Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen Beamten bzgl. seiner notwendigen Auslagen für einen Verteidiger - Rechtsschutz für Landesbedienstete bei Einleitung eines Verfahrens in Strafsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1984 - 6 A 2447/82
- BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1041
- NVwZ 1985, 417 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79
Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Im übrigen kommt ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergangenen Verwaltungsvorschriften hinausgehendes Zurückgreifen auf die in § 85 LBG verankerte allgemeine Fürsorgepflicht - unter ausdrücklicher Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender Härten - nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte (BVerwGE 27, 189 [BVerwG 12.06.1967 - BVerwG VI C 28.67] [193]; 38, 134 [138]; Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG 6 B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und vom 19. November 1974 - BVerwG 6 B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52]; Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 48.75 - [Buchholz 238.927 BVO Nordrhein-Westfalen Nr. 5]; BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - BVerwG 6 C 19.79] [220]; 64, 333 [343]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Im übrigen kommt ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergangenen Verwaltungsvorschriften hinausgehendes Zurückgreifen auf die in § 85 LBG verankerte allgemeine Fürsorgepflicht - unter ausdrücklicher Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender Härten - nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte (BVerwGE 27, 189 [BVerwG 12.06.1967 - BVerwG VI C 28.67] [193]; 38, 134 [138]; Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG 6 B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und vom 19. November 1974 - BVerwG 6 B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52]; Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 48.75 - [Buchholz 238.927 BVO Nordrhein-Westfalen Nr. 5]; BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - BVerwG 6 C 19.79] [220]; 64, 333 [343]).
- BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, daß der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muß und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - BVerwG II C 13.73] [74 f.]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51 = ZBR 1974, 160] und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] und vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - [Buchholz 237.7 § 85 a LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1]). - BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67
Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Im übrigen kommt ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergangenen Verwaltungsvorschriften hinausgehendes Zurückgreifen auf die in § 85 LBG verankerte allgemeine Fürsorgepflicht - unter ausdrücklicher Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender Härten - nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte (BVerwGE 27, 189 [BVerwG 12.06.1967 - BVerwG VI C 28.67] [193]; 38, 134 [138]; Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG 6 B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und vom 19. November 1974 - BVerwG 6 B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52]; Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 48.75 - [Buchholz 238.927 BVO Nordrhein-Westfalen Nr. 5]; BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - BVerwG 6 C 19.79] [220]; 64, 333 [343]). - BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, daß der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muß und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - BVerwG II C 13.73] [74 f.]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51 = ZBR 1974, 160] und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] und vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - [Buchholz 237.7 § 85 a LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1]). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, daß der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muß und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - BVerwG II C 13.73] [74 f.]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51 = ZBR 1974, 160] und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] und vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - [Buchholz 237.7 § 85 a LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1]). - BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68
Voraussetzungen der Schulbeihilfe nach dem Landesrecht in Niedersachsen - Begriff …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Im übrigen kommt ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergangenen Verwaltungsvorschriften hinausgehendes Zurückgreifen auf die in § 85 LBG verankerte allgemeine Fürsorgepflicht - unter ausdrücklicher Hinnahme gewisser aus generalisierenden Regelungen folgender Härten - nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte (BVerwGE 27, 189 [BVerwG 12.06.1967 - BVerwG VI C 28.67] [193]; 38, 134 [138]; Beschlüsse vom 18. September 1974 - BVerwG 6 B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Niedersachsen Nr. 1] und vom 19. November 1974 - BVerwG 6 B 21.74 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 52]; Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 48.75 - [Buchholz 238.927 BVO Nordrhein-Westfalen Nr. 5]; BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - BVerwG 6 C 19.79] [220]; 64, 333 [343]). - BVerwG, 30.03.1981 - 2 B 67.80
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Lehrern - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, daß der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muß und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - BVerwG II C 13.73] [74 f.]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51 = ZBR 1974, 160] und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] und vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - [Buchholz 237.7 § 85 a LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1]). - BVerwG, 04.02.1976 - VI C 183.73
Auslandsaufenthalt - Schulbeihilfe - Bundesbedienstete im Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, daß der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muß und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - BVerwG II C 13.73] [74 f.]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51 = ZBR 1974, 160] und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1]; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 25] und vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - [Buchholz 237.7 § 85 a LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1]). - BVerwG, 26.01.1978 - 2 C 48.75
Beihilfeanspruch auf Erstattung der Kosten für eine Familienhilfe - Bestimmung …
- BVerwG, 18.09.1974 - VI B 39.74
Erhöhung des Bemessungssatzes für eine beihilfeberechtigte Beamtin im Falle ihres …
- BVerwG, 19.11.1974 - VI B 21.74
Beschränkung einer Beihilfegewährung bei Pflege durch nahe Angehörige - …
- BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Rn. 8 Der Beklagte hat mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaates Sachsen in Straf- und anderen Verfahren (VwV Rechtsschutz) vom 11. Januar 2007 (…SächsABl 2007, S. 171) die ihm gemäß § 45 BeamtStG und § 99 SächsBG in der damaligen Fassung obliegende Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten, gegen die wegen einer dienstlichen Tätigkeit oder eines mit einer dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Verhaltens staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, hinsichtlich des zu gewährenden Rechtsschutzes konkretisiert (Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - Buchholz 237.7 § 85 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 4 S. 1).Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O. m.w.N.).
Rn. 11 Ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erlassene Verwaltungsvorschrift hinausgehendes Zurückgreifen auf die allgemeine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt würde (Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O. m.w.N.;… vgl. zum Beihilferecht zuletzt Urteil vom 24. Januar 2013 - BVerwG 5 C 12.12 - BVerwGE 145, 315 Rn. 26 m.w.N.).
- VGH Hessen, 17.05.2013 - 1 B 2234/12
Rechtsschutzgewährung durch den Dienstherrn
Rn. 8 Es ist grundsätzlich anerkannt, dass aus der Fürsorgepflicht auch folgen kann, dass der Dienstherr die Kosten für die Rechtsverteidigung eines Beamten zu übernehmen hat, wenn der Beamte wegen eines Verhaltens im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit strafrechtlich belangt wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 - NJW 1985, 1041; Sächs. OVG…, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 214/11 - juris-Rn. 19).Rn. 19 Aus vorstehenden Ausführungen ergibt sich zugleich, dass ein Anspruch des Antragstellers auch nicht unmittelbar auf § 45 BeamtStG gestützt werden kann, sodass auch insoweit nicht mehr darauf eingegangen werden muss, ob insoweit eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt bzw. glaubhaft gemacht ist und ob in Anbetracht der Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die entsprechende Anwendung der Verwaltungsvorschriften des Landes über die Gewährung von Rechtsschutz ein Rückgriff auf die allgemeine Fürsorgepflicht überhaupt noch in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 - NJW 1985, 1041 f.).
- VG Berlin, 31.05.2017 - 28 K 15.17
Anspruch eines Beamten auf Gewährung eines zinslosen Darlehens zur …
Rn. 59 Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers ist die zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes - GG -) zählende Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. § 45 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG -), die auch dann angesprochen ist, wenn der Beamte vom Dienstherrn Hilfe in gerichtlichen Verfahren begehrt, in die er aus dienstlichem Anlass verwickelt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3).Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3;… Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 -, zitiert nach juris Rdnr. 18; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, zitiert nach juris, Rdnr. 24; Hessischer VGH…, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
Über die zu ihrer Konkretisierung ergangenen Verwaltungsvorschriften hinaus kann auf die allgemeine Fürsorgepflicht nur in den Fällen zurückgegriffen werden, in denen sie sonst in ihrem Wesenskern verletzt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m. w. N.; vgl. zum Ganzen auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2013 - OVG 4 N 34.11 -).
Wie bereits ausgeführt, entspricht es allgemeiner Meinung, dass die Fürsorgepflicht die Übernahme von Verteidigungskosten eines Strafverfahrens als angemessen erscheinen lassen kann, welches wegen einer dienstlichen Verrichtung gegen den Beamten geführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, zitiert nach juris, Rdnr. 24; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Mai 2009 - 5 LC 148/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 2; Hessischer VGH…, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8;… Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand April 2017, § 78 BBG 2009, Rdnr. 85;… B. Hoffmann in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand April 2017, § 45 BeamtStG, Rdnr. 69;… Kohde in v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Stand August 2016, § 45 BeamtStG, Rdnr. 68).
- VG Frankfurt/Oder, 07.11.2019 - 2 K 590/16
Recht der Landesbeamten
Diese ist auch angesprochen, wenn der Beamte vom Dienstherrn Hilfe in Verfahren begehrt, in die er aus dienstlichem Anlass verwickelt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, juris, Rn. 3).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass dieser befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984, a.a.O.;… Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 -, juris, Rn. 18; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Juni 2000 - 2 A 10283/00 -, juris, Rn. 24; Hessischer VGH…, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 1 B 2234/12 -, juris, Rn. 8).
Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. November 1992, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 214/11 -, Rn. 19, juris).
Es entspricht allgemeiner Meinung, dass die Fürsorgepflicht die Übernahme von Verteidigungskosten eines Strafverfahrens als angemessen erscheinen lassen kann, welches wegen einer dienstlichen Verrichtung oder im Zusammenhang damit gegen den Beamten geführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984, a.a.O., Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. Juni 2000, a.a.O., juris, Rn. 24; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Mai 2009 - 5 LC 148/08 -, juris, Rn. 2; Hessischer VGH…, Beschluss vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 8).
- BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden
Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ). - OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 895/11
Herleitung der Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung eines …
Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (…BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 -, juris).Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 - 2 A 12593/94 -, juris).
Über die zu ihrer Konkretisierung ergangenen Verwaltungsvorschriften hinaus kann auf die allgemeine Fürsorgepflicht nämlich nur in den Fällen zurückgegriffen werden, in denen diese sonst in ihrem Wesenskern verletzt würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 a. a. O.).
- VG Cottbus, 21.10.2020 - 4 K 1556/19
Recht der Landesbeamten
a) Der Beklagte hat mit dieser Verwaltungsvorschrift die ihm gemäß § 45 BeamtStG obliegende Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten, gegen die wegen einer dienstlichen Tätigkeit oder eines mit einer dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Verhaltens staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, hinsichtlich des zu gewährenden Rechtsschutzes konkretisiert (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - Buchholz 237.7 § 85 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 4 S. 1).Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O. m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 B 65/12 -, Rn. 7 - 12, juris).
Ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erlassene Verwaltungsvorschrift hinausgehendes Zurückgreifen auf die allgemeine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt würde (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O. m.w.N.;… vgl. zum Beihilferecht zuletzt Urteil vom 24. Januar 2013 - BVerwG 5 C 12.12 - BVerwGE 145, 315 Rn. 26 m.w.N.).
- VGH Bayern, 02.04.2024 - 6 ZB 23.1243
Übernahme von Kosten eines Polizisten anlässlich der Durchführung eines …
Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle von ihm angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwG, B.v. 9.7.1984 - 2 B 45/84 - juris Rn. 3;… B.v. 3.12.2013 - juris Rn. 9;… OVG RhPf, U.v. 28.6.2000 - 2 A 10283/00 - juris Rn. 24;… SächsOVG, U.v. 12.6.2012 - 2 A 895/11 - juris Rn. 17).Rn. 15 Ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erlassene Verwaltungsvorschrift hinausgehendes Zurückgreifen auf die allgemeine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt würde (BVerwG, B.v. 9.7.1994 - 2 B 45/84 - juris Rn. 4, SächsOVG, U.v. 12.6.2012 - 2 A 895/11 - juris Rn. 24).
- OVG Sachsen, 12.06.2012 - 2 A 214/11
Rechtsschutz des Dienstherrn in Strafsachen, Polizeibeamter, Fürsorgegrundsatz
Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu binden, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (…BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 - 2 C 21.91 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 - 2 B 45/84 -, juris).Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 1992 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1984 a. a. O.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9. Dezember 1994 - 2 A 12593/94 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 20.02.2024 - 5 LA 62/23
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem einzelnen Beamten; "Begrenzung" der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt ausgesprochen, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in der Ausübung der Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden, sofern die zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwG, Beschluss vom 9.7.1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 26.11.1992 - BVerwG 2 C 21.91 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 3.12.2013 - BVerwG 2 B 65/12 -, juris Rn. 9).Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 9.7.1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 3.12.2013 - BVerwG 2 B 65.12 -, juris Rn. 9).
- OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 A 158/19
Kosten der Rechtsverteidigung; Vergütungsvereinbarung; Notwendigkeit
- VG Kassel, 15.11.2012 - 1 L 941/12
Rechtsschutzgewärung durch den Dienstherren
- BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22
Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben
- VG Kassel, 13.08.2009 - 1 K 888/08
Anspruch auf Übernahme von Verteidigerkosten im Fall eines Richters
- VG Hamburg, 16.12.2024 - 32 D 539/24
Erfolglose Klage auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in …
- VG Köln, 11.08.2016 - 15 K 4367/15
- VG Schwerin, 29.01.1997 - 1 A 277/94
Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Verfahren vor einem …
- VG Köln, 06.05.2011 - 19 K 4427/10
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.10.1982 - 2 Ss 347/82 - 109/82 III |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB § 353 b Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Offenbarung; Verwaltungsvorgänge; Zuverlässigkeit der Verwaltung; Allgemeinheit; Öffentliche Interessen
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1041 (Ls.)
- MDR 1984, 601
- NStZ 1985, 169
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1982 - 2 Ss 347/82
"...Nach der Ansicht des Senats können wichtige öffentl. Interessen i.s. von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, daß die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird und daß sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität, Verläßlichkeit und Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (vgl. BGHSt 11, 401 [404]; OLG Köln, GoltdArch 1973, 57, 58 ..; a.A. OLG Düsseldorf - 1. StS - JMB1NW 1982, 198 [hier: III (336) 234 f]..).
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Rn. 135 Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ;… BGH, NStZ 2000, S. 596 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ;… OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ;… BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.;… Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11;… a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9;… Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8). - BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
Verletzung eines Dienstgeheimnisses
Damit steht der Senat im Einklang mit der in der Rechtsprechung wie der Literatur wohl herrschenden Auffassung (BGHSt 11, 401/404;… OLG Köln GA 1973, 57/58 f.; NJW 1988, 2489; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 , offengelassen in NJW 1989, 1872/1873; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 495/496;… Tröndle § 353 b Rn. 13;… LK/Träger 9 353 b Rn. 26;… zweifelnd Lackner § 353 b Rn. 11).Da es sich beim Geheimnisbruch des § 353 b Abs. 1 StGB um einen Gefährdungstatbestand handelt, die Vollendung des Delikts daher vorverlegt ist, kann "Erschütterung" nicht dahin verstanden werden, der Geheimnisbruch müsse bereits allgemein bekannt geworden sein und ein Vertrauensverlust oder zumindest eine Vertrauensminderung müsse bereits eingetreten sein (so aber möglicherweise OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 ).
- LG Freiburg, 03.12.2018 - 17 Ns 230 Js 24749/16
Verletzung des Dienst- und Privatgeheimnisses: Unberechtigte Datenabfragen eines …
Wichtige öffentliche Interessen im Sinne des § 353b Abs. 1 StGB können mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität, Verlässlichkeit und Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169;… BGH a.a.O.). - LG Ulm, 17.12.1999 - I Qs 1136/99
Anforderungen an die strafprozessuale Substantiierung einer Verletzung des …
Vielmehr wird in den hierzu ergangenen Entscheidungen das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Behörden grundsätzlich als wichtiges öffentliches Interesse anerkannt (vgl. BGHSt 11, 401 ff (404), OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 ff, OLG Köln NJW 88, 2489 ff). - LG Freiburg, 03.12.2018 - 21/18
Verletzung des Dienst- und Privatgeheimnisses
Wichtige öffentliche Interessen im Sinne des § 353b Abs. 1 StGB können mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität, Verlässlichkeit und Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169;… BGH a.a.O.).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 13.02.1984 - 1 Ss 304/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
RhPfSchulG § 53
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1041 (Ls.)
- MDR 1985, 256
- NStZ 1985, 179
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10
Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen …
Fehlt, wie hier, mangels Kodifikation eine ausdrückliche Altersgrenze zur Definition des Begriffs des Kindes, ist daher auf den Regelungszusammenhang abzustellen (in vergleichbarem Sinne OLG Zweibrücken NStZ 1985, 179, 180). - OLG Celle, 01.04.2025 - 1 Ws 55/25
Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in Strafvollzugssachen
Soweit in der Rechtsprechung und der Literatur die Möglichkeit einer solchen Beschwerde verneint wird, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 9.10.1984 - Vollz Ws 12/84, MDR 1985, 256 [OLG Zweibrücken 13.02.1984 - 1 Ss 304/83]; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.9.1981 - 2 Vollz (Ws) 54/81, NStZ 1982, 48; OLG Rostock, Beschl. v. 12.11.2012 - I Vollz (Ws) 28/12, NStZ-RR 2013, 92; Arloth/Krä-Arloth, § 121 StVollzG Rn 1), schließt sich der Senat dem nicht an.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.06.1984 - 3 Ws 200/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 57
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gerichtliche Entscheidung; Vollstreckung von Freiheitsstrafen; Gesonderte Prüfung der Voraussetzungen
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1041 (Ls.)
- MDR 1985, 70
- NStZ 1985, 187
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 11.10.1983 - 3 Ws 270/83
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1984 - 3 Ws 200/84
Wird eine freiheitsentziehende Maßregel vor der Strafe vollzogen, darf sie nach Erledigung von mindestens der Hälfte der Strafzeit auch dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die verbüßte Zeit unter einem Jahr liegt (Ergänzung von OLG Stuttgart, NStZ 1984, 77 ). - OLG Stuttgart, 21.03.1984 - 1 Ws 78/84
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1984 - 3 Ws 200/84
Das Gericht kann in einem nach der StPO geregelten Verfahren weder die von der Strafvollstreckungsbehörde verfügte Reihenfolge der Anrechnung überprüfen noch nachträglich - rein rechnerisch - abändern (Ergänzung von OLG Stuttgart, Beschluß vom 21.3.1984 - 1 Ws 78/84 - und Beschluß vom 26.4.984 - 3 Ws 160/84).«.
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