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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 08.06.1998

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1812
BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98 (https://dejure.org/1998,1812)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1998 - 3 StR 148/98 (https://dejure.org/1998,1812)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98 (https://dejure.org/1998,1812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 97
  • NJW 1998, 3069
  • NStZ 1998, 476
  • NJ 1998, 488
  • StV 1998, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung …

    Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98
    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 33, 114 ausgesprochen, daß die Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer ohne Tötungsvorsatz zugefügten vorsätzlichen Körperverletzung beim späteren Tod des Verletzten auf die in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten nahen Angehörigen des Verletzten übergehen kann.
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem …

    Für die Nebenklagebefugnis eines nahen Angehörigen - hier der Mutter des Tatopfers - aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit die Rechtsmittelbefugnis gemäß § 395 Abs. 4 Satz 2, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO genügt auch ein durch den Todeserfolg qualifiziertes Delikt (vgl. BGH NStZ 1998, 476; BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07;… Hilger in LR StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 6).
  • BGH, 10.01.2006 - 4 StR 490/05

    Revision der Nebenklage (keine Gesetzesverletzung und Anschlussbefugnis beim …

    Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (BGHSt 44, 97, 99; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, 421).

    Dessen Nebenklagebefugnis geht nach der Änderung des Rechts der Nebenklage durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 im Todesfall nicht mehr auf seine in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen über (BGHSt 44, 97, 98/99).

  • BGH, 20.05.2008 - 5 StR 15/08

    Feststellung des wirksamen Anschlusses als Nebenklägerin (Berechtigung); …

    Vorliegend kommt eine - von der Nebenklägerin mit ihrer zugleich mit dem Antrag eingelegten Revision erstrebte - Verurteilung wegen einer durch den Tötungserfolg qualifizierten Straftat und damit eines Delikts im Sinne des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO (BGHSt 44, 97, 99) in Betracht, was im Übrigen auch durch den rechtlichen Hinweis des Landgerichts auf einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge belegt wird.
  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 95/02

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung; Anschlussberechtigung)

    Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (BGHSt 44, 97, 99;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 395 Rdn. 7), nicht aber rechtswidrige Taten nach den §§ 315, 315 b StGB.
  • BGH, 11.10.2011 - 5 StR 396/11

    Unzulässige Revision der Nebenklage (zum Anschluss berechtigende Tat; Straftat …

    Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind vollendete Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98, BGHSt 44, 97, 99, und vom 10. Januar 2006 - 4 StR 490/05, NStZ 2006, 351;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 395 Rn. 7), nicht aber rechtswidrige Taten nach § 224 StGB.
  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit …

    Für die Nebenklagebefugnis eines nahen Angehörigen - hier der Mutter des Tatopfers - aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit die Rechtsmittelbefugnis gemäß § 395 Abs. 4 Satz 2, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO genügt auch ein durch den Todeserfolg qualifiziertes Delikt (vgl. BGH NStZ 1998, 476; BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07;… Hilger in LR StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 6).
  • BGH, 09.10.2012 - 4 StR 350/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung, die zum Anschluss als …

    Nach dem Tod des Opfers kann sich die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98, BGHSt 44, 97, 99;… vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, S. 421;… vom 10. Januar 2006 - 4 StR 490/05, NStZ 2006, S. 351, …und vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, S. 67;… KK-Senge, StPO, 6. Aufl., § 395 Rn. 9 mwN).
  • AG Offenbach, 14.08.2017 - 22 Ls 1200 Js 89547/14

    Keine Nebenklageberechtigung für nahe Angehörige eines anlässlich der angeklagten …

    Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben (§§ 211 bis 222 StGB) sowie die durch den Tötungserfolg nach Maßgabe des § 18 StGB qualifizierten Straftaten, z. B. §§ 178, 227 StGB (BGHSt 44, 97 m. w. N.).
  • OLG Köln, 28.10.2008 - 2 Ws 525/08

    Zulässigkeit des Anschlusses eines Enkels des Getöteten als Nebenkläger

    Die Argumentation der Zentralstelle, ein der Nebenklageberechtigung vergleichbares Recht sei für den Kreis der Strafantragsberechtigten in § 77 Abs. 2 S.2 StGB, der in bestimmten Fällen den Übergang des Strafantragsrecht auf Enkel vorsieht, normiert, trägt nicht, weil die Nebenklagebefugnis im Opferschutzgesetz vom Recht der Privatklage abgekoppelt worden ist (…vgl BT-Drucksache a.a.O.; BGHSt 44, 97, 98).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.06.1998 - 2 Ss (OWi) 59 B/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13514
OLG Brandenburg, 08.06.1998 - 2 Ss (OWi) 59 B/98 (https://dejure.org/1998,13514)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.1998 - 2 Ss (OWi) 59 B/98 (https://dejure.org/1998,13514)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 2 Ss (OWi) 59 B/98 (https://dejure.org/1998,13514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens in einer Bußgeldsache; Verjährungsunterbrechung durch Erlass eines Bußgeldbescheides; Erheblicher Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung bei Gesetzesänderungen bezüglich der Unterbrechungsvorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3069
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid …

    Rn. 3 An der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens sieht sich das Kammergericht durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 = NZV 1998, 513 = NJW 1999, 159) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluß vom 8. Juni 1998 - 2 Ss (Owi) 59 B/98 = NJW 1998, 3069) gehindert.

    Rn. 24 4. Daß die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen vor dem 1. März 1998 erlassenen Bußgeldbescheid nach altem Recht zu beurteilen sei, läßt sich entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg (NJW 1998, 3069, 3070) schließlich auch nicht mit der Erwägung begründen, daß das Vertrauen von Verwaltung und Justiz, schon durch den Erlaß des Bußgeldbescheids - unabhängig von dessen alsbaldiger Zustellung - die Unterbrechung der Verjährung bewirkt zu haben, Schutz verdiene.

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    In Übereinstimmung mit dem OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 ) ist er der Auffassung, daß § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG in der bis zum 28. Februar 1998 geltenden Fassung anzuwenden ist und die am 23. Dezember 1997 nach damals geltendem Recht wirksame Verjährungsunterbrechung durch die spätere Gesetzesänderung nicht ihre Wirksamkeit verloren hat.
  • KG, 17.12.1998 - 3 Ws (B) 689/98
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 8. Juli 1998 - 1 ObOWi 257/98 -) und des OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 f.) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2004 - Kart 10/00

    Einstellung eines kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens wegen Eintritt der …

    Rn. 9 In der Rechtsprechung wird hingegen überwiegend davon ausgegangen, dass die gesetzliche Neuregelung der Verjährung nicht für Taten gelte, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden seien (ausdrücklich zur Verjährungsfrist KG B., Kartellsenat, Beschluss vom 22. Juni 2001, Az.: Kart 5/01, www.jurisweb.de = WuW DE-R 758; zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung: OLG Brandenburg NJW 1998, 3069; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 183; Bay ObLG NJW 1999, 159).
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