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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,381
BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97 (https://dejure.org/1997,381)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1997 - II ZR 85/97 (https://dejure.org/1997,381)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - II ZR 85/97 (https://dejure.org/1997,381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 233 D

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsfrist - Pflicht der Gerichte zur Weiterleitung fehlerhaft an sie adressierter Schriftsätze - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines falsch adressierten Schriftsatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; verzögerte Weiterleitung eines Schriftsatzes an das Rechtsmittelgericht

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 908
  • MDR 1998, 363
  • VersR 1998, 608
  • BB 1998, 560
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97
    Wird ein fristgebundener Schriftsatz statt an das Rechtsmittelgericht an das Ausgangsgericht adressiert und verzögert sich die Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, falls bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang der Schriftsatz noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingegangen wäre (im Anschluß an BVerfGE 93, 99).

    Diese Rechtsprechung kann nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 (BVerfGE 93, 99, 112 ff. = NJW 1995, 3171, 3175) zumindest für den Fall nicht aufrechterhalten werden, daß das angegangene Gericht zwar für das Rechtsmittelverfahren nicht zuständig ist, jedoch vorher selbst mit der Sache befaßt war.

  • BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Abfassung und Unterzeichnung einer …

    Auszug aus BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97
    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, daß der Rechtsanwalt die Berufungsschrift persönlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 20. Februar 1995 - II ZB 16/94, NJW 1995, 1499 m.w.N.) und daß deswegen (auch) ein den Klägern zuzurechnendes (§ 85 Abs. 2 ZPO) Verschulden ihres Prozeßbevollmächtigten ursächlich dafür geworden ist, daß die Berufungsschrift vom 25. Juni 1996 das zuständige Oberlandesgericht nicht rechtzeitig erreicht hat.
  • BGH, 05.02.1992 - XII ZB 3/92

    Umfang der Verpflichtungen eines Gerichts zur Weiterleitung einer …

    Auszug aus BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof früher in ständiger Rechtsprechung eine Pflicht der Gerichte zur Weiterleitung fehlerhaft an sie adressierter Schriftsätze verneint, mindestens Mitursächlichkeit des Partei- oder Anwaltsverschuldens angenommen, und hat aus diesem Grunde Wiedereinsetzung in solchen Fallgestaltungen abgelehnt (zuletzt Beschl. v. 5. Februar 1992 - XII ZB 3/92, VersR 1992, 1154).
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …

    Vielmehr ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, 3175) in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß ein unzuständiges Gericht fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterleiten muß (BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997, II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 11. Februar 1998, VIII ZB 50/97, NJW 1998, 2291, 2292; Beschl. v. 27. Juli 2000, III ZB 28/00, NJW-RR 2000, 1730, 1731).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Selbst wenn der Beklagte - gemäß der Ansicht des Berufungsgerichts - wegen voraussehbarer Verkehrsbehinderungen bereits etwa um 9.00 Uhr hätte abfahren müssen und durch die Unterlassung einer solchen Vorsorgemaßnahme zu seinem verspäteten Erscheinen beigetragen haben sollte, so entfällt dennoch eine rechtserhebliche Mitursächlichkeit, weil das Landgericht - nach seiner vom Beklagten veranlaßten Unterrichtung - im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff = NJW 1995, 3173, 3175; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998 - IX ZB 46/98, jeweils für die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Ausgangsgericht) einen zumutbaren Zeitraum auf den Beklagten zu warten hatte, bevor es gegen ihn das zweite Versäumnisurteil erließ.
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines …

    Im Anschluss an diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof eine Pflicht zur Weiterleitung insbesondere für den Fall bejaht, dass Ausgangs- und Berufungsgericht über eine gemeinsame Posteingangsstelle verfügen, sodass eine Weiterleitung im normalen Geschäftsgang unproblematisch möglich ist (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908).
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