Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 126 Abs. 2 S. 1; ; BGB § ... 611 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; BPflV § 22; ; BPflV § 22 Abs. 2 S. 1 1. Halbsatz; ; BPflV § 7 Abs. 1; ; BPflV § 22 Abs. 2 S. 1 2. Halbsatz; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit von Wahlleistungsvereinbarungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Form; Urkunde; Wahlleistungen; Pflegesatz; Bundespflegesatzverordnung; Behandlungsvertrag; Arzt
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 23.02.1999 - 7 O 174/98
- OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3437
- VersR 2000, 365
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Die in § 126 Abs. 2 S. 1 BGB bestimmte Schriftform ist nämlich grundsätzlich nur dann gewahrt, wenn alle die Wahlleistungen betreffenden Erklärungen in derselben Urkunde niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet sind (BGH NJW 1998, 1778).Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98).
Die Klägerin kann die von ihr geforderten Beträge auch nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB beanspruchen, weil damit der Schutzzweck des § 22 BPflV umgangen würde (vgl. BGH NJW 1998, 1778, 1780).
- BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83
Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98). - BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85
Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 1987, 1069, 1070).
- BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64
Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 1987, 1069, 1070). - BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57
Datierung notarieller Urkunden
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 1987, 1069, 1070). - BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82
Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Ausnahmen sind nur dann zuzulassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 1987, 1069, 1070). - BGH, 10.06.1977 - V ZR 99/75
Bebauungsverpflichtung - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b …
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98). - BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98). - OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98
Vergütungsansprüche eines Zahnarztes gegenüber einem gesetzlich versicherten …
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98).
- AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14
Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht …
Rn. 104 Die Bestimmung der Wahlärzte den Umständen oder eine gesondert überreichten Liste mit Wahlärzten zu überlassen, wäre wiederum schon mit dem Schriftformerfordernis gem. § 17 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 KHEntgG unvereinbar, da zumindest die Reichweite der vereinbarten Wahlleistungen als wesentliche Inhalte der Vertragsurkunde selbst zu entnehmen sein müssten (…vgl. BGH, Urt. v. 19.02.1998 - III ZR 169/97 Tz. 8 bei juris; OLG Hamm, Urt. v. 22.11.1999 - 3 U 90/99 Tz. 29 f. bei juris), während vorliegend ggf. nicht einmal eine Andeutung im Sinne der Andeutungstheorie (etwa in Form einer Bezugnahme auf eine gesondert überreichte Liste o.Ä.) vorläge. - OLG Hamm, 08.09.2004 - 3 U 90/04 Dass ein Verstoß gegen diese Bestimmung zur Unwirksamkeit der Wahrleistungsvereinbarung führt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 781; 1998, 1778; 2004, 684) und des Senats (Urteil vom 22.11.1999 - 3 U 90/99 - NJW 2000, 3437 = VersR 2000, 365; Urteil vom 15.01.2001 - 3 U 79/00 - Urteil vom 11.06.2001 - 3 U 232/00 -).
Rn. 25 Die Klägerin kann die von ihr geforderten Beträge auch nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative BuB beanspruchen, weil damit der Schutzzweck des § 22 BPflV umgangen würde (vgl. BGH NJW 1998, 1778, 1780; 2004, 684, 686; Senat, NJW 2000, 3437 = VersR 2000, 365; und Urteil vom 11.06.2001 - 3 U 232/00).
- OLG Hamm, 21.03.2001 - 3 U 149/00
Laborleistung in Arztpraxis nach Klinikaufenthalt - Minderung des Honorars
Jede andere Auslegung würde zur Unklarheit und gem. §§ 125, 126 BGB, 22 Abs. 1 S. 1 2. Alt. Bundespflegesatzverordnung zur Nichtigkeit der Wahlleistungsvereinbarung führen, weil der Patient nicht über die Entgelte der Wahlleistung und deren Inhalt im einzelnen unterrichtet worden wäre (vgl. Senat, Urt. v. 22.11.1999, 3 U 90/99, NJW 2000, 3437, 3438). - LG Göttingen, 05.08.2002 - 6 S 354/01
Form; Formvorschriften; Gebührenordnung; GOÄ; Krankenhaus; …
Rn. 44 Die Kammer weicht insoweit nicht von der Entscheidung des OLG Hamm vom 22.11.1999 (Versicherungsrecht 2000, 365) ab, denn hier hat das OLG lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für ein Abweichen von gesetzlichen Formvorschriften aufgrund § 242 BGB aufgezeigt, ohne sich mit den Einzelheiten auseinanderzusetzen. - LG Duisburg, 22.11.2000 - 11 (21) S 92/00 Die Klägerin kann den Geltend gemachten Betrag auch nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB beanspruchen, weil damit die Schutzfunktion des § 22 BPfLV umgangen würde (vgl. BGH NJW 1998, 1778 ff., 1780; OLG Hamm NJW 2000, 3437 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847; ; BGB § 278; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
Pflicht des Arztes zur Beherrschung und Anwendung neuester Therapiekonzepte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Medizinischer Eingriff; Venenstripping; Therapiekonzept; Nutzen-Risiko-Bilanz; Heilungschancen
Verfahrensgang
- LG Siegen - 8 U 19/98
- OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3437 (Ls.)
- VersR 2000, 1509 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99
Er schuldet nicht stets das jeweils neueste Therapiekonzept (vgl. BGHZ 102, S. 17; Steffen/Dressler;… Arzthaftungsrecht 8. Aufl. 1999 Rz 161).Zu einem Behandlungsfehler wird die herkömmliche Behandlungsmethode bzw. die traditionelle Operationstechnik erst dann, wenn die neue Methode, die neue Technik an einem für Aussagen über die Nutzen-Risiko-Bilanz ausreichend großen Patientengut medizinisch erprobt und im wesentlichen unumstritten ist, in der Praxis nicht nur an wenigen Zentren, sondern verbreitet Anwendung findet, für den jeweiligen Patienten risikoärmer oder weniger belastend ist und/oder bessere Heilungschancen verspricht (BGHZ 102 S. 17; BGH NJW 1992 S. 754; Steffen/Dressler;… Arzthaftungsrecht 8. Aufl. 1999 Rz 172).
- BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90
Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2000 - 3 U 171/99
Zu einem Behandlungsfehler wird die herkömmliche Behandlungsmethode bzw. die traditionelle Operationstechnik erst dann, wenn die neue Methode, die neue Technik an einem für Aussagen über die Nutzen-Risiko-Bilanz ausreichend großen Patientengut medizinisch erprobt und im wesentlichen unumstritten ist, in der Praxis nicht nur an wenigen Zentren, sondern verbreitet Anwendung findet, für den jeweiligen Patienten risikoärmer oder weniger belastend ist und/oder bessere Heilungschancen verspricht (BGHZ 102 S. 17; BGH NJW 1992 S. 754; Steffen/Dressler;… Arzthaftungsrecht 8. Aufl. 1999 Rz 172).
- OLG Hamm, 19.05.2004 - 3 U 269/03
Bestehen verschiedener Operationsmethoden und Varianten von Methoden innerhalb …
Wählt der Arzt, wie hier, eine medizinisch indizierte, standardmäßige Behandlungsmethode, bedarf es der Aufklärung über anderweitige, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methoden dann nicht, wenn die gewählte standardmäßige Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig ist (OLG Hamm, VersR 1992, 834; OLGR 2000, 324 ff.; OLG Karlsruhe MedR 2003, 229 f.). - OLG Hamm, 12.05.2003 - 3 U 206/02
Schmerzensgeld wegen des Austauschs einer Hüftgelenksprothese links und …
Insofern entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, Seite 763 (764)) wie auch des Senates (vgl. etwa Urteil vom 03.05.2000, Aktenzeichen 3 U 171/99), dass die Wahl der Behandlungsmethode grundsätzlich dem Ermessen des behandelnden Arztes unterliegt, sofern die von ihm gewählte Therapie noch dem Standard der Medizin entspricht.
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