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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,624
BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94 (https://dejure.org/1994,624)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1994 - 1 StR 656/94 (https://dejure.org/1994,624)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 1 StR 656/94 (https://dejure.org/1994,624)
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Deckert

§ 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB, Bewährungstrafe, Art. 6 MRK

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Überzeugungstäter - Massenmord - Ausschwitzlüge - Gaskammern - Geschichtliche Tatsache

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafzumessung bei Volksverhetzung (Fall Deckert)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 56 ; StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Günter Deckert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 340
  • NStZ 1995, 128
  • StV 1995, 73
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
    a) Der Massenmord an Juden in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges ist als geschichtliche Tatsache offenkundig (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 = NStZ 1994, 390; BVerfG NJW 1994, 1779, 1780) [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94].
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
    a) Der Massenmord an Juden in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges ist als geschichtliche Tatsache offenkundig (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 = NStZ 1994, 390; BVerfG NJW 1994, 1779, 1780) [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94].
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen oder gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; st. Rspr.).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
    Zwar dürfen generalpräventive Erwägungen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen unter diesem Gesichtspunkt von der Möglichkeit auszuschließen, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Bewährung auszusetzen; vielmehr ist stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung erforderlich, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46;… BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5 und 6).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Strafzumessung ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen oder gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; st. Rspr.).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger …

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
    Zwar dürfen generalpräventive Erwägungen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen unter diesem Gesichtspunkt von der Möglichkeit auszuschließen, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Bewährung auszusetzen; vielmehr ist stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung erforderlich, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5 und 6).
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89

    Schaden - Kriminelle Intensität - Kriminelle Energie - Mißbrauch des Vertrauens - …

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
    Zwar dürfen generalpräventive Erwägungen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen unter diesem Gesichtspunkt von der Möglichkeit auszuschließen, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Bewährung auszusetzen; vielmehr ist stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung erforderlich, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5 und 6).
  • BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75

    Aussetzung einer Strafe zur Bewährung bei sogenannten Überzeugungstätern - …

    Auszug aus BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
    Außert sich nämlich die politische Gesinnung in strafbaren Handlungen, und besteht nach den gesamten Umständen Grund zu der Annahme, der Angeklagte werde solche Handlungen wieder begehen, so müssen gewichtige Tatsachen vorliegen, die diese Befürchtung im konkreten Fall entkräften und die Erwartung künftiger straffreier Führung allein auf Grund der Verurteilung, auch ohne Strafverbüßung, rechtfertigen (vgl. BGH GA 1976, 113, 114).
  • BGH, 14.06.2022 - VI ZR 172/20

    Zur Wittenberger Sau

    Der vom deutschen Staat im Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel der Ausrottung des jüdischen Volkes begangene Massenmord an Juden prägt den Geltungsanspruch und Achtungsanspruch eines jeden in Deutschland lebenden Juden (…vgl. Senatsurteil vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78, BGHZ 75, 160, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 1 StR 656/94, NJW 1995, 340, juris Rn. 9;… BVerfGK 15, 93, juris Rn. 25 f. - Holocaust auf dem Teller;… EGMR, NJW 2014, 137 Rn. 49 - Peta Deutschland gegen Deutschland;… Burkhardt/Peifer in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, S. 297;… Soehring in Hoene/Soehring, Presserecht, 6. Auflage, § 13 Rn. 13.40;… Brändel/Schmitt in Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht, 2. Auflage, § 30 Rn. 9).
  • BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21

    Landfriedensbruch durch Beteiligung an Demonstrationen im sog. schwarzen Block …

    c) Rechtsfehlerhaft ist eine solche Rechtsfolgenentscheidung nur dann, wenn sie beachtliche Lücken oder Widersprüche aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728), mit den Wertungen der Rechtsordnung in Widerspruch steht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 1 StR 656/94, NJW 1995, 340) oder bei der Prüfung der Schuldschwere den Unrechtsgehalt der Tat fehlerhaft erfasst, wodurch die vom Tatgericht auf dieser Grundlage gezogenen Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und das Maß der persönlichen Schuld in Zweifel zu ziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Es hat dabei nicht nur die feststehende Rechtsprechung im Beweisantragsrecht zur Offenkundigkeit des Holocaust im Blick gehabt (vgl. nur BGH NStZ 1994, 140 m.w.N.), sondern auch die - dem Angeklagten ebenfalls bekannte - Rechtsprechung erwähnt, daß derjenige, der die historische Wahrheit nicht anerkennt, dafür keine Strafmilderung verdient (Hinweis auf BGH NJW 1995, 340).
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