Rechtsprechung
| BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 323 Abs. 2; ; BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1578 Abs. 1 Satz 2
- Deutsches Notarinstitut
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zeitliche Schranken bei (Unterhalts-)Abänderungsklagen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zeitschranke des § 323 Abs. 2 ZPO - Unterhaltsschuldner - Erneute Abänderungsklage - Zu begrenzender Unterhaltsanspruch
- ra.de
- RA Kotz
Abänderungsklage - Zeitschranken für die Geltendmachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitliche Schranken bei (Unterhalts-)Abänderungsklagen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Präklusion im Vorprozess möglichen Vorbringens bei einer Abänderungsklage
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3789
- MDR 2000, 1134
- FamRZ 2000, 1499
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80
Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Denn für die Abänderung der Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen reicht es nicht aus, daß die Prognose der künftigen Verhältnisse, die der Verurteilung zugrunde liegt, aus nachträglicher Sicht anders zu treffen wäre (Senatsurteil BGHZ 80, 389, 397). - BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Vorbringen, mit dem sich die beklagte Partei gegen die Abänderungsklage verteidigt, ist in dem betreffenden Rechtsstreit schon deshalb nicht ausgeschlossen, weil damit nicht eine Abweichung von der früher festgestellten Rechtsfolge erstrebt, sondern gerade an jener Entscheidung festgehalten wird (Senatsurteil BGHZ 98, 353, 360). - BGH, 23.11.1994 - XII ZR 168/93
Voraussetzungen der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die Parteistellung oder Zielrichtung des Vorprozesses an, was daraus folgt, daß der Wortlaut des Gesetzes nicht nur auf die Erweiterung des Klageantrags, sondern auch auf die Geltendmachung von Einwendungen abstellt und damit beide Parteien dazu anhält, ihren Standpunkt bereits im Ausgangsprozeß zur Geltung zu bringen (Senatsurteile BGHZ 136, 374, 375 f.; 96, 205, 207 ff. und vom 23. November 1994 - XII ZR 168/93 - FamRZ 1995, 221, 223).
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85
Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Soweit die betreffenden Gründe bereits eingetreten oder zuverlässig vorauszusehen sind, kann die Entscheidung über eine Unterhaltsbegrenzung wegen § 323 Abs. 2 ZPO deshalb grundsätzlich nicht einer Abänderungsklage überlassen bleiben, sondern ist bereits im Ausgangsverfahren über den Unterhalt zu treffen (Senatsurteil vom 9. Juli 1986 - IVb ZR 39/85 - FamRZ 1986, 886, 888;… Brudermüller aaO S. 659;… Hahne aaO S. 310;… Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1573 Rdn. 48;… Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 4 Rdn. 595 a). - BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93
Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Auch nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Unterhaltsbegrenzung gemäß § 1573 Abs. 5 BGB im Wege der Abänderungsklage geltend zu machen (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1995 - XII ZR 257/93 - FamRZ 1995, 665, 666). - BGH, 01.10.1997 - XII ZR 49/96
Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach mehreren aufeinander folgenden …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die Parteistellung oder Zielrichtung des Vorprozesses an, was daraus folgt, daß der Wortlaut des Gesetzes nicht nur auf die Erweiterung des Klageantrags, sondern auch auf die Geltendmachung von Einwendungen abstellt und damit beide Parteien dazu anhält, ihren Standpunkt bereits im Ausgangsprozeß zur Geltung zu bringen (Senatsurteile BGHZ 136, 374, 375 f.; 96, 205, 207 ff. und vom 23. November 1994 - XII ZR 168/93 - FamRZ 1995, 221, 223). - BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84
... neuer Umstände bei der Abänderungsklage
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - XII ZR 88/98
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die Parteistellung oder Zielrichtung des Vorprozesses an, was daraus folgt, daß der Wortlaut des Gesetzes nicht nur auf die Erweiterung des Klageantrags, sondern auch auf die Geltendmachung von Einwendungen abstellt und damit beide Parteien dazu anhält, ihren Standpunkt bereits im Ausgangsprozeß zur Geltung zu bringen (Senatsurteile BGHZ 136, 374, 375 f.; 96, 205, 207 ff. und vom 23. November 1994 - XII ZR 168/93 - FamRZ 1995, 221, 223).
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Wenn sämtliche relevanten Umstände eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, ist die Befristung vielmehr schon im Ausgangsverfahren auszusprechen und nicht einem späteren Abänderungsverfahren zu überlassen (Senatsurteile vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499, 1501 und vom 5. Juli 2000 - XII ZR 104/98 - FamRZ 2001, 905, 906). - BGH, 21.01.2009 - XII ZR 54/06
Verpflichtung eines im Haushalt eines Elternteils lebenden Studenten zum Umzug an …
Gemäß § 323 Abs. 2 ZPO sind aber nur solche Tatsachen präkludiert, die in einem vorausgegangenen Abänderungsverfahren bereits eingetreten waren und deshalb hätten geltend gemacht werden können (Senatsurteile vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499, 1500 und vom 23. November 1994 - XII ZR 168/93 - FamRZ 1995, 221, 223). - BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08
Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks …
Rn. 13 Abgesehen davon, dass sich auch aus einem Urteil ergeben kann, dass die Frage einer künftigen Befristung vom Gericht nicht abschließend geprüft worden ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499, 1501) und auch dem Urteil in diesem Fall nur eine eingeschränkte Rechtskraftwirkung zukommt, richtet sich die Abänderung eines Prozessvergleichs allein nach materiellrechtlichen Kriterien (Senatsurteil vom 25. November 2009 - XII ZR 8/08 - FamRZ 2010, 192 Tz. 13; BGHZ 85, 64, 73 = FamRZ 1983, 22, 24; Senatsurteil vom 19. März 1997 - XII ZR 277/95 - FamRZ 1997, 811, 813; klarstellend zu Senatsurteil vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1360; vgl. § 239 Abs. 2 FamFG).
- OLG Karlsruhe, 17.12.2013 - 18 UF 48/12
Präklusion bei Abänderungsklagen: Festsetzung des Unterhaltsanspruchs in der …
Rn. 29 a) Maßgebender Zeitpunkt - darauf weist das Familiengericht im Ansatz zutreffend hin - ist der Schluss der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz, das heißt auch der Berufungsinstanz, wenn eine solche stattgefunden hat und darauf ein Sachurteil ergangen ist (BGH NJW 2000, 3789 Tz. 8; BGH FamRZ 2012, 288 Tz. 21;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Auflage 2008, § 323 Rz. 49).Rn. 45 d) Diese Lösung steht auch nicht im Widerspruch zu Sinn und Zweck der Präklusionsnorm, soweit § 323 Abs. 2 ZPO a.F. auch sicherstellen soll, dass nicht gesonderte Abänderungsverfahren für Erhöhungs- und Herabsetzungsverlangen zur Verfügung stehen, sondern dass der Einfluss veränderter Umstände auf den titulierten Unterhaltsanspruch in einem einheitlichen Verfahren nach beiden Seiten hin geklärt werden muss (BGHZ 136, 374 Tz. 6; BGH NJW 2000, 3789 Tz. 11).
Ebenso wenig besteht wegen der sich nicht überschneidenden zeitlichen Abschnitte und der daraus folgenden Rechtskraftwirkung eine Gefahr einander widersprechender gerichtlicher Entscheidungen (dazu BGHZ 96, 205 Tz. 10; BGHZ 136, 374 Tz. 6; BGH NJW 2000, 3789 Tz. 11).
Rn. 53 Zwar ist der maßgebende Zeitpunkt der Schluss der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz (BGH NJW 2000, 3789 Tz. 8; BGH FamRZ 2012, 288 Tz. 21;… Stein/Jonas/Leipold, a.a.O., § 323 Rz. 49), wobei es bei mehreren aufeinanderfolgenden Abänderungsprozessen, die zu einer Abänderung geführt haben, auf den Schluss der Tatsachenverhandlung des letzten Verfahrens ankommt (BGHZ 96, 205 Tz. 6; BGHZ 136, 374 Tz. 5).
Deshalb sind beide Parteien dazu angehalten, ihren Standpunkt bereits im Ausgangsprozess zur Geltung zu bringen (BGHZ 96, 205 Tz. 9; BGHZ 136, 374 Tz. 5; BGH NJW 2000, 3789 Tz. 8; BGH FamRZ 2012, 1284 Tz. 14).
- BGH, 29.05.2013 - XII ZB 374/11
Abänderung des Ehegattenunterhalts: Abänderung eines titulierten …
Rn. 22 Für die Reichweite der Präklusion kommt es zwar grundsätzlich nicht auf die Parteistellung oder Zielrichtung des Vorprozesses an (…Senatsurteile vom 23. Mai 2012 - XII ZR 147/10 - FamRZ 2012, 1284 Rn. 14 und vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499, 1500 mwN). - BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09
Nachehelicher Unterhalt: Präklusionswirkung eines eine Abänderungsklage …
Übereinstimmend mit der Auffassung des Berufungsgerichts kommt es hier auf den Schluss der mündlichen Verhandlung an, auf die das - letzte - Sachurteil ergangen ist (Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499). - BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03
Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht …
Andererseits sind aber auch keine Umstände vorgetragen oder sonst ersichtlich, die unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Kindes einen Wegfall der Unterhaltspflicht nach Ablauf von drei Jahren seit der Geburt als grob unbillig darstellen könnten (vgl. insoweit Senatsurteile vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499, 1501 und vom 5. Juli 2000 - XII ZR 104/98 - FamRZ 2001, 905, 906). - BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Abänderung eines Prozessvergleichs
Allerdings hatte die gemeinsame Tochter der Parteien schon das 16. Lebensjahr begonnen und der Wegfall dieses Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt stand - für die Parteien erkennbar - unmittelbar bevor (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499). - BGH, 23.05.2012 - XII ZR 147/10
Zweites Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Auswirkungen neuer …
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die Parteistellung oder Zielrichtung des Vorprozesses an, was daraus folgt, dass der Wortlaut des Gesetzes nicht nur auf die Erweiterung des Klageantrags, sondern auch auf die Geltendmachung der rechtserheblichen Einwendungen abstellt und damit beide Parteien dazu anhält, ihren Standpunkt bereits im Ausgangsprozess zur Geltung zu bringen (Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - XII ZR 88/98 - FamRZ 2000, 1499, 1501 mwN;… vgl. auch Senatsurteil vom 29. September 2010 - XII ZR 205/08 - FamRZ 2010, 1884 Rn. 15 mwN). - OLG Zweibrücken, 15.06.2001 - 2 UF 176/00
Nachehelicher Unterhalt - Billigkeitsgründe - Krankheit
Da sie dort in die Unterhaltsberechnung keinen Eingang gefunden haben, gilt die Zeitschranke des § 323 Abs. 2 BGB mit der Folge, dass sich die Klägerin, soweit sie mit ihrer Abänderungsklage die Erhöhung des im Ausgangsurteil titulierten Unterhaltsbetrages anstrebt, hierauf nicht berufen kann, sich damit aber, da die zeitliche Schranke des § 323 Abs. 2 ZPO nur für den Abänderungskläger gilt (BGH FamRZ 1987, 259; 2000, 1499) gegenüber der auf Wegfall des titulierten Unterhalts gerichteten Widerklage des Beklagten verteidigen kann. - OLG Hamm, 31.08.2012 - 3 UF 265/11
Nachscheidungsunterhalt in Kombination von Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt; …
- BGH, 05.07.2000 - XII ZR 104/98
Entscheidung über zeitliche Grenzen des Unterhaltsanspruchs im Ausgangsverfahren
- OLG Stuttgart, 20.08.2008 - 18 UF 256/07
Befristung des nachehelichen Unterhalts
- OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 19/08
Anforderungen an den Vortrag des Prozessbevollmächtigten des Unterhaltsschuldners …
- OLG Brandenburg, 12.06.2008 - 9 UF 186/07
Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung der Dauer des …
- OLG Bamberg, 19.08.2009 - 7 UF 238/08
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Interessenabwägung bei Eintritt des …
- OLG Nürnberg, 20.02.2008 - 7 UF 1371/07
Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs nach dem neuen …
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Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
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Sofortige Beschwerde - Kosten - Bedürftigkeit - Prozeßkostenhilfe - Vordruck - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114, § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3789 (Ls.)
- NJW-RR 2000, 1520
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die …
Auszug aus BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 133/93 -, vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 8, 6 und 7, jeweils m.N.). - BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89
Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks
Auszug aus BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 133/93 -, vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 8, 6 und 7, jeweils m.N.). - BGH, 20.10.1993 - XII ZB 133/93
Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 133/93 -, vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - …und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 8, 6 und 7, jeweils m.N.).
- BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können oder wenn sich aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass Einnahmen oder Vermögenswerte nicht vorhanden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 und BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062).Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).
Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062 und Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).
- BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …
Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062 und Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).
- BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17
Geltendmachung eines Strafverfolgungsentschädigungsanspruchs: Vollständige …
Deshalb ist anerkannt, dass lückenhafte Angaben im Text des amtlichen Formulars - auch bei fehlenden beziehungsweise unvollständigen Angaben zu den Einnahmen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit - auf andere Weise geschlossen werden können, zum Beispiel durch beigefügte Unterlagen oder wenn es sich aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00, NJW-RR 2000, 1520; Beschlüsse vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05, FamRZ 2005, 2062;… vom 19. November 2008 aaO Rn. 10 …und vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 17; jeweils mwN).
- BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
Das kommt in Betracht, wenn die Lücken auf andere Weise geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können, etwa durch beigefügte Unterlagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62 unter I; 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732 unter II 2; 17. März 1998 - XI ZB 39/97 - VersR 1998, 1397 unter 2;… 20. Februar 2008 aaO Tz. 11) oder Angaben zu früheren Prozesskostenhilfe-Anträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 f.).Vollständigkeit der Angaben kann ausnahmsweise auch dann anzunehmen sein, wenn es sich bei einzelnen nicht beantworteten Fragen nach Einnahmen aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 aaO; 3. Mai 2000 aaO; 18. Februar 1992 - VI ZB 49/91 - VersR 1992, 897 unter 2).
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05
Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit
Das kommt in Betracht, wenn auf andere Weise die Lücken geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können, etwa durch die beigefügten Unterlagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62 unter I [Gehaltsbescheinigung]; vom 17. März 1998 - XI ZB 39/97 - VersR 1998, 1397 unter 2 und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732 unter II 2 [jeweils Sozialhilfebescheid]) oder Angaben zu früheren PKH-Anträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 f.).Vollständigkeit der Angaben kann ausnahmsweise auch dann anzunehmen sein, wenn es sich bei einer einzelnen nicht beantworteten Frage nach Einnahmen aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2000 aaO und vom 18. Februar 1992 - VI ZB 49/91 - VersR 1992, 897 unter 2).
- OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09
Keine Wiedereinsetzung bei Verweigerung der nachgesuchten Prozesskostenhilfe bei …
Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Lücken auf andere Weise ohne Weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen werden können (BGH, NJW-RR 2000, 1520; FamRZ 2005, 2062; NJW-RR 2008, 1313, 1315). - OLG Hamm, 26.03.2009 - 3 UF 196/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist
Das kann sie regelmäßig nur dann annehmen, wenn sie rechtzeitig (also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist) auch den amtlichen Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt zu den Akten gereicht hat (BGH, Beschluss vom 19.11.2008, Az. IV ZB 38/08; Beschluss vom 03.05.2000 - Az. XII ZB 21/00). - KG, 16.08.2004 - 8 U 88/04
Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren: Fehlende …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2011 - 5 Ta 151/11
Sofortige Beschwerde, Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Vordruck, …
Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken und Zweifel auf andere Weise ohne Weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können oder wenn sich aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass Einnahmen oder Vermögenswerte nicht vorhanden sind (BGH, Beschl. v. 19.11.2008 - IV ZB 38/08 -, zit. n. Juris; BGH, Beschl. v. 13.02.2008 - XII ZB 151/07 -, zit. n. Juris; BGH, Beschl. v. 21.09.2005 - IV ZB 21/05 -, zit. n. Juris; BGH, Beschl. v. 03.05.2000 - XII ZB 21/00 -, zit. n. Juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2010 - 4 Ta 133/10 -, zit. n. Juris). - LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2010 - 4 Ta 133/10
Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und …
Vollständigkeit der Angaben kann ausnahmsweise auch dann anzunehmen sein, wenn es sich bei den einzelnen nicht beantworteten Fragen nach Einnahmen aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH…, Beschluss vom 19.11.2008 - IV ZB 38/08 -, zitiert nach juris, Rn. 9, 10; BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - IV ZB 21/05 - BGH, Beschluss vom 03.05.2000 - XII ZB 21/00 -).
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