Rechtsprechung
| BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
GewO §§ 15, 34c
Bauherreneigenschaft i. S. v. § GEWO § 34c GewO - Wolters Kluwer
Gewerbetreibender - Fremdes Grundstück - Bauherr - Auftrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Bauherreneigenschaft bei einem mit dem Bau auf fremdem Grundstück beauftragten Gewerbetreibenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 05.07.1983 - 3 K 2362/81
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1985 - 4 A 2843/83
- BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85
Papierfundstellen
- NJW 1987, 511
- NVwZ 1987, 220 (Ls.)
- BauR 1987, 518
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.1978 - VII ZR 50/77
Begriff des Bauträgers bzw. Baubetreuers
Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85
Das Berufungsurteil stehe in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1978 (GewArch 1978, 160), wonach derjenige nicht Bauherr sei, der auf fremdem Grundstück ein Bauwerk errichte.Daraus erklärt sich die Aussage des Bundesgerichtshofs, Bauherr im Sinne der vorgenannten Bestimmung sei nicht, wer - wie der Kläger - im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf dem Grundstück seines Auftraggebers für diesen einen Bau errichte (vgl. Urteil vom 26. Januar 1978 - VII ZR 50/77 - NJW 1978, 1054 = GewArch 1978, 160; vgl. auch BGH, NJW 1984, 732).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78
Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht
Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85
Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines solchen Verwaltungsaktes ist die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG I C 20.78 - GewArch 1982, 200;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO (I) § 15 Rdnr. 17). - BGH, 22.12.1983 - VII ZR 59/82
Geltung des Kopplungsverbots für Bauträger, Generalunternehmer mit …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85
Daraus erklärt sich die Aussage des Bundesgerichtshofs, Bauherr im Sinne der vorgenannten Bestimmung sei nicht, wer - wie der Kläger - im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf dem Grundstück seines Auftraggebers für diesen einen Bau errichte (vgl. Urteil vom 26. Januar 1978 - VII ZR 50/77 - NJW 1978, 1054 = GewArch 1978, 160; vgl. auch BGH, NJW 1984, 732). - OLG Bremen, 26.01.1977 - 3 U 77/76
Erfolgsaussichten einer Berufung wegen vermeintlicher positiver …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.85
Bei der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang ebenfalls erwähnten Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 26. Januar 1977 (NJW 1977, S. 638 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]) handelt es sich um das Urteil, das durch das Erkenntnis des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1978 aufgehoben worden ist.
- BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten …
Die Beklagte war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bauvertrages, auf den es im Regelfall ankommt, Eigentümerin des zu bebauenden Grundstücks (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1978 - VII ZR 50/77, BauR 1978, 220, 221 f.; BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/85, NJW 1987, 511 f.). - OLG Düsseldorf, 15.07.2011 - 23 U 87/09
Rückforderung überhöhter Raten in einem Bauträgervertrag
Wesentliche Eigenschaft für den Bauherrn ist, dass er den bestimmenden Einfluss auf das gesamte Baugeschehen behält, für die wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens auf seinem Grundstück im Rahmen des vereinbarten Werklohns und sonstiger zu erwartender Kosten zu sorgen hat und das sog. Bauherrenrisiko trägt (BGH, Urteil vom 26.01.1978 - VII ZR 50/77 - NJW 1978, 1054; BVerwG, Urteil vom 10.06.1986 - 1 C 9/85 - NJW 1987, 511/512;… Basty, a.a.O Rdn. 95 ff.;… Pause a.a.O. Rdn. 46 ff.).Es wird nicht ausgeschlossen, dass entsprechend dem Sinngehalt der Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 1 GewO auch der Bauherr sein kann, der als Auftraggeber mit Risiken behaftet ist, die über das übliche Vertragsrisiko des Auftraggebers hinausgehen und den Risiken ähnlich sind, die für den Auftraggeber beim Bauen auf eigenem Grundstück des Auftragnehmers bei Vorleistungspflicht des Auftraggebers gegeben sind ( BVerwG, Urteil vom 10.06.1986 - 1 C 9/85 - NJW 1987, 511/512).
- VG Düsseldorf, 04.08.2021 - 3 L 382/21 Rn. 59 vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2011 - 8 C 12.10 -, juris, Rn. 15 und vom 10. Juni 1986 - 1 C 9.85 -, juris, Rn. 14,.
- VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …
In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. vom 10. Juni 1986 - 1 C 9.85 -, juris Rz. 2;… Urt. v. 9. März 2005 - 6 C 11.04 -, juris Rz. 15) hat der Kläger das nach § 34c Abs. 1 GewO erlaubnispflichtige Gewerbe "Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer" nicht ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. - OLG München, 26.09.1996 - 1 U 2049/96
Zur Anwendbarkeit der MaBV; Belehrungspflichten bei ungesicherten Vorleistungen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Düsseldorf, 13.09.2019 - 3 L 1681/18 Rn. 8 vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2011 - 8 C 12/10 -, juris, Rn. 15 und vom 10. Juni 1986- 1 C 9/85 -, juris, Rn. 14,.
- VG Sigmaringen, 04.08.1994 - 6 K 297/92
Untersagung der Fortsetzung der Ausübung des Fotografen-Handwerks wegen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat außerdem entschieden, daß für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO gestützten Untersagungsverfügung die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.06.1986 -IC 9/85 -, NJW 1987, 511 [BVerwG 10.06.1986 - BVerwG 1 C 9.85] m.w.N.); demgegenüber würde ein Grund fehlen, bei einer Untersagung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 HandwO von einem anderen Beurteilungszeitpunkt auszugehen, da § 16 Abs. 3 Satz 1 HandwO (lediglich) eine spezialgesetzliche Ausprägung der in § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO getroffenen Regelung ist (…vgl. Landmann/Rohmer/Marcks, GewO (I), § 15 Rdnr. 10, 13).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Verweisung; Gericht; Niederer Ordnung; Eröffnungsbeschluß; Aufhebung; Ablehnung; Eröffnung; Hauptverfahren; Würdigung; Tat
Papierfundstellen
- NJW 1987, 511
- MDR 1987, 432
- BayObLGSt 1986, 125
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71
Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …
Auszug aus BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86
Er setze nach h. M. (vgl. BGHSt 24, 185/187; BayObLGSt 1980, 115 [hier: IV (458) 134 c-d]) auch der Beschränkbarkeit eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte eine Grenze, so daß z. B. die Anfechtung einer Verurteilung nur hinsichtlich einer tateinheitlich als verwirklicht angesehenen Strafbestimmung oder hinsichtlich einer von mehreren Einzelhandlungen einer fortgesetzt begangenen Tat unwirksam und die Prüfung der gesamten Tat durch das Rechtsmittelgericht nicht gehindert sei. - BayObLG, 27.10.1980 - RReg. 1 St 274/80
Aufhebung einer Verurteilung wegen des Vergehens einer fahrlässigen …
Auszug aus BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86
Er setze nach h. M. (vgl. BGHSt 24, 185/187; BayObLGSt 1980, 115 [hier: IV (458) 134 c-d]) auch der Beschränkbarkeit eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte eine Grenze, so daß z. B. die Anfechtung einer Verurteilung nur hinsichtlich einer tateinheitlich als verwirklicht angesehenen Strafbestimmung oder hinsichtlich einer von mehreren Einzelhandlungen einer fortgesetzt begangenen Tat unwirksam und die Prüfung der gesamten Tat durch das Rechtsmittelgericht nicht gehindert sei.
- OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot …
Rn. 6 Die sofortige Beschwerde gegen die vom Antrag der Staatsanwaltschaft abweichende Eröffnung vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf ist statthaft (§ 210 Abs. 2 StPO) sowie im Übrigen zulässig (§ 311 Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 StPO); dem Rechtsmittel bleibt indes - auch eingedenk des umfassenden Prüfungsmaßstabs des Beschwerdegerichts (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238;… SK-StPO/Paeffgen, 5. Aufl., § 210 Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 7. November 1986 - 3 St ObWs 1 /86, NJW 1987, 511) - der Erfolg versagt. - OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07
Aussetzung mit Todesfolge: Unterlassen der sofortigen Benachrichtigung eines …
Es führt zur Überprüfung der gesamten Eröffnungsentscheidung über die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Beschwerdepunkte hinaus auch zu Gunsten der Angeschuldigten (vgl. BayObLG NJW 1987, S. 511) und zur Ablehnung der Eröffnung insgesamt. - BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12
Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine …
Bei einer Beschwerde gegen die Eröffnung vor einem Gericht niederer Ordnung (§ 210 Abs. 2, 2. Alt. StPO) soll dem Beschwerdegericht nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung die Prüfung der weiteren Voraussetzungen der Eröffnung, namentlich des hinreichenden Tatverdachts, grundsätzlich untersagt sein (vgl. KG NStZ-RR 2005, 26 mwN; OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; aA jedoch BayObLG NJW 1987, 511;… Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 210 Rn. 22;… Meyer-Goßner aaO, § 210 Rn. 2).
- BGH, 15.10.2013 - StB 16/13
Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des …
Es hat die vom Anklagevorwurf umfassten Taten vielmehr in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 1986 - 3 St ObWs 1/86, NJW 1987, 511 mwN) und ist dabei an den Eröffnungsbeschluss weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht gebunden (…LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 210 Rn. 30 mwN). - LG Augsburg, 15.01.2014 - 2 Qs 1002/14
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Prüfung der faktischen …
Die Kammer kann diese rechtlichen und tatsächlichen Änderungen im Beschwerdeverfahren vornehmen, obwohl die Staatsanwaltschaft A. die Ziff. III. des Beschlusses des Amtsgerichts A. ausweislich ihrer Beschwerdebegründung nur hinsichtlich der Verweisung an das Amtsgericht A. - Strafrichter - angreift, vgl. BayObLG v. 07.11.1986, 3 St ObWs 1/86, NJW 1987, 511. - OLG Celle, 05.09.2016 - 2 Ws 119/16
Begründung eines Beschlusses, mit dem die Hauptverhandlung gemäß § 209 Abs. 1 …
Bei seiner Prüfung im Rahmen der eigenen Sachentscheidung ist der Senat vorliegend nicht auf die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit für die Durchführung der Hauptverhandlung beschränkt, vielmehr hat er diese umfassend vorzunehmen und auch auf die Frage des Bestehens eines hinreichenden Tatverdachts zu erstrecken (vgl. BGHSt 53, 238; 54, 275; BayObLG NJW 1987, 511;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 210 Rn. 2;… KK-Schneider, StPO, 7. Auflage, § 210 Rn. 10). - KG, 18.10.2021 - 4 Ws 87/21
Anfechtung der Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung: Umfang der …
Soweit in dieser Entscheidung - ohne Auseinandersetzung mit den Erwägungen der unter a) genannten Entscheidungen, sondern allein unter Bezugnahme auf die Entscheidung BayObLG NJW 1987, 511 - angenommen worden ist, das Beschwerdegericht könne sich in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden nicht auf die Prüfung der Anträge der Staatsanwaltschaft und die von ihr geltend gemachten Beschwerdepunkte beschränken, folgt der Senat dem nicht. - OLG Hamm, 21.10.2025 - 3 Ws 391/25
Örtliche Zuständigkeit; zusammenhängende Strafsachen
Zwar ist in der Rechtsprechung umstritten, ob das Beschwerdegericht im Falle einer Beschwerde gegen die Eröffnung vor einem Gericht niedrigerer Ordnung (§ 210 Abs. 2, Alt. 2 StPO) in seiner Prüfung auf die Frage der (sachlichen) Zuständigkeit beschränkt ist (OLG Saarbrücken, wistra 2002, 118; KG, NStZ-RR 2005, 26 (27); OLG Hamburg, NStZ 2005, 654;… Wenske in MüKoStPO, Rn. 41) oder ob es die Eröffnungsentscheidung umfassend - insbesondere auch auf das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts hin - zu überprüfen hat (…KK-StPO/Schneider, 9. Aufl. 2023, StPO, § 210, Rn. 10, beck-online; BGH, NStZ-RR 2014, 53; OLG Celle, NStZ 2017, 495 (496); BayObLG, NJW 1987, 511; OLG Köln, NJW 1970, 260). - OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem …
Es kann deshalb dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Beschwerdegericht befugt ist, auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft die gesamte Eröffnungsentscheidung ohne Beschränkung auf die geltend gemachten Beschwerdepunkte zu überprüfen und ggfs. zugunsten des Angeklagten abzuändern (vgl. BayObLG NJW 1987, 511). - OLG Celle, 14.05.2024 - 1 Ws 130/24
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Eröffnungsbeschluss in einem Fall …
Die hiervon abweichende Ansicht (vgl. BGH BeckRS 2014, 528; BayObLG NJW 1987, 511;… Meyer-Goßner/Schmitt, 66. Aufl., § 210 StPO, Rn. 2) wird der eng auszulegenden Ausnahmevorschrift des § 210 Abs. 2 StPO nicht gerecht. - OLG Jena, 10.07.2013 - 1 Ws 232/13
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer Strafkammer höherer …
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