Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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DDR: URG § 10 Abs. 2, § 20; EinigVtr Art. 36 Abs. 6 Satz 3; UrhG § 34 Abs. 5; BGB § 242 Bb
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
DDR/ URG § 10 Abs. 2; ; DDR/ URG § 20; ; EinigVtr Art. 36 Abs. 6 Satz 3; ; UrhG § 34 Abs. 5; ; BGB § 242 Bb
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urheberrechtsverletzung - DDR - Senderechte - Film- oder Fernsehwerk - Wahrnehmung der Rechte
- ra.de
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Beschränkung von DDR-Kulturschaffenden auf die ihnen in der DDR zugestandenen Urheberrechte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Barfuß ins Bett; Begründung und Umfang des Urheberrechts zu Zeiten der ehemaligen DDR
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Rechteübergang auf den in der DDR angestellten Filmregisseur?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Beschränkung von DDR-Kulturschaffenden auf die ihnen in der DDR zugestandenen Urheberrechte
Papierfundstellen
- BGHZ 147, 244
- NJW 2001, 2402
- GRUR 2001, 826
- GRUR Int. 2001, 873
- NJ 2001, 484 (Ls.)
- ZUM 2001, 699
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94
Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Die aus dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage sind auch auf vertragliche Schuldverhältnisse, die in der DDR begründet worden sind und für die nach dem Beitritt weiterhin Recht der DDR gilt ("Altverträge"), anzuwenden (vgl. BGHZ 131, 209, 214; 137, 350, 367, jeweils m.w.N.).Der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue muß stets, aber auch nur dann, zurücktreten, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl. BGHZ 131, 209, 216; 133, 281, 295 - Klimbim;… BGH, Urt. v. 18.1.1996 - I ZR 65/94, GRUR 1996, 763, 764 - Salome II).
Durch die allgemein unvorhergesehene Wende in der DDR haben sich allerdings die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse, unter denen die Vertragsbeziehungen des Klägers zum Fernsehen der DDR begründet wurden, entscheidend verändert (vgl. dazu auch BGHZ 131, 209, 214 ff.).
- BGH, 18.12.1997 - X ZR 35/95
Ansprüche einer ostdeutschen Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Recht der Schuldverhältnisse">232 § 1 EGBGB grundsätzlich das Recht der ehemaligen DDR maßgebend (vgl. dazu auch BGHZ 137, 350, 364 f.;… BGH, Urt. v. 25.10.1995 - IV ZR 83/95, WM 1996, 269, 270 = ZIP 1996, 158;… vgl. weiter Katzenberger, GRUR Int. 1993, 2, 16).Die Frage, ob der Fortbestand der Nutzungsrechte des Fernsehens der DDR dem Inhalt der arbeitsvertraglichen Beziehungen entsprach, ist nach dem Schuldrecht der DDR zu beurteilen (vgl. BGHZ 137, 350, 364 f.).
Die aus dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage sind auch auf vertragliche Schuldverhältnisse, die in der DDR begründet worden sind und für die nach dem Beitritt weiterhin Recht der DDR gilt ("Altverträge"), anzuwenden (vgl. BGHZ 131, 209, 214; 137, 350, 367, jeweils m.w.N.).
- BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95
"Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen …
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Das Urheberrecht der DDR kannte keine Vorschrift, die wie § 31 Abs. 4 UrhG die Einräumung von Nutzungsrechten für noch unbekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu für unwirksam erklärte (vgl. BGHZ 136, 380, 388 - Spielbankaffaire; Reupert, ZUM 1994, 87, 95 ff.).Diese Frage ist als eine Frage der Übertragbarkeit der Rechte nach dem damaligen Recht der jeweiligen Schutzländer zu beurteilen (vgl. BGHZ 136, 380, 387 - Spielbankaffaire;… Schricker/Katzenberger aaO Vor §§ 120 ff. Rdn. 127, 129, 150;… Möhring/Nicolini/Hartmann aaO Vor §§ 120 ff. Rdn. 16;… Fromm/Nordemann aaO Vor § 120 Rdn. 8, jeweils m.w.N.).
- BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94
"Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte …
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Denn § 31 Abs. 4 UrhG greift hier schon deshalb nicht ein, weil die Satellitenausstrahlung und die Kabelsendung von Rundfunksendungen keine neuen Nutzungsarten im Sinne dieser Vorschrift sind (vgl. BGHZ 133, 281, 287 ff. - Klimbim).Der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue muß stets, aber auch nur dann, zurücktreten, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl. BGHZ 131, 209, 216; 133, 281, 295 - Klimbim;… BGH, Urt. v. 18.1.1996 - I ZR 65/94, GRUR 1996, 763, 764 - Salome II).
- BGH, 18.01.1996 - I ZR 65/94
"Salomé II"; Auswirkungen gesetzlicher Schutzfristverlängerungen auf bestehende …
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue muß stets, aber auch nur dann, zurücktreten, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl. BGHZ 131, 209, 216; 133, 281, 295 - Klimbim; BGH, Urt. v. 18.1.1996 - I ZR 65/94, GRUR 1996, 763, 764 - Salome II).Die Revision macht nicht geltend, daß das Berufungsgericht Umstände übergangen habe, aus denen sich ergeben könnte, daß das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit der erneuten Ausstrahlung der Fernsehserien so stark gestört war, daß das Interesse des Klägers in der getroffenen Vereinbarung nicht mehr als auch nur annähernd gewahrt angesehen werden konnte (vgl. dazu BGH GRUR 1996, 763, 764 - Salome II;… BGH, Urt. v. 14.11.2000 - X ZR 137/99, GRUR 2001, 223, 226).
- BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99
Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines …
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Die Revision macht nicht geltend, daß das Berufungsgericht Umstände übergangen habe, aus denen sich ergeben könnte, daß das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung zur Zeit der erneuten Ausstrahlung der Fernsehserien so stark gestört war, daß das Interesse des Klägers in der getroffenen Vereinbarung nicht mehr als auch nur annähernd gewahrt angesehen werden konnte (vgl. dazu BGH GRUR 1996, 763, 764 - Salome II; BGH, Urt. v. 14.11.2000 - X ZR 137/99, GRUR 2001, 223, 226). - BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93
Videozweitauswertung III
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gelten auch im Bereich der Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten an Filmwerken, obwohl die Anwendung des Beteiligungsanspruchs des § 36 UrhG durch die - wenn auch abdingbare - Regelung des § 90 Satz 2 UrhG ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 128, 336, 342 - Videozweitauswertung III;… Möhring/Nicolini/Lütje aaO § 90 Rdn. 14, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.10.1995 - IV ZR 83/95
Rückabwicklung eines Treuhandvertrages zur Umgehung der Devisenbestimmungen der …
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Recht der Schuldverhältnisse">232 § 1 EGBGB grundsätzlich das Recht der ehemaligen DDR maßgebend (vgl. dazu auch BGHZ 137, 350, 364 f.; BGH, Urt. v. 25.10.1995 - IV ZR 83/95, WM 1996, 269, 270 = ZIP 1996, 158;… vgl. weiter Katzenberger, GRUR Int. 1993, 2, 16). - BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 359/94
Abfindungen für befristet beschäftigte Arbeitnehmer
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Diese Länder wurden damit Rechtsnachfolger der Einrichtung (vgl. dazu auch BAG DB 1996, 331, 332). - LAG Berlin, 19.07.1993 - 9 Sa 32/93
Betriebsübergang: Abwicklung des Rundfunksenders "Funkhaus Berlin"
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZR 283/98
Da ein solcher Staatsvertrag bis zum 31. Dezember 1991 nicht zustande kam, wurde die gemeinschaftliche Einrichtung nach der Regelung in Art. 36 Abs. 6 Satz 2 EV ersatzlos aufgelöst (vgl. dazu auch LArbG Berlin AfP 1993, 680, 681; Bethge, AfP 1992, 13 f.). - BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93
Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
- BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92
Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem …
- BGH, 11.10.1990 - I ZR 59/89
Videozweitauswertung
- KG, 05.05.1998 - 5 U 2656/97
Barfuß ins Bett / Barfuss ins Bett
- KG, 04.11.1994 - 5 U 2583/94
- BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10
Das Boot
Ein Anspruch auf Anpassung eines Vertrages an veränderte Verhältnisse kommt aber nur in Betracht, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2001 - I ZR 283/98, BGHZ 147, 244, 261 - Barfuß ins Bett, mwN). - OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09
Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen …
Rn. 141 Die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gelten allerdings auch im Bereich der Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten an Filmwerken, obwohl die Anwendung des Beteiligungsanspruchs des § 36 UrhG a. F. durch die Regelung des § 90 Satz 2 UrhG a. F. ausgeschlossen ist (vgl. BGH GRUR 2001, 826, 830 - Barfuss ins Bett).Die gesamtschuldnerische Haftung nach § 34 Abs. 4 UrhG (= § 34 Abs. 5 UrhG a. F.) ist allerdings - entgegen der Auffassung des Beklagten zu 2. - bei der Übertragung von Rechten an Filmwerken grundsätzlich nicht durch § 90 Satz 1 UrhG (= § 90 Abs. 1 UrhG a. F.) ausgeschlossen (vgl. BGH GRUR 2001, 826, 830 - Barfuss ins Bett).
- BGH, 25.11.2004 - I ZR 49/02
Kehraus
Der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue muß stets, aber auch nur dann, zurücktreten, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl. BGHZ 147, 244, 261 - Barfuß ins Bett, m.w.N.). - KG, 27.08.2002 - 5 U 337/01
Erschöpfung der Rechte nach dem Beitritt der neuen Bundesländer
Voraussetzung ist dann zwar immer ein eigenes schutzwürdiges Interesse, etwa ein eigener Schaden (…BGH, GRUR Int. 1993, 257, 258 - Alf; NJW 2001, 2402, 2403 - Barfuss ins Bett).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 839 Fe; DDR: KommunalVerf §§ 45, 95
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 839 Fe; ; DDR/ KommunalVerf § 45; ; DDR/ KommunalVerf § 95
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kommunalaufsicht - Genehmigungspflicht - Öffentlich-rechtliche Zusagen - Belegung - Pflegesatzhöhe - Altenpflegeheim - Rechtsaufsichtsbehörde - Amtshaftung
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 839; DDR: KommunalVerf §§ 45, 95
Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 40 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§§ 45 Abs. 2 u. 3, 95 KommVerf./DDR; § 839 BGB
Belegung und Pflegesätze für Altenpflegeheim/öffentlich-rechtliche Zusagen/kommunalaufsichtliche Genehmigung/Amtshaftung - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Amtshaftung; Zusage für die Errichtung eines Altenpflegeheims
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2402 (Ls.)
- NVwZ 2001, 709
- NJ 2001, 203
- VersR 2002, 55
- WM 2001, 147
- DVBl 2001, 80 (Ls.)
- DÖV 2002, 88
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Denn nach diesem Sorgfaltsmaßstab kommt es für die Beurteilung des Verschuldens auf Kenntnisse und Fähigkeiten an, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 274).Die Einstandspflicht der Behörde entfällt auch nicht ohne weiteres deshalb, weil auf der Antragstellerseite ein Unternehmen steht, das über rechtliche Kenntnisse und große Erfahrung auf dem in Frage stehenden Gebiet verfügt (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 279 zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren).
Ob sie zugleich Grundlage für die Annahme eines haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens waren, das den Ersatz des negativen Interesses rechtfertigt, hängt auch von den subjektiven Kenntnissen und sich aufdrängenden Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers ab (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 284).
- BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97
Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Der Genehmigungsvorbehalt dient zwar für sich gesehen nicht dem Interesse eines einzelnen, sondern will die kommunale Gebietskörperschaft vor weitreichenden, ihre Leistungsfähigkeit überschreitenden Geschäften schützen (vgl. hierzu BGHZ 142, 51, 54 f; Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - WM 2000, 1840, 1841).Denn das Berufungsgericht läßt - wie bereits zu II 5 b ausgeführt - den Gesichtspunkt unberücksichtigt, daß es primär Sache des Landrates war, die für ihn geltenden Kompetenzvorschriften und Genehmigungsvorbehalte zu kennen und zu beachten (vgl. BGHZ 142, 51, 65), und daß der Beklagte grundsätzlich darauf vertrauen durfte, der Landrat werde sich rechtmäßig verhalten.
- BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Daher erhielt der Beklagte erst durch die endgültige Erledigung dieses Verfahrens diejenigen Kenntnisse, die es ihm im Sinne der Senatsrechtsprechung zumutbar machten, wegen der Amtshaftungsansprüche Widerklage zu erheben (vgl. zu diesen Fragen Senatsurteile BGHZ 122, 317, 324 ff und vom 12. Oktober 2000 - III ZR 121/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87
Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes; …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Der Senat bestimmt in ständiger Rechtsprechung den für den Verjährungsbeginn im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB maßgeblichen Zeitpunkt, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, dahin, daß diese Kenntnis vorhanden ist, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, daß sie ihm zumutbar ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1989 - III ZR 88/87 - NJW 1990, 245, 247). - BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Der Genehmigungsvorbehalt dient zwar für sich gesehen nicht dem Interesse eines einzelnen, sondern will die kommunale Gebietskörperschaft vor weitreichenden, ihre Leistungsfähigkeit überschreitenden Geschäften schützen (vgl. hierzu BGHZ 142, 51, 54 f; Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - WM 2000, 1840, 1841). - BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Der Senat hat wiederholt entschieden, der Bürger dürfe im allgemeinen auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten sowie darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1978 - III ZR 97/76 - NJW 1978, 1522, 1524; vom 18. Oktober 1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171, 173; vom 5. Mai 1994 - III ZR 28/93 - NJW 1994, 2087, 2089). - BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77
Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Da die erteilten Zusagen jedoch geeignet und dazu bestimmt waren, für die Errichtung und den späteren Betrieb eines Altenpflegeheims eine Vertrauensgrundlage zu bilden, hatte der Landrat, der verpflichtet war, die Zulässigkeit seiner Verpflichtungserklärungen sorgfältig zu prüfen (vgl. Senatsurteil BGHZ 76, 16, 30), die Genehmigung auch im Interesse der Empfänger der Zusagen einzuholen, also für den Beklagten und den seinerzeit noch vorgesehenen Betreiber des Heims, an dessen Stelle in der Folgezeit die C. GmbH getreten ist. - BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Regelmäßig ist daher ein Schuldvorwurf gegen den Bürger nicht begründet, wenn er nicht klüger ist als die mit der Sache befaßten Beamten (vgl. Senatsurteil BGHZ 108, 224, 230). - BGH, 12.10.2000 - III ZR 121/99
Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Daher erhielt der Beklagte erst durch die endgültige Erledigung dieses Verfahrens diejenigen Kenntnisse, die es ihm im Sinne der Senatsrechtsprechung zumutbar machten, wegen der Amtshaftungsansprüche Widerklage zu erheben (vgl. zu diesen Fragen Senatsurteile BGHZ 122, 317, 324 ff und vom 12. Oktober 2000 - III ZR 121/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76
Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids - …
Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
Der Senat hat wiederholt entschieden, der Bürger dürfe im allgemeinen auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten sowie darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1978 - III ZR 97/76 - NJW 1978, 1522, 1524; vom 18. Oktober 1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171, 173; vom 5. Mai 1994 - III ZR 28/93 - NJW 1994, 2087, 2089). - BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87
Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung
- BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88
Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten …
- BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92
Wirksamkeit einer Zusage eines Grundstücksverkaufs ohne Berücksichtigung des …
- OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
Zulässigkeit der Feststellungsklage; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; …
- BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99
Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters
Selbst wenn die Kläger Einsicht in die maßgeblichen Vorschriften der Gemeindeordnung genommen hätten, wozu sie aber keinen Anlaß hatten (vgl. RGZ 104, 191, 194 f), hätten sie sich wegen der im Einzelfall schwierigen Abgrenzung, ob ein Geschäft laufender Verwaltung vorliege, im Anwendungsbereich des § 179 BGB, also im Verhältnis zu dem Vertreter, darauf verlassen dürfen, daß der Beklagte die Grenzen seiner Vertretungsbefugnis beachtete (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 164, 175; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - WM 2001, 147, 149 im Zusammenhang mit hoheitlicher Tätigkeit des Vertretungsorgans).Unter Zugrundelegung des objektivierten Sorgfaltsmaßstabs, der im Rahmen des § 839 Abs. 1 BGB gilt und nach dem es für die Beurteilung des Verschuldens auf Kenntnisse und Fähigkeiten ankommt, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 134, 268, 274; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - WM 2001, 147, 149), ist ein Verschulden des Beklagten nach dem im Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Sachverhalt nicht zu verneinen.
- BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft
Dies liefe auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der sich aus den erteilten - nicht rechtsverbindlichen - Auskünften für sie gerade nicht ergab (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - NVwZ 2001, 709, 712, jeweils zu Amtshaftungsansprüchen aus unverbindlichen Zusagen). - OLG Saarbrücken, 11.10.2018 - 4 U 84/17
Schadensersatz bei unrichtiger unverbindlicher Renteninformation
Im Fall einer unrichtigen unverbindlichen Renteninformation kann der Betroffene im Wege eines Amtshaftungsanspruchs grundsätzlich nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre die Auskunft richtig gewesen; dies liefe auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der sich aus der erteilten Auskunft gerade nicht ergibt (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Juni 1989, III ZR 100/87, WM 1990, 407; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000, III ZR 53/99, NVwZ 2001, 709, 712).Denn dies liefe auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der sich aus den erteilten Auskünften gerade nicht ergab (BGH, Urteil vom 22.6.1989 - III ZR 100/87, Urteil vom 26.10.2000 - III ZR 53/99, NVwZ 2001, 709, 712), und begründete entgegen der vorstehend beschriebenen Rechtslage gleichsam automatisch einen Schadensersatzanspruch.
- OLG Dresden, 11.07.2001 - 6 U 254/01
Amtspflicht; Leasingvertrag; Genehmigungspflicht; Selbstverwaltungsgarantie
Der Genehmigungsvorbehalt diene zwar nicht dem Interesse eines einzelnen, wolle aber die kommunale Gebietskörperschaft vor weitreichenden, ihre Leistungsfähigkeit überschreitenden Geschäften schützen (BGH, Urteil vom 26.10.2000, Az.: III ZR 53/99, WM 2001, 147 - 151). - VGH Bayern, 16.07.2025 - 14 N 24.759
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Naturdenkmalverordnung
Unabhängig davon ergibt sich vorliegend die Zuständigkeit des Landratsamts für die Durchführung der notwendigen Kontrollen und Pflegemaßnahmen bezüglich der Eiche jedenfalls aus drei aktenkundigen verbindlichen (vgl. BGH, U.v. 26.10.2000 - III ZR 53/99 - NVwZ 2001, 709) Zusagen, an denen der Antragsgegner zu Protokoll der Senatsverhandlung erneut und wiederum für sich genommen verbindlich (vgl. BVerwG, B.v. 7.3.1996 - 4 B 254.95 - NVwZ 1996, 906/907) festgehalten hat. - OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02
Aufhebung Baugenehmigung, Vertrauensschaden, Entschädigung, Mitverschulden, …
Diese Beurteilung beruht aber auf einer wertenden Betrachtung, die für das Verwaltungsgericht Dresden - zu Recht - eindeutig gewesen sein mag, aber nicht von vornherein jede andere Beurteilung als willkürlich und auf der Hand liegend rechtswidrig erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschl. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 171 zum Amtshaftungsanspruch: Bürger darf regelmäßig auf Richtigkeit behördlicher Auskunft vertrauen, wenn er nicht klüger ist als der Beamte und keine besonderen Gründe für Zweifel bestehen; BGH, NVwZ 2001, 709: Bürger darf auf Rechtmäßigkeit der Verwaltung vertrauen; BGH, NVwZ 2004, 638: vor allem, wenn Wertungen wie bei § 34 BauGB möglich sind, haben Bauantragsteller und Architekt nicht klüger zu sein als Bauaufsichtsbehörde). - LG Wuppertal, 15.04.2010 - 5 O 342/06
Schadensersatz wegen eines Brandschadens bei Verursachung des Brandes durch …
Rn. 41 Der Anwendung des Anscheinsbeweises steht auch nicht die von den Beklagten herangezogene Rechtsprechung des OLG Hamms vom 20.11.1998, abgedruckt in Versicherungsrecht 2002, 55, entgegen.
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