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Weitere Entscheidung unten: KG, 14.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,983
BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96 (https://dejure.org/1996,983)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - VII ZB 25/96 (https://dejure.org/1996,983)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 (https://dejure.org/1996,983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3, § 234, § 236 Abs. 2
    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 400
  • MDR 1997, 191
  • VersR 1997, 258
  • BB 1997, 68
  • AnwBl 1998, 109
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96
    Mit einer hiervon abweichenden Verfahrenspraxis braucht der rechtsuchende Bürger nicht zu rechnen, sie widerspricht rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung (BVerfG, Beschluß vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88 = NJW 1989, 1147).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …

    Auszug aus BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96
    In dem Falle, in dem die Berufungsbegründungsfrist versäumt worden ist, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der Prozeßbevollmächtigte die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1989 - I ZB 3/89 = NJW-RR 1990, 379 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei notwendiger Besprechung mit der …

    Auszug aus BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96
    Der Rechtsanwalt kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94 = NJW 1994, 2957 m.w.N.) regelmäßig erwarten, daß einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgetragen wird.
  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der …

    Auszug aus BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96
    Auf sie braucht sich der Anwalt nicht einzustellen (BGH, Beschluß vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 aaO. S. 873).
  • BGH, 01.08.2001 - VIII ZB 24/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung eines …

    Mit einer hiervon abweichenden Verfahrenspraxis braucht der rechtsuchende Bürger nicht zu rechnen; sie widerspricht rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung (BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96, NJW 1997, 400 unter II 1).

    Auf sie braucht sich der Anwalt nicht einzustellen (BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996 aaO).

  • BGH, 18.09.2001 - VI ZB 26/01

    Erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Liegt ein erheblicher Grund für eine Fristverlängerung vor, braucht sich der Anwalt nicht auf eine Rechtspraxis einzustellen, die sich nicht mehr im Rahmen der zulässigen Ermessensausübung des Vorsitzenden bewegt ( vgl. auch BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 - NJW 1997, 400).
  • BGH, 14.05.1998 - III ZB 31/97

    Erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Wahrung der Frist für die …

    Mit einer hiervon abweichenden Verfahrenspraxis braucht der rechtsuchende Bürger nicht zu rechnen; sie widerspricht rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 = NJW 1997, 400 m.w.N.).

    Auf sie braucht sich der Anwalt nicht einzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 = VersR 1985, 972 f und BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 = NJW 1997, 400).

  • BGH, 27.02.2003 - III ZB 82/02

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Adressierung eines …

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Berufungsvorschriften kann ein Rechtsanwalt in aller Regel erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn ein erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F. geltend gemacht wird (vgl. nur BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 - NJW 1997, 400).
  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Verlängerungsantrages

    Das ist regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (BGH Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - MDR 1999, 374; vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 - NJW 1997, 400;… vom 12. Juli 1995 - IV ZB 9/95 - BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 12; vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 - NJW 1993, 134, 135; vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 - NJW 1991, 1359).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 44/03

    Verschulden des Rechtsanwalts an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei …

    a) Die Beklagte durfte sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf verlassen, daß die Fristverlängerung beim - wie hier - ersten Mal antragsgemäß bewilligt werde (…BGH, Beschl. v. 5. Juli 1989, IVb ZB 53/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 3;… Beschl. v. 2. November 1989, III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 4; Beschl. v. 23. Juni 1994, VII ZB 5/94 NJW 1994, 2957; Beschl. v. 24. Oktober 1996, VII ZB 25/96, NJW 1997, 400; Beschl. v. 11. November 1998, VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430;… Beschl. v. 21. September 2000, III ZB 36/00, BGHR ZPO § 233 Mandatsniederlegung 4; Beschl. v. 28. November 2002, III ZB 45/03, BGH-Report 2003, 459; Senatsbeschl. v. 20. Februar 2003, V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861, 862).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZB 163/00

    Wahrung der Zwei-Wochen-Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Das war hier jedenfalls zu dem Zeitpunkt der Fall, als der zuständige Sachbearbeiter der LVA bei Anwendung der unter den gebotenen Umständen von der LVA - als zur Einlegung und Durchführung der weiteren Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ohne Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts befugten Rechtsmittelführerin (§ 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 n.F. ZPO) - zu erwartenden Sorgfalt von der Verfügung des Oberlandesgerichts vom 18./21. August 2000 hätte Kenntnis nehmen können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1989 aaO; vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 …und vom 15. Oktober 1997 - IV ZB 15/97 = BGHR ZPO § 234 Abs. 2 Fristbeginn 8 und 10, jeweils m.N.).
  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

  • BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung eines …

  • BGH, 28.11.2002 - III ZB 45/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versagter Verlängerung der …

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZB 32/08

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02

    Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss einer …

  • BSG, 29.03.2000 - B 2 U 83/00 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97

    Haftungsausfüllende Kausalität - Meniskusriss

  • BGH, 04.11.1999 - IX ZB 64/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Ablehnung eines Antrags auf …

  • OLG Naumburg, 29.03.2006 - 5 U 156/05
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZB 28/96

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund verspäteter Übermittlung eines …

  • BGH, 05.03.1997 - VIII ZB 46/96

    Unzulässigkeit einer Berufung aufgrund Verfristung - Unterschriebenes …

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Rechtsprechung
   KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1984
KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 (https://dejure.org/1996,1984)
KG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 (https://dejure.org/1996,1984)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 (https://dejure.org/1996,1984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anordnung der Vorführung zur Untersuchung, Fortsetzungsfeststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens über die Frage der Notwendigkeit seiner Betreuung; Vorliegen einer zulässigen richterlichen Durchsuchungsanordnung i.R.d. Anordnung des Vormundschaftsgerichts zum ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 400
  • FGPrax 1996, 182
  • FamRZ 1997, 442
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der …

    Dies gilt sowohl dann, wenn man mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 -, NJW 1997, S. 400 ; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 15 W 143/96 -, FamRZ 1997, S. 440 ; ohne nähere Begründung BayObLG…, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 -, FamRZ 1994, S. 1190;… Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., Bd. 2, 2005, § 68b Rn. 48) in der Gestattung der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer Begutachtung in Betreuungsverfahren die Erlaubnis zu einer Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG sieht, als auch bei Annahme, hierbei handele es sich um einen Eingriff und eine Beschränkung im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG.
  • OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04

    Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde

    Es handelt sich hierbei um eine nach Artikel 13 Abs. 2 GG zulässige richterliche Durchsuchungsanordnung, die alleine dem Ziel dient, die Person der Betroffenen aufzufinden, um sie der sachverständigen Untersuchung bzw. richterlichen Anhörung zuzuführen (vgl. KG NJW 1997, 400 ff., 401).
  • OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05

    Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des …

    In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn das rechtliche Gehör oder ein sonstiges Verfahrensgrundrecht verletzt wurden oder eine greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung …

    Greifbare Gesetzwidrigkeit setzt voraus, dass die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist, sie also schlechthin unvereinbar mit der geltenden Rechtsordnung ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182;… Bassenge § 19 FGG Rn. 16 m. w. N.).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 242/97

    Anfechtung der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Vielmehr muß die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, d.h. jeder gesetzlichen Grundlage entbehren (vgl. BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ; KG FamRZ 1997, 442/443).

    Eine solche "greifbare Gesetzwidrigkeit" liegt vor, wenn eine Entscheidung dieser Art, dieses Inhalts, von dieser Stelle oder aufgrund eines derartigen Verfahrens gesetzlich überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1263/1264; BayObLG NJW 1988, 72; KG FamRZ 1997, 442/443) oder wenn die Entscheidung auf einer Gesetzesauslegung beruht, die dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes offensichtlich widerspricht und eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. BGHZ 119, 372 ; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ).

  • OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05

    Unzulässige Beschwerde der Deutschen Telekom AG gegen eine erledigte …

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.;… Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische …

    Eine ausdehnende Auslegung des § 68 b Abs. 3 Satz 2 FGG ist zwar hinsichtlich solcher Maßnahmen zulässig, die ihrerseits nur der Durchsetzung der in Satz 1 genannten Anordnungen dienen sollen, wie insbesondere der richterlichen Gestattung, zwecks Vorführung des Betroffenen dessen Wohnung zu öffnen und zu betreten (vgl. Senat FGPrax 1996, 182; OLG Hamm FGPrax 1996, 221;… Bienwald, BetreuungsR, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 57).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372; BGH NJW-RR 1998, 63; BayObLG NJW-RR 1998, 1047; KG FGPrax 1996, 182).
  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

    In der Vergangenheit war im Zivilprozess ebenso wie im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt, dass ein nach dem Verfahrensrecht unabänderlicher Beschluss dann anfechtbar sein muss, wenn die getroffene Entscheidung auf einer Verletzung grundrechtlich geschützter Verfahrensrechte, insbesondere des rechtlichen Gehörs, beruht oder sonst eine greifbare Gesetzwidrigkeit aufweist (vgl. BGHZ 119, 372; Senat, FGPrax 1996, 182, jeweils m. w. N.).
  • LG Bielefeld, 13.03.2008 - 25 T 121/06
  • BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der …

  • LG Darmstadt, 04.05.2010 - 5 T 86/10

    Betreuerbestellung: Zulässigkeit der nachträglichen Feststellung der …

  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 98/02

    Statthaftigkeit der außerordentlichen weiteren Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 382/97

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Erledigung der …

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