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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.08.1995 - 12 W 107/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11302
OLG Frankfurt, 10.08.1995 - 12 W 107/95 (https://dejure.org/1995,11302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.1995 - 12 W 107/95 (https://dejure.org/1995,11302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 1995 - 12 W 107/95 (https://dejure.org/1995,11302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1219
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01

    Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes

    Wenn hier nach Ansicht des Oberlandesgerichts die Gleichlaufregel einer weiteren Beschwerde an das Oberlandesgericht nach § 793 Abs. 2 ZPO nicht entgegen steht (ebenso OLG Hamm NJW 1973, 1135; OLG Celle NJW 1990, 262; OLG Frankfurt [12. ZS] NJW 1996, 1219; KG [18. ZS] MDR 1998, 1117; zum ähnlich gelagerten Problem, wenn im Erkenntnisverfahren nach § 27 FGG nur die Rechtsbeschwerde stattfindet, diese aber ohne die Beschränkung des § 568 Abs. 2 ZPO, vgl. …
  • OLG Köln, 22.06.2001 - 2 W 107/01

    Zwangsvollstreckung eines Urteils auf Erstellung der Schlußrechnung

    Nach dieser Bestimmung ist die weitere Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren - auch im Fall der Zwangsvollstreckung durch das Prozeßgericht nach den §§ 887, 888, 890 ZPO - unabhängig davon gegeben, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache nicht in die dritte Instanz gelangen kann (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 633 [634]; OLG Frankfurt a.M., NJW 1996, 1219; KG, MDR 1998, 1117).
  • OLG Celle, 02.04.1998 - 13 W 29/98

    Begrenzung zivilrechtlicher Abwehransprüche gegen verletzende Äußerungen …

    Da das Landgericht den Beschluß des Amtsgerichts vom 8. Dezember 1997 geändert und den Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen hat, liegt für die Beschwerdeführerin ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vor (…vgl. Zöller/Gummer, 20. Aufl., § 568, Rdn. 7; zur Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Ordnungsmittelverfahren: Senat, NJW 1990, 262; OLG Frankfurt, NJW 1996, 1219 m. Nachw.).
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