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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,225
BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
BVerfG, Entscheidung vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • verkehrslexikon.de

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 222 Abs. 1 und 2; ; BGB § 188 Abs. 2 Alternative 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Wiedereinsetzung bei Adressierung der Berufung an das unzuständige Ausgangsgericht

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Unzuständiges Gericht - Einmonatige Berufungsfrist - Unentgeltliche Auflassung - Ende der Berufungsfrist - Berufungseinlegung per Telefax - Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden des Prozeßbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1343
  • NVwZ 2001, 668 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 827
 
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Wird zitiert von ... (173)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 78, 123 m.w.N.).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 9/97

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltliche …

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Rn. 12 Nach den oben dargestellten Grundsätzen besteht von Verfassungs wegen schon für ein im vorausgegangenen Rechtszug mit der Sache befasst gewesenes Gericht keine Verpflichtung, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (so auch BAG, NJW 1998, S. 923 ;… Greger, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 233 Rn. 22 b).
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Rn. 30 (b) Dem steht nicht entgegen, dass nach älteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax erfordert, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird (hierzu BVerfG 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe;… vgl. auch BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 15 und BAG 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (…vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe;… BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, BAGE 163, 234;… 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16;… BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11).
  • VG Neustadt, 27.02.2023 - 3 K 1023/22

    Widerspruchserhebung per E-Mail; Rüge der formellen Rechtswidrigkeit der …

    Es muss einem Beteiligten, der seinen Schriftsatz versehentlich bei ihm eingereicht hat, nicht durch Telefonat oder Telefax auf diesen Irrtum hinweisen (BVerfG, Beschluss vom 3.1.2001 - 1 BvR 2147/00).
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