseinlegung durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger
Ferner kommt es nicht auf den Umfang der Tätigkeit von Rechtsanwalt R. für W. an (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des BGH vom 21. Juni 1978 - 1 BJs 126/77 / StB 132/78. Schließlich steht der Anwendung des § 146 StPO nicht entgegen, daß Rechtsanwalt R. nicht Wahl- sondern Pflichtverteidiger des Angeklagten ist (BGH NJW 1978, 384). - BGH, 15.08.1979 - 2 StR 339/79
Verbot der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen …
Die Anwendung dieser Vorschrift wird auch nicht dadurch gehindert, daß Rechtsanwalt Be. vorliegenden Verfahren nicht Wahl- sondern Pflichtverteidiger des Angeklagten ist (BGH NJW 1978, 384).
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Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Antrags über die Aufhebung der vorläufigen Enziehung einer Fahrerlaubnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 384
- NStZ 1981, 94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 13.09.1977 - 3 Ws 160/77
Auszug aus BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77
Dieser Antrag ist durch Beschluß des Landgerichts vom 16. August 1977 - 2 KLs 5/77 - abgelehnt, die Beschwerde des Angeklagten hiergegen durch Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. September 1977 - 3 Ws 160/77 - aus den Erwägungen des in MDR 1977, 948 abgedruckten Beschlusses desselben Gerichts verworfen worden. - OLG Celle, 25.06.1976 - 1 Ss 283/76
Auszug aus BGH, 25.11.1977 - 3 StR 442/77
Dieser Antrag, mit dem er die Aufhebung des auf § 111 a StPO gestützten Beschlusses des Amtsgerichts Mosbach vom 9. März 1977 über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis begehrt, ist unzulässig (vgl. OLG Celle NJW 1977, 160 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Koblenz, 19.12.2007 - 1 Ss 339/07
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das …
Eine solche Entscheidung kommt nicht bereits deshalb in Betracht, weil die vom Amtsgericht in seinem Urteil vom 24. Juli 2007 verhängte Sperrfrist von 3 Monaten bereits abgelaufen ist (BGH NJW 1978, 384; OLG Koblenz MDR 1986, 871 ). - OLG Stuttgart, 06.03.1998 - 2 Ss 86/98 Über diese Fallgestaltungen hinaus ist der Senat als Revisionsgericht für die Entscheidung über die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht zuständig; ein dahingehender Antrag wäre unzulässig (BGH NJW 1978, 384).
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