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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.11.1980

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1980 - VII ZR 49/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1073
BGH, 20.11.1980 - VII ZR 49/80 (https://dejure.org/1980,1073)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1980 - VII ZR 49/80 (https://dejure.org/1980,1073)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80 (https://dejure.org/1980,1073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache durch Zahlung des Beklagten - Abgrenzung von prozessualem Anerkenntnis und einseitiger Erledigungserklärung - Einordnung der außergerichtlichen Zahlung des Beklagten als Anerkenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 686
  • MDR 1981, 399
  • BauR 1981, 210
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des …

    Auszug aus BGH, 20.11.1980 - VII ZR 49/80
    Der Beklagte erklärt damit, daß er sich dem Klageanspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch unterwirft (BGHZ 10, 333, 335) [BGH 08.10.1953 - III ZR 206/51] und auf Fortsetzung des Rechtsstreits in der Hauptsache verzichtet.
  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge: …

    Auszug aus BGH, 20.11.1980 - VII ZR 49/80
    Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte - wie hier - den Klageanspruch vorbehaltlos erfüllt hat (vgl. Senatsentscheidung NJW 1968, 991, 992 sowie BAG, Urteil vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 = AP Nr. 23 zu § 1 TVG).
  • BGH, 14.05.1979 - II ZR 15/79

    Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten des Klägers - Erklärung der Erledigung …

    Auszug aus BGH, 20.11.1980 - VII ZR 49/80
    Der Beklagte kann dann auf Abweisung der Klage bestehen (vgl. Senatsentscheidungen NJV 1968, 991, 992; 1969, 237 mit Anm. Deubner NJW 1969, 796; BGH, Urteil vom 14. Mai 1979 - II ZR 15/79 - WM 1979, 1128).
  • BGH, 08.02.1968 - VII ZR 113/65

    Freistellung des Verfahrens nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) vom Grundsatz …

    Auszug aus BGH, 20.11.1980 - VII ZR 49/80
    Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte - wie hier - den Klageanspruch vorbehaltlos erfüllt hat (vgl. Senatsentscheidung NJW 1968, 991, 992 sowie BAG, Urteil vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 = AP Nr. 23 zu § 1 TVG).
  • BGH, 22.03.2018 - VII ZR 72/17

    Rechtliche Einordnung eines Vertrags über die Platzierung einer …

    Von einem Anerkenntnis im Sinne des § 307 ZPO ist auszugehen, wenn die beklagte Partei sich dem Klageanspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch unterwerfen und auf die Fortsetzung des Rechtsstreits in der Sache verzichten will (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80, BauR 1981, 210, 211, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Mit diesem Antrag hat die Beklagte ausdrücklich weiteren Rechtsschutz gegen den Klageanspruch begehrt und sich in Gegensatz zu einer Partei gestellt, welche den Klageanspruch vor Gericht anerkennt (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80, aaO, juris Rn. 8).

  • KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15

    Analoge Anwendbarkeit des § 50 ZVG auf nicht valutierte Grundschulden

    Rn. 80 Das prozessuale Anerkenntnis nach § 307 ZPO ist die vom Beklagten oder vom widerbeklagten Kläger gegenüber dem Gericht abgegebene einseitige Erklärung, dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch ganz oder zum Teil besteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80).

    Ein Beklagter, der wie hier weiterhin die Abweisung der Widerklage beantragt und lediglich vorträgt, die Klageforderung bereits erfüllt zu haben, erkennt die Forderung gerade nicht an (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH, Urteil vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80).

    Mit dem Abweisungsantrag Antrag begehren die hiesigen Kläger nämlich ausdrücklich weiteren Rechtsschutz gegen den Klageanspruch (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80).

  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 135/84

    Rechtsfolgen der Kündigung einer unbefristeten Kreditbürgschaft

    Bei streitiger Erledigung setzt deren Feststellung voraus, daß die Klage zunächst zulässig und begründet war und erst durch ein im Verlaufe des Rechtsstreits eingetretenes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH, Urt. v. 20. November 1980 - VII ZR 49/80, NJW 1981, 686 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß Erledigung dann eintritt und auf einseitige Erledigungserklärung des Klägers durch Urteil auszusprechen ist, wenn eine "ursprünglich" zulässige und begründete Klage nach Rechtshängigkeit gegenstandslos wird (BGHZ 37, 137, 142; 79, 275, 276 [BGH 28.01.1981 - VIII ZR 1/80]; BGH NJW 1961, 1210, 1211; 1965, 537; NJW 1969, 237; 1981, 686 Nr. 11; Urteile vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954 und vom 15. Januar 1980 - VI ZR 191/78 = VersR 1980, 384, 385).
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Es war daher zu entscheiden, ob die Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses begründet war (vgl. BGH NJW 1969, 237; NJW 1981, 686 m.w.N., BAG 11, 251, 257 = AP Nr. 10 zu § 91 a ZPO, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 70/04

    Voraussetzungen eines Bereinigungsanspruchs

    So kann selbst eine vorbehaltlose Erfüllung der geltend gemachten Forderung durch den Beklagten nicht als Anerkenntnis angesehen werden, wenn der Beklagte weiterhin auf Abweisung der Klage besteht (BGH, Urt. v. 20. November 1980, VII ZR 49/80, NJW 1981, 686).
  • SG Freiburg, 06.03.2019 - S 16 SF 169/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Erklärung der Behörde über …

    Denn mit dem Anerkenntnis erklärt der Beklagte, dass er sich dem Klageanspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch unterwirft (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1980 - VII ZR 49/80 = NJW 1981, 686).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2019 - 5 Sa 610/18

    Vorbehaltlose Zahlung auf ein vorläufig vollstreckbares Urteil - …

    Mit diesem Antrag begehrt er nämlich ausdrücklich weiteren Rechtsschutz gegen den Klageanspruch und stellt sich insofern in Gegensatz zu einer Partei, welche den Klageanspruch vor Gericht anerkennt (BGH, Urteil v. 20.11.1980 - VII ZR 49/80, Rz. 8).
  • OLG Nürnberg, 09.03.1987 - 9 W 3496/86

    Begründetheit einer auf Streitwertermäßigung zielenden Beschwerde bei Erklärung …

    Erst mit einer solchen Erklärung erlischt die Rechtshängigkeit des Feststellungsanspruchs (Beuermann sieht in der Zustimmung des Beklagten zur Erledigungserklärung ein Anerkenntis des Feststellungsantrags, wobei sich wegen der Sondernorm des § 91 a ZPO ein Anerkenntnisurteil erübrigen soll, DRiZ 1978, 311, 312; vgl. auch: BGH NJW 1981, 686).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1987 - 4 WF 152/86
    Die Klage müßte teilweise mit dem Risiko des § 269 Abs. 3 ZPO zurückgenommen oder abgewiesen werden; eine einseitige Erledigungserklärung des Klägers käme nicht in Betracht, wenn sich nach der Auskunfterteilung ergibt, daß der Anspruch in dem erwarteten Umfang von Anfang an nicht bestand, da die Erledigung der Hauptsache nur durch ein Ereignis eintritt, das den Kläger daran hindert, die bis dahin begründet gewesene Klageforderung geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1981, 686; OLG Stuttgart NJW 1969, 1216;… Vollkommer in Zöller, aaO § 91a Rdn. 3).
  • LG Leipzig, 19.12.1996 - 12 S 5051/96
  • OLG Naumburg, 21.07.1998 - 12 W 17/98

    Umdeutung einer Erledigungerklärung; Eintritt eines erledigenden Ereignisses im …

  • OLG Hamburg, 15.11.1990 - 12 UF 27/88

    Mitwirkungspflicht am begrenzten Realsplitting

  • LAG Hessen, 22.11.1991 - 15 Sa 1076/89

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache ; Einzugstelle für die Beiträge der …

  • OLG Düsseldorf, 18.09.1991 - 11 U 15/91

    Streitwert: Drittwiderspruchsklage - Interventionsklage

  • VGH Bayern, 17.10.1990 - 18 PC 90.02071
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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80   

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https://dejure.org/1980,1081
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln - Folgesache - Versorgungsausgleich

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 686
  • MDR 1981, 303
  • FamRZ 1981, 245
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZB 75/79

    Voraussetzungen zur Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft einer …

    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80
    Solange diese Möglichkeit bestand, konnte nicht nur die Entscheidung über den Versorgungsausgleich, sondern auch der Scheidungsausspruch nicht in Rechtskraft erwachsen (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1979 - IV ZB 75/79 - FamRZ 198o, 233).
  • BGH, 29.05.1951 - IV ZR 83/50

    Unterbrechung des Verfahrens. Armenanwalt

    Auszug aus BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80
    Da Rechtsanwalt Finke nicht bei dem Oberlandesgericht zugelassen war, wäre der Verstorbene allerdings nicht im Sinne des § 246 Abs. 1 ZPO durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten gewesen, wenn die Beschwerde schon vor seinem Tod eingelegt worden wäre (BGHZ 2, 227, 229; RGZ VZS 71, 155, 158).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen einen Gesellschafter einer …

    Das gilt auch für die Revisionsinstanz mit Rücksicht auf den Fortbestand der Prozessvollmacht der vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 1 (§ 86 ZPO) und deren Befugnis zur Bestellung eines Revisionsanwalts (§ 81 ZPO; BGH, Beschluss vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686, 687; Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 247/01, ZIP 2004, 1047, 1048).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des Klägers: Aufnahme durch einen …

    Rn. 2 2. Die Unterbrechung des Verfahrens, die eingetreten ist, als die nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertretene Klägerin nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verstorben ist (zu diesen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 29. Mai 1951 IV ZR 83/50, BGHZ 2, 227, 228 f.; BGH, Beschluss vom 12. November 1980 IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686, 687), hat mit Zustellung des Schriftsatzes vom 28. Juli 2011 hinsichtlich der Kläger zu 1 bis 4 sowie 7 und 8 geendet.
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der …

    Selbst wenn der Anspruch hier aus Rechtsgründen als nicht vererblich anzusehen ist - hierzu nachfolgend - käme auch nach einer Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens eine Fortsetzung desselben mit dem Erben des Anspruchsstellers jedenfalls im Hinblick auf die zu treffende Kostenentscheidung in Betracht (…vgl. Zöller/Greger, 31. Aufl. 2016, § 239 ZPO, Rn. 3;… Stein/Jonas/Roth, § 239 BGB, Rn. 4;… MüKoZPO/Gehrlein, 4. Aufl. 2013, § 239 ZPO, Rn. 5; die insoweit herangezogene Entscheidung BGH, Beschluss vom 12.11.1980, IVb ZB 601/80, Juris Rn. 8 betrifft diese Frage allerdings nicht, da dort einerseits eine Erledigung der Hauptsache nach § 619 ZPO kraft Gesetzes eingetreten war - und nicht erst nach Aufnahme wegen Wegfalls des Streitgegenstandes zu erklären gewesen wäre - und andererseits eine Unterbrechung wegen § 246 Abs. 1 ZPO gerade nicht eingetreten war).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - 1 UF 9/04

    Erledigung einer Hauptsache hinsichtlich eines Verfahrens über einen …

    Solange diese Möglichkeit bestand, konnte nicht nur die Entscheidung über den Versorgungsausgleich, sondern auch der Scheidungsausspruch nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH FamRZ 1981, 245 f. sowie BGH FamRZ 1980, 233).

    Denn da der Versorgungsausgleich nur zwischen "geschiedenen Ehegatten" stattfindet, also nicht möglich ist, wenn die Ehe - wie hier - durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst wurde, kommt eine Fortführung der den Versorgungsausgleich betreffenden Folgesache keinesfalls in Betracht (vgl. BGH FamRZ 1981, 245, 246).

    Für die allein gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich gerichtete Beschwerde kann nichts anderes gelten, ohne dass es noch darauf ankommt, dass die Beschwerdeführerin nicht die Feststellung der Unwirksamkeit des Urteils, sondern eine anderweitige Regelung des Versorgungsausgleichs erstrebt hat (vgl. BGH FamRZ 1981, 245, 246).

    Allerdings wird es bei Zweifeln und zur Vermeidung von Missverständnissen überwiegend für zulässig erachtet, in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Erledigung festzustellen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1995, 619, 620;… Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 619 Rdnr. 5; offengelassen von: BGH FamRZ 1981, 245, 246).

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 2 UF 180/16

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Rechtsmittelfrist bei Tod des feststellenden …

    Wird das Rechtsmittel gleichwohl aufrecht erhalten, ist es als unzulässig zu verwerfen, ohne dass die Erledigung der Entscheidung entgegenstünde (…Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 91 a Rn. 20;… Zöller/Lorenz, a.a.O., § 131 FamFG Rn. 9 für den vergleichbaren Fall des Todes eines Ehegatten;… BGH MDR 1974, 390 Rn. 3; BGH FamRZ 1981, 245 für die Erledigung gemäß § 628 ZPO a.F.).
  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 577/80

    Rechtsstellung der Erben im Prozeß des verstorbenen Ehegatten

    Die Erledigung nach § 619 ZPO, die sich auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich erstreckt (Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245, 246), setzt voraus, daß einer der Ehegatten verstirbt, bevor das Ehescheidungsurteil rechtskräftig ist.

    Die in §§ 239 ff. ZPO für den Fall des Todes einer Partei getroffenen Regelungen gelten sinngemäß auch für das Verfahren über den Versorgungsausgleich (so schon Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245).

  • BGH, 18.10.1988 - XI ZR 12/88

    Einbeziehung von Lieferanten des Mandanten in den Schutzbereich des …

    In einem solchen Fall wird die verstorbene Partei nach einhelliger Meinung noch als durch ihren Prozeßbevollmächtigten der Vorinstanz vertreten angesehen (BGH, Beschl. v. 12. November 1980 - IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686/687 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.03.1993 - XII ZR 243/92

    Aussetzung des Verfahrens wegen Tod des Klägers bei anwaltlicher Vertretung des …

    Das entspricht seit der Entscheidung der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 9. April 1908 (RGZ 68, 247, 255) der übereinstimmenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245/246 m.w.N.;… Zöller/Stephan ZPO 17. Aufl. § 248 Rdn. 1).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85

    Beschwerdebefugnis von Vereinen zur Förderung von Kindesinteressen; Erledigung …

    Abgesehen davon, daß im Zeitpunkt der Rechtskraft eines Scheidungsausspruchs nach dem Verbundprinzip (§ 623 Abs. 1 und 3 ZPO) regelmäßig auch eine Entscheidung nach § 1671 BGB vorliegen wird - dies war allerdings vorliegend aus nicht festgestellten Gründen nicht der Fall - gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht ausnahmslos die Regel, daß bei einer Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz die erstinstanzliche Entscheidung wirkungslos wird (vgl. dazu allgemein Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245, 246 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 98/03

    Entscheidung in einem Verfahren mit notwendiger Streitgenossenschaft und …

    Daher ist bei einem Prozessbevollmächtigten, der nur beim Gericht des unteren Rechtszuges zugelassen ist, § 246 ZPO anwendbar, bis das Rechtsmittel eingelegt ist (vgl. BGH, NJW 1981, 686).
  • BFH, 02.08.2004 - V B 96/04

    Tod eines Beteiligten - Unterbrechung/Aussetzung des Verfahrens

  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 48/98

    Tod einer Partei vor Einlegung eines Rechtsmittels

  • OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85

    Nichtigkeitsklage betreffend mangelnde Vertretung durch Prozessbevollmächtigte; …

  • OLG Saarbrücken, 16.11.1984 - 6 WF 139/84

    Rechtsschutzinteresse ; Scheidungsurteil; Tod nch Verkündung; Erledigung der …

  • OLG Hamm, 12.11.1981 - 4 UF 362/80

    Wirkungen des Rechtsmittelverzichts im Versorgungsausgleichsverfahren bei Tod …

  • OLG Stuttgart, 28.07.1999 - 17 UF 71/99

    Durchbrechung der Rechtskraft einer Scheidung durch Wiederaufnahme des Verfahrens …

  • OLG Frankfurt, 09.02.1984 - 1 U 74/83

    Rückabwicklung eines Auftrags im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr; Klage auf …

  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 565/81

    Kosten - Ehesachen - Hauptsache - Erledigung - Beschwerde

  • BGH, 18.04.1985 - IX ZB 27/85

    Voraussetzungen für die Substantiierung eines Antrags auf Härteausgleich

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 526/81

    Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung von Rentenanwartschaften …

  • BGH, 19.01.1983 - IVb ZB 661/81

    Kostenentscheidung einer Beschwerde bei Erledigung des Verfahrens in der …

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZB 799/81

    Erledigung eines Versorgungsausgleichs bei Versterben des Ehemanns vor …

  • OLG Saarbrücken, 04.10.1996 - 6 UF 87/96

    Beendigung des Scheidungsverfahrens bei Tod einer Partei vor Rechtskraft des …

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 63/84

    Zulässigkeit der Verwerfung eines unzulässiges Rechtsmittels hinsichtlich des …

  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZB 79/82

    Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben des nicht anwaltlich vertretenen …

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 817/80

    Erledigung des Ehescheidungsverfahren und des Versorgungsausgleichsverfahren bei …

  • KG, 19.11.1998 - 19 WF 5080/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 589/81

    Erledigung des Ehescheidungsverfahren und des Versorgungsausgliechsverfahren bei …

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