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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.06.1990

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,705
BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Wahlwerbung - Landtagswahl - Diskussionssendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der Chancengleichheit für eine nicht im Landesparlament vertretene Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 54
  • NJW 1990, 3140 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 961
  • ZUM 1991, 35
  • afp 1990, 190
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend …

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 77, 130 (135) [BVerfG 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    Rn. 7 Allerdings dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein redaktionelles Konzept, das die Erfolgsaussichten von Beteiligten am Wahlwettbewerb nachhaltig mindern kann, nicht ohne Rücksicht auf diesen Umstand durchsetzen (vgl. BVerfGE 82, 54 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, S. 560 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54; BVerwG, Beschluss vom 8.11.1972, a.a.O.; OVG Bremen, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, a.a.O..

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8.11.1972, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., a.a.O.

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, a.a.O.; Klenke, a.a.O., S. 337; Grupp, a.a.O., S. 29; Benda, Rechtliche Perspektiven der Wahlwerbung im Rundfunk, NVwZ 1994, 521 (526).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2024 - 13 B 494/24

    WDR muss Bündnis Sahra Wagenknecht zur Wahlarena 2024 Europa einladen

    Rn. 21 Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 B 201/03 -, NVwZ-RR 2003, 651 = juris, Rn. 16 ff.; siehe auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54 = juris, Rn. 14, und Kammerbeschluss vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, 560 = juris, Rn. 2.

    Rn. 40 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. April 2017 - 5 B 467/17 -, juris, Rn. 37; siehe auch BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54 = juris, Rn. 14 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 13 B 105/25

    Spitzenkandidatin des Bündnis Sahra Wagenknecht bleibt von der Teilnahme an der …

    Rn. 35 vgl. zu diesem Aspekt bei der Bestimmung der Schwere der Beeinträchtigung: BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 -, juris, Rn. 14,.

    Rn. 40 Vgl. insoweit anders die Konstellation, die dem Beschluss des BVerfG vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 -, juris, Rn. 15, zugrunde lag.

  • VG Köln, 05.02.2025 - 6 L 81/25

    Spitzenkandidatin des BSW muss nicht zur Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl …

    Rn. 11 Vgl. BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 -, juris, Rn. 10; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 -, juris, Rn. 6; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 16. Oktober 1996 - 10 S 2866/96 -, juris, Rn. 14, m.w.N. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (OVG Bremen), Beschluss vom 18. September 1991 - 1 B 53/91 -, juris, Rn. 6.
  • BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23

    Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im …

    In dem zugrundeliegenden Fall ging es um die Teilnahme einer Spitzenkandidatin einer Partei an einer Diskussionssendung des Westdeutschen Rundfunks unter dem Titel "Drei Tage vor der Wahl" (BVerfGE 82, 54).

    Insoweit nahm der Erste Senat an, dass der Ausschluss von einer voraussichtlich besonders publikumswirksamen Sendung die Chancen des dortigen Beschwerdeführers im Parteienwettbewerb unter Umständen nachhaltig verschlechtern könne und die Folgen der Verschlechterung der Wahlaussichten für die konkret bevorstehende Wahl von dauerhafter und während der folgenden Legislaturperiode nicht mehr korrigierbarer Wirkung wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 ).

    Rn. 21 4. Auch soweit die Antragstellerin ihr Begehren insbesondere unter Bezugnahme auf die zuvor benannte Entscheidung des Ersten Senats (BVerfGE 82, 54) damit begründet, es drohte ihr ein kompletter Ausschluss von "voraussichtlich besonders publikumswirksamen Sendungen", fehlt es an einer substantiierten Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11

    Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer …

    Auch dies kann bei der Frage nach der Bedeutung einer Partei nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54 [55]; OVG Hamburg…, Beschluss vom 20.05.2003 a.a.O.; Nds. OVG…, Beschluss vom 08.03.1994, a.a.O.; VG Köln…, Beschluss vom 13.09.2005 a.a.O.; VG Weimar…, Beschluss vom 09.09.1999 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2025 - 1 S 164/25

    Einladung des Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) zur Wahlarena Baden-Württemberg …

    Im Einzelfall kann dies bei nicht angemessener Berücksichtigung einer Partei entsprechend ihrer politischen Bedeutung in Abwägung mit dem damit verbundenen Eingriff in die grundrechtlich geschützte redaktionelle Gestaltungsfreiheit jedenfalls dann zu einer Pflicht zur Einbeziehung in den Teilnehmerkreis einer konkreten Sendung führen, wenn anderenfalls die Gefahr einer nachhaltigen Verschlechterung der Wahlchancen einer Partei besteht (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 18.09.1991 - 1 B 53/91 - juris Rn. 8 sowie BVerfG, Beschl. v. 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 - juris Rn. 15 …und Beschl. v. 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 - juris Rn. 7).

    In diesem Zusammenhang ist außerdem zu berücksichtigen, dass gerade eine abgestufte Berücksichtigung von Parteien, bei denen das Erreichen der Fünf-Prozent-Hürde des § 4 Abs. 2 BWahlG unsicher ist, besonderer - hier nach vorstehenden Ausführungen nicht gegebener - Rechtfertigung bedarf, da bereits geringfügige Stimmenverschiebungen über den Einzug in den Bundestag entscheiden können (vgl. im Rahmen einer Folgenabwägung auch BVerfG, Beschl. v. 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 - juris Rn. 15).

    Demgegenüber droht bei Klärung der hier streitigen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren jedenfalls keine dauerhafte Verkürzung der publizistischen Freiheit des Antragsgegners (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 - juris Rn. 11 ff.).

  • VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19

    Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln, …

    Aktuelle Prognosen, die eine realistische Einzugschance in das zu wählende Gremium vorsehen, sind bei der Frage nach der Bedeutung einer Partei ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, B. v. 10.5.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54 [55];… VGH BW, B. v. 28.2.2011 - 9 S 499/11 -, juris, Rn. 11).
  • VG Potsdam, 04.09.2024 - 11 L 733/24

    FDP ist irrelevant

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass das Brandenburger Landesrecht anderswo Privilegien für im Bundestag vertretene Parteien vorsieht (vgl. bspw. § 22 Abs. 5 Nr. 5 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg - BbgLWahlG), und auch nicht, dass der Eingriff in die Rundfunkfreiheit des Antragsgegners nicht so intensiv wäre, da der Antragsgegner bereits Vertreter von sieben Parteien eingeladen hat und dabei ein weiterer Teilnehmer nicht derart schwer ins Gewicht fallen würde, wie etwa wenn er ein Duell von lediglich zwei Kandidaten geplant hätte (vgl dazu BVerfG, einstweilige Anordnung vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54-59, Rn. 12, juris).
  • BVerwG, 12.02.2025 - 6 C 5.23

    Klage des brandenburgischen Landesverbandes der Tierschutzpartei zur …

  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren - …

  • BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen eines sicheren …

  • BVerfG, 27.07.1993 - 2 BvR 1516/93

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2017 - 5 B 467/17

    Teilnahmeanspruch der Vertreter der Partei "Die Linke" an den Podiumsdiskussionen …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 10 S 2866/96

    Teilnahme von politischen Parteien an Fernsehdiskussion - Chancengleichheit im …

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1994 - 10 M 1470/94

    Teilnahme der "Republikaner" an "Wahlhearing"; Landtagswahl; NDR; Partei, …

  • VG Stuttgart, 12.02.2026 - 1 K 1315/26

    Teilnahme der FDP der TV-Sendung "Die Debatte - wer überzeugt Baden-Württemberg"; …

  • OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17

    Chancengleichheit bei Berichterstattung vor Landtagswahl ("Elefantenrunde")

  • OVG Hamburg, 14.09.1993 - Bs III 340/93
  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1316/90

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Eilentscheidung nach § 123 VwGO - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - 13 B 528/12

    Anspruch einer Partei auf Teilnahme ihres Spitzenkandidaten für die Landtagswahl …

  • BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1475/93

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

  • VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17

    Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl

  • BVerfG, 27.09.1993 - 2 BvR 2041/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren - …

  • VG Weimar, 09.09.1999 - 2 E 2871/99

    Zum Anspruch einer politischen Partei auf Beteiligung an redaktionellen …

  • BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1791/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren - …

  • BVerfG, 26.07.1993 - 2 BvR 1555/93

    Folgenabwägung im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung bei …

  • BVerfG, 20.09.1993 - 2 BvR 1953/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren - …

  • OVG Bremen, 18.09.1991 - 1 B 53/91

    Anspruch auf Teilnahme an einem im Fernsehen ausgestrahlten Wahlhearing gegenüber …

  • OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06

    Teilerfolg der DVU wegen Redezeit im MDR

  • VG Augsburg, 05.06.2018 - Au 3 K 17.1270

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten - Schulbesuch in einem angrenzenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 12 K 574/11
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90   

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BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90 (https://dejure.org/1990,1300)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1990 - 2 BvR 752/90 (https://dejure.org/1990,1300)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 (https://dejure.org/1990,1300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • rechtsportal.de

    Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahruntüchtigkeit - Rückwirkende Anwendung - Promille

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3140
  • NStZ 1990, 537
  • NZV 1990, 481
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Die Einstufung der vom Angeklagten verwendeten Schreckschußwaffe als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet aber nur eine - geänderte - Auslegung eines Tatbestandsmerkmals; sie korrigiert nicht etwa die bisherige Auslegung im Vorgriff auf eine erst nach der Tat verabschiedete und später in Kraft tretende Gesetzesänderung zu Lasten des Täters (vgl. dazu BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 666/02) und beinhaltet keine - rückwirkende - Anwendung einer neuen gesetzlichen Regelung (vgl. u.a. BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; 1995, 125 f.).

    Denn die Grundsätze des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes hindern die Gerichte nicht, bestimmte Sachverhalte aufgrund neuer Erkenntnisse abweichend von der bisherigen Rechtsprechung zu bewerten (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; Salger DRiZ 1990, 16, 19).

  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung); …

    Einen derartigen Verstoß hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht angenommen (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2008 - 2 BvR 2392/07 -, NJW 2008, S. 3205 ).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Gericht auch ohne Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG von seiner früheren Rechtsprechung abweichen, selbst wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen nicht eingetreten ist (vgl. BVerfGE 84, 212 ; vgl. im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140).
  • BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09

    Parteiverrat; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung bei gleichbleibendem …

    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG [Kammer] NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.;… Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316 …

    Der gesetzliche Tatbestand gibt damit von vornherein der Rechtsprechung Raum, bei der Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnissen und verbesserten wissentschaftlich-technischen Methoden Rechnung zu tragen, ohne daß damit schon das verfassungsrechtliche Gebot der Gesetzlichkeit des Straftatbestandes und der Strafdrohung (Art. 103 Abs. 2 GG ) berührt wäre (vgl BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1990, 3140 ).
  • BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Diese neue Rechtsprechung gilt - unabhängig davon, ob sie sich zugunsten oder zu Lasten eines Angeklagten auswirkt - auch für "Altfälle" (vgl. BVerfG NStZ 1990, 537 (zu § 316 StGB);… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 38 m.w.N.; für den Bandenbegriff des Betäubungsmittelgesetzes vgl. BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01).
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07

    Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot …

    Abweichendes mag allenfalls dann anzunehmen sein, wenn durch die Rechtsprechung der mögliche Wortlaut einer Strafnorm insoweit einschränkend ausgelegt wurde, dass eine Änderung der Rechtsprechung sich hier nicht nur als andere tatsächliche Beurteilung darstellen würde, sondern als eine Änderung des strafrechtlichen Unwerturteils insgesamt (zum Rückwirkungsverbot bei Änderungen der strafgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140 - "Promillegrenze").
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Diese neue Rechtsprechung gilt auch für Altfälle, unabhängig davon, ob sie sich zugunsten oder zu Lasten des Angeklagten auswirkt - hier für die Beschaffungsfahrten im Januar und Februar 2001 (BGH, Beschluß vom 18. April 2001 - 3 StR 69/01; vgl. BVerfG NStZ 1990, 537 (zu § 316 StGB)).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 314/09

    Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts (teilweise Aufhebung und …

    Das Landgericht hat seinerseits bereits - ohne gegen das Rückwirkungsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG und Art. 7 Abs. 1 MRK zu verstoßen (vgl. BVerfG - Kammer - NStZ 1990, 537; BGHSt 46, 310, 318;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. MRK Art. 7 Rdn. 1) - strafschärfend auf die durch BGH NJW 2009, 863 (zur Aufnahme in BGHSt bestimmt) auf 5 g Methamphetamin-Base herabgesetzte nicht geringe Menge des eingeführten Rauschgifts abgestellt.
  • LG Hildesheim, 21.08.1991 - 12 Qs 91/91

    Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit eines Radfahrers

    Der gesetzliche Tatbestand des § 316 StGB, der nicht an eine bestimmte Blutalkoholkonzentration anknüpft, gibt der Rechtsprechung Raum, bei der Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnissen und verbesserten wissenschaftlich-technischen Methoden Rechnung zu tragen (so das BVerfG in NStZ 1990, S. 537).
  • BayObLG, 07.06.1991 - RReg. 1 St 34/91
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