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Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.09.1980

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,6
BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80 (https://dejure.org/1980,6)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1980 - 2 StR 355/80 (https://dejure.org/1980,6)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80 (https://dejure.org/1980,6)
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Bundesbankbeamte

§§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines Regelbeispiels, § 46 StGB, Strafzumessung, gerechter Schuldausgleich, Bewährung, § 56 Abs. 2 StGB

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Strafzumessung - Strafaussetzung zur Bewährung - Besonders schwerer Fall des Diebstahls ohne Verwirklichung eines der Regelbeispiele

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des Diebstahls im besonders schweren Fall ohne Vorliegen eines Regelbeispiels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 46, § 56 Abs. 2, § 243

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorliegenden eines unbenannten Falls eines Regelbeispiels

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.02.1981)

    Strafmaß: Die Richter würfeln

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ungeschriebene Regelbeispiele

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 319
  • NJW 1981, 692
  • MDR 1981, 63
  • NStZ 1981, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (392)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Ein Eingriff des Revionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36 [BGH 09.01.1962 - 1 StR 346/61]; 20, 264, 266 f [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]; 24, 132, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]; BGH bei Holtz, NDR 1978, 109, 110; BGH, urteilvom 11. Januar 1980 - 1 StR 753/79).

    Von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich darf sich die Strafe weder nach oben noch nach unten inhaltlich lösen (BGHSt 24, 132, 134) [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70].

    Ebensowenig wie die Anordnung einer Maßregel zur Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe führen darf (BGHSt 24, 132), darf das Bestreben, dem Täter die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu verschaffen, dazu führen, daß die Strafe das Schuldmaß unterschreitet.

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Denn die Regelbeispiele stellen keinen abschließenden Katalog dar; auch bei Fehlen eines Regelbeispiels kann ein besonders schwerer Fall gegeben sein (BGHSt 23, 254, 257) [BGH 21.04.1970 - 1 StR 45/70].
  • BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57

    Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Zum Tatbestand des Diebstahls gehört nicht die Vermögensbeschädigung eines Dritten; geschütztes Rechtsgut ist vielmehr das Eigentum und der Gewahrsam (BGHSt 10, 400, 401) [BGH 26.07.1957 - 4 StR 257/57]; zwar wird es bei der Wertung,ob ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegt, auch darauf ankommen, in welchem Maße das Opfer getroffen wird (…Dreher/Tröndle, a.a.O. Rdn. 37), doch wird gerade im vorliegenden Falle nicht nur auf einen wirtschaftlich meßbaren Schaden, sondern vor allem darauf abzustellen sein, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Deutschen Bundesbank als Hüterin der Währung durch eine derartige "Selbstbedienung" ihrer Beamten nachhaltig beeinträchtigt werden muß.
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Für die Annahme eines solchen Falles kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 28, 318, 319; BGH bei Dallinger, MDR 1976, 16;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. vor § 38 Rdn. 47 m. Nachw.).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Ein Eingriff des Revionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36 [BGH 09.01.1962 - 1 StR 346/61]; 20, 264, 266 f [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]; 24, 132, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]; BGH bei Holtz, NDR 1978, 109, 110; BGH, urteilvom 11. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3) [BGH 13.09.1976 - 3 StR 313/76]; in Zweifelsfällen muß die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden (BGH NJV 1977, 639).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Ein Eingriff des Revionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 17, 35, 36 [BGH 09.01.1962 - 1 StR 346/61]; 20, 264, 266 f [BGH 04.08.1965 - 2 StR 282/65]; 24, 132, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]; BGH bei Holtz, NDR 1978, 109, 110; BGH, urteilvom 11. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Allgemeine Strafmilderungsgründe genügen nicht für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]; BGH, Urteile vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 - undvom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Allgemeine Strafmilderungsgründe genügen nicht für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]; BGH, Urteile vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 - undvom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
    Allgemeine Strafmilderungsgründe genügen nicht für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]; BGH, Urteile vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 - undvom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …

  • BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in …

  • OLG Bremen, 26.01.1977 - 3 U 77/76

    Erfolgsaussichten einer Berufung wegen vermeintlicher positiver …

  • BGH, 22.01.1980 - 1 StR 753/79

    Strafzumessung im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat, zum Ausmaß der Schuld …

  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 781/79

    Anforderungen an besondere Umstände im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 476/73

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Aussetzung der vollstreckung der …

  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - Folgen der Strafvollstreckung …

  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 379/78

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320;… vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 …und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, Rn. 12, NStZ-RR 2016, 107 sowie Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 StR 226/13, wistra 2013, 471; jeweils mwN).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung des Tatgerichts ist möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 29, 319, 320).

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist aber dann möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (BGHSt 29, 319, 320).

  • OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und …

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt; eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. BGHSt 34, 345; 29, 319; StraFo 2006, 383).
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   BGH, 17.09.1980 - 2 StR 255/80   

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BGH, Entscheidung vom 17. September 1980 - 2 StR 255/80 (https://dejure.org/1980,13755)
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  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafaussetzung zur Bewährung - Unterschreitung der schuldangemessenen Strafe

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 692
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