Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entlastungsanspruch eines Geschäftsführers gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Existenz eines Feststellungsinteresses bei Nichtentlastung eines Geschäftsführers - Verletzung des Dienstverhältnisses durch unterbliebene Entlastung - Verzichtswirkung einer ...
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GmbHG § 46
Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung
Papierfundstellen
- BGHZ 94, 324
- NJW 1986, 129
- ZIP 1985, 1325
- MDR 1986, 125
- WM 1985, 1200
- BB 1985, 1869
- DB 1985, 2290
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.02.1977 - II ZR 79/75
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Verletzung von …
Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
Die Gesellschafter billigen, wenn sie die Geschäftsführer entlasten, deren Amtsführung für die Dauer der zurückliegenden Entlastungsperiode (vgl. § 120 Abs. 2 Satz 1 AktG) und sprechen ihnen gleichzeitig für die künftige Geschäftsführung ihr Vertrauen aus (vgl. Sen. Urt. v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, LM GmbHG § 46 Nr. 17; v. 20.6.1983 - II ZR 85/82, LM HGB § 118 Nr. 3), falls nicht im Einzelfall die Umstände ergeben, daß nur eine Entscheidung für die Vergangenheit gewollt ist, weil beispielsweise - wie im vorliegenden Falles - der Geschäftsführer mit Ablauf der Entlastungsperiode ausgeschieden oder ihm das Vertrauen für die Zukunft ausdrücklich entzogen worden ist.Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, daß die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (…vgl. Sen. Urt. v. 30.10.1958 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4; v. 4.11.1968 - II ZR 63/67, LM BGB § 35 Nr. 4; v. 15.12.1975 - II ZR 17/74, WM 1976, 204, 205; v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, aaO).
- BGH, 20.06.1983 - II ZR 85/82
Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung gegenüber Kommanditisten - …
Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
Die Gesellschafter billigen, wenn sie die Geschäftsführer entlasten, deren Amtsführung für die Dauer der zurückliegenden Entlastungsperiode (vgl. § 120 Abs. 2 Satz 1 AktG) und sprechen ihnen gleichzeitig für die künftige Geschäftsführung ihr Vertrauen aus (…vgl. Sen. Urt. v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, LM GmbHG § 46 Nr. 17; v. 20.6.1983 - II ZR 85/82, LM HGB § 118 Nr. 3), falls nicht im Einzelfall die Umstände ergeben, daß nur eine Entscheidung für die Vergangenheit gewollt ist, weil beispielsweise - wie im vorliegenden Falles - der Geschäftsführer mit Ablauf der Entlastungsperiode ausgeschieden oder ihm das Vertrauen für die Zukunft ausdrücklich entzogen worden ist. - BGH, 04.11.1968 - II ZR 63/67
Möglichkeit der Einräumung eines Sonderrechts auf unentziehbaren Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, daß die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (…vgl. Sen. Urt. v. 30.10.1958 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4; v. 4.11.1968 - II ZR 63/67, LM BGB § 35 Nr. 4; v. 15.12.1975 - II ZR 17/74, WM 1976, 204, 205;… v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, aaO).
- BGH, 15.12.1975 - II ZR 17/74
Übergang eines Geschäftsanteils einer GmbH durch Erbschaft - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, daß die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (…vgl. Sen. Urt. v. 30.10.1958 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4; v. 4.11.1968 - II ZR 63/67, LM BGB § 35 Nr. 4; v. 15.12.1975 - II ZR 17/74, WM 1976, 204, 205;… v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, aaO). - BGH, 30.10.1958 - II ZR 253/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, daß die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (vgl. Sen. Urt. v. 30.10.1958 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4; v. 4.11.1968 - II ZR 63/67, LM BGB § 35 Nr. 4; v. 15.12.1975 - II ZR 17/74, WM 1976, 204, 205;… v. 10.2.1977 - II ZR 79/75, aaO). - RG, 06.02.1917 - II 385/16
Klage auf Entlastung
Auszug aus BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
Das Reichsgericht hat zum früheren Aktienrecht, das eine dem § 120 Abs. 2 Satz 2 AktG entsprechende Vorschrift noch nicht kannte, die Klage auf Entlastung ausschließlich unter dem Gesichtspunkt etwaiger Schadensersatzansprüche der Gesellschaft erörtert und ihr deshalb dieselbe Bedeutung wie einem Urteil beigemessen, das eine negative Feststellung trifft; es hat aber gleichwohl daran festgehalten, daß es eine Leistungsklage sei - ähnlich der auf Erteilung einer Quittung (vgl. RGZ 89, 396 = JW 1917, 657, 658, m. Anm. v. Breit, JW 1917, 657, Boeters und Flechtheim, JW 1920, 699 und 700).
- BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01
Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft
Aus einem zur GmbH ergangenen Urteil geht hervor, daß die Gesellschafterversammlung mit der Entlastung - auch - darüber befinde, ob der Geschäftsführer innerhalb der von Gesetz, Satzung oder Einzelanweisung seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gezogenen Grenzen zweckmäßige Entscheidungen getroffen habe (BGHZ 94, 324, 326 f.). - BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03
Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …
Im Regelfall billigen die Wohnungseigentümer danach mit dem Beschluß über die Entlastung des Verwalters dessen zurückliegende Amtsführung im jeweils genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und seinen vertraglichen Pflichten entsprechend und als zweckmäßig; sie sprechen ihm auf diese Weise gleichzeitig für die künftige Verwaltertätigkeit ihr Vertrauen aus (vgl. BGHZ 94, 324, 326 für die GmbH;… BGH, Urt. v. 25. November 2002, II ZR 133/01, NJW 2003, 1032, 1033 zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen;… für das Wohnungseigentumsrecht: Weitnauer/Hauger, aaO, § 28 Rdn. 31;… Gottschalg, aaO, Rdn. 232; ders., NJW 2003, 1293; Niedenführ, NZM 2003, 305, 307; Rühlicke, ZWE 2003, 54, 60).Da der Entlastungsbeschluß typischerweise in der Annahme gefaßt wird, daß Ansprüche gegen den Verwalter nicht bestehen, zielt er nicht auf die Wirkungen eines negativen Schuldanerkenntnisses, diese sind vielmehr lediglich Folge der geschilderten Vertrauenskundgabe (…Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 438; Gottschalg, NJW 2003, 1293; Rühlicke, ZWE 2003, 54, 60;… für das Gesellschaftsrecht: K. Schmidt, Gesellschaftrecht, 4. Aufl., § 14 VI 2 b; auch BGHZ 94, 324, 326).
Zwar trifft es zu, daß der Verwalter, falls sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, seine Entlastung nicht verlangen kann (vgl. BGHZ 94, 324, 326 für den GmbH-Geschäftsführer;… für das Wohnungseigentumsrecht: Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 125;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 167;… Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 452 m.w.N.;… a.A. Weitnauer/Hauger, aaO, § 28 Rdn. 32), dem läßt sich für die hier zu beantwortende Frage indessen nichts entnehmen.
Diese Einschränkung findet sich auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Wirkungen der Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers (BGHZ 94, 324, 326 m.w.N.) sowie des Vorstands eines Vereins (…BGH, Urt. v. 14. Dezember 1987, II ZR 53/87, NJW-RR 1988, 745, 748 m.w.N.) oder einer Genossenschaft (…BGH, Urt. v. 3. Dezember 2001, III ZR 308/99, WM 2002, 220, 222).
- BGH, 22.09.2020 - II ZR 141/19
Bewirken der vorbehaltlosen Entlastung des Komplementärs einer GmbH & Co. KG …
An die Entlastung ist ferner die Folge geknüpft, dass die Gesellschaft mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis erlangt haben (BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - II ZR 165/84, BGHZ 94, 324, 326 mwN [GmbH]; Urteil vom 21. April 1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382, 384, 387 f. [GmbH]; Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 152/86, ZIP 1987, 635, 637 [Verein]; Urteil vom 14. Dezember 1987 - II ZR 53/87, ZIP 1988, 706, 710 [Verein]; Urteil vom 14. November 1994 - II ZR 160/93, ZIP 1995, 738, 744 [stille Gesellschaft]).Wegen des weiten Ermessensspielraums der Gesellschafter bei der Entlastung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - II ZR 165/84, BGHZ 94, 324, 327), ist ein Entlastungsbeschluss nur anfechtbar, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung denkbar und die Entlastung missbräuchlich ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 1977 - II ZR 79/75, WM 1977, 361 juris Rn. 21).
- BGH, 15.04.2014 - II ZR 44/13
Geschäftsführeranstellungsvertrag im Rahmen einer GmbH & Co. KG: Vertragsänderung …
Eine GmbH oder Kommanditgesellschaft ist nach einer Entlastung der Geschäftsführer mit Ersatzansprüchen auch aus Bereicherungsrecht ausgeschlossen, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung der Vorlagen und Berichte erkennbar waren, oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis hatten (BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - II ZR 165/84, BGHZ 94, 324, 326; BGH, Urteil vom 21. April 1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382, 384;… Urteil vom 13. März 2012 - II ZR 50/09, ZIP 2012, 1197 Rn. 31, jeweils für die GmbH). - BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02
Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …
Zu entscheiden haben die Aktionäre hier darüber, ob die Tätigkeit der Organmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr zu billigen ist, sie in der Unternehmensführung eine "glückliche Hand" bewiesen haben und ihnen das Vertrauen auch für ihre künftige Tätigkeit auszusprechen ist (vgl. BGHZ 94, 324, 326;… Mülbert in Großkomm.z.AktG 4. Aufl. § 120 Rdn. 25 ff.). - BGH, 13.03.2012 - II ZR 50/09
Beweisaufnahme: Ablehnung eines Beweisantrags zu erheblichem Vorbringen bei …
Die Gesellschaft ist durch eine Entlastung des Geschäftsführers nur mit solchen Ersatzansprüchen ausgeschlossen, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar waren oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis hatten (BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - II ZR 165/84, BGHZ 94, 324, 326; Urteil vom 21. April 1986 - II ZR 165/85, BGHZ 97, 382, 384). - BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07
Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines …
Wegen des weiten Ermessensspielraums der Gesellschafter bei der Entlastung (Senat, BGHZ 94, 324, 327) ist ein Entlastungsbeschluss anfechtbar, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung denkbar ist und die Entlastung missbräuchlich ist (…Sen. Urt. v. 10. Februar 1977 - II ZR 79/75, WM 1977, 361). - OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08
Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft: …
Rn. 151 Diese Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht auch nicht in Widerspruch zu den vom Bundesgerichtshof (BGHZ 160, 385) in diesem Zusammenhang für das Auskunftsrecht im Rahmen einer bevorstehenden Organentlastung gemäß § 120 AktG wie folgt formulierten Maßstab: "Zu entscheiden haben die Aktionäre hier darüber, ob die Tätigkeit der Organmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr zu billigen ist, sie in der Unternehmensführung eine "glückliche Hand" bewiesen haben und ihnen das Vertrauen auch für ihre künftige Tätigkeit auszusprechen ist (vgl. BGHZ 94, 324, 326;… Mülbert in Großkomm.z.AktG 4. Aufl. § 120 Rn 25 ff.).Die Billigung der Verwaltung bezieht sich notwendig auf die Vergangenheit (vgl. BGH NJW 1986, 129;… Hüffer a.a.O. § 120 Rn 2), in der Regel auf das abgelaufene Geschäftsjahr (vgl. LG Frankfurt am Main AG 2005, 51;… Hüffer a.a.O.).
Über die Billigung hinaus liegt nach herrschender Meinung in der Entlastung typischerweise auch eine Vertrauenskundgabe für die künftige Verwaltung der Gesellschaft (BGH WM 1977, 361; BGHZ 94, 324;… Hüffer a.a.O. m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Erwerb einer …
Die Gesellschafterversammlung befindet, wenn sie den - wie einmal für die GmbH formuliert - Geschäftsführer entlastet, auch darüber, ob dieser innerhalb der Grenzen, die Gesetz, Satzung oder Einzelanweisung seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und Verantwortung ziehen, seine unternehmerischen Entschließungen zweckmäßig getroffen, ob er - mit anderen Worten - bei der Führung des Unternehmens eine "glückliche Hand" gehabt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.1985 - II ZR 165/84, BGHZ 94, 324, Juris-Rz. 6). - OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 12 U 2267/12
GmbH: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch die Mitberechtigten an einem …
Rn. 81 1. Die Gesellschafter billigen, wenn sie die Geschäftsführer entlasten, deren Amtsführung für die Dauer der zurückliegenden Entlastungsperiode und sprechen ihnen gleichzeitig für die künftige Geschäftsführung ihr Vertrauen aus (BGH, NJW 1986, 129).Im Recht der GmbH hat die Entlastung ferner zur Folge, dass die GmbH mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen ist, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (BGH, NJW 1986, 129, 130; NJW 1959, 192; NJW 1969, 131).
Die Gesellschafter haben bei der Entlastung einen weiten Ermessensspielraum (BGH, NZG 2009, 1307, 1308; NJW 1986, 129;… Liebscher, in: MünchKomm-GmbHG, a.a.O., § 46 GmbHG Rdnr. 143).
- BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93
Umfang der Geschäftsführer-Vergütung
- BGH, 02.04.1987 - IX ZR 68/86
Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung einer …
- BGH, 21.04.1986 - II ZR 165/85
Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer
- OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 5 U 15/24
Wirksame Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung …
- OLG Frankfurt, 23.05.2019 - 5 U 21/18
Verstoß gegen gesellschaftliche Treuepflicht durch Entlastungsbeschlüsse
- BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des …
- LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07
Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von …
- KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10
Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers: Aussetzung eines Zivilprozesses …
- OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1437/04
Bank in der Geschäftsform einer GmbH: Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses …
- OLG Köln, 29.03.1996 - 16 W 20/96
Entlastung eines Vereinsvorstandes
- OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 26 W 16/14
Umfang des Informationsrechts eines Aktionärs hinsichtlich der Besetzung von …
- AG Frankfurt/Main, 05.01.2022 - 30 C 4113/20
Kein Schadensersatz bei Online-Nutzung eines Fotos ohne Namensnennung, wenn Bild …
- BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführers; Abtretung von …
- OLG Saarbrücken, 18.12.2008 - 8 U 672/07
Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters bei späterer Entstehung …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 26 W 14/14
Auskunftsrechte der Aktionäre bei Zurückstellung der Entscheidung über die …
- BGH, 13.02.1989 - II ZR 209/88
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ein ausgeschiedenes …
- OLG Hamm, 04.12.2025 - 27 U 121/23
Teilweise Änderung und Neufassung des Urteils unter Zurückweisung der Berufung …
- OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 26 W 4/20
- OLG Celle, 09.03.1994 - 20 U 44/93
Anspruch auf Entlastung der Vorstandsmitglieder eines Vereins; Angreifbarkeit von …
- OLG München, 18.07.1991 - 24 U 880/90
Regelungsgegenstand der Nichtigkeitsklage; Voraussetzungen des Rechts zur …
- BayObLG, 30.11.1995 - 3Z BR 161/93
Ansprüche des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft: Auskunftsanspruch - Umfang - …
- OLG Düsseldorf, 08.03.2001 - 6 U 64/00
Umgehung des Abstimmungsverbots
- OLG Hamm, 29.06.1992 - 8 U 279/91
- BayObLG, 20.03.1996 - 3Z BR 324/95
Umfang des Auskunftsrechts der Aktionäre; Verpflichtung zur Auskunft über …
- OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04
Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre; Anfechtung der …
- BGH, 12.12.1988 - AnwZ 29/88
Wirkung der Entlastung
- LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09
Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen …
- OLG Jena, 22.03.2023 - 2 U 492/17
- OLG Frankfurt, 07.11.2006 - 5 U 109/05
Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Gewinnverwendungsbeschlusses; …
- BGH, 01.07.1991 - II ZR 5/91
- LG München I, 16.08.2007 - 5 HKO 17682/06
Anfechtbarkeit eines auf Entlastung des Aufsichtsrats gerichteten …
- OLG Hamburg, 26.11.1999 - 11 U 182/98
- LG Frankfurt/Main, 02.02.2010 - 5 O 178/09
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Europäischen …
- OLG Köln, 13.07.2000 - 18 U 37/00
Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers
- LG Frankfurt/Main, 18.01.2005 - 5 O 83/04
Offenlegung der Gehaltsstruktur von leitenden Mitarbeitern in der …
- OLG München, 10.04.2002 - 7 U 3919/01
Anforderungen an den in der Hauptversammlung vorzulegenden Abhängigkeitsbericht; …
- LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 5 O 61/03
Zum Auskunftsrecht der Deutsche-Bank-Aktionäre über die Auseinandersetzung mit …
- OLG München, 24.10.1997 - 23 U 2392/97
Entlastung des GmbH-Geschäftsführers nach unterschiedlicher Behandlung der …
- AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96
Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer …
- OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 196/98
- LG Hannover, 10.05.2023 - 23 O 159/22
- BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02
Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des …
- OLG Saarbrücken, 19.12.2019 - 4 U 149/17
Bankdarlehensvertrag nach französischem Recht mit einem Unternehmen: Auslegung …
- LG München I, 11.12.2008 - 5 HKO 15201/08
Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses bei satzungsmäßig …
- LG München I, 28.01.2010 - 5 HKO 15937/09
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der AG: Anfechtungsbefugnis eines …
- LG Aachen, 18.05.1999 - 1 O 187/99
Verpflichtung des Amtsvorgängers zur Duldung eines Umzugshinweises
- BayObLG, 22.03.1999 - 3Z BR 250/98
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einer …
- LG Bonn, 02.05.2002 - 14 O 160/00
- BGH, 10.11.1986 - II ZR 153/85
Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht nach panamesischem Recht - …
- OLG Düsseldorf, 14.03.1996 - 9 U 119/94
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Rechtsprechung
| BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rehm-verlag.de
- rechtsportal.de
Betriebsrat: Anspruch auf Sachmittel - Fachzeitschrift
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsverfassungrecht - Betriebsrat - Arbeitsrecht im Betrieb - Auffassung von Grundrechtsbedeutung - Verpflichtung des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 28.08.1981 - 3 BV 4/81
- LAG Hessen, 16.02.1982 - 4 TaBV 82/81
- BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82
- BVerfG, 10.02.1985 - 1 BvR 1724/83
- BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
Papierfundstellen
- NJW 1986, 129
- NJW 1986, 1923
- NZA 1986, 161
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
cc) Aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der betriebs- und personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte der Gewerkschaften (vgl. BVerfGE 50, 290 [372] m.w.N.) folgt nicht, daß die Gewerkschaften insgesamt oder gewerkschaftseigene Unternehmen Aktivitäten im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unentgeltlich auszuüben und insoweit den Arbeitgeber von gesetzlich angeordneten Kostentragungs- oder Bereitstellungspflichten freizustellen hätten.Sie berücksichtigen, daß der Arbeitgeber - ungeachtet der Organisationsform des Unternehmens - zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszweckes der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf (vgl. BVerfGE 50, 290 [349]).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung der in der Verfassungsbeschwerde angegebenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereiches, beruhen und auch für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung der in der Verfassungsbeschwerde angegebenen Grundrechte, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereiches, beruhen und auch für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 143 [148 f.]). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78
Deutscher Arbeitnehmerverband
Auszug aus BVerfG, 10.12.1985 - 1 BvR 1724/83
Das Koalitionserfordernis der Gegnerfreiheit soll sicherstellen, daß die Koalitionen durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen können (BVerfGE 58, 233 [246 f]); Art. 9 Abs. 3 GG schließt daneben Ordnungen des Arbeitslebens nicht aus, die primär auf dem Gedanken des Zusammenwirkens beruhen und die kooperative Momente enthalten, die auch unmittelbare oder mittelbare finanzielle Auswirkungen haben.
- BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24
"Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb
Nicht ausgeschlossen sind damit Ordnungen des Arbeitslebens, die vorrangig auf dem Gedanken des Zusammenwirkens beruhen und kooperative Momente enthalten, die unmittelbar oder mittelbar finanzielle Auswirkungen haben (vgl. auch BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe).Das Verlangen der Klägerin ist weder mit einer Einflussnahme der Beklagten auf ihre Selbstbestimmung verbunden, noch beeinträchtigt seine Erfüllung die Bereitschaft und Fähigkeit der Klägerin, die Interessen ihrer Mitglieder nachhaltig und wirksam zu vertreten (vgl. auch BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b aa der Gründe).
Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die richterrechtliche Ausgestaltung der Koalitionsbetätigungsfreiheit kooperative Elemente zugunsten des sozialen Gegenspielers enthält, die für die andere Seite mit Belastungen einhergehen (vgl. dazu auch BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe).
- BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Es soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 20a). - BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94
Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein
- BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der …
Rn. 22 aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe). - BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16
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Rn. 22 aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe). - BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16
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Rn. 22 aa) Das Erfordernis der Gegnerunabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Vereinigung durch ihre koalitionsmäßige Betätigung zu einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens beitragen kann (BVerfG 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 - zu 2 b bb der Gründe). - BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87
Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben …
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 10. Dezember 1985 (- 1 BvR 1724/83 - AP Nr. 20 a zu § 40 BetrVG 1972) ausgeführt, aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der betriebs- und personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte folge nicht, daß die Gewerkschaften insgesamt oder gewerkschaftseigene Unternehmen Aktivitäten im Bereich des Betriebsverfassungsrechts unentgeltlich auszuüben und insoweit den Arbeitgeber von gesetzlich angeordneten Kostentragungs- oder Bereitstellungspflichten freizustellen hätten. - VG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 K 4887/07 Rn. 50 Vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 1 BvR 1724/83 -, NJW 1986, 1923 (1924); Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 -, BVerfGE 50, 290 (349).
- BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 54/87 Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 10. Dezember 1985 (- 1 BvR 1724/83 - AP Nr. 20 a zu § 40 BetrVG 1972) ausgeführt, aus der koalitionsrechtlichen Absicherung der 22.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 6/87
Anspruch des Personalrats auf Zuverfügungsstellung der Fachzeitschrift "Der …
Soweit diese Ansicht sich auf § 40 Abs. 2 BetrVG und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft, nach der der Arbeitgeber dem Betriebsrat unabhängig von der Betriebsgröße auf dessen Verlangen eine Fachzeitschrift seiner Wahl als "sachliches Mittel" i.S. des § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung stellen muß (BAGE 42, 259 = DB 1984, 248;… kritisch dazu Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 RdNr. 76 m. Nachw.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.12.1985, DB 1986, 647), übersieht sie die Insoweit bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Unterschiede.
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