Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1327
BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96 (https://dejure.org/1996,1327)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1996 - 11 B 23.96 (https://dejure.org/1996,1327)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 11 B 23.96 (https://dejure.org/1996,1327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sondernutzungserlaubnis - Werbendes Ansprechen von Passanten - Glaubensfreiheit

  • snafu.de

    GG Art 4 Abs 1; GG Art 4 Abs 2; StrG ND § 14 Abs 1, StrG ND § 18 Abs 1
    Straßenbenutzung durch Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft = Sondernutzung für Informationsstand = Glaubensfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung für zugleich gewerblichen Informationsstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 406
  • NVwZ 1997, 272 (Ls.)
  • NZV 1996, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Deshalb läßt sich revisionsgerichtlich nicht beanstanden, daß das Berufungsgericht in Anwendung des Niedersächsischen Landesstraßengesetzes zwar das bloße Verteilen von Werbezetteln und Faltblättern dem Gemeingebrauch zuordnet (vgl. dazu BVerfG NVwZ 1992, 53), intensivere Formen der "persönlichen Einwirkung" auf Straßenpassanten aber als Sondernutzung ansieht (BU S. 11).

    Das Fehlen einer solchen gesetzlichen Kasuistik bedeutet aber nicht, daß die Erlaubnis in Fällen der Grundrechtsausübung - unzulässigerweise (vgl. BVerfG NVwZ 1992, 53 ) - im freien Ermessen der Exekutive stände.

    Eine Abweichung von dem Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 1991 - 1 BvR 1377/91 - (NVwZ 1992, 53 ) kann schon deshalb nicht mit Erfolg als Divergenz gerügt werden, weil es sich in dem dort entschiedenen Fall um ein behördliches Verbot der Verteilung von Flugblättern und Broschüren auf öffentlichen Wegeflächen handelte und das Bundesverfassungsgericht die Frage geprüft hat, welche Rechtsfolgen sich dafür aus Art. 5 Abs. 1 und 2 GG und dem Hamburgischen Landesrecht ergeben.

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Soweit eine vom Landesrecht als Sondernutzung qualifizierte Straßennutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ;… Beschluß vom 19. Dezember 1986, a.a.O.) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).

    Davon abgesehen ist die angesprochene Frage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, daß einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft der Schutz des Art. 4 GG auch dann nicht zu versagen ist, wenn sie sich in erheblichem umfang (erwerbs-)wirtschaftlich betätigt, sofern nicht ihre Glaubenslehre nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dient (vgl. BVerwGE 90, 112 ; Beschluß vom 16. Februar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1986 - 7 B 144.86

    Einordnung von Straßenmusik als Sondernutzung ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung an Straßen, die - wie hier - nicht Bundesfernstraßen sind, im Landesstraßenrecht geregelt ist und folglich grundsätzlich keiner revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO; BVerwGE 30, 235; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 144.86 - ).

    Soweit eine vom Landesrecht als Sondernutzung qualifizierte Straßennutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ; Beschluß vom 19. Dezember 1986, a.a.O.) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Ebensowenig ist es von dem Rechtssatz abgerückt, daß es "im Rahmen des Vereinsrechts des BGB" verfassungsrechtlich geboten ist, "die glaubensbedingten Anforderungen an die innere Organisation ... einer Religionsgesellschaft besonders zu berücksichtigen" (BVerfGE 83, 341 ).
  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Das Berufungsgericht ist auch nicht von dem von der Beschwerde angeführten Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts abgewichen, daß die Glaubensfreiheit die Werbung für den eigenen Glauben wie die Abwerbung von einem fremden Glauben umfaßt (BVerfGE 12, 1 ).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Davon abgesehen ist die angesprochene Frage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, daß einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft der Schutz des Art. 4 GG auch dann nicht zu versagen ist, wenn sie sich in erheblichem umfang (erwerbs-)wirtschaftlich betätigt, sofern nicht ihre Glaubenslehre nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dient (vgl. BVerwGE 90, 112 ;… Beschluß vom 16. Februar 1995, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Soweit eine vom Landesrecht als Sondernutzung qualifizierte Straßennutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ;… Beschluß vom 19. Dezember 1986, a.a.O.) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).
  • BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95

    Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Baukunst, …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Soweit eine vom Landesrecht als Sondernutzung qualifizierte Straßennutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ;… Beschluß vom 19. Dezember 1986, a.a.O.) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt in dieser Hinsicht die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 11.06.1968 - II C 101.64

    Predigender Polizist

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96
    Gleichfalls zu unrecht rügt die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1968 - BVerwG 2 C 101.64 - (BVerwGE 30, 29); denn dieses Urteil betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Dienstbehörde einem Polizeivollzugsbeamten verbieten darf, außerhalb des Dienstes in Zivilkleidung durch Hausbesuche für den Glauben der Zeugen Jehovas zu werben.
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des …

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des …

  • BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90

    Flachdachgebäude gegenüber Villa - Bauordnungsrechtliches Verunstaltungsverbot …

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
  • BVerwG, 08.08.1994 - 11 B 163.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, der Erlaubnisvorbehalt sei ausnahmslos mit Art. 4 und 5 Abs. 1 GG vereinbar, sei daher unzutreffend und widerspreche auch dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.07.1996 (NJW 1997, 406), wonach bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßennutzung gar nicht hervorträten, bei der Einordnung einer Tätigkeit als Gemeingebrauch oder Sondernutzung belanglos seien.

    Zwar trifft es zu, dass für die straßenrechtlichte Beurteilung bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßenbenutzung gar nicht hervortreten, keine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - NJW 1997, 406).

    Der Zwang, zu diesem Zweck eine Erlaubnis zu beantragen, stellt nur eine geringe und damit keine unverhältnismäßige Belastung für die Klägerin dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - a.a.O.).

    Ob von der Regel, dass das behördliche Verfahren der Sondernutzungserlaubnis grundsätzlich keine unverhältnismäßige Belastung des Klägers darstellt, dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die konkrete Straßenbenutzung "nur wenig" stört (so wohl BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 -a.a.O.), kann dahinstehen.

  • BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12

    BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der …

    Aus der bisherigen Rechtsprechung ergibt sich, dass ein solches Abstellen auf einen objektiven Maßstab revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. etwa Beschluss vom 4. Juli 1996 - BVerwG 11 B 23.96 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 5 S. 7 f. = NJW 1997, 406 , wonach es auf Motive, die in den konkreten Umständen der Straßenbenutzung nicht hervortreten, nicht ankommt).

    Gegen den von ihr dort herausgelesenen "subjektiven" Ansatz spricht vielmehr schon, dass das Bundesverwaltungsgericht im genannten Urteil ausführt, es sei, wenn eine Teilnahme am Verkehr zum Zweck erfolge, eine Ortsveränderung zum Personen- oder Güterverkehr durchzuführen, im allgemeinen gleichgültig, aus welchen Motiven heraus eine Ortsveränderung erfolge (vgl. auch bereits Beschluss vom 4. Juli 1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen …

    Es ist jedoch geboten, bei der Auslegung und Handhabung der einfachrechtlichen Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, die hier eine visumsfreie Einreise vorsehen und den vorübergehenden Aufenthalt damit grundsätzlich gestatten, das Eigenverständnis der Religionsgemeinschaft, soweit es in dem Bereich der durch Art. 4 Abs. 1 GG gewährleisteten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit wurzelt und sich in der durch Art. 4 Abs. 2 GG geschützten Religionsausübung verwirklicht, so weit wie möglich zu berücksichtigen (BVerfGE 83, 341 ; ähnlich bereits BVerfGE 24, 236 ; 53, 366 , vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 23/96 -, NJW 1997, S. 406 ).
  • VG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 K 2371/02

    Fußgängerzone; Sondernutzung; Bauchladenverkauf; Gestaltungskonzept der Gemeinde

    Zwar trifft es zu, dass erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßenbenutzung gar nicht hervortreten, für die straßenrechtliche Beurteilung keine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - NJW 1997, 406 ).

    Der Zwang, zu diesem Zweck eine Erlaubnis zu beantragen, ist nur eine geringe und damit keine unverhältnismäßige Belastung der Berufsausübung (vgl. ebenso zu Art. 4 Abs. 1 GG : BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - NJW 1997, 406 ;… zum Handverkauf von Zeitungen und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG : VG Karlsruhe, Urt. v. 13.07.2001 - 8 K 1632/98 - NJW 2002, 160).

  • OVG Bremen, 25.02.1997 - 1 BA 30/96

    Straßen- und Wegerecht: Gewerbliche Straßenwerbung durch Religionsgemeinschaften, …

    S. 2 f. Kopie Bl. 257 GA); OVG Nds., U. v. 13.11.1995, - 12 L 1856/93 - dazu BVerwG, B. v. 04.07.1996, - 11 B 23/96 -).

    Solche Kollisionen müssen durch Optimierung im Wege fallbezogener Abwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz gelöst werden (BVerfG, B. v. 18.10.1991, - 1 BvR 1377/91 - NVwZ 92, 53, - Meinungsäußerungsfreiheit - BVerwG, U. v. 09.11.1989, - 7 C 81.88 -, BVerwGE 84, 71 - Straßenkunst - BVerwG, B. v. 04.07.1996, - 11 B 23.96 -, Umdr.

    S. 7 = NVwZ 95, 473 ff; BVerwG, B. v. 04.07.1996, - 11 B 23/96 -, Umdr.

    Unter welchen Umständen eine Sondernutzungserlaubnis beansprucht werden könnte (s. dazu BVerwG, B. v. 04.07.1996, a.a. O: Umstände des Einzelfalls) steht hier nicht zur Entscheidung.

    b) In der Rechtsprechung ist verschiedentlich betont worden, der gewerbliche Charakter der Straßennutzung müsse in deren Umständen hervortreten, unbeachtlich seien bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die äußerlich nicht erkennbar seien (OVG HH, U. v. 14.12.1995, Bf II 1/93, Umdr. S. 12/13; OVG Lüneburg, U. v. 13.11.1995, - 12 L 1856/93 -, Umdr. S. 10/11 m. N.; BVerwG, B. v. 04.07.1996, - 11 B 23.96 -, Umdr. S. 7).

  • OVG Hamburg, 19.01.2012 - 4 Bf 269/10

    Ansprechen von Passanten durch angebliche Religionsgemeinschaft - Scientology -; …

    Rn. 25 Mit diesem Ansatz hält der Senat an der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Urteil vom 14. Dezember 1995 (…NJW 1996, 2051, juris Rn. 35 ff.;… im rechtlichen Ansatz ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.3.2004, NVwZ-RR 2004, 884, juris Rn. 21; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 4.7.1996, NJW 1997, 406, juris Rn. 14) auch weiterhin fest.

    Selbst wenn im Rahmen von grundrechtsgeschützter Religionsausübung auch Verkaufstätigkeit stattfindet (hierzu BVerwG, Beschl. v. 4.7.1996, NJW 1997, 406, juris Rn. 14), ist sie wegerechtlich nicht anders zu behandeln als jede andere Verkaufstätigkeit auch.

    Dies gilt nicht zuletzt mit Blick auf § 23 Abs. 7 HWG: Ebenso wenig, wie es mit den Grundrechten unvereinbar ist, wenn grundrechtlich (auch vorbehaltslos) geschützte Verhaltensweisen als Sondernutzung qualifiziert werden und von den Grundrechtsträgern damit verlangt wird, eine Sondernutzungserlaubnis zur Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Freiheiten einzuholen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.7.1996, NJW 1997, 406, juris Rn. 10 f.), bedeutet es keine unangemessene Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten, den Kläger - sollte er auch zukünftig für das Betreten seiner Räume in der Xstraße auf öffentlichen Wegen werben wollen - auf die Einholung einer Ausnahmegenehmigung nach § 23 Abs. 7 HWG zu verweisen, damit im Verwaltungsverfahren geklärt werden kann, ob ausnahmsweise der von § 23 Abs. 3 Nr. 1a HWG bezweckte (Verbraucher-) Schutz gegenüber den Interessen des Klägers an der von ihm gewünschten Wegenutzung zurückstehen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Zwar trifft es zu, dass für die straßenrechtlichte Beurteilung bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßenbenutzung gar nicht hervortreten, keine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - NJW 1997, 406).

    Der Zwang, zu diesem Zweck eine Erlaubnis zu beantragen, stellt nur eine geringe und damit keine unverhältnismäßige Belastung für die Klägerin dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - a.a.O.).

    Ob von der Regel, dass das behördliche Verfahren der Sondernutzungserlaubnis grundsätzlich keine unverhältnismäßige Belastung der Klägerin darstellt, dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die konkrete Straßenbenutzung "nur wenig" stört (so wohl BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - a.a.O.), kann dahinstehen.

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

    Die Behörde muss vielmehr im konkreten Einzelfall die für und gegen eine Sondernutzungserlaubnis sprechenden Gesichtspunkte prüfen, gewichten und abwägen (vgl. BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 406/407).

    Die Behörde muss vielmehr im konkreten Einzelfall die für und gegen eine Sondernutzungserlaubnis sprechenden Gesichtspunkte prüfen, gewichten und abwägen (vgl. BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 406/407).

  • OVG Berlin, 17.09.2003 - 1 B 15.03

    Betrieb eines "Grillwalkers" als Sondernutzung

    Die straßenrechtliche Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung bestimmt sich grundsätzlich nach den einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 23.96 -, NZV 1996, 468).
  • VerfGH Berlin, 25.06.2025 - VerfGH 43/22

    Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens "Berlin autofrei" ist zulässig

    Sie erfordern eine Sondernutzungserlaubnis nach § 11 Abs. 1 BerlStrG , bei deren Erteilung die Grundrechte zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. April 2007 - 1 BvR 78/02 -, juris Rn. 24 ff. zum Straßenverkauf von Sonntagszeitungen …und Beschluss vom 19. Juni 1981 - 1 BvR 183/81 -, juris Rn. 3 zu Straßenkunst; BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 23/96 -, juris Rn. 10 zur werbenden Ansprache von Passanten im öffentlichen Straßenraum als Ausübung der Glaubensfreiheit).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 12 LA 410/03

    Erlaubnis; Gemeingebrauch; Glaubensfreiheit; Hare-Krishna-Bewegung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - 11 A 4178/18
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 8 ZB 12.2096

    Zur Unzulässigkeit eines "Gedenkgottesdienstes" für Rudolf Heß im öffentlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2008 - 5 S 393/06

    Sondernutzungsgebühr für Veranstaltung der Church of Scientology

  • BVerwG, 30.07.2002 - 3 B 80.02

    Verteilen von Flugblättern und Broschüren an Passanten im öffentlichen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 1 N 68.11

    Reine Werbefahrten sind Sondernutzung

  • VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19

    Informationszugang: Zugang zu amtlichen Akten - Ausschlussgründe - Rechte einer …

  • OVG Bremen, 25.02.1997 - 1 BA 46/95

    Gewerberecht: Erforderlichkeit einer Gewerbeanmeldung bei in …

  • BayObLG, 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97

    Straßenwerbung der Scientology-Kirche Deutschland e.V. - Sondernutzungserlaubnis …

  • VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96

    Straßenverbot für Scientology

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 1 A 10341/15

    Stand mit religiöser Werbung in Unterführung zwischen Parkplatz und Kloster Maria …

  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 8 CE 02.2663

    Zulassung einer Sondernutzung für eine Informationsveranstaltung der Scientology …

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis; …

  • VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 277/19

    Informationsrechtlicher Zugang zu amtlichen Informationen über eine …

  • BayObLG, 19.03.2002 - 3 ObOWi 86/01

    Verteilung politischer Schriften an Kraftfahrer bei Ampelstop - Sondernutzung

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 10 K 08.00961

    Verteilen von Handzetteln durch nichtgewerbliche Verteiler ist Gemeingebrauch

  • VG Berlin, 11.01.2007 - 11 A 65.07

    Keine Straßensperrung für die Einweihungsfeier der Scientology-Zentrale

  • VG München, 25.11.1999 - M 2 K 97.771
  • OVG Niedersachsen, 24.03.1999 - 12 L 689/99

    Beginn der Jahresfrist bei Teilwiderruf; Grundsatzzulassung; Jahresfrist; …

  • VG Neustadt, 13.10.1997 - 1 K 286/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht