Rechtsprechung
| BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1; ; AppOÄ § 14 Abs. 5
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1218 (Ls.)
- NVwZ 1998, 271
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81
Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig
Auszug aus BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
Ihr kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu; insbesondere läßt sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entnehmen, daß eine umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung von Verfassungs wegen nicht gefordert ist (vgl. BVerfGE 61, 149 ).Das folgt schon daraus, daß das Grundgesetz in Art. 34 GG nur den Bestand einer in der persönlichen Haftung des Amtsträgers gründenden, verschuldensabhängigen mittelbaren Staatshaftung bei Amtspflichtverletzungen "garantiert", also gerade keine umfassende unmittelbare Staatshaftung fordert, wie das Bundesverfassungsgericht bereits in anderem Zusammenhang klargestellt hat (vgl. BVerfGE 61, 149 ).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfGE 80, 1 ), hat die Beschwerdeführerin im Zivilrechtsweg in allen Instanzen erfolglos Entschädigung für entgangene Verdienstmöglichkeiten in Höhe von 100.000 DM geltend gemacht mit der Begründung, bei einer verfassungsmäßigen Prüfungsregelung hätte sie (bei unterstelltem Bestehen der Prüfung) sogleich im Anschluß an den Dritten Prüfungsabschnitt als Ärztin arbeiten und Mehreinnahmen erzielen können. - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
Es ist nicht ersichtlich, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 64 ).
- BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69
Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus; …
Auszug aus BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
Wenn die Beschwerdeführerin weiter vorträgt, dem richterrechtlichen Rechtsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs sei der Ersatz für entgangene Verdienstmöglichkeiten auch sonst nicht fremd, läßt sie außer Acht, daß der Bundesgerichtshof einen Ertragsverlust nur dann für ersatzfähig hält, wenn die Ertragsmöglichkeit bereits einen "konkreten Wert" in der vorhandenen Substanz dargestellt hatte (vgl. BGHZ 30, 338 ; 57, 359 ;… BGH, NJW 1975, S. 1966 ). - BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88
Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff
Auszug aus BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
Das ist ersichtlich auch nicht der Fall (vgl. BGHZ 111, 349 ;… Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1991, NJW 1992, S. 36 ). - BVerfG, 29.07.1991 - 1 BvR 868/90
Recht an einem "auf dem Markt eingeführten Produkt" und Eigentumsgarantie
Auszug aus BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
Das ist ersichtlich auch nicht der Fall (vgl. BGHZ 111, 349 ; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1991, NJW 1992, S. 36 ). - BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
Auszug aus BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
Wenn die Beschwerdeführerin weiter vorträgt, dem richterrechtlichen Rechtsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs sei der Ersatz für entgangene Verdienstmöglichkeiten auch sonst nicht fremd, läßt sie außer Acht, daß der Bundesgerichtshof einen Ertragsverlust nur dann für ersatzfähig hält, wenn die Ertragsmöglichkeit bereits einen "konkreten Wert" in der vorhandenen Substanz dargestellt hatte (vgl. BGHZ 30, 338 ; 57, 359 ;… BGH, NJW 1975, S. 1966 ). - BGH, 14.07.1975 - III ZR 141/72
Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aus enteignendem Eingriff in einen …
Auszug aus BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
Wenn die Beschwerdeführerin weiter vorträgt, dem richterrechtlichen Rechtsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs sei der Ersatz für entgangene Verdienstmöglichkeiten auch sonst nicht fremd, läßt sie außer Acht, daß der Bundesgerichtshof einen Ertragsverlust nur dann für ersatzfähig hält, wenn die Ertragsmöglichkeit bereits einen "konkreten Wert" in der vorhandenen Substanz dargestellt hatte (vgl. BGHZ 30, 338 ; 57, 359 ; BGH, NJW 1975, S. 1966 ).
- LG Hannover, 11.12.2020 - 8 O 4/20
Coronapandemie: Keine Ansprüche auf staatliche Ersatzleistungen wegen des …
Hieraus folgt zugleich, dass es nicht Inhalt der Grundrechts-gewährleistung ist, dass der Staat für alle auf rechtswidrigen Grundrechtseingriffen beruhenden vermögenswirksamen Nachteile haften muss (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 -, Rn. 7, juris). - BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05
Abweisung einer Schadensersatzklage nach einer Haftunterbringung; Verpflichtung …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass eine umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung von Verfassungs wegen nicht gefordert ist (vgl. BVerfGE 61, 149 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1998, S. 271 ). - BVerfG, 18.07.2023 - 1 BvR 600/19
Nichtannahmebeschluss: Verfassungswidrige fachgerichtliche Entscheidung stellt …
Art. 34 GG garantiert aber den Bestand einer in der persönlichen Haftung des Amtsträgers gründenden, verschuldensabhängigen mittelbaren Staatshaftung bei Amtspflichtverletzungen (vgl. BVerfGE 61, 149 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 -, Rn. 7).Über die Existenz von Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüchen bei Grundrechtsverletzungen disponieren kann er jedoch nicht (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Juni 2022 - 2 BvR 737/20 -, Rn. 86; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 -, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2020 - 2 BvR 477/17 -, Rn. 30).
- BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09
Nichtannahmebeschluss: Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder …
Eine umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht gefordert (vgl. BVerfGE 61, 149 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 -, NVwZ 1998, S. 271 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, S. 1580 f.). - BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 355/12
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger …
Art. 34 GG will den durch eine Amtspflichtverletzung Geschädigten schützen, nicht aber den Staat gegen weitergehende Konsequenzen seiner Fehler abschirmen; die Norm enthält eine "Mindestgarantie", die der zuständige Gesetzgeber zwar nicht unterschreiten, über die er aber hinausgehen darf (BVerfGE 61, 149 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2002 - 1 BvR 947/01 -, NJW 2003, S. 125 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 -, NVwZ 1998, S. 271 ). - VG Minden, 19.04.2023 - 16 K 1291/21 Rn. 88 So bereits: BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 -, juris; Problematisch gesehen wird ein Rückgriff auf Vorschriften des Preußischen Allgemeinen Landrechts in Limanowski, Die Haftung des Staates für Verletzungen der Berufsfreiheit, 2019, S. 138.
Rn. 95 Vgl. u.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 -, juris; BGH, Urteil vom 14. März 1996 - III ZR 224/94 -, juris Rn. 20.
- LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Anfechtungsklage - …
Insbesondere sichere Art. 12 Abs. 1 GG keine künftigen Erwerbsmöglichkeiten (so auch BVerfG, Beschluss vom 20.11.1997, NJW 1998, 1218) und gebe auch keinen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass die Wettbewerbsbedingungen unverändert blieben. - KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12
Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei …
Insbesondere gibt es für verfassungsunmittelbare verschuldensunabhängige Staatshaftungsansprüche wegen Grundrechtsverletzungen keine Rechtsgrundlage (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 - juris Tz. 7). - KG, 02.12.2014 - 9 U 182/13
Amtspflichtverletzung im berliner U-Haftvollzug: Tägliche Einschlusszeiten von …
Für einen von dem Kläger in Betracht gezogenen verfassungsunmittelbaren verschuldensunabhängigen Staatshaftungsanspruch wegen Grundrechtsverletzungen fehlt eine Rechtsgrundlage (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 - juris Tz. 7). - KG, 18.11.2014 - 9 U 113/13
Amtshaftung: Schadensersatzanspruch eines Postdienstleistungsunternehmens …
Demgegenüber fehlt es für das Haftungskonzept der Klägerin, selbst dann, wenn es um legislative Grundrechtseingriffe geht, an einer Rechtsgrundlage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 1997 - 1 BvR 2068/93 - juris Tz. 7). - LSG Baden-Württemberg, 10.06.2005 - L 5 KR 5852/04
Vorläufiger Rechtsschutz - Streichung der Produktgruppe 32 aus dem …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97, 1 BvR 2368/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Rechtschreibreform
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform/ Noch keine Entscheidung in der Sache
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform/Noch keine Entscheidung in der Sache
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verwaltungsrecht; unzulässige Verwaltungsbeschwerden gegen Rechtschreibreform
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 16.10.1997 - Bs III 71/97
- BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97, 1 BvR 2368/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1218
- NVwZ 1998, 608 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die angegriffene Entscheidung auf dem von den Beschwerdeführern geltend gemachten Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 82, 236 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Gefälschter Steckbrief
Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Hier haben die Beschwerdeführer die Möglichkeit, durch einen Antrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO beim Gericht der Hauptsache eine Korrektur des von ihnen geltend gemachten Gehörsverstoßes zu erreichen (vgl. BVerfGE 70, 180 ;… Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1995, NVwZ-Beilage Nr. 9/1995, S. 65;… vgl. auch zur Befugnis der Verwaltungsgerichte, im Verfahren des § 123 VwGO ergangene letztinstanzliche Eilbeschlüsse zu ändern und aufzuheben, Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 123 Rn. 39;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 123 Rn. 29;… Schoch, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 1997, § 123 Rn. 174 ff. ; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Rn. 18 Danach muß ein Beschwerdeführer - jenseits des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtswegs - alle ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten wahrnehmen, um ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. etwa BVerfGE 81, 22 ; 81, 97 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Rn. 18 Danach muß ein Beschwerdeführer - jenseits des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtswegs - alle ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten wahrnehmen, um ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. etwa BVerfGE 81, 22 ; 81, 97 ).
- BVerwG, 09.09.2025 - 11 VR 9.25 Danach kann das Gericht, das eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO erlassen hat, wenn es auch Gericht der Hauptsache ist, bei einer Änderung der Sach- oder Rechtslage auf Antrag seine Entscheidung aufheben oder abändern (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2264/97 - NJW 1998, 1218 und vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 542/07 - NVwZ 2008, 417 ; BVerwG…, Beschluss vom 21. März 2023 - 1 W-VR 4.23 - BayVBl 2023, 681 Rn. 10; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 1 S 1310.95 - DVBl 1995, 929; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 12 MC 93/19 - NJW 2019, 2951 Rn. 9 m. w. N.;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 77 m. w. N.;… Kopp, in: Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl. 2024, § 123 Rn. 35 m. w. N.;… Kuhla, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, 74. Aufl. 2025, § 123 Rn. 182 m. w. N.;… Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2025, § 123 Rn. 174 ff. m. w. N. und Sperlich, in: Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 8. Aufl. 2025, S. 357 f. m. w. N.).
- VG Wiesbaden, 26.01.1998 - 6 G 1267/97
Unterlassung der Unterrichtung nach neuen Rechtschreibregeln im Schuljahr …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Hamburg, 26.08.1997 - 13 VG 3767/97 Die Rechtschreibreform bedarf zur Einführung (in der Schule) eines Gesetzes; ein Erlaß der Schulexekutive reicht nicht aus.Zum "Recht auf sprachliche Identität" nach Art. 2 und 1 GG.Anmerkung:Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde stattgegeben und den Beschluß des VG geändert (OVG Bs III 71/97, B. v. 16.10.97. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, B. v. 30.12.97 1 BvR 2264/97).
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