Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 5, 16, 19
Voraussetzungen einer verdeckten Sacheinlage - Wolters Kluwer
Abtretung eines Geschäftsanteils - Grundsätzue der verdeckten Sacheinlage - Stammeinlage - Resteinlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 5 Abs. 4, § 16 Abs. 3, § 19 Abs. 5
Verdeckte Sacheinlage durch Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GmbHG §§ 5 Abs. 4, 16 Abs. 3, 19 Abs. 5
Konkretisierung der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage im GmbH-Recht - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abtretung, Anteilsübertragung, Geschäftsanteile, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Gründung, Inferent, Kapitalaufbringung, Kapitalerhöhung, Mitgesellschafter, Sacheinlage, verdeckte Sacheinlage
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht; verdeckte Sacheinlage
Papierfundstellen
- BGHZ 132, 133
- NJW 1996, 1286
- ZIP 1996, 595
- MDR 1996, 479
- DNotZ 1997, 480
- DNotZ 1997, 481
- WM 1996, 585
- BB 1996, 711
- DB 1996, 876
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93
Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines …
Auszug aus BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
Liegt ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung der Einlage und Erfüllung des zwischen Gesellschafter und.Gesellschaft vereinbarten Rechtsgeschäfts vor, begründet das eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer derartigen Abrede (Ergänzung zu BGHZ 110, 47 und BGHZ 125, 141).«.Es ist daher in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß die Bestimmung über ihren Wortlaut hinaus auf alle Handlungen anwendbar ist, mit.denen der von ihr verfolgte Zweck umgangen wird (vgl. BGHZ 28, 314, 318 ff.; 113, 335, 340 ff.; auch BGHZ 125, 141, 149 ff.;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 19 Rdn. 91 ff.;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 19 Rdn. 30 ff.;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 19 Rdn. 35 f.;… Scholz/U. H. Schneider, GmbHG, 8. Aufl., § 19 Rdn. 140 unter Verweisung auf Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl., § 5 Rdn. 76 ff.).
Maßgebend dafür, daß sich der Einlageschuldner die Leistung an einen Dritten zurechnen lassen.muß, ist aber, daß er dadurch in gleicher Weise begünstigt wird wie in dem Falle, daß an ihn selbst geleistet wird (vgl. zuletzt BGHZ 125, 141, 144 f. m.w.N. für die Fälle der verdeckten Sacheinlage).
Der Senat hat das Bestehen eines zeitlichen und sachlichen Zusammenhanges als beweiskräftiges Indiz für eine derartige Abrede angesehen (BGHZ 125, 141, 144).
- BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88
Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten …
Auszug aus BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
Liegt ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung der Einlage und Erfüllung des zwischen Gesellschafter und.Gesellschaft vereinbarten Rechtsgeschäfts vor, begründet das eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer derartigen Abrede (Ergänzung zu BGHZ 110, 47 und BGHZ 125, 141).«. - BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90
Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln
Auszug aus BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
Es ist daher in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß die Bestimmung über ihren Wortlaut hinaus auf alle Handlungen anwendbar ist, mit.denen der von ihr verfolgte Zweck umgangen wird (vgl. BGHZ 28, 314, 318 ff.; 113, 335, 340 ff.; auch BGHZ 125, 141, 149 ff.;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 19 Rdn. 91 ff.;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 19 Rdn. 30 ff.;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 19 Rdn. 35 f.;… Scholz/U. H. Schneider, GmbHG, 8. Aufl., § 19 Rdn. 140 unter Verweisung auf Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl., § 5 Rdn. 76 ff.).
- BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81
Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
Auszug aus BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
So wie es bei der Aufspaltung des Sacheinlagengeschäftes in ein Erwerbsgeschäft und eine Barzeichnung keinen Unterschied macht, in welcher Reihenfolge die Erfüllung der beiden Rechtsgeschäfte vorgenommen wird (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. April 1982 - II ZR 55/81, ZIP 1982, 689, 692 - Holzmann, insoweit in BGHZ 83, 319 nicht abgedruckt), ist es im Hinblick auf den mit der Lehre von der verdeckten Sacheinlage verfolgten Zweck, eine Umgehung der auf Publizität und Wertdeckungskontrolle zielenden Sacheinlageregelungen zu verhindern, ohne Bedeutung, ob die Schuldbefreiung des Beklagten als Teil des (verdeckten) Sacheinlagegeschäftes vor oder nach der Erfüllung des mit ihr verknüpften Rechtsgeschäftes, zu dessen Ausführung die Einlagemittel bzw. Mittel in Höhe der Einlageleistung verwendet werden, eintritt. - BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93
Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten
Auszug aus BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
Es trifft zwar zu, daß eine Haftung des Beklagten nach § 16 Abs. 3 GmbHG deswegen nicht in Betracht kommt, weil die im Zeitpunkt der Anteilsübertragung auf den Geschäftsanteil noch offene Resteinlage bei der "S. GmbH" nicht fällig und der Beklagte mit dieser Leistung daher nicht im Rückstand war (…vgl. Hachenburg/Zutt, GmbHG, aaO. § 16 Rdn. 36;… Scholz/Winter, GmbHG, aaO. § 16 Rdn. 35;… Baumbach/Hueck, GmbHG, aaO. § 16 Rdn. 12;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, aaO. § 16 Rdn. 17; ferner BGH, Urt. v. 26. September 1994 - II ZR 166/93, ZIP 1994, 1855). - BGH, 14.03.1977 - II ZR 156/75
GmbH: Überbewertung einer Sacheinlage
Auszug aus BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
Die Zahlung durch die Gemeinschuldnerin bewirkte daher auch nicht die Befreiung des Beklagten von einer gesamtschuldnerischen Haftung (zur gesamtschuldnerischen Haftung von Veräußerer und Erwerber für rückständige Leistungen im Sinne des § 16 Abs. 3 GmbHG vgl. BGHZ 68, 191, 197 f.). - BGH, 10.11.1958 - II ZR 3/57
Aufrechnungsverbot des § 19 Abs. 3 GmbHG
Auszug aus BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
Es ist daher in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß die Bestimmung über ihren Wortlaut hinaus auf alle Handlungen anwendbar ist, mit.denen der von ihr verfolgte Zweck umgangen wird (vgl. BGHZ 28, 314, 318 ff.; 113, 335, 340 ff.; auch BGHZ 125, 141, 149 ff.;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 19 Rdn. 91 ff.;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 19 Rdn. 30 ff.;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 19 Rdn. 35 f.;… Scholz/U. H. Schneider, GmbHG, 8. Aufl., § 19 Rdn. 140 unter Verweisung auf Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl., § 5 Rdn. 76 ff.). - OLG Hamburg, 09.10.1987 - 11 U 125/87
Verdeckte Sacheinlage bei GmbH-Gründung
Auszug aus BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95
Das entspricht einer im Schrifttum vertretenen Ansicht, nach der die Voraussetzungen für eine verdeckte Sacheinlage mangels Vorliegens eines zeitlichen Zusammenhangs der Rechtsgeschäfte dann nicht gegeben sind, wenn zwischen ihnen ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt (…Lutter/Hommelhoff, GmbHG, aaO. § 5 Rdn. 40, 43;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 30 a.E., § 5 Rdn. 19; Lutter/Gehling, WM 1989, 1445, 1446 f.;… Lutter, FS Stiefel, 1987, S. 505, 512 ff.; OLG Hamburg, ZIP 1988, 372, 373).
- BGH, 16.02.2009 - II ZR 120/07
Qivive - Keine Anwendung der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage auf …
Entsprechendes gilt bei verdeckter Einbringung sonstiger Gegenstände, welche als Sacheinlage eingebracht werden könnten, wie z.B. eine vor Begründung der Einlageschuld entstandene Altforderung des Inferenten (vgl. BGHZ 113, 335, 341 ; 132, 133, 144 ; 152, 36, 42 ; 166, 8 Tz. 12 "cash-pool").Der Gesellschafter kann hier auch nicht darauf verwiesen werden, Ansprüche auf Vergütung seiner künftigen Dienstleistungen als Sacheinlage einzubringen, weil erst künftig entstehende und erst recht von einer Dienstleistung abhängige Forderungen - wie z.B. Ansprüche auf künftiges Geschäftsführergehalt - ebenfalls nicht sacheinlagefähig sind (…vgl. Habersack a.a.O. S. 165;… GroßkommGmbHG/Ulmer § 5 Rdn. 55;… Lutter/Bayer a.a.O. § 5 Rdn. 16 jew. m.w.Nachw.) Da eine Umgehungshandlung den Tatbestandsmerkmalen der umgangenen Norm entsprechen muss (vgl. BGHZ 132, 133, 139) , Dienstleistungen aber von den Sacheinlagevorschriften nicht erfasst werden, können die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage hier auch nicht entsprechend herangezogen werden (…in diesem Sinne aber Lutter/Bayer a.a.O. § 5 Rdn. 54; Bayer, GmbHR 2004, 445, 451, 453) .
- BGH, 16.09.2002 - II ZR 1/00
Verrechnung der Einlageschuld mit einem Gewinnausschüttungsanspruch des …
Eine Vermutung spricht dafür nur dann, wenn die Verrechnung in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kapitalerhöhungsbeschluß vorgenommen worden ist (Klarstellung zu BGHZ 125, 141, 143 f.; 132, 133, 138).Das gilt auch für "Altforderungen" auf stehengelassenen Gewinn (BGHZ 132, 133, 144) und für ein hierauf bezogenes Ausschüttungs-Rückhol-Verfahren; es sei denn, daß dieses Verfahren gegenüber dem Registergericht offengelegt wird und die für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln geltenden Regelungen eingehalten werden (BGHZ 135, 381, zu einer Altforderung auf Gewinnauszahlung).
b) Handelt es sich - wie hier - um (nach dem Kapitalerhöhungsbeschluß entstandene) "Neuforderungen" der Gesellschafter auf Gewinnauszahlung, so erfaßt das in § 19 Abs. 5 Alt. 2 GmbHG geregelte Umgehungsverbot deren Verrechnung mit der Einlageforderung (im Einvernehmen mit der Gesellschaft) oder einen entsprechenden Umgehungstatbestand des Hin- und Herzahlens (vgl. BGHZ 125, 141, 143) nur dann, wenn diese Vorgehensweise bereits vor oder bei Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses durch eine - wenn auch unwirksame - Abrede (BGHZ 132, 133) unter den Beteiligten vorabgesprochen worden ist (vgl. BGHZ 132, 141, 147).
Fehlt es an einer definitiven, auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Sacheinlage abzielenden Vereinbarung (BGHZ 132, 133), so gelten für eine spätere Verrechnung der Bareinlageschuld gegen Neuforderungen des Gesellschafters die Schranken des § 19 Abs. 2 Satz 2 GmbHG (BGHZ 132, 141, 147).
aa) Zwar spricht der enge Zusammenhang zwischen der Auszahlung der Gewinnbeträge an die Z.-GbR und ihrer Einlagenzahlung an die Gemeinschuldnerin dafür, daß dies unter den Beteiligten abgesprochen wurde und eine unmittelbare Verrechnung der beiden Ansprüche ersetzen sollte (vgl. BGHZ 125, 142, 144; 132, 133, 139; 132, 141, 144 f.; 135, 381, 383).
bb) Die Vermutung, daß der verrechnungsähnliche Tatbestand eines verabredeten Hin- und Herzahlens vorlag, der bei der (Quasi-)Verrechnung mit Neuforderungen des Gesellschafters auch nicht unter § 19 Abs. 5 GmbHG fällt (vgl. oben b), kann sich aber nicht ohne weiteres auch darauf erstrecken, daß die betreffende Abrede schon anläßlich des Kapitalerhöhungsbeschlusses getroffen worden war (Klarstellung zu BGHZ 125, 141, 143 f.; 132, 133, 138).
Ob dafür ein Zeitabstand von bis zu sechs Monaten noch ausreicht, wie in dieser Entscheidung (unter Bezugnahme auf BGHZ 132, 133, 138) diskutiert, kann dahinstehen.
- BGH, 01.02.2010 - II ZR 173/08
EUROBIKE
Entsprechendes gilt bei verdeckter Einbringung sonstiger Gegenstände, die als Sacheinlage eingebracht werden können, wie z.B. einer Forderung des Inferenten (vgl. BGHZ 113, 335, 341; 132, 133, 144; 152, 36, 42; 166, 8 Tz. 12 - "Cash-Pool I"; 180, 38 Tz. 8 - "Qivive"; v. 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, ZIP 2009, 1561 Tz. 10, z.V.b. in BGHZ - "Cash-Pool II").
- BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94
Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer …
Dafür und für eine entsprechende Absprache zwischen der Gemeinschuldnerin und der H. K. GmbH spricht bereits der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang zwischen den Zahlungsvorgängen (vgl. dazu BGHZ 125, 141 sowie Sen.Urt. v. 4. März 1996 - II ZR 89/95, ZIP 1996, 595, 597). - BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08
Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater …
Der Bundesgerichtshof sieht eine verdeckte Sacheinlage wegen einer unzulässigen Umgehung des hier noch anzuwendenden § 19 Abs. 5 GmbHG a.F. als verboten an (BGHZ 113, 335, 340 ff ; 132, 133, 135 f ; 170, 47, 51Rn. - BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger
Die hierfür erforderliche Abrede zwischen der Schuldnerin und der Antragsgegnerin zu 2 wird bei Vorliegen eines - hier gegebenen - sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs vermutet (BGHZ 132, 133, 139).Eine Identität des Inferenten mit dem Auszahlungsempfänger bzw. dem Gläubiger des Gegengeschäfts ist, wie der Senat entschieden hat (BGHZ 153, 107, 111; 132, 133, 136; 113, 335, 345 f.), für den sachlichen Zusammenhang nicht erforderlich.
- BGH, 11.02.2008 - II ZR 171/06
Zur Verjährung von Einlageforderungen bei der GmbH nach Übergangsrecht
Zwar kann es bei der hier vorliegenden Einmann-GmbH von der Natur der Sache her keine - sonst erforderliche - sog. Verwendungsabsprache (st. Senatsrechtsprechung BGHZ 132, 133, 139 m.Nachw.) geben, weil es an einer Mehrzahl von Gesellschaftern fehlt; jedoch reicht bei der Sonderkonstellation der Ein-Personen-Gründung ein entsprechendes "Vorhaben" des alleinigen Gründungsgesellschafters aus (…so zutreffend: Pentz in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 19 Rdn. 122;… ähnl. Scholz/Priester, GmbHG 9. Aufl. § 56 Rdn. 28). - BGH, 20.11.2006 - II ZR 176/05
Einbringung eines Warenlagers durch einen Gründungsaktionär; Aufspaltung in …
Die für die Anwendung der Grundsätze über die verdeckte Sacheinlage erforderliche, den wirtschaftlichen Erfolg einer Sacheinbringung umfassende Abrede (st. Senatsrechtsprechung seit: BGHZ 132, 133, 139 m.Nachw.) ergibt sich unmittelbar aus der - tatrichterlich einwandfrei festgestellten - verbindlichen Gründungsplanung der Gründungsaktionäre.Steht eine derartige Absprache, durch die im wirtschaftlichen Ergebnis die zu erbringende Bareinlage in Gestalt einer Vergütung für eine Sachleistung wieder an den Gründer zurückfließen soll, fest, so kommt es auf den zeitlichen Abstand zwischen Gründung oder Erfüllung der Einlageverpflichtung und der Abwicklung des Gegengeschäfts sowie die Frage, ob ein Umsatzgeschäft gegeben ist, nicht an; denn dann spielen Indizien und Darlegungs- bzw. Beweislastfragen keine Rolle, weil bei Vorliegen der Abrede stets von einer verdeckten Sacheinlage auszugehen ist (vgl. BGHZ 132, 133, 140;… so auch: Röhricht aaO § 27 Rdn. 201; Traugott/Groß, BB 2003, 481, 483; im Ansatz wohl auch Ulmer, ZHR 154 (1990), 128, 140 f.).
- OLG Dresden, 12.01.2017 - 8 U 332/16
Wirksamkeit der Erbringung von Barmitteln zur Erhöhung des Grundkapitals aus der …
aa) Im Ausgangspunkt ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht von Belang, ob in Fällen der realen Zahlungsabwicklung der sacheinlagefähige Gegenstand vor oder nach der beschlossenen Bareinlage eingebracht wird (BGH, NJW 1996, 1286, 1288; Urteil vom 19.01.2016 - II ZR 303/14 - juris;… Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 27 Rn. 29).Nachdem der Bundesgerichtshof unter der alten Gesetzeslage zunächst offengelassen hatte, ob eine entsprechende Abrede tatbestandsmäßig ist (vgl. BGH, NJW 1990, 982, 986; NJW 1991, 1754, 1756), bejaht er dies zwischenzeitlich in ständiger Rechtsprechung (BGH, NJW 1996, 1286, 1288; NJW 2006, 1736, 1737; NJW 2007, 765, 767; vgl. auch BGH, NJW 2010, 1948, 1949 f.; ZIP 2016, 615, 617; Urteil vom 19.01.2016 - II ZR 303/14 - juris).
Gleichermaßen hinreichend sind Absprachen zwischen den Inferenten und dem Vorstand bzw. hier dem vertretungsberechtigten, persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. BGH, NJW 1996, 1286, 1288;… K.Schmidt/Lutter/Bayer, AktG, 3. Aufl., § 27 Rn. 63;… Hirte/Mülbert/Roth/Schall, AktG, 5. Aufl., § 27 Rn. 298).
(1) Ein zeitlicher Zusammenhang ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Regel zu bejahen, wenn zwischen der Begründung der Bareinlageverpflichtung und dem schuldrechtlichen Zustandekommen des gegenläufigen Verkehrsgeschäfts nicht mehr als sechs Monate liegen (vgl. BGH, NJW 2002, 3774, 3777; NJW 1996, 1473, 1474 f.; NJW 1996, 1286, 1288;… MüKo AktG/Pentz, 3. Aufl., § 27 Rn. 96;… Hölters/Solveen, AktG, 2. Aufl., § 27 Rn. 37).
- OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1227/03
Anspruch auf Einzahlung des mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, weil Tatbestand und Rechtsfolge des § 19 Abs. 5 GmbHG nur unvollkommen geregelt sind, die Regelung über ihren Wortlaut hinaus auf alle Handlungen anwendbar, mit denen der von ihr verfolgte Zweck umgangen wird (vgl. nur: BGH, Urteil vom 04.03.1996, Aktenzeichen II ZR 89/95, ZIP 1996, 595 ff., zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 16.03.1998, Aktenzeichen II ZR 303/96, ZIP 1998, 780 ff., zitiert nach juris).Darunter fällt insbesondere die Leistung auf eine Forderung aus der Veräußerung sacheinlagefähiger Gegenstände durch das so genannte Hin- und Herzahlen, aber auch jedes andere Leistungsverhalten, das dem Normzweck des § 19 Abs. 5 GmbHG, die auf Publizität und Wertdeckungskontrolle zielenden Sacheinlageregelungen gegen Umgehungen abzusichern (BGH, Urteil vom 04.03.1996, a.a.O.), zuwiderläuft.
Das Urteil vom 04.03.1996 (Aktenzeichen II ZR 89/95, BGHZ 132, 133 ff., zitiert nach juris) betraf zwar eine Altforderung, in dem konkret entschiedenen Fall kam es aus der Sicht des Bundesgerichtshofs deshalb auf eine den wirtschaftlichen Erfolg der Sacheinlage umfassende Abrede an, weil Hin- und Herzahlung in einem Abstand vom nahezu 10 Monaten erfolgten und daher der zeitliche Zusammenhang, der in Rechtsprechung und Literatur auf etwa 6 Monate begrenzt wird, fehlte.
Auch der Bundesgerichtshof führt mit Urteil vom 04.03.1996 (a.a.O.) aus, dass die Umgehungshandlung den Tatbestandsmerkmalen der umgangenen Norm entsprechen muss.
Für die Annahme eines Umgehungsgeschäftes bedarf es eines Einvernehmens lediglich zwischen Einlageschuldner und entweder den Mitgesellschaftern (anlässlich der Kapitalerhöhung) oder aber der Geschäftsführung (im Hinblick auf die Erfüllung der Einlagepflicht; vgl. auch: BGH, Urteil vom 04.03.1996, a.a.O.), eine darüberhinausgehende Abrede auch mit der Inferentin, an der der Beklagte und der Mitgesellschafter Dr. überdies wesentlich beteiligt sind, ist nicht erforderlich.
- OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1314/03
Anspruch auf Erfüllung einerübernommenen Einlageverpflichtung; Leistung der …
- BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95
Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage
- OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 176/05
Vereinbarung einer mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbaren …
- BGH, 02.12.1999 - IX ZR 415/98
Auftrag an einen Rechtsanwalt, eine Kapitalerhöhung einer GmbH vorzubereiten, als …
- BGH, 16.03.1998 - II ZR 303/96
Rechtsfolgen der Verletzung der Sachgründungsvorschriften in Fällen einer …
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 183/00
Anmeldung einer Anteilsübertragung gegenüber der Gesellschaft; Leistung der …
- OLG Hamm, 03.02.2014 - 8 U 47/10
Stimmenkauf; Anteilskauf; Unternehmenskauf; culpa in contrahendo; Täuschung durch …
- OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 22/04
Heilung einer unwirksamen Stammeinlagenerbringung bei einer GmbH
- OLG Koblenz, 20.04.2006 - 6 U 120/05
Gesellschafterstellung einer insolventen KG in der Auffanggesellschaft
- OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - 18 U 25/08
Anwendung der Grundsätze für die verdeckte Sacheinlage auch auf nicht …
- LG Köln, 26.03.2004 - 82 O 168/03
- OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
GmbH-Einlageforderung: Geltendmachung durch Prozessstandschafter auch beim …
- OLG Hamm, 17.08.2004 - 27 U 189/03
Rechtsfolgen gewöhnlicher Umsatzgeschäfte zwischen Gesellschaft und …
- OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 246/07
Zur Eintragungsfähigkeit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der …
- OLG Hamm, 16.03.1999 - 27 U 266/98
Streit um den Anspruch eines Konkursverwalters gegen einen Gesellschafter auf …
- OLG Dresden, 17.07.1996 - 12 U 202/96
Wirksamkeit der Kaduzierung bzw. Einziehung von Geschäftsanteilen ; Wirksamkeit …
- KG, 23.04.2007 - 23 U 75/06
Leistung der Bareinlage in einer GmbH: Wirksamkeit der Erfüllung einer …
- LG Leipzig, 06.02.2002 - 3 O 7269/01
- OLG Saarbrücken, 09.10.2003 - 8 U 713/02
Kapitalerhöhung der GmbH: Umgehungsabsicht keine Voraussetzung einer unzulässigen …
- OLG Düsseldorf, 27.02.2009 - 16 U 73/08
Erbringung der Stammeinlage einer GmbH bei zeitnaher Darlehensgewährung an den …
- OLG Hamburg, 20.07.2005 - 11 W 3/05
Haftender Veräußerer i.S. von § 16 Abs. 3 GmbHG
- OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 1 U 115/01
Erfüllung der Bareinlageverpflichtung gem. § 19 Abs. 1 und 2 ; Gesetz über die …
- KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07
GmbH: Einlagepflicht eines ausgeschiedenen Gesellschafters
- OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
- OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 5/03
Auswirkungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Insolvenzordnung …
- OLG Köln, 05.07.2007 - 18 U 74/06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Auszahlung einer Gesellschaftsstammeinlage an …
- OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 25 U 171/01
- BGH, 07.07.1997 - II ZR 221/96
- FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 8318/97
Refinanzierung eines Gesellschafterdarlehens
- OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1449/99
Mögkichkeit der Erfüllung der Einlagepflicht eines GmbH-Gesellschafters durch …
- LG Frankfurt/Oder, 07.11.2007 - 11 O 111/07
GmbH: Unwirksame Umgehung der Stammeinlagepflicht durch verdeckte Sacheinlage
- OLG Schleswig, 23.01.2003 - 5 U 68/02
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Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Haftung des Spediteur-Frachtführers - Versendung durch Sammelladung - Speditioneller Nachlauf - Verletzung der Nachnahmeverpflichtung - Annahme von Verrechnungsschecks - Nachnahmeerhebung
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CMR: Verletzung der Nachnahmeverpflichtung durch Annahme eines Verrechnungsschecks des Spediteur-Frachtführers
- rechtsportal.de
CMR Art. 21; HGB § 412, § 413
Haftung des Spediteur-Frachtführers für Verluste während des speditionellen Nachlaufs - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1286 (Ls.)
- NJW-RR 1996, 353
- MDR 1996, 483
- VersR 1996, 736
- WM 1996, 457
- BB 1996, 602
- DB 1996, 777
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
Haftung des Spediteurs im internationalen Straßengüterverkehr, …
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Verordnungsermächtigung">412, 413 HGB hinsichtlich seiner Rechtsstellung der des Frachtführers soweit angenähert ist, daß kein Grund besteht, ihn anders zu behandeln als einen Unternehmer, der als Hauptfrachtführer die Beförderung übernimmt und mit der Durchführung des Transports einen Unterfrachtführer beauftragt (BGHZ 65, 340, 342 ff.; 83, 96, 99 f.;… BGH, Urt. v. 5.6.1981 - I ZR 92/79, VersR 1981, 1030).Ob darüber hinaus andere Zahlungsmittel in Betracht kommen können, hat die CMR dem jeweils anzuwendenden nationalen Recht überlassen (BGHZ 83, 96, 101 m.w.N.).
Er hat vielmehr ausgeführt, es könne dahinstehen, ob nach belgischem Recht die Annahme eines Verrechnungsschecks statt eines Barbetrages eine ordnungsgemäße Einziehung der Nachnahme bedeute, da sich die Frage, wie die Nachnahme einzuziehen sei, nach deutschem Recht beurteile (BGHZ 83, 96, 100 f.).
Im übrigen findet hier auch nach den Bestimmungen der ADSp (§ 65), auf die sich die Beklagte selbst berufen hat, deutsches Recht Anwendung (vgl. auch BGHZ 83, 96, 101, wo in einem CMR-Fall eines Sammelladungsspediteurs insoweit ebenfalls ergänzend die ADSp herangezogen worden sind).
b) Nach deutschem Recht ist aber bei einer Vereinbarung, die, wie hier, ohne weiteren Zusatz die Erhebung einer Nachnahme vorsieht, die Annahme eines Schecks keine ordnungsgemäße Einziehung der Nachnahme, wenn sie entgegen dem auf Erfüllung durch Zahlung gerichteten Zweck der Nachnahmevereinbarung nur erfüllungshalber und nicht an Zahlungs Statt erfolgt (vgl. BGHZ 83, 96, 101).
- BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85
Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Sie betreffen allein den innerstaatlichen Bereich und sind für den Bereich der CMR auch nicht entsprechend anwendbar (…vgl. Fremuth in Thume, CMR-Kommentar, 1994, Art. 2 Rdn. 56; vgl. auch BGHZ 101, 172, 177 f.).Für den Bereich des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs, also im Anwendungsbereich der CMR, gilt sie grundsätzlich aber nach wie vor (vgl. BGHZ 101, 172, 177 f. mit der dort vorgesehenen Ausnahme für den kombinierten - multimodalen - Verkehr).
- BGH, 27.01.1982 - I ZR 33/80
Rechte und Pflichten des Frachtführers - Abgrenzung von Speditionsvertrag und …
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Auf den Gesichtspunkt der Gesamtbetrachtung hat der Senat im Bereich des innerstaatlichen und des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs - im Bereich des ersteren bis zur Neufassung des § 26 GüKG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) und Einfügung des Abs. 5 des § 1 KVO in die Kraftverkehrsordnung - in ständiger Rechtsprechung zurückgegriffen, wenn sich der Frachtführer bzw. der Spediteur-Frachtführer (§§ 412, 413 HGB), der einen Auftrag zur Beförderung im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen übernommen hatte, gegenüber der ihn nach § 26 GüKG a.F. zwingend treffenden Haftung nach der Kraftverkehrsordnung bzw. gegenüber der ebenfalls zwingenden Haftung nach der CMR (Art. 41) darauf berief, daß der Schaden im speditionellen Vor- oder Nachlauf oder sonst an einer Stelle eingetreten sei, hinsichtlich der die Frachtführerhaftung abdingbar sei (…BGH, Urt. v. 28.5.1971 - I ZR 149/69, VersR 1971, 755;… Urt. v. 3.3.1972 - I ZR 55/70, NJW 1972, 866 = VersR 1972, 431; Urt. v. 27.1.1982 - I ZR 33/80, NJW 1982, 1944 = VersR 1982, 669).
- BGH, 21.11.1975 - I ZR 74/75
Aufrechnungsverbot nach ADSp
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Verordnungsermächtigung">412, 413 HGB hinsichtlich seiner Rechtsstellung der des Frachtführers soweit angenähert ist, daß kein Grund besteht, ihn anders zu behandeln als einen Unternehmer, der als Hauptfrachtführer die Beförderung übernimmt und mit der Durchführung des Transports einen Unterfrachtführer beauftragt (BGHZ 65, 340, 342 ff.; 83, 96, 99 f.;… BGH, Urt. v. 5.6.1981 - I ZR 92/79, VersR 1981, 1030). - BGH, 05.06.1981 - I ZR 92/79
Rechte eines Fixkostenspediteurs im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit …
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Verordnungsermächtigung">412, 413 HGB hinsichtlich seiner Rechtsstellung der des Frachtführers soweit angenähert ist, daß kein Grund besteht, ihn anders zu behandeln als einen Unternehmer, der als Hauptfrachtführer die Beförderung übernimmt und mit der Durchführung des Transports einen Unterfrachtführer beauftragt (BGHZ 65, 340, 342 ff.; 83, 96, 99 f.; BGH, Urt. v. 5.6.1981 - I ZR 92/79, VersR 1981, 1030). - BGH, 09.05.1985 - I ZR 38/83
Mikrowellenherde; Haftung des Spediteur-Frachtführers nach KVO
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, hat diese Rechtsprechung seit der erwähnten Neufassung des § 26 GüKG und der Einfügung des § 1 Abs. 5 KVO in die Kraftverkehrsordnung für deren Geltungsbereich ihre Bedeutung verloren (…BGH, Urt. v. 15.11.1984 - I ZR 110/82, NJW 1986, 378 = VersR 1985, 157; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 38/83, VersR 1985, 881;… Urt. v. 11.7.1985 - I ZR 36/83, VersR 1985, 1138). - BGH, 03.03.1972 - I ZR 55/70
Ersatz eines Transportschadens - Haftung für Verschulden Dritter aus …
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Auf den Gesichtspunkt der Gesamtbetrachtung hat der Senat im Bereich des innerstaatlichen und des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs - im Bereich des ersteren bis zur Neufassung des § 26 GüKG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) und Einfügung des Abs. 5 des § 1 KVO in die Kraftverkehrsordnung - in ständiger Rechtsprechung zurückgegriffen, wenn sich der Frachtführer bzw. der Spediteur-Frachtführer (§§ 412, 413 HGB), der einen Auftrag zur Beförderung im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen übernommen hatte, gegenüber der ihn nach § 26 GüKG a.F. zwingend treffenden Haftung nach der Kraftverkehrsordnung bzw. gegenüber der ebenfalls zwingenden Haftung nach der CMR (Art. 41) darauf berief, daß der Schaden im speditionellen Vor- oder Nachlauf oder sonst an einer Stelle eingetreten sei, hinsichtlich der die Frachtführerhaftung abdingbar sei (…BGH, Urt. v. 28.5.1971 - I ZR 149/69, VersR 1971, 755; Urt. v. 3.3.1972 - I ZR 55/70, NJW 1972, 866 = VersR 1972, 431;… Urt. v. 27.1.1982 - I ZR 33/80, NJW 1982, 1944 = VersR 1982, 669). - BGH, 15.11.1984 - I ZR 110/82
Haftung des Spediteurs für den Verlust einer im Wege des Selbsteintritts …
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, hat diese Rechtsprechung seit der erwähnten Neufassung des § 26 GüKG und der Einfügung des § 1 Abs. 5 KVO in die Kraftverkehrsordnung für deren Geltungsbereich ihre Bedeutung verloren (BGH, Urt. v. 15.11.1984 - I ZR 110/82, NJW 1986, 378 = VersR 1985, 157;… Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 38/83, VersR 1985, 881;… Urt. v. 11.7.1985 - I ZR 36/83, VersR 1985, 1138). - BGH, 11.07.1985 - I ZR 36/83
Ende der KVO -Haftung des selbstausführenden Spediteurs
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, hat diese Rechtsprechung seit der erwähnten Neufassung des § 26 GüKG und der Einfügung des § 1 Abs. 5 KVO in die Kraftverkehrsordnung für deren Geltungsbereich ihre Bedeutung verloren (…BGH, Urt. v. 15.11.1984 - I ZR 110/82, NJW 1986, 378 = VersR 1985, 157;… Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 38/83, VersR 1985, 881; Urt. v. 11.7.1985 - I ZR 36/83, VersR 1985, 1138). - BGH, 28.05.1971 - I ZR 149/69
Pflicht zur Verladung und Befestigung von Transportgut - Schadensersatzpflicht …
Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93
Auf den Gesichtspunkt der Gesamtbetrachtung hat der Senat im Bereich des innerstaatlichen und des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs - im Bereich des ersteren bis zur Neufassung des § 26 GüKG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) und Einfügung des Abs. 5 des § 1 KVO in die Kraftverkehrsordnung - in ständiger Rechtsprechung zurückgegriffen, wenn sich der Frachtführer bzw. der Spediteur-Frachtführer (§§ 412, 413 HGB), der einen Auftrag zur Beförderung im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen übernommen hatte, gegenüber der ihn nach § 26 GüKG a.F. zwingend treffenden Haftung nach der Kraftverkehrsordnung bzw. gegenüber der ebenfalls zwingenden Haftung nach der CMR (Art. 41) darauf berief, daß der Schaden im speditionellen Vor- oder Nachlauf oder sonst an einer Stelle eingetreten sei, hinsichtlich der die Frachtführerhaftung abdingbar sei (BGH, Urt. v. 28.5.1971 - I ZR 149/69, VersR 1971, 755;… Urt. v. 3.3.1972 - I ZR 55/70, NJW 1972, 866 = VersR 1972, 431;… Urt. v. 27.1.1982 - I ZR 33/80, NJW 1982, 1944 = VersR 1982, 669). - OLG Düsseldorf, 11.11.1993 - 18 U 44/93
CMR-Beförderung; Eintritt des Schadens; Ablieferung an Empfangsspediteur; …
- BGH, 27.11.1981 - I ZR 167/79
Versendung des Gutes aufgrund eines über eine Sammelladung geschlossenen …
- BGH, 28.06.1962 - II ZR 96/60
Empfangsspediteur als Zwischenspediteur
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 15/10
Reichweite der frachtrechtlichen Haftung des Spediteurs bei Versendung von …
Die Beförderung des Gutes vom Empfangsspediteur zum Empfänger (sogenannter speditioneller Nachlauf) unterfällt nicht mehr dem Anwendungsbereich des § 460 Abs. 2 Satz 1 HGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995, I ZR 230/93, TranspR 1996, 118) 18 .Rn. 20 Der Senat hat unter der Geltung von § 413 Abs. 2 Satz 1 HGB aF allerdings ausgesprochen, dass die frachtrechtliche Haftung des Spediteurs/Frachtführers (§§ 412, 413 HGB aF), der die Versendung im Wege einer Sammelladung bewirkt hat, grundsätzlich noch nicht mit der Übergabe des Gutes an den von ihm eingeschalteten Empfangsspediteur endet, sondern auch für die Zeit des sogenannten speditionellen Nachlaufs fortbesteht, sofern der Speditionsauftrag die Auslieferung an den Endempfänger umfasst (Urteil vom 25. Oktober 1995 - I ZR 230/93, TranspR 1996, 118, 120 = VersR 1996, 736).
- BGH, 20.11.2008 - I ZR 70/06
Anwendbarkeit der CMR - Gerichtsstand
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei einem Sammelguttransport die Vorschriften der CMR zur Anwendung kommen, wenn die Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr erfolgt (BGHZ 65, 340, 342 ff. ; BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 230/93, TranspR 1996, 118, 119). - BGH, 17.04.1997 - I ZR 251/94
Beweiskraft eines ordnungsgemäß ausgestellten und unterzeichneten …
Soweit das Berufungsgericht bei seiner Beweiswürdigung mit berücksichtigt hat, daß es für die Beteiligten keinen nachvollziehbaren Grund gegeben habe, den CMR-Transport bereits am Verzollungsort Varese enden zu lassen, obwohl der Kl. die Partie Uhren noch nach Modena weiterzubefördern hatte, ist auch dies revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch BGH, Urteil vom 15.10.1995 - I ZR 230/93, TranspR 1996, 118,119 = VersR 1996, 736).
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