Rechtsprechung
| BFH, 28.04.1978 - VI R 145/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufwendung - Anschaffung einer Waschmaschine - Außergewöhnliche Belastung - Versorgung der erkrankten Schwiegermutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuwendung einer Waschmaschine an Schwägerin in der DDR keine außergewöhnliche Belastung, auch wenn die Zuwendung durch Krankheit der Schwiegermutter bedingt ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 125, 167
- NJW 1978, 2120 (Ls.)
- DB 1978, 1575
- BStBl II 1978, 456
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.05.1975 - VI R 132/72
Aufwendungen für Besuchsfahrten zu dem eine Heilkur durchführenden Ehegatten …
Auszug aus BFH, 28.04.1978 - VI R 145/75
Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, im privaten Lebensbereich entstandene Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung teilweise der Allgemeinheit aufzubürden (Urteil des Senats vom 16. Mai 1975 VI R 132/72, BFHE 116, 130, BStBl II 1975, 536).Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil VI R 132/72), wonach Kosten anläßlich der Krankheit eines nahen Angehörigen, die nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden, sondern als Folgekosten gelegentlich der Krankheit entstehen, im allgemeinen nicht zwangsläufig erwachsen.
- BFH, 04.07.1975 - VI R 30/73
Aufwendungen für Mittagsheimfahrten weiterhin auch dann nicht als …
Auszug aus BFH, 28.04.1978 - VI R 145/75
Diese Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, daß Krankheitskosten von der Verwaltung regelmäßig ohne Abstriche als außergewöhnlich und zwangsläufig anerkannt werden und diese großzügige Beurteilung auf die eigentlichen Krankheitskosten beschränkt bleiben muß (BFH-Urteil vom 4. Juli 1975 VI R 30/73, BFHE 116, 356, BStBl II 1975, 738). - BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75
Aufwendungen aufgrund einer vom Steuerpflichtigen zur Aufrechterhaltung des …
Auszug aus BFH, 28.04.1978 - VI R 145/75
Nach dieser Rechtsprechung ist auch nicht jede aus sittlichen Gründen verständliche Unterstützung eines nahen Angehörigen zwangsläufig (vgl. zuletzt Urteile vom 8. November 1977 VI R 42/75, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147, und vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147). - BFH, 19.02.1965 - VI 306/64 U
Beurteilung einer Steuerermäßigung wegen übernommener Krankheitskosten für eine …
- BFH, 08.11.1977 - VI R 42/75
Kosten einer nachträglichen amtlichen Genehmigung zur Auswanderung aus der CSSR …
Auszug aus BFH, 28.04.1978 - VI R 145/75
Nach dieser Rechtsprechung ist auch nicht jede aus sittlichen Gründen verständliche Unterstützung eines nahen Angehörigen zwangsläufig (vgl. zuletzt Urteile vom 8. November 1977 VI R 42/75, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147, und vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147).
- BFH, 30.10.1990 - VIII R 42/87
1. Aufwendungen zur Ausstattung eines Arbeitszimmers mit Kunstgegenständen sind …
Darunter fällt jedoch nicht ein Haushaltsgerät von nicht unerheblichem Wert (BFH-Urteil vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456), wie es die beiden Lampen darstellen, die 1981 bereits 1.396 DM gekostet haben. - BFH, 25.03.1983 - VI R 275/80
Unterhaltsleistung - DDR - Bedürftigkeit des Empfänger - Verpflichtungsgrund
Zwar ist davon auszugehen, daß die streitigen Aufwendungen, die das FG der Höhe nach als nachgewiesen erachtet hat, in vollem Umfang Unterhaltscharakter hatten, da es sich nach den Feststellungen der Vorinstanz um Zuwendungen zur Bestreitung des Lebensbedarfs, nämlich um Lebensmittel, Toilettenartikel, Putzmittel und Kleidungsstücke, also um typische Unterhaltsaufwendungen, handelte und es in diesem Zusammenhang nicht darauf ankommt, ob die Aufwendungen zur Deckung des Grundbedarfs oder zur Befriedigung gehobener Ansprüche geeignet sind (BFH-Urteil vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456).Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, im privaten Lebensbereich entstandene Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung teilweise der Allgemeinheit aufzubürden (Urteil in BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456).
- BFH, 10.08.1990 - III R 30/87
Aufwendungen für die Zuwendung eines Farbfernsehgeräts an in der (früheren) DDR …
Zweck dieser Sonderregelung zu § 33 EStG ist es, die zwangsläufig erwachsenen typischen Unterhaltskosten, d.h. die üblichen für den Lebensunterhalt des Empfängers bestimmten Leistungen steuerermäßigend zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 1965 VI 306/64 U, BFHE 82, 102, BStBl III 1965, 284; vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456).Hierin kann nicht eine Unterstützungsleistung zum laufenden, tagtäglichen Unterhalt gesehen werden (vgl. BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456).
- BFH, 22.07.1988 - III R 253/83
Im Rahmen der Sozialhilfe geleistete Beträge für Krankenhilfe, häusliche Pflege …
Hierunter fallen nicht Leistungen zur Befriedigung eines über den üblichen Lebensunterhalt hinausgehenden besonderen und außergewöhnlichen Bedarfs wie z.B. die Übernahme von Krankheitskosten, für die die Steuerermäßigung des § 33 EStG in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 12. Januar 1973 VI R 207/71, BFHE 108, 500, BStBl II 1973, 442; vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456, und vom 5. September 1980 VI R 75/80, BFHE 131, 475, BStBl II 1981, 31). - BFH, 05.09.1980 - VI R 75/80
Außergewöhnliche Belastung - Unterhalt
§ 33 a Abs. 1 EStG betrifft nämlich nur typische Unterhaltsaufwendungen, so insbesondere für Wohnung, Ernährung und Kleidung des Unterhaltenen (Urteil vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456). - FG Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 13 K 101/99
Erleichterte Anforderungen an den Nachweis von Unterhaltszahlungen an im Kosovo …
Der Begriff des Unterhalts gemäß § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH enger als der i.S. von §§ 1601 ff. BGB , § 33a Abs. 1 EStG betrifft nämlich nur typische Unterhaltsaufwendungen, so insbesondere für Wohnung, Ernährung und Kleidung des Unterhaltenen (BFH-Urteil vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167 , BStBl II 1978, 456). - BFH, 09.11.1984 - VI R 40/83
Von Eltern aufgewendete Kosten des Prozesses eines Kindes zur Erlangung eines …
Zwar hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß § 33a Abs. 5 EStG die Anwendung des § 33 EStG neben § 33a Abs. 1 EStG hinsichtlich der Unterhaltskosten nur insoweit ausschließt, als es sich um typische Kosten des Lebensunterhalts handelt, außergewöhnliche Unterhaltskosten, etwa Krankheitskosten und Ausstattungs- bzw. Aussteueraufwendungen jedoch als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG angesehen werden können (vgl. z. B. Urteil vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456). - FG Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 13 K 102/99
Erleichterte Anforderungen an den Nachweis von Unterhaltszahlungen an im Kosovo …
§ 33a Abs. 1 EStG betrifft nämlich nur typische Unterhaltsaufwendungen, so insbesondere für Wohnung, Ernährung und Kleidung des Unterhaltenen (BFH-Urteil vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167 , BStBl II 1978, 46). - BFH, 10.08.1990 - III R 45/87
Aufwendungen für die Zuwendung von Büchern an Angehörige in der (früheren) DDR …
Zweck dieser Sonderregelung zu § 33 EStG ist es, die zwangsläufig erwachsenden typischen Unterhalts- und Ausbildungskosten, d.h. die üblichen für den Lebensunterhalt oder die Berufsausbildung des Empfängers bestimmten Leistungen steuerermäßigend zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 1965 VI 306/64 U, BFHE 82, 102, BStBl III 1967, 284; vom 28. April 1978 VI R 145/75, BFHE 125, 167, BStBl II 1978, 456). - BFH, 09.10.1981 - VI R 10/79 Wegen Fehlens einer zwangsläufigen sittlichen Verpflichtung scheidet auch ein Abzug nach § 33 EStG aus (Festhaltung an dem BFH-Urteil vom 28.4.1978 VI R 145/75).
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Rechtsprechung
| BFH, 03.05.1978 - II R 148/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Konkursverwalter - Konkurseröffnung - Einspruchsverfahren - Widerspruch - Grunderwerbsteuerbescheid - Nacherwerber
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 125, 202
- NJW 1978, 2120
- DB 1978, 2394
- BStBl II 1978, 472
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.08.1975 - II R 93/70
Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung - …
Auszug aus BFH, 03.05.1978 - II R 148/75
Veräußert er das Grundstück weiter, ohne den steuerbegünstigten Zweck fristgemäß erfüllt zu haben, so bleibt ihm die Steuerfreiheit nicht etwa deshalb erhalten, weil der Nacherwerber seinerseits den durch diese Vorschrift begünstigten Zweck erfüllen will (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, 178, BStBl II 1976, 77, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 10.12.1975 - II R 150/67
Begründung von Steuerforderungen - Zeitpunkt der Konkurseröffnung - Durchsetzung …
Auszug aus BFH, 03.05.1978 - II R 148/75
Das Finanzgericht ist stillschweigend zutreffend davon ausgegangen, daß das Einspruchsverfahren durch die Eröffnung des Konkurses unterbrochen worden war (vgl. § 240 der Zivilprozeßordnung - ZPO - sowie die an das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 22. Januar 1926 II A 610/25, RFHE 18, 141, 144 anknüpfende ständige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, ferner Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 1975 II R 150/67, BFHE 118, 412, 414, BStBl II 1976, 506) und daß der Kläger das unterbrochene Einspruchsverfahren durch seinen Schriftsatz vom 14. Januar 1974 aufgenommen hat (vgl. § 146 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6 KO, § 250 ZPO in entsprechender Anwendung). - BGH, 21.11.1953 - VI ZR 203/52
Auszug aus BFH, 03.05.1978 - II R 148/75
Um das Verfahren aufzunehmen, brauchte der Kläger nicht notwendig seinen Rechtsbehelfsantrag der durch die Eröffnung des Konkurses veränderten Verfahrenslage anzupassen und etwa zu beantragen, "festzustellen, daß dem FA die angemeldete Forderung nicht zusteht und es daher am Konkurs nicht teilnimmt" oder kurz "den Widerspruch für begründet zu erklären" (vgl. § 147 KO und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1953 VI ZR 203/52, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs Nr. 4 zu § 146 KO sowie Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. November 1977 IV R 131-134/77, BFHE 124, 6, BStBl II 1978, 165, 167). - RFH, 22.01.1925 - II A 610/25
Auszug aus BFH, 03.05.1978 - II R 148/75
Das Finanzgericht ist stillschweigend zutreffend davon ausgegangen, daß das Einspruchsverfahren durch die Eröffnung des Konkurses unterbrochen worden war (vgl. § 240 der Zivilprozeßordnung - ZPO - sowie die an das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 22. Januar 1926 II A 610/25, RFHE 18, 141, 144 anknüpfende ständige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, ferner Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 1975 II R 150/67, BFHE 118, 412, 414, BStBl II 1976, 506) und daß der Kläger das unterbrochene Einspruchsverfahren durch seinen Schriftsatz vom 14. Januar 1974 aufgenommen hat (vgl. § 146 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6 KO, § 250 ZPO in entsprechender Anwendung).
- BFH, 26.09.2006 - X S 4/06
Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Ungeachtet der Frage, inwieweit der Bestreitende im finanzgerichtlichen Verfahren gehalten ist, den vom Gemeinschuldner übernommenen Klageantrag an die geänderte Verfahrenslage anzupassen (für eine Pflicht zur Umstellung des Antrags: BFH-Urteil vom 7. März 2006 VII R 11/05, BFHE 212, 11, 18, BStBl II 2006, 573, 576; vgl. dagegen zu der durch § 180 Abs. 2 InsO ersetzten Vorschrift des § 146 Abs. 3 KO noch BFH-Urteil vom 3. Mai 1978 II R 148/75, BFHE 125, 202, BStBl II 1978, 472), ist der eigentliche Gegenstand des wieder aufgenommenen Klage- oder Revisionsverfahrens der Sache nach nicht mehr die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Bescheids, sondern die rechtmäßige Beanspruchung der Steuerforderung als Insolvenzforderung und damit das Haftungsrecht des FA an der Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 2005 VII R 63/03, BFHE 209, 23, BStBl II 2005, 591, und in BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573;… MünchKommInsO-Schumacher, § 180 Rdnr. 18). - BFH, 15.11.2011 - I R 96/10
Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung - Aktivierung von …
Rn. 10 2. Ob hiernach in einem vom Insolvenzverwalter aufgenommenen Klageverfahren überhaupt noch Raum dafür besteht, den früheren Anfechtungsantrag aufrechtzuerhalten (so zur Konkursordnung BFH-Urteil vom 3. Mai 1978 II R 148/75, BFHE 125, 202, BStBl II 1978, 472;… zustimmend Uhlenbruck/Sinz, Insolvenzordnung, 13. Aufl., § 185 Rz 13), kann der Senat offenlassen (vgl. aber BFH-Urteil in BFHE 212, 11, BStBl II 2006, 573; BFH-Beschluss vom 26. September 2006 X S 4/06, BFHE 214, 201, BStBl II 2007, 55 betreffend Streitwert). - OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 439/12
Örtliche Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer ; Geldspielgeräte; …
Dann umfasst die Aufhebungsentscheidung auch die Feststellung, dass die angemeldete Forderung nicht besteht (so zu § 146 KO: BFH, Urt. v. 3. Mai 1978 - II R 148/75 -, juris Rn. 16/17).
- BFH, 22.01.1997 - I R 101/95
Revisionsbegründung - Verfahrensfehler - Zeugeneigenschaft - Eröffnung des …
- BFH, 12.12.1985 - IV R 330/84
Gesonderte Feststellung - Einheitswert des Betriebsvermögens - KG - Konkurs - …
Obwohl nach Konkurseröffnung Steuerforderungen zur Konkurstabelle angemeldet werden und im Falle des Bestreitens des Konkursverwalters ein Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) ergeht, ist doch nicht ausgeschlossen, daß einzelne Besteuerungsgrundlagen weiterhin in einem gesonderten Verfahren festgestellt werden (vgl. BFH-Urteile vom 3. Mai 1978 II R 148/75, BFHE 125, 202, BStBl II 1978, 472; vom 17. Juli 1985 I R 117/84, BFHE 144, 198, BStBl II 1985, 650, für Gewerbesteuermeßbescheide;… s. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 251 AO 1977 Anm. 16;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 251 AO 1977 Anm. 56). - FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 150/10
Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines …
Überwiegend wird angenommen, dass, wenn sich die Klage des Insolvenzverwalters gegen die Rechtmäßigkeit der angemeldeten Steuerforderung wendet, der Kläger wählen kann, ob er beantragt, den Steuerbescheid aufzuheben oder seinen Widerspruch gegen die angemeldete Forderung für begründet zu erklären, da er bei einer Stattgabe im Ergebnis dasselbe Ziel erreicht (so für das Einspruchsverfahren BFH-Urteil vom 03.05.1978 II R 148/75, BFHE 125, 202, BStBl II 1978, 472;… Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Aufl., Rz. 759;… Schumacher in Münchener Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 185 Rz. 12; für das Klageverfahren Urteil des FG Köln vom 15.02.2006 14 K 5048/04, juris;… Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 6. Aufl., S. 261). - BFH, 23.11.1994 - VIII R 51/94
Beteiligten- und Prozessfähig einer im Handelsregister gelöschten Gesellschaft …
Durch Anfechtung des Grundlagenbescheids (vgl. auch § 351 Abs. 2 AO 1977) wird die anschließende, die Konkursmasse betreffende Steuerfestsetzung gegen die Revisionsklägerin als Feststellungsbeteiligte zwangsläufig beeinflußt (BFH-Urteil vom 3. Mai 1978 II R 148/75, BFHE 125, 202, BStBl II 1978, 472, 473). - FG Köln, 15.02.2006 - 14 K 5048/04
Zeitpunkt der Beendigung einer Organschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
Sofern die Bescheide ersatzlos aufgehoben worden wären, wäre gleichzeitig entschieden, dass die angemeldeten Forderungen nicht bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 3.5.1978 II R 148/75, BStBl II 1978, 472). - FG München, 30.01.2003 - 14 K 2475/00
Rechtsschutzbedürfnis des Konkursverwalters gegen einen Feststellungsbescheid des …
Vielmehr geht es darum, festzustellen, ob und inwieweit die vom FA angemeldete Haftungsforderung am Konkurs teilnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 3. Mai 1978 II R 148/75, BStBl. II 1978, 472 und vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BStBl. II 1984, 545). - FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08
Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen …
Dies führt jedoch nicht zur Unzulässigkeit dieses Klagebegehrens, da der Insolvenzverwalter insoweit vollständig in die Rechte der die Klage einlegenden Gesellschaft eintritt und dementsprechend bezüglich des angefochtenen Bescheides in vollem Umfang Antragsmöglichkeiten erhält (vgl. BFH vom 03.05.1978 II R 148/75, DStZ/B 1978, 295). - FG Rheinland-Pfalz, 27.11.1995 - 1 K 2668/95
Finanzgerichtsordnung; Feststellungsklage des Finanzamts gegen den …
- VG Aachen, 20.12.2004 - 9 K 1165/99
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Rechtsprechung
| BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsschrift - Rechtsmittelgegner - Ladungsfähige Anschrift
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 11.03.1977 - 6 (H) Sa 137/76
- BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 2120 (Ls.)
- DB 1978, 1503
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BAG, 02.11.1968 - 3 AZR 296/67
Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Rechtsmittelbeklagte - Unklare Angaben …
Auszug aus BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77
Der erkennende Senat hat bereits in einem Urteil vom 2. November 1968 (BAG 21, 193 [197 f .] = AP Nr. 2 zu § 553 ZPO [zu I 2 der Gründe]) entschieden, daß eine Rechtsmittelschrift noch ordnungsgemäß ist, wenn der Rechtsmittelbeklagte zutreffend bezeichnet ist, die Angabe seines Prozeßbevollmächtigten dagegen fehlt.Die Gründe, derentwegen die Person des RechtsmittelBeklagten aus der RechtsmittelSchrift erkennbar sein muß, erfordern jedoch - wie der Senat schon in seiner Bitscheidung vom 2. November 1968 (aaO) ausgeführt hat - nicht auch die Angabe seines Prozeßhevollmächtigten.
Die Ausnahme des § 187 Satz 2 ZPO greift nicht Platz (vgl. BAG 21, 193 [197 f-3 â- AP Nr. 2 zu § 553 ZPO [zu I 2 der Gründe]).
- BAG, 05.07.1976 - 2 AZR 385/75
Berufung - Ausreichende Bezeichung des angefochtenen Urteils - Ladungsfähige …
Auszug aus BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77
Diese Vorschrift hat den Sinn, dem Rechtsmittelgegner wie auch dem Gericht Gewißheit zu verschaffen, welches Urteil angefochten werden soll.Es kommt deswegen nicht im einzelnen darauf an, in welcher Weise die angefochtene Entscheidung bezeichnet wird, sondern es ist allein notwendig, daß aufgrund der Angaben der Rechtsmittelschrift die Identität des Urteils fest steht (vgl. BAG AP Nr. 35 zu § 518 ZPO [zu I der Gründe] m.w.N.). - BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56
Einlegung der Berufung oder Revision
Auszug aus BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des Bundesgerichtshofs verlangt allerdings, daß die Rechtsmittelschrift eindeutig erkennen läßt, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird (BGHZ 21, 168 [17o ff.]; BGH VersR 1974, 1o98; BAG AP Nr. 14 zu § 518 ZPO; BAG AP Nr. 21 zu § 518 ZPO [zu II 1 a der Gründe]; BAG 21, 368 C369 fJ = AP Nr. 1 zu § 553 ZPO [zu 1 der Gründe]).
- BAG, 27.03.1969 - 3 AZR 310/68
Rechtsmittel - Berufung - Revision - Rechtsmittelfrist - Angabe der Prozeßpartei
Auszug aus BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie auch des Bundesgerichtshofs verlangt allerdings, daß die Rechtsmittelschrift eindeutig erkennen läßt, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird (BGHZ 21, 168 [17o ff.]; BGH VersR 1974, 1o98; BAG AP Nr. 14 zu § 518 ZPO; BAG AP Nr. 21 zu § 518 ZPO [zu II 1 a der Gründe]; BAG 21, 368 C369 fJ = AP Nr. 1 zu § 553 ZPO [zu 1 der Gründe]). - BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 340/75
Berufungsschrift - Ladungsfähige Anschrift - Berufung - Zulässigkeit
Auszug aus BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77
Das Bundesarbeitsgericht fordert für das arbeitsgerichtliche Verfahren in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BAG AP Nr. 37 zu § 518 ZPO m.w.N.), daß die Rechtsmittelsclirift die ladungsfällige Anschrift des Rechtsmittel- Beklagten oder seines Prozeßbevollmächtigten enthalten muß. - RG, 12.05.1934 - V B 10/34
Wann macht eine Parteienverwechslung in der Berufungsschrift die Berufung …
Auszug aus BAG, 09.03.1978 - 3 AZR 421/77
Eine bloße Verwechselung der Parteirollen ist aber unschädlich, solange sich aus dem übrigen Inhalt der Berufungsschrift deutlich ergibt, für wen tatsächlich Berufung eingelegt wer den soll (RGZ 144, 314 [315 ff.3; Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 2o. Aufl., § 518 Anm. II 2 c;… Baumbach-Lauterbach-Albers- Hartmann, ZPO, 36. Aufl., § 518 Anm. 2 Bd).
- BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79 Das beruhe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 5. Juli 1976 [AP Nr. 35 zu § 518 ZPO] und vom 9. März 1978 [AP Nr. 41 zu § 518 ZPO]) auf der Erwägung, daß der Rechtsmittelgegner unverzüglich nach Ablauf der Berufungsfrist Klarheit darüber haben solle, ob das 5.
Es kann dahingestellt bleiben, ob aus der von der Revisionsbeklagten angezogenen Entscheidung des Dritten Senats vom 9. März 1978 (AP Nr. 41 zu § 518 ZPO) abzu leiten ist, die Berufungsschrift diene in erster Linie dazu, dem Rechtsmittelgegner Gewißheit darüber zu verschaffen, welches Urteil mit einem Rechtsmittel angegriffen werde.
- BAG, 10.04.1986 - 2 AZR 409/85
Zulässigkeit der Revision bei Nichterkennbarkeit des Revisionsbeklagten im …
Darüber hinaus ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, daß in der Rechtsmittelschrift die Person des Rechtsmittelklägers - wie vorliegend auch geschehen - bezeichnet wird, da ein Rechtsmittel nur sinnvoll ist, wenn es angibt, wer es eingelegt hat (vgl. statt vieler BAG 21, 368, 369 f. = AP Nr. 1 zu § 553 ZPO, zu II 1 der Gründe und BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 421/77 - AP Nr. 41 zu § 518 ZPO, zu 1 der Gründe).Diese Anforderungen an die Rechtsmittelschrift sollen im Interesse des Rechtsmittelgerichts und der Parteien einem geeigneten Ablauf des Verfahrens, der Rechtssicherheit und den schutzwürdigen Belangen des Rechtsmittelbeklagten an alsbaldiger Zustellung der Rechtsmittelschrift dienen (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 370/75 - AP Nr. 37 zu § 518 ZPO, zu 1 b der Gründe; BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 48/77 - AP Nr. 40 zu § 518 ZPO; BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 421/77 - AP Nr. 41 zu § 518 ZPO, zu 2 der Gründe und BGHZ 21, 168, 172 sowie BGH vom 6. Februar 1985, aaO).
- BAG, 07.12.1978 - 3 AZR 995/77
Berufungsschrift - Anschrift des Berufungsbeklagten - Anschrift des …
Es genügt allerdings, wenn nur der Rechtsmittelbeklagte zutreffend bezeichnet ist, die Angabe seines Prozeßbevollmächtigten hingegen fehlt (BAG 21, 193 [196 ff.] « AP Nr. 2 zu § 553 ZPO [zu I 2 der Gründe]; Urteil vom 9- März 1978 - 3 AZR 421/77 - AP Nr. 41 zu § 518 ZPO [zu 2 der Gründe]).
- VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89
Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der …
Soweit dagegen in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. BGH, 09.12.1987 a.a.O.), der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (hier allerdings hauptsächlich bezogen auf die Anschrift des Prozeßgegners: BAG, 07.12.1978 - 3 AZR 995/77 NJW 1979, 2000; 09.03.19783 AZR 421/77 - NJW 1978 2120; 28.06.1973 - 3 AZR 469/72 = NJW 1973 2318 ff.; 04.07.1973 - 1 AZB 12/73 -, NJW 1973 1949 ff.) sowie - unter Hinweis auf diese Rechtsprechung - der verwaltungsgerichtlichen Kommentarliteratur (…Kopp, a.a.O. § 82 Rdnr. 4;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl. 1988, § 82 Rdnr. 1) für die Zulässigkeit der Klageerhebung auch die Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift des Klägers gefordert wird, so kann diese Rechtsprechung nach Ansicht des Senats nicht ohne weiteres auf den Verwaltungsprozeß übertragen werden. - BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1125/79
Formerfordernis - Mangel - Berufung
Denn nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts muß im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Berufungsschrift die Anschrift des Berufungsbeklagten oder dessen Prozeßbevollmächtigten nennen, damit dieser unverzüglich von der Einlegung des Rechtsmittels unterrichtet werden kaum (vgl. zuletzt BAG vom 4. Dezember 1975 - 2 AZR 462/74 - BAG 27, 351 = AP Nr. 33 zu § 518 ZPO; vom 5. August 1976 - 3 AZR 340/75 - AP Nr. 37 zu § 518 ZPO; vom 1. Juli 1977 - 5 AZR 72/77 - AP Nr. 39 zu § 518 ZPO; vom 9. März 19?8 - 3 AZR 421/77 - AP Nr. 41 zu § 518 ZPO; vom 7. Dezember 1978 - 3 AZR 995/77 - AP Nr. 43 zu § 518 ZPO; vom 16. Februar 1981 - 3 AZR 21/80 AP Nr. 44 zu § 518 ZPO). - BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 551/82
Zulässigkeit einer Revision unter dem Aspekt der vollständigen Bezeichnung der …
Ohne solche Angaben kann die Revisionsschrift nicht, wie es unter Beachtung des das arbeitsgerichtliche Verfahren beherrschenden Beschleunigungsprinzips geboten ist, ohne Verzögerung der Gegenpartei zugestellt werden, so daß diese insbesondere dann, wenn die Revision - wie hier - kurz vor Ablauf der Revisionsfrist eingelegt wird, länger als notwendig im Ungewissen darüber bleibt, ob das von ihr erstrittene Urteil rechtskräftig geworden ist oder nicht (BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 421/77 - AP Nr. 41 zu § 518 ZPO, zu 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 14. August 1973 - 3 AZR 292/73 - AP Nr. 7 zu § 553 ZPO, zu 1 der Gründe). - BAG, 17.02.1983 - 7 AZB 1/83 Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Rechtsmittelgegners oder seines Prozeßbevollmächtigten in der Rechtsmittelschrift soll, wie bereits ausgeführt (vgl. II 2), gewährleisten, daß die Rechtsmittelschrift der Partei selbst oder deren Prozeßbevollmächtigten ohne Verzögerung zugestellt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 421/77 - AP Nr. 41 zu § 518 ZPO, unter 2 der Gründe).
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Rechtsprechung
| LAG Saarland, 29.10.1975 - 2 Sa 51/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ordentliche Kündigung; Konfessionsgebundener Kindergarten; Katholischer Kindergarten; Eheschließung mit einem geschiedenen Mann; Sozialwidrigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 14.03.1975 - 1 Ca 149/74
- LAG Saarland, 29.10.1975 - 2 Sa 51/75
- BAG, 25.04.1978 - 1 AZR 70/76
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1118 (Ls.)
- NJW 1976, 645
- NJW 1978, 2120 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.04.1978 - 1 AZR 70/76
Kirchenautonomie - Erzieherische Einrichtungen der Kirche - Karitative …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgeriehts Saarland vom 29" Oktober 1975 - 2 Sa 51/75 - aufgehoben.Gegenüber dieser Auffassung ist zu betonen, daß die Formulierung des kirchlichen Standpunktes sicher nicht Sache des staatlichen Gerichts ist, aber doch den verfaßten Kirchen überlassen bleiben muß (Mayer-Maly, NJW 1976, 1118 18 -.
- OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Gewährung des Zugangs zum Garten und …
Der Senat hält die für die Gegenmeinung (OLG Frankfurt NJW 76, 1118 f; OLG Köln, NJW-RR 92, 633 f; Just NJW 1990, 214 ff;… Zöller-Stöber, ZPO, 19. Auflage, § 887, Rn. 13;… Stein-Jonas-Münzenberg, ZPO, 21. Auflage, § 793 Rn. 6;… Baumbach-Hartmann, ZPO, 54. Auflage, § 793, Rn. 13 jeweils m.w.N.) sprechenden Argumente für überzeugender.
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