Rechtsprechung
| BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- DFR
Sozietätsverbot
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anwaltsnotar - Wirtschaftsprüfer - Verbot einer Sozietät - Gemeinsame Berufsausübung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 3
Sozietät von Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern - Anwaltsblatt
- BRAK-Mitteilungen
Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern
- anwaltsblatt-datenbank.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Sozietätsverbot für Anwaltsnotare und Wirtschaftsprüfer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Sozietätsverbote zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer sind verfassungswidrig
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; Sozietätsverbot zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.1994 - D IV M 204-SH
- KG, 19.01.1995 - Not 14/94
- BGH, 24.06.1996 - NotZ 13/95
- BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Papierfundstellen
- BVerfGE 98, 49
- NJW 1998, 2269
- NJW 1999, 401
- ZIP 1998, 1068
- MDR 1998, 864
- DNotZ 1998, 754
- BB 1998, 1379
- DB 1998, 1328
- AnwBl 1998, 333
- AnwBl 1998, 405
- NZG 1998, 546
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Rn. 39 1. Sozietätsverbote für Anwaltsnotare sind Regelungen der Berufsausübung, die an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sind; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 54, 237 ; 80, 269 ).Rn. 45 (1) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in den Jahren 1980 und 1989 der Rechtsprechung noch zugestanden, Sozietätsverbote aus dem Gesamtzusammenhang des notariellen Berufsrechts und aus den hergebrachten Berufsbildern abzuleiten (vgl. BVerfGE 54, 237 ; 80, 269 ).
Dies ist in der Entscheidung zu den Sozietäten zwischen Anwaltsnotaren und Kammerrechtsbeiständen oder Nur-Steuerberatern deutlich herausgestellt worden (vgl. BVerfGE 80, 269 ).
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Rechtsanwaltsberuf
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Je stärker in grundrechtlich geschützte Bereiche eingegriffen wird, desto deutlicher muß das gesetzgeberische Wollen zum Ausdruck kommen (vgl. BVerfGE 87, 287 ).Der Gesetzgeber hat - in der Erkenntnis, daß die bisherigen Berufsausübungsregelungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht immer genügten (…vgl. BTDrucks 12/4993, S. 22;… BTDrucks 12/5685, S. 16 f. und BTDrucks 13/4184, S. 19) - unter anderem die Unvereinbarkeitsregelungen im anwaltlichen Berufsrecht entsprechend den Vorgaben in der Entscheidung BVerfGE 87, 287 neu formuliert.
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Rn. 39 1. Sozietätsverbote für Anwaltsnotare sind Regelungen der Berufsausübung, die an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sind; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 54, 237 ; 80, 269 ).Rn. 45 (1) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in den Jahren 1980 und 1989 der Rechtsprechung noch zugestanden, Sozietätsverbote aus dem Gesamtzusammenhang des notariellen Berufsrechts und aus den hergebrachten Berufsbildern abzuleiten (vgl. BVerfGE 54, 237 ; 80, 269 ).
- BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89
Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1989 (BGHZ 108, 290) wird dies als zulässig angesehen.Durch die Zulassung überörtlicher Sozietäten im Jahre 1989 (BGHZ 108, 290) haben sich die Berufsbilder des Anwaltsnotars und des Nur-Notars noch weiter voneinander entfernt, weil letztere auf einen engen örtlichen Wirkungskreis beschränkt sind.
- BGH, 24.06.1996 - NotZ 13/95
Sozietätsverbot zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1996 - NotZ 13/95 -, b) die Bescheide des Präsidenten des Landgerichts Berlin vom 28. Juli 1994 - D IV M 204-SH I - .Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1996 - NotZ 13/95 - und die Bescheide des Präsidenten des Landgerichts Berlin vom 28. Juli 1994 - D IV M 204-SH I - verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schließung einer festgestellten Gesetzeslücke findet ihre Rechtfertigung unter anderem darin, daß Gesetze altern und daß sie in einem veränderlichen Umfeld sozialer Verhältnisse, gesellschaftpolitischer Anschauungen und rechtlicher Rahmenbedingungen stehen, das Auswirkungen auf ihr Verständnis haben kann (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 34, 269 ). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Seit den Entscheidungen zu den anwaltlichen Standesrichtlinien (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 76, 196 ff.) ist zunehmend die gesetzgeberische Verantwortung für empfindliche Einschränkungen der Berufsfreiheit, zu denen auch die Sozietätsverbote gehören, eingefordert worden. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Rn. 51 1. Die Unterschiede zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer sind nicht von solcher Art und solchem Gewicht, daß sie - unter Berücksichtigung des Normzwecks - die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfGE 95, 267 ; stRspr). - BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Analoge Rechtsanwendung
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schließung einer festgestellten Gesetzeslücke findet ihre Rechtfertigung unter anderem darin, daß Gesetze altern und daß sie in einem veränderlichen Umfeld sozialer Verhältnisse, gesellschaftpolitischer Anschauungen und rechtlicher Rahmenbedingungen stehen, das Auswirkungen auf ihr Verständnis haben kann (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 34, 269 ). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Seit den Entscheidungen zu den anwaltlichen Standesrichtlinien (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 76, 196 ff.) ist zunehmend die gesetzgeberische Verantwortung für empfindliche Einschränkungen der Berufsfreiheit, zu denen auch die Sozietätsverbote gehören, eingefordert worden. - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84
Selbstbedienung bei Arzneimitteln
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75
Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten …
- BGH, 13.10.1980 - NotZ 13/80
Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Steuerberater
- BGH, 01.12.1969 - NotZ 7/69
Steuerberater als Anwaltsnotar
- BGH, 22.10.1979 - NotZ 5/79
Keine Bestellung zum Anwaltsnotar bei Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer
- BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12
Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch; …
Dabei sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der Ermächtigung umso höher, je empfindlicher die freie berufliche Betätigung beeinträchtigt wird und je stärker die Interessen der Allgemeinheit von der Art und Weise der Tätigkeit berührt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 1985 - 1 BvR 934/82 - BVerfGE 71, 162 , vom 8. April 1998 - 1 BvR 1773/96 - BVerfGE 98, 49 und vom 14. Dezember 1999 - 1 BvR 1327/98 - BVerfGE 101, 312 ). - BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von …
Je stärker in grundrechtlich geschützte Bereiche eingegriffen wird, desto deutlicher muss das gesetzgeberische Wollen zum Ausdruck kommen (vgl. BVerfGE 87, 287 ; 98, 49 ). - BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
Anwaltsnotariat I
Lässt der Gesetzgeber unterschiedliche Ausgestaltungen desselben Berufs zu und ist die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Haupt- und im Zweitberuf möglich, wirken sich solche Unterschiede nicht nur im Hinblick auf Regelungen der Berufsausübung aus (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 237 ; 98, 49 ), sondern vor allem im Hinblick auf die grundgesetzkonforme Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und die verfassungsrechtlich zulässigen Einschränkungen der Berufswahl.Diese ergeben sich zwangsläufig daraus, dass zwar in beiden Notariatsformen der Notar Inhaber eines öffentlich Amtes ist, das Berufsbild jedoch unterschiedlich ausgestaltet ist (vgl. BVerfGE 98, 49 ), was sich auf die Berufszugangsvoraussetzungen auswirkt.
- BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98
Versäumnisurteil
Bei der Überantwortung der Rechtsetzungskompetenz muß er die durch Satzungsrecht möglichen Einschränkungen besonders deutlich vorgeben, wenn die Berufsangehörigen selbst in ihrer freien beruflichen Betätigung empfindlich beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 98, 49 ). - BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung …
Das gilt in besonderem Maße, wenn bei Grundrechtseingriffen Gesetzesänderungen den ursprünglich zur Begründung herangezogenen Kontext ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 BvR 1773/96 , BVerfGE 98, 49, 59 f.).Das gilt in besonderem Maße, wenn bei Grundrechtseingriffen Gesetzesänderungen den ursprünglich zur Begründung herangezogenen Kontext ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 BvR 1773/96 , BVerfGE 98, 49, 59 f.).
- BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11
Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung …
Rn. 76 (5) Vor allem erschließt sich nicht, inwiefern eine (lose) Kooperation zwischen Rechtsanwalt und Arzt oder Apotheker, die im Rahmen der medizinrechtlichen Rechtsberatung üblich ist, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts weniger gefährden sollte als eine Sozietät oder Partnerschaft (vgl. BVerfGE 98, 49, 69 zum Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern).Rn. 79 a) Der Schutzbereich der durch Art. 9 Abs. 1 GG geschützten Vereinigungsfreiheit ist nach Ansicht des Senats eröffnet (offen gelassen von BVerfGE 98, 49, 59), weil Art. 9 Abs. 1 GG einen eigenen Schutzgehalt für den beruflichen Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern neben dem Schutz der Berufsfreiheit durch Art. 12 Abs. 1 GG aufweist, in den durch das uneingeschränkte Verbot einer Berufsausübungsgesellschaft in § 59a Abs. 1 BRAO eingegriffen wird (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 44/10, ZIP 2011, 129 Rn. 8).
Rn. 86 Die Unterschiede zwischen einem Arzt oder Apotheker einerseits und Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer, Mitgliedern einer Patentanwaltskammer, Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern andererseits sind nicht von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie - unter Berücksichtigung des Normzwecks - die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfG, ZIP 1997, 694, 704 f.; BVerfGE 98, 49, 62).
- BVerwG, 17.08.2017 - 3 C 12.16
Masterabschluss in Psychologie eröffnet Zugang zur Psychotherapeutenausbildung
Die Anforderungen an die Bestimmtheit sind umso größer, je empfindlicher in die Berufsfreiheit eingegriffen wird (BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28 und vom 8. April 1998 - 1 BvR 1773/96 - BVerfGE 98, 49 ). - BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax …
Ihnen ist es verwehrt, im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber nicht gestatteten Differenzierung zu gelangen (vgl. BVerfGE 98, 49 ; 99, 129 ). - BGH, 11.12.2025 - III ZR 438/23
Klage des Wirecard-Insolvenzverwalters gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf …
Rn. 39 Dass die Abschlussprüfung nicht nur dem Interesse des Auftraggebers dient, sondern auch Bedeutung für Dritte wie etwa Gläubiger der Gesellschaft hat und es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Rechnungslegung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - VII ZR 42/08, BGHZ 183, 323 Rn. 29; vgl. auch BVerfGE 98, 49, 65), stellt den Geschäftsbesorgungscharakter des Prüfungsvertrags nicht in Frage. - BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10
Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG
Rn. 18 aa) Zwar handelt es sich bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern um Berufe, die Ähnlichkeiten aufweisen (vgl. nur BVerfGE 80, 269, 280 f.; 98, 49, 62 ff.). - BGH, 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03
Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH wegen Umwandlung in eine AG
- BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 121/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigungspflicht für zur hauptberuflichen …
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …
- OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 12 U 216/22
Anspruch des Insolvenzverwalters von Wirecard auf Einsichtnahme in und Herausgabe …
- BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche …
- BVerfG, 23.09.2002 - 1 BvR 1717/00
Zur Aufsichtsratstätigkeit eines Notars bei einer Bank
- BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen …
- BGH, 26.11.2007 - NotZ 6/07
Grenzen der gemeinsamen Berufsausübung von Notaren in Hamburg
- BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
Status angestellter Wirtschaftsprüfer
- LG Stuttgart, 15.11.2022 - 31 O 125/21
Insolvenzverwalter bekommt Recht: EY muss Einsicht in Wirecard-Akten gewähren
- BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10
Rechtsanwaltsgesellschaft: Zulassungsfähigkeit einer aus Patentanwälten …
- BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98
Zum Berufsrecht der Notare
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 47/11 R
Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Ausübung der Tätigkeit …
- VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier: …
- AGH Baden-Württemberg, 19.10.2018 - AGH 13/18
Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter Haftung von …
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem …
- BGH, 22.03.2004 - NotZ 26/03
Voraussetzungen der Amtsenthebung eines Notars
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R
Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur …
- OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 8 W 521/05
Berufsrecht der Notare: Unzulässige Partnerschaftsgesellschaft aus Anwälten und …
- BGH, 09.07.2001 - PatAnwZ 1/00
Mitgliedschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer Patentanwalts-GmbH
- OLG Celle, 30.05.2007 - Not 5/07
Antrag von Notaren auf gerichtliche Entscheidungen in einem Streit über den …
- BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1331/99
Ausschluss eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand ist mangels gesetzlicher …
- BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 83/04
Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sternsozietät
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und …
- BGH, 31.03.2003 - NotZ 24/02
Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen
- BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften
- BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 78/99
Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2007 - L 5 KA 4288/06
Bewertungsausschuss - Freistellung der fachärztlichen Internisten mit …
- FG Düsseldorf, 17.04.2002 - 16 K 5662/99
Prozessstandschaft; Vertretung; Anwaltssozietätsanteil; Praxisveräußerung; …
- VG Minden, 14.11.2017 - 10 L 992/17
- BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97
Steuerberatung durch Partnerschaftsgesellschaft
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 28/99 R
Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur …
- KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
Gesellschaftsumwandlung: Formwechsel einer Steuerberatungs- und …
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 30/99 R
Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur …
- AnwG Hamburg, 30.07.1999 - I AnwG 7/98
Gleichzeitige Mitgliedschaft in RA-Gesellschaft und in Wirtschafts- und …
- BGH, 31.03.2003 - NotZ 26/02
Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 29/99 R
Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur …
- OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 8 LB 2892/01
Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. …
- VG Hannover, 17.11.2020 - 5 A 2762/19
Bachelorabschluss; Gesetz über die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten …
- VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14
Wirtschaftprüfer als Vorsitzender des Verwaltungsrats einer Schweizer …
- BGH, 21.03.2003 - NotZ 28/02
Verpflichtungsantrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar; Bewerbung um …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2000 - 13 A 2633/98
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Niederlassung eines Arztes …
- AGH Hamburg, 27.09.2004 - I ZU 8/03
Verbot der Sternsozietät - Verstoß durch Satzung einer …
- BGH, 31.03.2003 - NotZ 29/02
Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen
- VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 N 11.3022
Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und …
- BGH, 31.03.2003 - NotZ 28/02
Recht eines Notarbewerbers auf Ausschreibung einer Stelle
- BGH, 31.03.2003 - NotZ 27/02
Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen
- ArbG Ulm, 06.09.2006 - 2 Ca 255/06
Tarifvertrag: Ablösung des BAT durch den TVöD; Gewährung von Übergangsgeld nach …
- AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01
Zweigstellenverbot
- LG Hagen, 27.05.2010 - 4 O 234/08
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bei fehlender …
- VGH Bayern, 31.03.2003 - 22 BV 02.2562
Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; gewerberechtliche …
- VGH Bayern, 21.06.2024 - 21 ZB 22.249
Anerkennung der Masterprüfung im Studiengang "Klinischer Psychologie und …
- VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
Genehmigungsantrag, gerichtet auf die Vereinbarkeit der Übernahme des Vorsitzes …
- LAG Sachsen-Anhalt, 22.02.2010 - 2 Ta 12/10
Prozesskostenhilfe - Beiordnung einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft
- OLG Celle, 19.12.2005 - Not 14/05
Amtstätigkeit; anwaltliche Beratung; Anwaltsnotar; Auflage; Beratungsmandat; …
- LG Düsseldorf, 14.06.2000 - 12 O 445/99
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts gegen einen …
- AGH Baden-Württemberg, 02.10.1999 - AGH 11/99
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 37/97
Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern - Bestellung zu Notaren
- OLG Köln, 08.03.2000 - 2 VA (Not) 25/98
Wiederaufnahme eines Verfahrens mit dem Ziel der Zulassung als Notar
- VG Aachen, 18.10.2000 - 3 K 2013/99
Klage eines Bezirksschornsteinfegermeisters gegen gegen ihn gerichtetes …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
§ 1 BNotO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
Einstweilige Anordnung gegen das Sozietätsverbot von Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Folgenabwägung - Anwaltsnotar - Wirtschaftsprüfer - Sozietät
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berufsrecht; Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.1994 - D IV M 204-SH
- KG, 19.01.1995 - Not 14/94
- BGH, 24.06.1996 - NotZ 13/95
- BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 45
- NJW 1998, 2269
- ZIP 1997, 117
- BB 1996, 2372
- AnwBl 1997, 283
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das vom Bundesgerichtshof aus dem Regelungszusammenhang der Bundesnotarordnung abgeleitete Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1980 (BVerfGE 54, 237 ff.) unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG für verfassungskonform erklärt und diese Rechtsprechung in der Entscheidung vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 269 ff.) in einem obiter dictum insoweit bestätigt.Der Gesetzgeber ist gehindert, bei der Zulassung von Sozietäten ohne hinreichenden sachlichen Grund zwischen Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zu differenzieren (BVerfGE 80, 269 [285]).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer
Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das vom Bundesgerichtshof aus dem Regelungszusammenhang der Bundesnotarordnung abgeleitete Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1980 (BVerfGE 54, 237 ff.) unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG für verfassungskonform erklärt und diese Rechtsprechung in der Entscheidung vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 269 ff.) in einem obiter dictum insoweit bestätigt. - BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
Aussetzung der Anwendung von § 78 Absatz 1 und 2 ZPO in den neuen Bundesländern
Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
Bei offenem Ausgang muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 169 [172]; 91, 328 [332]; stRspr). - BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93
Einstweilige Anordnung auf Einweisung einer schwangeren Obdachlosen
Auszug aus BVerfG, 20.09.1996 - 1 BvR 1773/96
Bei offenem Ausgang muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 169 [172]; 91, 328 [332]; stRspr).
- BGH, 09.07.2001 - PatAnwZ 1/00
Mitgliedschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer Patentanwalts-GmbH
3 Abs. 1 GG verbietet es dem Gesetzgeber, ohne hinreichenden sachlichen Grund bei den Regelungen über die gemeinsame Berufsausübung zwischen Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zu differenzieren (vgl. hierzu BVerfGE 80, 269, 285; 98, 49, 62 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluß vom 20. September 1996 - 1 BvR 1773/96, ZIP 1997, 117; dazu Henssler, ZIP 1997, 1481, 1483). - AGH Hamburg, 27.09.2004 - I ZU 8/03
Verbot der Sternsozietät - Verstoß durch Satzung einer …
Die Regelung der Sternsozietät in der BRAO verletzt auch nicht den bei den gesetzlichen Regelungen zur Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit zu beachtenden allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, ZIP 1997, 117; 1998, 1068, 1070).
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