Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befugnis des Zedenten bei einer stillen Sicherungszession eine abgetretene Forderung einzuziehen - Unterbrechung der Verjährung der Forderung - Geltung der AGNB für den Vertrag
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Einziehungsbefugnis bei stiller Sicherungszession
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährungsunterbrechung durch Zedentenklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 209 Abs. 1
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch den Zedenten
Papierfundstellen
- NJW 1978, 698
- MDR 1978, 381
- WM 1978, 140
- DB 1978, 482
- JR 1978, 244
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.11.1966 - VI ZR 38/65
Fahrlässige Amtspflichtverletzung eines Notars durch Vornahme von Auszahlungen an …
Auszug aus BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75
Deshalb muß bei der stillen Zession (Sicherungszession) die Unterbrechungswirkung der Klageerhebung bzw. Zustellung eines Zahlungsbefehls auch dann eintreten, wenn der Zedent die Forderung im eigenen Namen geltend macht, ohne die Sicherungszession offenzulegen (vgl. BGH WM 1960, 1407, 1408; VersR 1967, 162, 164). - BGH, 25.03.1976 - VII ZR 32/75
Stille Zession und Zwangsvollstreckung
Auszug aus BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75
Doch soll sie nach außen zunächst jedenfalls nicht in Erscheinung treten (stille Zession) und der Zessionar von seinen Gläubigerrechten keinen Gebrauch machen dürfen, solange der Zedent ihm nicht durch Säumigkeit in der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen einen Anlaß dazu bietet (vgl. BGHZ 26, 185, 193; BGH NJW 1976, 1090, 1091). - BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten
Auszug aus BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75
Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Mai 1972 (NJW 1972, 1580 = MDR 1972, 842 = Betrieb 1972, 2107 = WM 1972, 1062 = LM ZPO § 50 Nr. 26), auf die sich das Berufungsgericht bezieht, betrifft einen anders gelagerten Fall. - BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75
Doch soll sie nach außen zunächst jedenfalls nicht in Erscheinung treten (stille Zession) und der Zessionar von seinen Gläubigerrechten keinen Gebrauch machen dürfen, solange der Zedent ihm nicht durch Säumigkeit in der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen einen Anlaß dazu bietet (vgl. BGHZ 26, 185, 193; BGH NJW 1976, 1090, 1091). - BGH, 31.01.1975 - I ZR 28/74
Auslegung einer Vollmachterteilung - Allgemeine Geschäftsbedinungen - Berechnung …
Auszug aus BGH, 11.11.1977 - I ZR 80/75
Hiergegen spricht bereits, daß der Vermittler, wenn er nur die Rolle eines Vermittlers hat und nicht zugleich Generalunternehmer ist, wie der Senat bezüglich der Transportvermittlung von H. in der Sache I ZR 28/74 (Urteil vom 31.1.1975) unter anderen tatsächlichen Voraussetzungen angenommen hat, keinen Anlaß hat, mit der Baufirma oder einem Generalunternehmer die Anwendung der AGNB zu vereinbaren, da diese nur Bedingungen für Beförderungsleistungen im gewerblichen Güternahverkehr sind, er eine solche Tätigkeit aber dann nicht ausübt.
- BGH, 24.02.2022 - VII ZR 13/20
Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung: Begriff der "Berechtigung"; Hemmung …
Er werde also in diesen Fällen in seiner Verteidigung kaum behindert, wenn er von der Abtretung nichts wisse, und sei auch nicht der Gefahr von Manipulationen ausgesetzt (grundlegend BGH, Urteil vom 11. November 1977 - I ZR 80/75, NJW 1978, 698, juris Rn. 15; dem folgend BGH…, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98, NJW 1999, 2110, juris Rn. 11; vgl. zudem BGH…, Urteil vom 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, juris Rn. 26). - BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98
Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession
Zum einen gilt dies jedoch nicht für die Prozeßstandschaft im Falle einer stillen Sicherungszession (BGH, Urt. vom 11. November 1977 - I ZR 80/75 - NJW 1978, 698 und vom 6. Oktober 1978 - I ZR 103/76 - WM 1978, 1406, 1407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1327). - BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Vielmehr reicht es im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig aus, daß der Verwender im Zusammenhang mit dem Vertragsschluß auf sie hinweist und der Vertragspartner der Geltung nicht widerspricht (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1977 - I ZR 80/75, NJW 1978, 698; BGHZ 117, 190, 194).
- BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
Der in gewillkürter Prozeßstandschaft klagende Einziehungsermächtigte ist auch nicht etwa gehindert, Leistung an sich zu verlangen, wie das Berufungsgericht anzunehmen scheint (vgl. BGH Urteil vom 11. November 1977 - I ZR 80/75 = WM 1978, 140, 142 für die stille Sicherungszession). - OLG Stuttgart, 31.01.2025 - 5 U 89/24
Zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
Rn. 34 Der Spieler wird entgegen der Auffassung der Beklagten durch die mit der Prozessfinanzierung verbundene Sicherungsabtretung auch nicht in seiner "wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit" (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteil vom 11.11.1977 - I ZR 80/75) eingeschränkt.Bei einer Sicherungsabtretung handelt es sich in der Regel um eine stille Zession; sie soll nach außen zunächst nicht in Erscheinung treten und der Zessionar von seinen Gläubigerrechten keinen Gebrauch machen dürfen, solange der Zedent ihm keinen Anlass dazu bietet (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1977 - I ZR 80/75).
- BGH, 08.07.2010 - VII ZR 195/08
Revisionszulassung im Werklohnprozess: Gehörsverstoß bei fehlender Sinnerfassung …
Rn. 9 a) Die Klägerin hat im Schriftsatz vom 3. Juni 2008 unwidersprochen vorgetragen, dass es sich bei der zwischen ihr und der Kreissparkasse W. vereinbarten (Voraus-) Abtretung um eine stille Sicherungszession handelte und auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen, wonach der Zedent im Sonderfall einer stillen Sicherungszession berechtigt ist, die abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuklagen und damit die Unterbrechung/Hemmung der Verjährung auch dann herbeiführt, wenn er die Abtretung im Prozess nicht offen legt (BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98, NJW 1999, 2110; Urteil vom 11. November 1977 - I ZR 80/75, NJW 1978, 698).Es sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1972 (I ZR 75/71, NJW 1972, 1580) und 11. November 1977 (I ZR 80/75, NJW 1978, 698), wonach für eine Unterbrechung/Hemmung der Verjährung die Offenlegung von Weiterabtretung und Prozessstandschaft erforderlich sei, wenn die Klage ursprünglich auf durch Abtretung erworbenes Recht gestützt und die Wirksamkeit der Abtretung später zweifelhaft werde.
Damit übergeht das Berufungsgericht den Sachvortrag der Klägerin zur Vereinbarung einer stillen Sicherungszession zwischen ihr und der Kreissparkasse W. Denn gerade für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 11. November 1977 (I ZR 80/75, NJW 1978, 698) und in ausdrücklicher Abgrenzung zu der vom Berufungsgericht herangezogenen, dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1972 (I ZR 75/71, NJW 1972, 1580) zugrunde liegenden Fallkonstellation entschieden, dass die Verjährung der zedierten Forderung auch dann durch gerichtliche Geltendmachung unterbrochen wird, wenn der Gläubiger die Sicherungszession nicht offen legt.
Nicht nachzuvollziehen ist es im Übrigen, warum die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1977 (I ZR 80/75, NJW 1978, 698) überholt sein soll.
- OLG Stuttgart, 17.01.2025 - 5 U 107/24
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Aktivlegitimation des …
Im Übrigen würde es dem Wesen der Sicherungszession widersprechen, die Offenlegung der Sicherungsabtretung in jedem Falle zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1977 - I ZR 80/75, NJW 1978, 698).Bei der stillen Sicherungszession liegt aber die Besonderheit vor, dass an das Urteil, das zwischen dem klagenden Zedenten und dem beklagten Schuldner ergeht, sowohl der Zedent (gemäß § 325 Abs. 1 Var. 1 ZPO, da die Zession nicht offengelegt wurde und der Kläger im Verfahren wie ein Vollrechtsinhaber aufgetreten ist;… MüKoZPO/Gottwald, 6. Aufl. 2020, ZPO § 325 Rn. 61) als auch - trotz der fehlenden Offenlegung - der Zessionar gemäß § 407 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1977 - I ZR 80/75, NJW 1978, 698; BGH…, Urteil vom 24.02.2022 - VII ZR 13/20 -, Rn. 30, juris) gebunden sind.
- BGH, 09.02.1995 - III ZR 174/93
Verzugsschaden bei Sicherungsabtretung einer Forderung
Nach ständiger Rechtsprechung ist hier der Sicherungszedent, der ein erhebliches schutzwürdiges Interesse daran hat, die Sicherungszession nicht offenlegen zu müssen, regelmäßig befugt, die abgetretene Forderung einzuziehen und Zahlung an sich zu verlangen (BGH Urteile vom 7. Juli 1992 - XI ZR 274/91 - NJW 1992, 2626, 2627 und vom 11. November 1977 - I ZR 80/75 - NJW 1978, 698, 699). - LG Hamburg, 16.04.2019 - 411 HKO 14/17
Darlehensvertrag: Abwicklung eines notleidenden Kredits; ungerechtfertigte …
Rn. 145 Durch Klage wird die Verjährung auch dann gehemmt, wenn bei einer Abtretung die Zession nicht offengelegt wird (…vgl. Zöller-Althammer, ZPO, 32. Aufl., Vor § 50 Rn. 49, 52 m.w.N.; BGH vom 11.11.1977, I ZR 80/75; BGH vom 23.03.1999, VI ZR 101/98; BGH vom 16.09.1999; VII 385/98; BGH vom 30.09.2004, VII ZR 92/03; BGH vom 08.07.2010, VII ZR 195/08).Dies gilt nach Auffassung der Kammer nicht lediglich für eine Sicherungszession, sondern auch für die hier vorliegende Zession im Wege eines (endgültigen) Forderungsverkaufs, solange durch die fehlende Offenlegung keine Rechte, insbesondere Verteidigungsmöglichkeiten des Schuldners eingeschränkt werden (vgl. BGH vom 11.11.1977, I ZR 80/75 Rn.15 juris).
- OLG Stuttgart, 28.04.2025 - 5 U 201/24 Bei einer Sicherungsabtretung handelt es sich in der Regel um eine stille Zession; sie soll nach außen zunächst nicht in Erscheinung treten und der Zessionar von seinen Gläubigerrechten keinen Gebrauch machen dürfen, solange der Zedent ihm keinen Anlass dazu bietet (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1977 - I ZR 80/75).
- OLG Stuttgart, 16.12.2021 - 2 U 4/20
Lkw-Kartell - Kartellbetroffene Erwerbsvorgänge: Bestreiten mit Nichtwissen …
- BGH, 09.02.1995 - VII ZR 143/93
Auslegung eines Leistungsverzeichnisses; Sachverständige Begutachtung eines …
- OLG Stuttgart, 23.05.2025 - 5 U 201/24
- LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17
Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …
- LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
- OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 U 132/07
Schadensersatz wegen Beschädigung des vermieteten Fahrzeugkranes - Internationale …
- OLG Köln, 28.03.2018 - 11 U 147/14
Auslegung der Sicherungsabtretung von Forderungen
- OLG Stuttgart, 06.04.2023 - 2 U 58/22
Anspruch auf Ersatz kartellbedingten Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. …
- BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für …
- LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17
Begehren auf Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhung im LKW-Kartell
- OLG München, 22.02.2010 - 19 U 1544/08
Bürgschaft für Darlehensvergabe im KfW-Mittelstandsförderungsprogramm: Widerruf …
- BGH, 06.11.1980 - VII ZR 200/79
Unterbrechung der Verjährung: Klageerhebung
- OLG Nürnberg, 29.11.2000 - 4 U 2053/99
Höhe der Sowiesokosten bei Beseitigung eines Mangels
- BGH, 11.05.1978 - VII ZR 55/77
Bevorzugung eines Vergleichsgläubigers im Liquidationsvergleich
- BGH, 22.10.1979 - II ZR 151/77
Schuldhafter Verstoß gegen Beiratspflichten - Sinn und Zweck sowie …
- OLG Karlsruhe, 26.02.2026 - 19 U 203/24
- OLG Dresden, 25.04.2013 - 10 U 1082/12
Architektenleistung wird nicht abgenommen: Wann beginnt die Verjährung wegen …
- OLG Koblenz, 23.01.2013 - 5 U 1276/12
Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft
- OLG Naumburg, 17.03.2026 - 1 U 96/24
- BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76
Wirksamkeit einer Forderungsabtretung - Wirksamwerden der Vornahme von …
- OLG Celle, 21.07.2016 - 16 U 192/15
Schlussrechnung vollständig und vorbehaltlos bezahlt: Leistung abgenommen!
- BGH, 02.06.1980 - III ZR 15/79
Kündigung eines Dienstverschaffungsvertrages - Freie Kündbarkeit …
- LG Aachen, 31.05.1991 - 5 S 97/91
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Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einsetzung zum befreiten Vorerben durch einen Miterben - Sicherung des Fortbestandes von dem Erblasser zustehenden Rechten an Grundstücken zugunsten des Nacherben - Mitberechtigung des Erblassers an einem Grundstück als Substanz der Vorerbschaft - Schutzbedürfnis des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 698
- MDR 1978, 394
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.1976 - V ZB 7/72
Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks durch Zwischenverfügung - Notwendigkeit …
Auszug aus BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76
Wird einer von zwei Miterben durch den anderen zum befreiten Vorerben eingesetzt und stirbt der andere, so kann der Überlebende über ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB verfügen (Ergänzung zum Beschluß vom 10. März 1976, V ZB 7/72, NJW 1976, 893).Wie der Senat mit Beschluß vom 10. März 1976 - V ZB 7/72 -(NJW 1976, 893) für den Fall einer durch allgemeine (eheliche) Gütergemeinschaft begründeten Gesamthandsgemeinschaft entschieden hat, kann eine Witwe als alleinige und befreite Vorerbin unentgeltlich über ein Grundstück verfügen, das zum Gesamtgut gehörte.
- BGH, 20.02.1970 - V ZR 54/67
Schutz des Guten Glaubens des Grundstückserwerbers an die Vollerbenstellung des …
Auszug aus BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76
In jener Entscheidung hat der Senat - unter Aufgabe der im Urteil vom 20. Februar 1970, V ZR 54/67 (NJW 1970, 943) vertretenen gegenteiligen Auffassung - den Standpunkt eingenommen, daß § 2113 BGB auf derartige Verfügungen weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden könne.
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 145/06
Verfügung des Vorerben über ein zum Gesamthandvermögen einer Erbengemeinschaft …
Sie findet daher keine unmittelbare Anwendung, wenn die Vorerbschaft - wie hier - Anteile an einem Gesamthandvermögen umfasst, zu welchem ein Grundstück gehört (vgl. BGHZ 26, 378, 382;… Senat, Urt. v. 12. Februar 1964, V ZR 59/62, NJW 1964, 768; Beschl. v. 10. März 1976, V ZB 7/72, WM 1976, 478, 479; Urt. v. 16. Dezember 1977, V ZR 140/76, NJW 1978, 698;… MünchKomm-BGB/Grunsky, 4. Aufl., § 2113 Rdn. 3;… Soergel/Harder/Wegmann, BGB, 13. Aufl., § 2113 Rdn. 3;… Erman/M. Schmidt, BGB, 11. Aufl., § 2113 Rdn. 10;… Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2113 Rdn. 3;… Damrau/Hennicke, Praxiskommentar Erbrecht, § 2113 Rdn. 4;… Ludwig, Vor- und Nacherbschaft im Grundstücksrecht, 1996, S. 110 f.; K. Schmidt, FamRZ 1976, 683, 687 f.).a) Für den Fall, dass eine Gütergemeinschaft oder eine aus zwei Personen bestehende Erbengemeinschaft dadurch endet, dass einer der Gesamthänder stirbt und der andere Gesamthänder dessen alleiniger Vorerbe und damit alleiniger Eigentümer eines von der Gesamthand gehaltenen Grundstücks wird, ist der Bundesgerichtshof zu einer von der gesetzlichen Regelung in § 2113 BGB abweichenden Interessenabwägung gelangt (…Urt. v. 12. Februar 1964, V ZR 59/62, NJW 1964, 768, 769; Beschl. v. 10. März 1976, V ZB 7/72, WM 1976, 478, 479; Urt. v. 16. Dezember 1977, V ZR 140/76, NJW 1978, 698).
Dieses Ergebnis hat der Senat als das größere Übel erachtet, zumal es namentlich im Recht der Personenhandelsgesellschaften dazu führen könnte, dass die Flexibilität der Geschäftsführung und der Verkehrsschutz leiden (Urt. v. 16. Dezember 1977, V ZR 140/76, NJW 1978, 698).
- BGH, 12.07.2018 - V ZB 228/17
Grundbuchsache: Anbringung eines Nacherbenvermerks bei Hinzuerwerb der übrigen …
Dann findet § 2113 BGB weder direkte noch entsprechende Anwendung, weil der Schutz des Anteils, der dem Überlebenden schon vorher zu eigenem Recht zustand, hier Vorrang vor den Interessen des Nacherben hat (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1977 - V ZR 140/76, WM 1978, 171;… Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 145/06, BGHZ 171, 350 Rn. 8 f.). - OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Nacherbenvermerks an einem …
Für Fälle eines zum Nachlass gehörenden nur gesamthänderischen Anteils an einem Grundstück aber ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine unmittelbare Anwendung des § 2113 BGB und damit auch des § 51 GBO ausscheidet (BGH WM 1976, 478; BGH NJW 1978, 698).Mit seiner Entscheidung vom 16.12.1977 (NJW 1978, 698) hat er dasselbe auch für den Fall gesagt, dass zwei Personen zusammen Erben eines Grundstücks sind, einer den anderen zum Vorerben einsetzt und dann stirbt.
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 330/03
Zulässigkeit der Teilungsversteigerung bei Vereinigung der Bruchteile eines …
Andernfalls würde der dem Gesamthänder auch bisher schon zu eigenem Recht zustehende andere Gesamtgutsanteil den Verfügungsbeschränkungen der Nacherbschaft unterworfen; dies bedeute gegenüber der Schmälerung der Rechtsstellung des Nacherben das größere Übel (BGH, Beschl. v. 10. März 1976 - V ZB 7/72, NJW 1976, 893 unter III c; Urt. v. 16. Dezember 1977 - V ZR 140/76, NJW 1978, 698 unter II). - BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95
Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Aachen, 03.01.1991 - 3 T 323/90 Rn. 13 Die Kammer vertritt die Auffassung, daß im Interesse der Verfügungsfreiheit der übrigen im Grundbuch eingetragenen Mitglieder der ungeteilten Erbengemeinschaft in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH (NJW 1976, 893 und NJW 1978, 698) die Vorschrift des § 2113 BGB auf den Gesamthandsanteil des Vorerben xxx am Nachlaß nicht anwendbar ist (vgl. OLG Köln Rechtspfleger 1987, 60, 61;… MünchKomm/Grunsky, § 2113 BGB Rdnr. 3; Haegele, Rechtspfleger 1977, 50 zu dem Fall, daß eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Vorerben eines Gesellschafters fortgesetzt wird; offen gelassen von BayObLG Rechtspfleger 1988, 525, 526).
Er hat seine Auffassung bestätigt auch für den Fall einer aus ursprünglich zwei Miterben bestehenden Erbengemeinschaft, in der ein Miterbe Vorerbe des anderen Miterben wird (BGH NJW 1978, 698) und auch in diesem Fall für angezeigt gehalten, die Erbengemeinschaft in ihrer gesamthänderischen Bindung und den damit verbundenen etwaigen Beschränkungen des Vorerben nicht anders zu behandeln als die allgemeine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten.
Gibt der BGH aber dem Vorerben, der infolge Erbfalls alleiniger Eigentümer des Grundstücks geworden ist, im Hinblick auf seine mitgesamthänderischen Rechte vor dem Erbfall (BGH NJW 1976, 893: Rechte des überlebenden Ehegatten aus der Gütergemeinschaft; BGH NJW 1978, 698: Rechte des überlebenden Miterben aus der Erbengemeinschaft) den Vorzug vor der Sicherung des Nacherben, so muß dies nach Auffassung der Kammer auch gelten, wenn durch eine entsprechende Anwendung des § 2113 BGB Dritte -nämlich andere Mitglieder der Erbengemeinschaft - beeinträchtigt würden.
Dieses Recht stand auch dem Vorerben in dem vom BGH (NJW 1978, 698) entschiedenen Fall zu.
- OLG Saarbrücken, 03.05.1999 - 5 W 314/98
Anspruch auf Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch; Beschränkung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 11.12.1997 - 3 W 199/97
Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 27.02.1997 - 19 U 202/96
Anspruch gemäß § 894 BGB auf Erteilung der Löschungsbewilligung; Wirksamkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Frankenthal, 09.02.1983 - 1 T 373/82
Zur Zustimmung des in Gütergemeinschaft lebenden Nacherben zu Verfügungen des …
Unter diesen Umständen kann die Frage letztlich offen bleiben, ob die Beteiligte zu 1) als alleinige Vorerbin ihres Ehemannes, mit dem sie in Errungenschaftsgemeinschaft gelebt hat, bis zur Auseinandersetzung dieser Gemeinschaft auch ohne Zustimmung der Nacherben unentgeltlich über Grundstücke verfügen konnte, die zum Gesamtgut der Eheleute S. gehört haben (vgl. dazu BGHZ 26, 378 ff., 382; NJW 1964, 768 [ = DNotZ 1965, 350 ] ; NJW 1976, 893 1= MittBayNot 1976, 74 ]; NJW 1978, 698 [= MittBayNot 1978, 62 ]; a.A. BGH NJW 1970, 943 [= DNotZ 1970, 412 ]).
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