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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.12.1985

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,286
BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84 (https://dejure.org/1985,286)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1985 - II ZR 165/84 (https://dejure.org/1985,286)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1985 - II ZR 165/84 (https://dejure.org/1985,286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entlastungsanspruch eines Geschäftsführers gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Existenz eines Feststellungsinteresses bei Nichtentlastung eines Geschäftsführers - Verletzung des Dienstverhältnisses durch unterbliebene Entlastung - Verzichtswirkung einer ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 46
    Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung

Papierfundstellen

  • BGHZ 94, 324
  • NJW 1986, 129
  • ZIP 1985, 1325
  • MDR 1986, 125
  • WM 1985, 1200
  • BB 1985, 1869
  • DB 1985, 2290
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 79/75

    Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Verletzung von …

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
    Die Gesellschafter billigen, wenn sie die Geschäftsführer entlasten, deren Amtsführung für die Dauer der zurückliegenden Entlastungsperiode (vgl. § 120 Abs. 2 Satz 1 AktG) und sprechen ihnen gleichzeitig für die künftige Geschäftsführung ihr Vertrauen aus (vgl. Sen. Urt. v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, LM GmbHG § 46 Nr. 17; v. 20.6.1983 - II ZR 85/82, LM HGB § 118 Nr. 3), falls nicht im Einzelfall die Umstände ergeben, daß nur eine Entscheidung für die Vergangenheit gewollt ist, weil beispielsweise - wie im vorliegenden Falles - der Geschäftsführer mit Ablauf der Entlastungsperiode ausgeschieden oder ihm das Vertrauen für die Zukunft ausdrücklich entzogen worden ist.

    Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, daß die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (…vgl. Sen. Urt. v. 30.10.1958 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4; v. 4.11.1968 - II ZR 63/67, LM BGB § 35 Nr. 4; v. 15.12.1975 - II ZR 17/74, WM 1976, 204, 205; v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, aaO).

  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 85/82

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung gegenüber Kommanditisten - …

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
    Die Gesellschafter billigen, wenn sie die Geschäftsführer entlasten, deren Amtsführung für die Dauer der zurückliegenden Entlastungsperiode (vgl. § 120 Abs. 2 Satz 1 AktG) und sprechen ihnen gleichzeitig für die künftige Geschäftsführung ihr Vertrauen aus (…vgl. Sen. Urt. v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, LM GmbHG § 46 Nr. 17; v. 20.6.1983 - II ZR 85/82, LM HGB § 118 Nr. 3), falls nicht im Einzelfall die Umstände ergeben, daß nur eine Entscheidung für die Vergangenheit gewollt ist, weil beispielsweise - wie im vorliegenden Falles - der Geschäftsführer mit Ablauf der Entlastungsperiode ausgeschieden oder ihm das Vertrauen für die Zukunft ausdrücklich entzogen worden ist.
  • BGH, 04.11.1968 - II ZR 63/67

    Möglichkeit der Einräumung eines Sonderrechts auf unentziehbaren Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
    Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, daß die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (…vgl. Sen. Urt. v. 30.10.1958 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4; v. 4.11.1968 - II ZR 63/67, LM BGB § 35 Nr. 4; v. 15.12.1975 - II ZR 17/74, WM 1976, 204, 205;… v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, aaO).
  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 17/74

    Übergang eines Geschäftsanteils einer GmbH durch Erbschaft - Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
    Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, daß die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (…vgl. Sen. Urt. v. 30.10.1958 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4; v. 4.11.1968 - II ZR 63/67, LM BGB § 35 Nr. 4; v. 15.12.1975 - II ZR 17/74, WM 1976, 204, 205;… v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, aaO).
  • BGH, 30.10.1958 - II ZR 253/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
    Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, daß die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (vgl. Sen. Urt. v. 30.10.1958 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4; v. 4.11.1968 - II ZR 63/67, LM BGB § 35 Nr. 4; v. 15.12.1975 - II ZR 17/74, WM 1976, 204, 205;… v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, aaO).
  • RG, 06.02.1917 - II 385/16

    Klage auf Entlastung

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
    Das Reichsgericht hat zum früheren Aktienrecht, das eine dem § 120 Abs. 2 Satz 2 AktG entsprechende Vorschrift noch nicht kannte, die Klage auf Entlastung ausschließlich unter dem Gesichtspunkt etwaiger Schadensersatzansprüche der Gesellschaft erörtert und ihr deshalb dieselbe Bedeutung wie einem Urteil beigemessen, das eine negative Feststellung trifft; es hat aber gleichwohl daran festgehalten, daß es eine Leistungsklage sei - ähnlich der auf Erteilung einer Quittung (vgl. RGZ 89, 396 = JW 1917, 657, 658, m. Anm. v. Breit, JW 1917, 657, Boeters und Flechtheim, JW 1920, 699 und 700).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Aus einem zur GmbH ergangenen Urteil geht hervor, daß die Gesellschafterversammlung mit der Entlastung - auch - darüber befinde, ob der Geschäftsführer innerhalb der von Gesetz, Satzung oder Einzelanweisung seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gezogenen Grenzen zweckmäßige Entscheidungen getroffen habe (BGHZ 94, 324, 326 f.).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …

    Im Regelfall billigen die Wohnungseigentümer danach mit dem Beschluß über die Entlastung des Verwalters dessen zurückliegende Amtsführung im jeweils genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und seinen vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig; sie sprechen ihm auf diese Weise gleichzeitig für die künftige Verwaltertätigkeit ihr Vertrauen aus (vgl. BGHZ 94, 324, 326 für die GmbH;… BGH, Urt. v. 25. November 2002, II ZR 133/01, NJW 2003, 1032, 1033 zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen;… für das Wohnungseigentumsrecht: Weitnauer/Hauger, aaO, § 28 Rdn. 31;… Gottschalg, aaO, Rdn. 232; ders., NJW 2003, 1293; Niedenführ, NZM 2003, 305, 307; Rühlicke, ZWE 2003, 54, 60).

    Da der Entlastungsbeschluß typischerweise in der Annahme gefaßt wird, daß Ansprüche gegen den Verwalter nicht bestehen, zielt er nicht auf die Wirkungen eines negativen Schuldanerkenntnisses, diese sind vielmehr lediglich Folge der geschilderten Vertrauenskundgabe (…Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 438; Gottschalg, NJW 2003, 1293; Rühlicke, ZWE 2003, 54, 60;… für das Gesellschaftsrecht: K. Schmidt, Gesellschaftrecht, 4. Aufl., § 14 VI 2 b; auch BGHZ 94, 324, 326).

    Zwar trifft es zu, daß der Verwalter, falls sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, seine Entlastung nicht verlangen kann (vgl. BGHZ 94, 324, 326 für den GmbH-Geschäftsführer;… für das Wohnungseigentumsrecht: Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 125;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 167;… Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 452 m.w.N.;… a.A. Weitnauer/Hauger, aaO, § 28 Rdn. 32), dem läßt sich für die hier zu beantwortende Frage indessen nichts entnehmen.

    Diese Einschränkung findet sich auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Wirkungen der Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers (BGHZ 94, 324, 326 m.w.N.) sowie des Vorstands eines Vereins (…BGH, Urt. v. 14. Dezember 1987, II ZR 53/87, NJW-RR 1988, 745, 748 m.w.N.) oder einer Genossenschaft (…BGH, Urt. v. 3. Dezember 2001, III ZR 308/99, WM 2002, 220, 222).

  • BGH, 22.09.2020 - II ZR 141/19

    Bewirken der vorbehaltlosen Entlastung des Komplementärs einer GmbH & Co. KG …

    An die Entlastung ist ferner die Folge geknüpft, dass die Gesellschaft mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis erlangt haben (BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - II ZR 165/84, BGHZ 94, 324, 326 mwN [GmbH]; Urteil vom 21. April 1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382, 384, 387 f. [GmbH]; Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 152/86, ZIP 1987, 635, 637 [Verein]; Urteil vom 14. Dezember 1987 - II ZR 53/87, ZIP 1988, 706, 710 [Verein]; Urteil vom 14. November 1994 - II ZR 160/93, ZIP 1995, 738, 744 [stille Gesellschaft]).

    Wegen des weiten Ermessensspielraums der Gesellschafter bei der Entlastung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - II ZR 165/84, BGHZ 94, 324, 327), ist ein Entlastungsbeschluss nur anfechtbar, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung denkbar und die Entlastung missbräuchlich ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 1977 - II ZR 79/75, WM 1977, 361 juris Rn. 21).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83   

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https://dejure.org/1985,1338
BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,1338)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,1338)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 (https://dejure.org/1985,1338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsverfassungrecht - Betriebsrat - Arbeitsrecht im Betrieb - Auffassung von Grundrechtsbedeutung - Verpflichtung des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 129
  • NJW 1986, 1923
  • NZA 1986, 161
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
    cc) Aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der betriebs- und personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte der Gewerkschaften (vgl. BVerfGE 50, 290 [372] m.w.N.) folgt nicht, daß die Gewerkschaften insgesamt oder gewerkschaftseigene Unternehmen Aktivitäten im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unentgeltlich auszuüben und insoweit den Arbeitgeber von gesetzlich angeordneten Kostentragungs- oder Bereitstellungspflichten freizustellen hätten.

    Sie berücksichtigen, daß der Arbeitgeber - ungeachtet der Organisationsform des Unternehmens - zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszweckes der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf (vgl. BVerfGE 50, 290 [349]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung der in der Verfassungsbeschwerde angegebenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereiches, beruhen und auch für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
    Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung der in der Verfassungsbeschwerde angegebenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereiches, beruhen und auch für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
    Das Koalitionserfordernis der Gegnerfreiheit soll sicherstellen, daß die Koalitionen durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen können (BVerfGE 58, 233 [246 f]); Art. 9 Abs. 3 GG schließt daneben Ordnungen des Arbeitslebens nicht aus, die primär auf dem Gedanken des Zusammenwirkens beruhen und die kooperative Momente enthalten, die auch unmittelbare oder mittelbare finanzielle Auswirkungen haben.
  • BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24

    "Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb

    Nicht ausgeschlossen sind damit Ordnungen des Arbeitslebens, die vorrangig auf dem Gedanken des Zusammenwirkens beruhen und kooperative Momente enthalten, die unmittelbar oder mittelbar finanzielle Auswirkungen haben (vgl. auch BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe).

    Das Verlangen der Klägerin ist weder mit einer Einflussnahme der Beklagten auf ihre Selbstbestimmung verbunden, noch beeinträchtigt seine Erfüllung die Bereitschaft und Fähigkeit der Klägerin, die Interessen ihrer Mitglieder nachhaltig und wirksam zu vertreten (vgl. auch BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b aa der Gründe).

    Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die richterrechtliche Ausgestaltung der Koalitionsbetätigungsfreiheit kooperative Elemente zugunsten des sozialen Gegenspielers enthält, die für die andere Seite mit Belastungen einhergehen (vgl. dazu auch BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Es soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 20a).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Sie sind nicht verpflichtet, die dafür aufzuwendenden Kosten zu tragen (…BAG Beschluß vom 30. März 1994, aaO., m.w.N.; BVerfG Beschluß vom 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - AP Nr. 20 a zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 b cc der Gründe).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der …

    Rn. 22 aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der …

    Rn. 22 aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der …

    Rn. 22 aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87

    Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben …

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 10. Dezember 1985 (- 1 BvR 1724/83 - AP Nr. 20 a zu § 40 BetrVG 1972) ausgeführt, aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der betriebs- und personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte folge nicht, daß die Gewerkschaften insgesamt oder gewerkschaftseigene Unternehmen Aktivitäten im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unentgeltlich auszuüben und insoweit den Arbeitgeber von gesetzlich angeordneten Kostentragungs- oder Bereitstellungspflichten freizustellen hätten.
  • VG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 K 4887/07
    Rn. 50 Vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 -, NJW 1986, 1923 (1924); Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 -, BVerfGE 50, 290 (349).
  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 54/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 10. Dezember 1985 (- 1 BvR 1724/83 - AP Nr. 20 a zu § 40 BetrVG 1972) ausgeführt, aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der 22.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 6/87

    Anspruch des Personalrats auf Zuverfügungsstellung der Fachzeitschrift "Der …

    Soweit diese Ansicht sich auf § 40 Abs. 2 BetrVG und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft, nach der der Arbeitgeber dem Betriebsrat unabhängig von der Betriebsgröße auf dessen Verlangen eine Fachzeitschrift seiner Wahl als "sachliches Mittel" i.S. des § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung stellen muß (BAGE 42, 259 = DB 1984, 248;… kritisch dazu Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 RdNr. 76 m. Nachw.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.12.1985, DB 1986, 647), übersieht sie die Insoweit bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Unterschiede.
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