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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1314
BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79 (https://dejure.org/1980,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1980 - 7 B 192.79 (https://dejure.org/1980,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1980 - 7 B 192.79 (https://dejure.org/1980,1314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schulwesen - Bestimmung des Unterrichtsstoffes - Schule - Gymnasiumszweig - Erziehungsauftrag - Mengenlehre - Grundschule - Mathematikunterricht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gymnasien - Keine grundgesetzliche Schulformgarantie GG Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1056
  • MDR 1981, 78
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79
    Danach gehören die organisatorische Gliederung der Schule, die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele sowie die Bestimmung des Unterrichtsstoffes zu dem der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich (vgl. BVerfGE 34, 165 [182]; 45, 400 [415]; Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 -).

    Zwar darf das Wahlrecht der Eltern zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulformen nicht mehr als zulässig begrenzt werden; daraus kann jedoch kein Recht der Eltern abgeleitet werden, daß der Staat eine bestimmte, an den Wünschen der Eltern orientierte Schulform zur Verfügung stellen muß, was angesichts der Vielfalt elterlicher Bildungsvorstellungen auch nicht durchführbar wäre (vgl. BVerfGE 34, 165 [184 f.]; 45, 400 [415 f.]).

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen kann dort liegen, wo das Wahl- und Bestimmungsrecht der Eltern angesichts nur noch einer einzigen vorhandenen obligatorischen Schulform mit einem vom Staat einseitig festgelegten Bildungsziel obsolet wird und leerläuft (vgl. BVerfGE 45, 400 [416]).

    Das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele sowie die Entscheidung darüber, ob und wieweit diese Ziele von dem Schüler erreicht werden, gehören zu dem dem elterlichen Bestimmungsrecht grundsätzlich entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich (vgl. BVerfGE 45, 400 [415]).

    Die Frage, ob die Einführung der Mengenlehre im Mathematikunterricht der Grundschule nach dem Lehrplan vom 1. April 1971 ein neues Unterrichtsfach gegenüber dem früheren Mathematikunterricht darstellte und deswegen als wesentliche Entscheidung im Schulwesen der gesetzlichen Grundlage bedurfte (vgl. BVerfGE 45, 400 [417 f.]; 47, 47 [78 ff.]; BVerwGE 47, 194 [197]; 47, 201 [203]; verneinend für Mengenlehre BayVerfGH, Entscheidung vom 28. März 1974 - Vf.7 - VII - 73 - [VerfGH 27, 47]), könnte im vorliegenden Fall allenfalls Bedeutung haben für den Berufungsantrag zu 1); diesen Antrag hat das Berufungsgericht indessen schon wegen Fehlens eines berechtigten Feststellungsinteresses als unzulässig beurteilt, so daß sich die genannte Frage nicht mehr stellt.

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79
    Danach gehören die organisatorische Gliederung der Schule, die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele sowie die Bestimmung des Unterrichtsstoffes zu dem der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich (vgl. BVerfGE 34, 165 [182]; 45, 400 [415]; Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 -).

    Zwar darf das Wahlrecht der Eltern zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulformen nicht mehr als zulässig begrenzt werden; daraus kann jedoch kein Recht der Eltern abgeleitet werden, daß der Staat eine bestimmte, an den Wünschen der Eltern orientierte Schulform zur Verfügung stellen muß, was angesichts der Vielfalt elterlicher Bildungsvorstellungen auch nicht durchführbar wäre (vgl. BVerfGE 34, 165 [184 f.]; 45, 400 [415 f.]).

    Das Grundgesetz enthält auch keinen Maßstab für die pädagogische Beurteilung von Schulsystemen (BVerfGE 34, 165 [185]).

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79
    Danach gehören die organisatorische Gliederung der Schule, die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele sowie die Bestimmung des Unterrichtsstoffes zu dem der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich (vgl. BVerfGE 34, 165 [182]; 45, 400 [415]; Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 -).

    Die Schulform Gymnasium - und damit auch der altsprachlich-humanistische Zweig des Gymnasiums in seiner herkömmlichen Bezeichnung - ist weder grundgesetzlich garantiert noch bundesrechtlich einheitlich festgelegt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 - [Abdr. S 17]; Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1978 - [DVBl. 1979, 354 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 62]).

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79
    Die Frage, ob die Einführung der Mengenlehre im Mathematikunterricht der Grundschule nach dem Lehrplan vom 1. April 1971 ein neues Unterrichtsfach gegenüber dem früheren Mathematikunterricht darstellte und deswegen als wesentliche Entscheidung im Schulwesen der gesetzlichen Grundlage bedurfte (vgl. BVerfGE 45, 400 [417 f.]; 47, 47 [78 ff.]; BVerwGE 47, 194 [197]; 47, 201 [203]; verneinend für Mengenlehre BayVerfGH, Entscheidung vom 28. März 1974 - Vf.7 - VII - 73 - [VerfGH 27, 47]), könnte im vorliegenden Fall allenfalls Bedeutung haben für den Berufungsantrag zu 1); diesen Antrag hat das Berufungsgericht indessen schon wegen Fehlens eines berechtigten Feststellungsinteresses als unzulässig beurteilt, so daß sich die genannte Frage nicht mehr stellt.

    Die Entscheidung des Senats vom 15. November 1974 - BVerwG 7 C 8.73 - (BVerwGE 47, 194) betr.

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79
    Die Frage, ob die Einführung der Mengenlehre im Mathematikunterricht der Grundschule nach dem Lehrplan vom 1. April 1971 ein neues Unterrichtsfach gegenüber dem früheren Mathematikunterricht darstellte und deswegen als wesentliche Entscheidung im Schulwesen der gesetzlichen Grundlage bedurfte (vgl. BVerfGE 45, 400 [417 f.]; 47, 47 [78 ff.]; BVerwGE 47, 194 [197]; 47, 201 [203]; verneinend für Mengenlehre BayVerfGH, Entscheidung vom 28. März 1974 - Vf.7 - VII - 73 - [VerfGH 27, 47]), könnte im vorliegenden Fall allenfalls Bedeutung haben für den Berufungsantrag zu 1); diesen Antrag hat das Berufungsgericht indessen schon wegen Fehlens eines berechtigten Feststellungsinteresses als unzulässig beurteilt, so daß sich die genannte Frage nicht mehr stellt.
  • BVerwG, 05.11.1969 - V C 43.69

    Kosten des Hilfsmittels bei Eingliederungsbeihilfe - Kosten zur Erhaltung des …

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79
    Die Frage, ob neben dem elterlichen Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG der Staat in der Schule gemäß Art. 7 Abs. 1 GG einen eigenständigen Erziehungsauftrag hat, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 34, 165 [BVerwG 05.11.1969 - V C 43/69] [183]; 41, 29 [44]; 47, 47 [71]), mit der das Berufungsurteil in Einklang steht, hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 25.10.1978 - 7 B 195.78

    Gymnasialklassen - Additive Gesamtschule - Verfassungsmäßigkeit der Neugliederung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1980 - 7 B 192.79
    Die Schulform Gymnasium - und damit auch der altsprachlich-humanistische Zweig des Gymnasiums in seiner herkömmlichen Bezeichnung - ist weder grundgesetzlich garantiert noch bundesrechtlich einheitlich festgelegt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 - [Abdr. S 17]; Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1978 - [DVBl. 1979, 354 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 62]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 19 B 407/03

    Vorliegen einer Lernbehinderung; Die Feststellung des Förderbedarfs und die …

    hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, NJW 1998, 131 (132), vom 26.2.1980 - 1 BvR 684/78 -, BVerfGE 53, 185, (196) und vom 22.6.1977 - 1 BvR 799/76 -, BVerfGE 45, 400 (415 f.), sowie Urteil vom 6.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 182 ff.; BVerwG, Beschluss vom 17.7.1980 - 7 B 192.79 -, NJW 1981, 1056; ferner OVG NRW, Beschlüsse 28.9.2000 - 19 E 691/00 - und vom 6.8.1998 - 19 B 1445/98 -.
  • VG Hamburg, 14.08.2012 - 15 E 1651/12

    Zum Rechtsschutz gegen die vorübergehende Auslagerung einzelner Schulklassen in …

    Die Ausübung dieser Grundrechte steht vielmehr von vornherein unter dem Vorbehalt des staatlichen Gestaltungsspielraums (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.1975, VII B 27.74, Buchholz 412 Nr. 41; Beschl. v. 17.7.1980, 7 B 192.79, Buchholz 421, Nr. 71;… VGH Baden-Württemberg, a. a. O.).
  • VG Hamburg, 15.12.2016 - 1 K 2112/16

    Angabe der Fehlzeiten eines Schülers im Abschlusszeugnis einer Fachschule

    Rn. 17 Die in der VwGO erwähnte, aber nicht ausdrücklich geregelte allgemeine Leistungsklage richtet sich in Abgrenzung zu der auf Erteilung eines Verwaltungsakts gerichteten Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) auf jedes sonstige Verhalten - Tun, Dulden oder Unterlassen - eines Hoheitsträgers (…Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 31. EL, Juni 2016, § 42 Abs. 1, Rn. 150; BVerwG, Beschl. v. 17.7.1980, 7 B 192/79, juris, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1980 - 13 B 579/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3743
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1980 - 13 B 579/80 (https://dejure.org/1980,3743)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.08.1980 - 13 B 579/80 (https://dejure.org/1980,3743)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. August 1980 - 13 B 579/80 (https://dejure.org/1980,3743)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1056
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22

    Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines …

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post als Ereignis, das den Lauf der Drei-Tage-Frist auslöst, feststeht (stRspr zu § 122 Abs. 2 AO, vgl. nur BFH…, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII R 53/00 - BFH/NV 2002, 1417 ; OVG Bautzen…, Urteil vom 26. März 2003 - 5 B 638/02 - juris Rn. 57; OVG Greifswald, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 313/11 - NordÖR 2015, 252 ; ebenso zu § 41 Abs. 2 VwVfG BW: VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 1991 - 4 S 1601/89 - NVwZ-RR 1992, 339 und zu § 4 Abs. 2 VwZG: VGH München…, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 12 ZB 12.23 24 - NVwZ 2013, 526 Rn. 3 f.; a. A. bei Massenverfahren OVG Münster, Beschluss vom 12. August 1980 - 13 B 579/80 - NJW 1981, 1056 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1985 - 1 E 35/85

    Möglichkeit des Gläubigers zur Beantragung einer richterlichen Anordnung für die …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.1997 - 2 A 13324/96

    Prüfungskandidat; Prüfungstermin; Ladung; Nichterscheinen zum Prüfungstermin

    Zur Erschütterung dieser gesetzlichen Vermutung genügt nicht das schlichte Bestreiten des Zuganges, sondern der Adressat muß Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang zu begründen (so auch OVG NRW, Beschluß vom 12. August 1980- 13 B 579/80 -, NJW 1981, 1057]; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. November 1984, - 11 S 2099/81 -, NJW 1986, 210; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29. April 1991 - 4 S 1601/89 -, VBlBW 1991, 471 f.).
  • VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11

    Rechtsschutz gegen Durchsuchung von Wohnräumen

    § 758 a Abs. 1 ZPO, wonach die Wohnung des Vollstreckungsschuldners ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht im Bezirk der Durchsuchung durchsucht werden darf, ist ebenfalls nicht einschlägig (so im Ergebnis auch OVG Münster, Beschluss vom 12. August 1980 - 13 B 579/80 - Juris Rdnr. 3 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.1997 - 11 L 1272/96

    Zeitpunkt d. Zugangs e. schriftl. Verwaltungsakts bei; Abgangsvermerk; …

    Es entspricht einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß im Zweifel die Behörde den Zeitpunkt des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsaktes nachzuweisen hat, wobei allerdings an das Vorliegen eines Zweifelsfalles strenge Anforderungen zu stellen sind (…vgl. BFH, Urt. v. 6.9.1989, NVwZ 1990, 704; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1991, NVwZ-RR 1992, 339; OVG NW, NJW 1981, 1056;… Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 41 Rd.Nr. 41 und 65 f.;… Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 4. Aufl. § 41 Rdnr. 39;… Hennecke, in: Knack, VwVfG, 5. Aufl., § 41 Rd.Nr. 5.2.1; Klemm, NVwZ 1989, 102; Drescher, NVwZ 1987, 771).
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