Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99 (1) |
"Babycaust"
§§ 823, 1004 BGB, Art. 5 Abs. 1 GG;
Ehrenschutz für juristische Personen des öffentlichen Rechts, (hier: zulässige) Meinungsäußerung im Rahmen der politischen Willensbildung
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 823 Ah; ; BGB § 823 Bd; ; BGB § 1004; ; StGB § 185 ff.
- Wolters Kluwer
Meinungsäußerung - Beitrag zur politischen Willensbildung - Schutz des Lebensrechts Ungeborener - Extreme Meinung
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Beleidigende politische Äußerungen zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch wegen Meinungsäußerung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Meinungsäußerung "Babycaust"
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Babycaust"
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Flugblatt zu "Babycaust": Schrift enthielt keine Schmähkritik
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 823, 1004 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG; §§ 185 ff StGB
Unerlaubte Handlung, Extreme Meinungsäußerung durch Abtreibungsgegner - beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Beleidigende politische Äußerungen zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz
Verfahrensgang
- BGH, 11.05.2000 - VI ZR 276/99
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99 (1)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3421
- MDR 2000, 1316
- VersR 2000, 1162
- WM 2000, 2393
- WM 2001, 2393
- DVBl 2000, 1633
- afp 2000, 463
Wird zitiert von ... (104) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Zwar haben sie weder eine "persönliche" Ehre noch sind sie Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, sie genießen jedoch, wie § 194 Abs. 3 StGB zeigt, im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben - hier im Bereich der Daseinsvorsorge - strafrechtlichen Ehrenschutz, der über §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185 ff. StGB zivilrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - NJW 1982, 2246 und vom 16. November 1982 - VI ZR 122/80 - NJW 1983, 1183, jeweils m.w.N.; BVerfGE 93, 266, 291 = NJW 1995, 3303, 3304).Danach macht auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung; hinzutreten muß vielmehr, daß bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (vgl. BVerfGE 93, 266, 294 = NJW 1995, 3303, 3304; Senat, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, jeweils m.w.N.).
Gerät dieser Schutzzweck in einen Konflikt mit der Meinungsfreiheit, so ist deren Gewicht besonders hoch zu veranschlagen, weil das Grundrecht gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266, 293 = NJW 1995, 3303, 3304).
Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266, 295 = NJW 1995, 3303, 3305; Senat BGHZ 139, 95, 102; Urteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 m.w.N.).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Zutreffend ist auch der weitere Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß es sich bei den beanstandeten Äußerungen der Beklagten um Meinungsäußerungen handelt, welche dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. Senat BGHZ 139, 95, 101; Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - NJW 1994, 124, 125; Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 329 m.w.N.).a) Allerdings muß die Meinungsfreiheit stets zurücktreten, wenn die Äußerung die Menschenwürde eines anderen antastet, desgleichen regelmäßig auch dann, wenn sich eine herabsetzende Äußerung lediglich als Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330 m.w.N).
Danach macht auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung; hinzutreten muß vielmehr, daß bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (vgl. BVerfGE 93, 266, 294 = NJW 1995, 3303, 3304; Senat, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, jeweils m.w.N.).
Ob dies der Fall ist, unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (Senat BGHZ 132, 13, 21; 78, 9, 16; Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330).
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Für die Ermittlung des Aussagegehalts des Flugblattes ist darauf abzustellen, wie es unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. Senat BGHZ 139, 95, 102).Zutreffend ist auch der weitere Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß es sich bei den beanstandeten Äußerungen der Beklagten um Meinungsäußerungen handelt, welche dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. Senat BGHZ 139, 95, 101; Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - NJW 1994, 124, 125; Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 329 m.w.N.).
Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266, 295 = NJW 1995, 3303, 3305; Senat BGHZ 139, 95, 102; Urteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 m.w.N.).
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Zutreffend ist auch der weitere Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß es sich bei den beanstandeten Äußerungen der Beklagten um Meinungsäußerungen handelt, welche dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. Senat BGHZ 139, 95, 101; Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - NJW 1994, 124, 125; Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 329 m.w.N.).Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind (Senat, Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - NJW 1994, 124, 126; Urteil vom 20. Mai 1986 - VI ZR 242/85 - NJW 1987, 1398).
Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässsigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - NJW 1994, 124, 126 m.w.N.).
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Auch wenn die Tätigkeit des Arztes Dr. F. der geltenden Rechtslage entspricht, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 203 = NJW 1993, 1751) von Verfassungs wegen nicht beanstandet hat, so werden die Beklagten dadurch nicht an einer Meinungsäußerung gehindert, die - wenn auch mit drastischen Vergleichen - für eine (Wieder-)Einführung einer weitergehenden Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen streitet, welche jedenfalls nach der früheren Gesetzeslage ebenfalls nicht verfassungswidrig war. - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Ob dies der Fall ist, unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (Senat BGHZ 132, 13, 21; 78, 9, 16; Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 551 Nr. 7 ZPO aus prozeßwirtschaftlichen Gründen nicht heranzuziehen, wenn das nicht erörterte Verteidigungsmittel zur Abwehr der Klage ungeeignet ist (vgl. BGHZ 39, 333, 339; BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81 - NJW 1983, 2318, 2320; Urteil vom 24. April 1989 - II ZR 208/88 - VersR 1989, 761). - BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80
Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Zwar haben sie weder eine "persönliche" Ehre noch sind sie Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, sie genießen jedoch, wie § 194 Abs. 3 StGB zeigt, im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben - hier im Bereich der Daseinsvorsorge - strafrechtlichen Ehrenschutz, der über §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185 ff. StGB zivilrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - NJW 1982, 2246 und vom 16. November 1982 - VI ZR 122/80 - NJW 1983, 1183, jeweils m.w.N.; BVerfGE 93, 266, 291 = NJW 1995, 3303, 3304). - BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266, 295 = NJW 1995, 3303, 3305; Senat BGHZ 139, 95, 102; Urteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 m.w.N.). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Auch die Form der Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden (BVerfGE 60, 234, 241 = NJW 1982, 2655). - BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80
Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend …
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78
Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen
- BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85
Abwehr rufschädigender Äußerungen
- BGH, 24.04.1989 - II ZR 208/88
Verantwortlichkeit des Schiffseigners und des Schiffers für Fehler der …
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
In der öffentlichen Diskussion von Themen wie der Anwendung gentechnischer Verfahren bei der Lebensmittelproduktion und der Reichweite der Kennzeichnungspflicht, die für breite Bevölkerungskreise von erheblicher Bedeutung sind, dürfen - angesichts der heutigen Reizüberflutung - auch einprägsame, starke Formulierungen verwendet werden, selbst wenn sie eine scharfe und abwertende Kritik zum Inhalt haben und mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden; ob andere diese Kritik für "falsch" oder "ungerecht" halten, ist nicht von Bedeutung (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - VersR 1994, 57, 59; vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163 und vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01 - VersR 2002, 445, 446). - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
aa) Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil einzustufen ist, ist eine Rechtsfrage, welche vom Revisionsgericht uneingeschränkt zu überprüfen ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93 - VersR 1994, 1120, 1121 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163 f. m.w.N.).Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 139, 95, 102 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO, S. 1163).
Zu diesen gehört das Recht der persönlichen Ehre und auf öffentliches Ansehen, zu dessen Wahrung auch juristische Personen Ehrenschutz in Anspruch nehmen können (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO; BVerfGE 99, 185, 195 ff. = NJW 1999, 1322, 1323 f.).
Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 320 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO S. 1163, jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3760 und NJW 2004, 590, 591).
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Sie unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senatsurteile BGHZ 78, 9, 16; 132, 13, 21; vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330; vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - VersR 2004, 343, 344).
- OLG München, 28.10.2014 - 18 U 1022/14
Online-Portal, Persönlichkeitsrecht
Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für "falsch" oder für "ungerecht" halten (vgl. BGH NJW 2000, 3421; VersR 1986, 992; VersR 1994, 57; NJW 1978, 1797). - BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Die Begründung des Oberlandesgerichts beschränkt sich auf ein Teilzitat aus diesem Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - (NJW 2000, S. 3421).Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in dem oben (A II 1) erwähnten, auf ein anderes Verfahren bezogenen, Urteil im Hinblick auf das identische Flugblatt angenommen (BGH, NJW 2000, S. 3421 ), dass durch den Vergleich nur zum Ausdruck gebracht werde, die von Dr. F. vorgenommenen Abtreibungen stellten eine verwerfliche Massentötung menschlichen Lebens dar.
Der Bundesgerichtshof hat das Flugblatt in dem erwähnten zivilrechtlichen Urteil wieder anders gedeutet und in ihm eine Herabsetzung des verantwortlichen Trägers des Klinikums N. gesehen (BGH, NJW 2000, S. 3421 ).
Rn. 75 Das Gericht schließt sich zur Begründung seiner Auffassung hier weitgehend wörtlich den Erwägungen des schon mehrfach erwähnten Urteils des Bundesgerichtshofs an (BGH, NJW 2000, S. 3421).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Frage, ob der Sinn einer Meinungsäußerung zutreffend erfasst worden ist, vom Revisionsgericht uneingeschränkt nachgeprüft werden muss (BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421; 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327).Ob dies der Fall ist, unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421; 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327).
Diesen Maßstäben wird die vom Senat in vollem Umfang nachprüfbare (BGH 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - NJW 2000, 3421) Ermittlung des Sinns der umstrittenen Darstellung durch das Landesarbeitsgericht nicht gerecht.
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 - VersR 2000, 327, 330; vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - VersR 2005, 277, 279; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591). - BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11
Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF
Rn. 44 aa) Die Rüge der Revision, das Berufungsurteil leide insoweit unter dem absoluten Revisionsgrund des § 547 Nr. 6 ZPO, ist schon deswegen erfolglos, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anwendungsbereich des § 547 Nr. 6 ZPO nicht eröffnet ist, wenn ein übergangenes Verteidigungsmittel zur Abwehr der Klage ungeeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 338 f.; Urteile vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81, NJW 1983, 2318, 2320; vom 24. April 1989 - II ZR 208/88, NJW-RR 1989, 856; vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99, WM 2000, 2393, 2394; Senatsurteil vom 22. Februar 2005 - XI ZR 359/03, WM 2005, 782, 786). - BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14
BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo …
Rn. 162 bb) Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Pressemitteilung als an die Allgemeinheit gerichtete Erklärung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99, WM 2000, 2393, 2394 f.; BGH, Urteil vom 16. Juni 1998 - VI ZR 205/97, BGHZ 139, 95, 102). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für "falsch" oder für "ungerecht" halten (Senatsurteile vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163;… vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - aaO; vom 30. Mai 1978 - VI ZR 117/76 - NJW 1978, 1797, 1798). - BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04
Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
- OLG München, 17.10.2014 - 18 W 1933/14
Unterlassungsanspruch, Störerhaftung, Ärztebewertungsportal, Meinungsäußerung, …
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
- BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07
Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines …
- OLG München, 07.06.2017 - 18 W 826/17
Zugriff zu rechtswidrigen gelöschten Kommentaren durch Internetsuchmaschiene
- LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen
- OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23
Vorliegen einer Schmähkritik an einer Politikerin auf Facebook
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
- BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen …
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche …
- LG München I, 17.09.2021 - 25 O 12449/21
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Wahlslogan
- BGH, 04.05.2009 - II ZR 166/07
Zum Stimmverbot wegen einer gemeinsam begangenen Pflichtverletzung
- OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02
Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis: …
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 366/02
Unterlassung anprangernder Äußerungen
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
- OLG München, 27.04.2015 - 18 W 591/15
Sperrpflicht bei Persönlichkeitsverletzungen durch Snippets
- OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Unterlassung in Bezug auf eine auf dem Arbeitgeberbewertungsportal …
- OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei …
- OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)
- LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 516/13
Bewertung der Tätigkeiten von Ärzten in einem Portal auf einer Internetseite …
- OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
"Artgerechte" Haltung von Zucht-und Schlachttieren - zur Abgrenzung zwischen dem …
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …
- LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
Kein Löschungsanspruch eines Arztes hinsichtlich Veröffentlichung der …
- BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03
Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
- OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 3 Ss 81/04
Üble Nachrede: Behauptungen über die Vornahme von Abtreibungen durch einen …
- LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25
Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …
- LG Köln, 09.11.2022 - 28 O 252/22
Marie-Luise Vollbrecht
- LG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
- BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20
Bonus - Zielvereinbarung - Ersatzleistungsbestimmung
- BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00
Anwendung deutschen Rechts auf ausländische Sonderveranstaltungen
- OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18
Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen …
- OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
Aufforderung zur Begehung von Straftaten, tatsächliche Feststellungen, …
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05
Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen, …
- OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 28/16
Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines …
- LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21
Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen
- OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 16 U 206/21
Äußerungsrecht: Kein Anspruch eines ehemaligen Schiedsrichters auf Unterlassung …
- OLG Brandenburg, 08.02.2023 - 1 W 1/23
Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich …
- OLG Saarbrücken, 18.08.2010 - 5 U 597/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Äußerungen eines Intendanten über einen …
- LG Stuttgart, 20.02.2020 - 11 O 538/19
Claudia Roth
- OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 16 U 65/17
Zur Grundrechteabwägung zwischen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht …
- KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz
- LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
- OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung …
- AG Rheine, 04.06.2024 - 10 C 165/23
Teuflischer Tweed kann teuer werden
- KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem …
- LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
Persönlichkeitsrechtsverletzung einer der sog. Querdenken-Bewegung zuzurechnenden …
- OLG Hamm, 24.01.2023 - 4 U 131/22
- LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung
- LG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 3 O 478/08
Ende einer Nacht
- LG Hamburg, 11.10.2019 - 324 O 657/17
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in einem Buch seitens der Katholischen …
- LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01
Gästebuch auf einer Homepage II
- LAG Köln, 01.03.2016 - 12 Sa 835/15
Auflösungsantrag; Betriebsübergang; Weiterbeschäftigungsantrag; Meinungsfreiheit
- LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06
Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die …
- OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18
Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer …
- LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16
Entscheidung des Landgerichts München I über die Zulässigkeit von Äußerungen der …
- OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13
Unterlassungsanspruch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch rufschädigende …
- ArbG Berlin, 02.09.2014 - 31 Ga 11742/14
Unterlassung von Äußerungen "Whistleblowing"
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen, …
- LG Leipzig, 20.01.2005 - 10 O 3919/04
- LG Hamburg, 18.11.2016 - 324 O 1/16
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen über …
- VG Karlsruhe, 16.07.2024 - 12 K 725/23
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen verfassungswidriger Bestrebungen
- OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - 5 U 207/11
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines ehemaligen Lehrbeauftragten einer …
- BGH, 09.12.2003 - VI ZB 38/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U (Hs) 62/02
Zur Frage des Handelns in Wettbewerbsabsicht bei Meinungsäußerungen im Rahmen von …
- LG Ellwangen/Jagst, 19.10.2022 - 1 O 49/22
Machte Karl Lauterbach Impfunwillige rechtswidrig verächtlich?
- LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen …
- BGH, 26.06.2006 - II ZR 206/05
Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem nach Auffassung des Bundesgerichtshofs …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2006 - 15 U 100/06
Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Aussage, die verschiedene …
- OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines …
- BGH, 18.03.2008 - XI ZR 256/06
Anforderungen an die Gründe des Berufungsurteils
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
- KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker
- LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
Voraussetzungen des presserechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen …
- OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 1 W 32/13
Unterlassungsanspruch: Äußerung in einem Sorgerechtsverfahren
- OLG Koblenz, 11.01.2001 - 6 U 1414/98
Wettbewerbstätigkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; Anspruch auf …
- LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14
Unterlassungsanspruch von Äußerungen in einer Talkshow wegen Verletzung des …
- OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
Persönlichkeitsrecht in der Presse: Zurücktreten des Persönlichkeitsrechts …
- LG Cottbus, 07.10.2020 - 1 O 229/20
- LG Köln, 31.05.2010 - 28 O 254/10
Zur Zulässigkeit wahrheitsgemäßer Berichterstattung über Gerichtverfahren; …
- LG Köln, 07.09.2022 - 28 O 20/21
- LG Frankfurt/Main, 22.12.2011 - 3 O 325/11
Meinungsfreiheit: Meinungsäußerung hinsichtlich eines Artikels eines Journalisten …
- LG Rostock, 04.04.2012 - 3 O 748/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Ehrverletzung einer …
- OLG Brandenburg, 13.05.2011 - 1 W 14/10
Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit der …
- AG Hamburg, 09.04.2010 - 15A C 124/09
Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen in einem …
- LG Köln, 15.01.2014 - 28 O 134/13
Unterlassung von Äußerungen auf einer Website wegen der Verletzung des …
- KG, 12.10.2007 - 9 U 186/06
- LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 1160/07
- LG Heidelberg, 25.10.2002 - 3 O 366/01
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Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2000 - VI ZR 276/99 |
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Verfahrensgang
- BGH, 11.05.2000 - VI ZR 276/99
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3421
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