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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6035
BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95 (https://dejure.org/1996,6035)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1996 - 8 C 41.95 (https://dejure.org/1996,6035)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - 8 C 41.95 (https://dejure.org/1996,6035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße - Prüfung des Vorliegens der Sachurteilsvoraussetzungen für die angefochtene Entscheidung von Amts wegen - Vorliegen eines rechtswirksamen Widerrufs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2897
  • NVwZ 1997, 1211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Die Zurücknahme einer wirksam eingelegten Berufung ist grundsätzlich weder anfechtbar noch widerruflich (im Anschluß u.a. an Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - BVerwGE 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 10/78]).

    Eine Anfechtung scheidet aus, weil die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel auf die Prozeßhandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar sind (vgl. u.a. Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - BVerwGE 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 10/78] m.w.N.).

  • BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91

    Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Überdies wird ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (…BGH, u.a. Beschlüsse vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - a.a.O., und vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839).

    Daß er dieses Rechtsmittel nach Ablauf der Berufungsfrist durch Zurücknahme verloren hat, rechtfertigt keine Wiedereinsetzung mit dem Ziel, das Rechtsmittel erneut einzulegen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - a.a.O.).

  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Dazu gehört auch die Zurücknahme einer zuvor eingelegten Berufung (BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - FamRZ 1988, 496 m.w.N.).

    Überdies wird ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (BGH, u.a. Beschlüsse vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - a.a.O., und vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    So ist anerkannt, daß das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen für die angefochtene Entscheidung von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. u.a. Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 14/84] m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Die Beantwortung der Frage, ob das Urteil vom 14. März 1995 eine im Revisionsverfahren beachtliche Bindungswirkung auslöst, richtet sich danach, ob es sich bei diesem Urteil um ein Zwischenurteil nach § 109 VwGO oder nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 303 ZPO handelt; ein Zwischenurteil nach § 109 VwGO ist nämlich gemäß § 132 Abs. 1 VwGO selbständig mit der Revision angreifbar und bindet, solange es nicht angefochten ist, gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO auch das Revisionsgericht (vgl. Urteil vom 30. April 1980 - BVerwG 7 C 91.79 - BVerwGE 60, 123 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]), während ein Zwischenurteil nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 303 ZPO grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar ist und Bindungswirkung nur innerhalb der jeweiligen Instanz entfaltet (vgl. § 318 ZPO).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93

    Streit über Wirksamkeit von Erledigungserklärungen - Antrag auf Fortsetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Besteht Streit über die Wirksamkeit der Zurücknahme einer Berufung, ist darüber durch Urteil - gegebenenfalls durch Beschluß nach § 130 a VwGO (Beschluß vom 12. November 1993 - BVerwG 2 B 151.93 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 9 S. 9 ) - zu entscheiden.
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Ferner sind solche Verfahrensmängel von Amts wegen zu beachten, die auf das Verfahren in der Revisionsinstanz derart fortwirken, daß ein auf die Sache eingehendes Revisionsurteil nicht möglich ist (vgl. etwa Urteil vom 27. März 1963 - BVerwG V C 96.62 - BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62]).
  • BVerwG, 26.01.1971 - VII B 82.70

    Anfechtung der Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn ein Wiederaufnahmegrund (§ 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit §§ 578 ff. ZPO) gegeben ist (vgl. etwa Beschluß vom 26. Januar 1971 - BVerwG VII B 82.70 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 3 S. 2 m.w.N.), doch läßt der klägerische Vortrag hierfür keinerlei Anhaltspunkte erkennen.
  • BVerwG, 24.01.1989 - 8 B 123.88

    Entscheidung durch Urteil - Zwischenstreits über die Wirksamkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Wird die Wirksamkeit der Zurücknahme bejaht, ergeht dieser Spruch unabhängig davon, ob zuvor bereits ein Beschluß nach § 126 Abs. 2 Satz 2 VwGO erlassen worden ist oder nicht, durch eine Endentscheidung, in der festgestellt wird, daß die Berufung zurückgenommen ist (vgl. u.a. Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 8 B 123.88 - Abdruck S. 3).
  • BVerwG, 13.10.1961 - II C 110.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Eine dennoch ergehende Entscheidung über die - nicht mehr anhängige - Berufung ist "schlechthin unwirksam" (Beschluß vom 13. Oktober 1961 - BVerwG II C 110.59 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 1 S. 1 zum gleichgelagerten Fall der Revisionszurücknahme).
  • VG Oldenburg, 26.06.2001 - 13 A 1554/01

    Anfechtung eines Prozeßvergleichs

    Über den Antrag ist durch Urteil (bzw. nach § 84 VwGO - wie hier - durch Gerichtsbescheid) zu befinden (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 4 B 175/93 -, NJW 1994, 2306; BVerwG, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 B 151/93 -, NVwZ-RR 1994, 362; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 41/95 -, NJW 1997, 2897, und - 8 C 33/95 -, NVwZ 1997, 1210; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juni 1993 - BF IV 26/91 -, NVwZ-RR 1994, 239 - 240; VG Oldenburg, Urteil vom 5. April 2000 - 1 A 2677/99 -, Vnb.).

    Dasselbe gilt für Prozesshandlungen, bei denen Wiederaufnahmegründe gegeben sind (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21. März 1979 - 6 C 10/78 -, BVerwGE 57, 347; BVerwG, Beschluss vom 7. August 1998 - 4 B 75/98 -, NVwZ-RR 1999, 407, 408; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 41/95 -, NJW 1997, 2897, und - 8 C 33/95 -, NVwZ 1997, 1210; VG Oldenburg, Urteile vom 18. August 1999 - 1 A 1021/94 - und vom 9. Mai 2001 - 6 A 2618/99 -, jew. Vnb.).

  • OVG Sachsen, 27.03.2009 - 3 B 625/07

    Marktfestsetzung; Rücknahme; Erstattungsanspruch; Mitverschulden; rechtliiches …

    Im Übrigen liegt die rechtliche Bedeutung eines Grundurteils gemäß der nach § 173 VwGO entsprechend anzuwendenden Regelung des § 318 ZPO (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1996, NJW 1997, 2897, 2898) in der Beschränkung seiner Bindungswirkung auf die von ihm bejahte oder verneinte Rechtsfolge (vgl. Klose, MDR 2007, 1351,1354).
  • VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach Klagerücknahme abgelehnt; kein …

    Überdies werde ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln sei (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 und 8 C 41.95 -).
  • VG Hamburg, 20.10.2016 - 19 ZE 460/16

    Zur Berechnung der Studienplatzkapazität.

    Die Rücknahme eines Antrags kann jedoch ausnahmsweise widerrufen werden, wenn sie für das Gericht und für den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.6.2005, 9 C 8/04, juris Rn. 15; Urt. v. 6.12.1996, 8 C 41/95, NJW 1997, 2897, 2898; siehe auch Beschl. der Kammer v. 7.11.2013, 19 ZE 2184/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2007 - L 13 SB 212/06
    Eine Anfechtung oder ein Widerruf der Berufungsrücknahme sind grundsätzlich nicht möglich (…Bundessozialgericht, SozR 1500 § 102 Nr. 2; Bundesverwaltungsgericht, NJW 1997, 2897 und Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage, 2005, § 156 Rdnr. 2 a, m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 8 AL 1347/06
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 06.12.1996 (NJW 1997,S. 2897) ausgeführt, ein Widerruf der Rücknahmeerklärung eines Rechtsmittels werde ausnahmsweise auch dann als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln sei, wie dies auch vom BGH in seinem Urteil vom 11.07.1991 (NJW 1991,S. 2839) ausgeführt worden sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2007 - L 13 SB 211/06
    Eine Anfechtung oder ein Widerruf der Berufungsrücknahme sind grundsätzlich nicht möglich (…Bundessozialgericht, SozR 1500 § 102 Nr. 2; Bundesverwaltungsgericht, NJW 1997, 2897 und Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage, 2005, § 156 Rdnr. 2 a, m. w. N.).
  • VG Wiesbaden, 21.03.2002 - 4 E 777/01

    Bedeutung offenbarer Unrichtigkeiten in klagebestimmendem Schriftsatz eines …

    Das erkennende Gericht ist an dieses Zwischenurteil im weiteren Verlauf des Klageverfahrens gebunden (vgl. § 318 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO); im Falle eines Berufungsverfahrens gegen das noch ausstehende Endurteil kann dann gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit des vorliegenden Zwischenurteilsüberprüft werden (vgl. § 512 ZPO i.V.m.§ 173 Satz 1 VwGO und in diesem Sinne auch BVerwG NJW 1997, 2897 f.).
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