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| KG, 28.05.1997 - Kart U 5068/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Altenheimrecht; unzulässige Klausel in einem Pflegeheimvertrag
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.05.1996 - 26 O 133/96
- KG, 28.05.1997 - Kart U 5068/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 829
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94
Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel; …
Auszug aus KG, 28.05.1997 - Kart U 5068/96
Abmachungen die Grundlage entziehen und beim anderen Vertragsteil den Eindruck erwecken, eine mündliche Abrede sei unwirksam, verstoßen gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz und sind deshalb unwirksam (vgl. BGH NJW 1995, 1488, 1489;… Brandner in Ulmer/Brandner/Hensen, Kommentar zum AGBG, 7. Aufl., Anh. zu §§ 9 bis 11 Rn. 630 ff.). - LG Düsseldorf, 12.09.1990 - 12 O 132/90
Auszug aus KG, 28.05.1997 - Kart U 5068/96
Nur dadurch wird im übrigen das Recht des Heimbewohners auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ( Art. 2 GG ) gewahrt (vgl. LG Düsseldorf zur Krankenhausüberweisung aufgrund ärztlicher Anordnung im Altenheimvertrag, NJW-RR 1991, 696 ff.;… zustimmend von Westphalen Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke - Heimunterbringungsvertrag Rn. 11;… vgl. auch Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, Kommentar zum AGBG, 3. Aufl., § 9 H 122).
- KG, 18.07.2016 - 8 U 111/16
Berufung im Räumungsprozess gegen den Gewerberaummieter: Nachholung eines …
Rn. 8 So liegt es hier jedoch nicht, da die Heimbewohner ein eigenständiges Besitzrecht haben, der Kläger somit - was er ausdrücklich auch nicht beabsichtigt - gegen diese aus dem angefochtenen, allein die Beklagte betreffenden Urteil eine Herausgabe nicht vollstrecken könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03, ZMR 2004, 734 - juris Tz 11 für Alten- und Pflegeheim; zum Besitz der Heimbewohner s.a. BGH, Beschl. v. 02.10.2012 - I ZB 78/11, WuM 2013, 309 - juris Tz 20; KG NJW 1998, 829, 831). - LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10
Die zeitliche Befristung von Groupon-Gutscheinen ist zulässig
Denn mit eine derartigen Klausel versucht der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Risiko zu entgehen, dass das von ihm vorgegebene Vertragsgefüge zu seinem Nachteil durch das subsidiäre Eingreifen der gesetzlichen Bestimmungen anstelle einer von ihm zunächst vorformulierten Regelung verändert wird (BGH in NJW 2002, 894, 895, KG in NJW 1998, 829, 831; BGH in NJW 1983, 159, 162;… Basedow in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2007, Rdnr. 29 zu § 306 BGB).Eine derartige Regelung läuft auf eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Vertragsbestimmungen unter Umgehung der dispositiven Regelungen des Gesetzes hinaus, die nach allgemeiner Auffassung nicht statthaft ist (KG in NJW 1998, 829, 831; BGH in NJW-RR 1996, 786, zitiert nach juris, dort Randziffer 81).
- OLG Hamm, 22.08.2014 - 12 U 127/13
Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit einer einseitigen Entgelterhöhung …
Rn. 168 Dem Heimbewohner bzw. seinem Rechtsnachfolger wird mit einer derartigen Regelung ohne Einschränkung die Gefahr für die Beschädigung oder den Untergang eingelagerter Gegenstände auferlegt, so dass sich der Heimträger dadurch von jeglicher Haftung - auch von grob fahrlässigem Eigenverschulden und demjenigen seiner Erfüllungsgehilfen - freizeichnet (KG NJW 1998, 829, 831;… Graf v. Westphalen/Thüsing, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke (Loseblatt Stand Juni 2010), Heimvertrag, Rn. 34).Rn. 178 Wesentliche Wertung des Besitzrechts ist, wie die Vorschriften der §§ 861ff. BGB zeigen, die in § 858 BGB sanktionierte grundsätzliche Unrechtmäßigkeit der Besitzentziehung oder -störung (so auch KG NJW 1998, 829, 831).
- LG Berlin, 13.11.2012 - 15 O 181/12
Altenwohnanlage - AGB - Entgeltbestandteile, Erhöhung einseitige
Die klauselmäßige Einräumung der Befugnis zur Selbsträumung durch den Leistungserbringer ist mit den wesentlichen Grundgedanken dieser gesetzlichen Regelung nicht vereinbar, und daher nach §§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unwirksam (vgl. schon KG NJW 1998, 829, 830f.). - OLG Celle, 23.11.2000 - 13 U 73/00
Betreuungsvertrag; Vertragsbedingungen; Sorgerecht; Betreuertätigkeit ; …
Die Klausel ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren (vgl. KG, NJW 1998, 829, 830;… Drettmann: in: Graf von Westphalen, a. a. O., Heimvertrag Rdnr. 27; Gaiser, NJW 1999, 2311, 2313 f.).Die vom Landgericht vertretene Auffassung trifft zu (vgl. BGH, NJW 1995, 1488, 1489; KG, NJW 1998, 829, 831).
- KG, 17.05.2013 - 23 U 276/12
Heimvertragsklauseln teilweise gekippt
Soweit man es überhaupt für zulässig erachtet, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vereinbarungen über die Räumung nach Auszug des Verbrauchers zu treffen (verneinend KG, Urteil vom 28.05.1997 - Kart U 5068/96, in NJW 1998, 829 ff., 831), hängt die Wirksamkeit jedenfalls davon ab, dass ein gerechter Ausgleich zwischen dem Schutz des Besitzes des Ausziehenden, wie u.a. in § 858 BGB zum Ausdruck kommt, und dem Interesse des Unternehmers an einer schnellen Neubelegung der Räumlichkeiten stattfindet. - KG, 06.08.2012 - 23 U 47/12
Flugbeförderungsbedingungen: Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts
Unwirksam sind daher nicht nur Klauseln, die überhaupt keinen Änderungsgrund nennen, sondern auch solche, die Änderungsgründe nur scheinbar konkretisieren, aber letztlich ins Belieben des Verwenders stellen, wie etwa durch die Formulierung "aus zwingendem betrieblichen Anlass" (KG, Urt. v. 28.05.1997 - Kart U 5068/96 -, NJW 1998, 829;… Becker, a.a.O., Rn.18).Denn von den Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes kann nicht deshalb abgerückt werden, weil es für den Verwender mit Schwierigkeiten verbunden ist, die Gründe für eine umfassende und konkrete Bestimmung des Änderungsvorbehaltes sowie die Richtlinien für dessen Ausübung hinreichend transparent zu fassen (…BGH, Urt. v. 17.02.2004 - XI ZR 140/03 -, NJW 2004, 1588; KG, Urt. v. 28.05.1997, a.a.O.).
- LG Hamburg, 14.09.2006 - 327 O 441/06
Salvatorische Klausel in AGB kann abgemahnt werden
Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion stellt nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB einen wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung dar (KG NJW 1998, 829, 831). - OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 16 U 153/20
Anzeigengeschäft, Einstandsvereinbarung, Vereinbarung über die Zahlung eines …
(BAG…, Urteil vom 28. Mai 2013, 3 AZR 103/12 Rn. 20; BAG, Urteil vom 22. März 2017, 10 AZR 448/15, BAGE 158, 329-339; KG, Urteil vom 28.5.1997, Kart U 5068/96, NJW 1998, 829, 831;… Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, § 306 BGB Rn 39;… Schneider in: Preis, Der Arbeitsvertrag, 6. Aufl. 2020, Salvatorische Klauseln S 10 Rn 17;… Grimm in: Groeger, Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2020, Möglichkeiten der Vertragsgestaltung, § 4 III 12. Salvatorische Klauseln 4.73). - OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 9 U 129/99
Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters; Formularmäßige Vereinbarung …
Dem steht nicht nur die eindeutige Regelung des 6 II AGBG entgegen, sondern auch das Transparenzgebot entgegen, da ansonsten bei Vertragsschluss nicht klar wäre, was nun vereinbart ist (OLG Celle, WM 1994, 893; KG NJW 1998, 829; BGH NJW-RR 88, 796).
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