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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.02.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1739
BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 8 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 (https://dejure.org/2001,1739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung - Chronische Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - Prozessuale Mitwirkungspflicht - Vorsorgepflicht des Rechtsanwalts - Prozessverschleppung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 173 Abs. 1 ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1
    Verwaltungsgerichtsverfahren; Terminsaufhebung; Erkrankung des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Prozessrecht; Vorsorgepflicht bei chronischer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2735
  • NVwZ 2001, 1151 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1765
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Wenn eine Rechtsanwalt trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden chronischen Erkrankung, die ihn schon in der Vergangenheit an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten gehindert hat, keine Vorsorge für die Wahrnehmnung von Gerichtsterminen trifft, verletzt er schuldhaft seine prozessuale Mitwirkungspflicht (wie BFH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, S. 1353).

    Ferner besteht keine Verpflichtung zur Terminsverlegung, wenn der Antrag durch die Absicht der Prozessverschleppung getragen wird (Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - BVerwG 8 B 186.98 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 26…, vom 2. November 1998, a.a.O., und vom 3. August 1994 - BVerwG 6 B 31.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 257; BFHE 113, 4 ) oder ansonsten gegen die prozessuale Mitwirkungspflicht eines Beteiligten verstößt (Beschluss vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 179.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259; BFHE 113, 4 ; BFH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, S. 1353 ).

    Im Übrigen muss die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbevollmächtigten schlüssig aus dem dem Verwaltungsgericht vorgelegten Attest hervorgehen (vgl. Urteile vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24 - 26.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19); die Bescheinigung muss so substantiiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (BFH, Beschluss vom 17. Mai 2000, a.a.O.).

    Wenn ein Rechtsanwalt trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen trifft, stellt dies eine schuldhafte Verletzung seiner prozessualen Mitwirkungspflichten dar (BFH, Beschluss vom 17. Mai 2000, a.a.O.; BFHE 113, 4 ).

  • BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung ist in der Regel ein solcher erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung (Beschlüsse vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - n.v., Abdruck S. 3 und vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21), auch wenn im Verwaltungsprozess das Gebot der Verfahrensbeschleunigung (vgl. § 87 b VwGO) zu berücksichtigen ist.

    Allerdings wird für eine wegen Verhinderung des Rechtsanwalts beantragte Terminsaufhebung verlangt werden müssen, dass die Abwesenheit des Rechtsanwalts nicht verschuldet ist (Beschluss vom 26. April 1999, a.a.O.; zum vergleichbaren Problem bei der Wiedereinsetzung: BGH, Beschluss vom 26. Februar 1996 - II ZB 7/95 - NJW 1996, 1540 f.).

  • BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 162.98
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Das Ermessen des Gerichts verdichtet sich angesichts des hohen Rangs des Anspruchs auf rechtliches Gehör regelmäßig auf eine entsprechende Verpflichtung zur Terminsaufhebung (vgl. Beschluss vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 162.98 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 285; BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ).

    Ferner besteht keine Verpflichtung zur Terminsverlegung, wenn der Antrag durch die Absicht der Prozessverschleppung getragen wird (Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - BVerwG 8 B 186.98 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 26, vom 2. November 1998, a.a.O., und vom 3. August 1994 - BVerwG 6 B 31.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 257; BFHE 113, 4 ) oder ansonsten gegen die prozessuale Mitwirkungspflicht eines Beteiligten verstößt (Beschluss vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 179.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259; BFHE 113, 4 ; BFH…, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, S. 1353 ).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Das Ermessen des Gerichts verdichtet sich angesichts des hohen Rangs des Anspruchs auf rechtliches Gehör regelmäßig auf eine entsprechende Verpflichtung zur Terminsaufhebung (vgl. Beschluss vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 162.98 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 285; BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung ist in der Regel ein solcher erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung (Beschlüsse vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - n.v., Abdruck S. 3 und vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21), auch wenn im Verwaltungsprozess das Gebot der Verfahrensbeschleunigung (vgl. § 87 b VwGO) zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Damit kann nach ständiger Rechtsprechung die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht begründet werden (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Das Ermessen des Gerichts verdichtet sich angesichts des hohen Rangs des Anspruchs auf rechtliches Gehör regelmäßig auf eine entsprechende Verpflichtung zur Terminsaufhebung (vgl. Beschluss vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 162.98 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 285; BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ).
  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Ebenso wie der Rechtsanwalt für den Fall der Erkrankung seines Büropersonals organisatorische Vorkehrungen, also Vertretungsregelungen, schaffen muss (BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - NJW 1995, 2497 ), trifft ihn eine vergleichbare Vorsorgepflicht auch dann, wenn sein eigener Gesundheitszustand hierzu Anlass gibt, also für ihn erkennbar eine geordnete Erfüllung seiner prozessualen Mitwirkungspflichten wesentlich behindert (vgl. auch Müller NJW 1998, 497 ).
  • BVerwG, 19.01.1999 - 8 B 186.98

    Zurückverweisung der Sache nach Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Ferner besteht keine Verpflichtung zur Terminsverlegung, wenn der Antrag durch die Absicht der Prozessverschleppung getragen wird (Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - BVerwG 8 B 186.98 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 26…, vom 2. November 1998, a.a.O., und vom 3. August 1994 - BVerwG 6 B 31.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 257; BFHE 113, 4 ) oder ansonsten gegen die prozessuale Mitwirkungspflicht eines Beteiligten verstößt (Beschluss vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 179.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259; BFHE 113, 4 ; BFH…, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, S. 1353 ).
  • BVerwG, 05.12.1994 - 8 B 179.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf Gewährung rechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
    Ferner besteht keine Verpflichtung zur Terminsverlegung, wenn der Antrag durch die Absicht der Prozessverschleppung getragen wird (Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - BVerwG 8 B 186.98 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 26…, vom 2. November 1998, a.a.O., und vom 3. August 1994 - BVerwG 6 B 31.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 257; BFHE 113, 4 ) oder ansonsten gegen die prozessuale Mitwirkungspflicht eines Beteiligten verstößt (Beschluss vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 179.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259; BFHE 113, 4 ; BFH…, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, S. 1353 ).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZB 7/95

    Krankheit eines Rechtsanwalts - Sorgfaltspflichten - Berufspflichten - Notwendige …

  • BVerwG, 03.08.1994 - 6 B 31.94

    Verfahrensmangel wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

  • BFH, 23.06.1999 - IV B 150/98

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • VG Cottbus, 10.01.2001 - 1 K 1954/96
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Disziplinarrechtliche Ahndung der Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party"; …

    Im Übrigen muss die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbevollmächtigten schlüssig aus dem beim Verwaltungsgericht vorgelegten Attest hervorgehen; die Bescheinigung muss so substantiiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen …

    In einem solchen Fall ist der Anwalt verpflichtet, Vorkehrungen für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen zu treffen (vgl. BVerwG Beschluss vom 22.05.2001 - 8 B 69/01; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 09.01.2020 - L 7 AS 498/19).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer …

    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (…Urteil vom 10. Dezember 1985 a.a.O. S. 68, Beschlüsse vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., vom 26. April 1999 - BVerwG 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und vom 22. Mai 2001 - BVerwG 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).

    Wenn ein solcher Grund vorliegt, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (Beschluss vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6).

    Ihm bzw. seinem Prozessbevollmächtigten obliegt es deshalb, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, möglichst noch vor dem Termin schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und gegebenenfalls eine (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3;… Beschlüsse vom 26. April 1999 a.a.O. Rn. 2, 5…, vom 20. Juni 2000 - BVerwG 5 B 27.00 - juris Rn. 10, vom 22. Mai 2001 a.a.O. S. 6 und vom 29. April 2004 - BVerwG 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 S. 11).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/2001, 4St RR 9/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3876
BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/2001, 4St RR 9/01 (https://dejure.org/2001,3876)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.2001 - 4St RR 9/2001, 4St RR 9/01 (https://dejure.org/2001,3876)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 4St RR 9/2001, 4St RR 9/01 (https://dejure.org/2001,3876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AWG § 34 Abs. 4 Satz 1; ; VO (EG) Nr. 2465/96 Art. 1 Nr. 1; ; VO (EG) Nr. 2465/96 Art. 1 N... r. 5; ; Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 19.5.1995 (BGBl 11 1996, 19) Art. 2 Buchstabe a), Art. 3 Abs. 2; ; Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 19.5.1995 (BGBl 11 1996, 19) Art. 2 Buchstabe a), Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Grenzen der Ausübung eigener Staatsgewalt - Anwendung deutschen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außenwirtschaftsgesetz; Zuwiderhandlung; Grenzdienststelle; Tschechien; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2735 (Ls.)
  • NStZ-RR 2001, 217
  • BayObLGSt 2001, 8
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Ebenso wenig ist es im vorliegenden Fall von Bedeutung, inwieweit nicht im Irak erzeugte Waren unter das Einfuhrverbot des Art. 1 Nr. 1 VO (EG> Nr. 2465/96 fallen (vgl. dazu etwa BGH NStZ 1996, 90).

    Denn dann haben sie dort ihren Ursprung (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 90 und auch OLG Thüringen ZfZ 1999, 134).

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Nach dem Sinn und Zweck des deutsch-tschechischen Abkommens gilt dies aber, wie insbesondere seine Artikel 2, 3, 4 und 6 deutlich machen, auch für die Einfuhr über die tschechisch-deutsche Grenze (vgl. hierzu auch BGHSt 31, 215 [deutsch-belgisches Abkommen], BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30 [deutsch-niederländisches Abkommen], 38 [deutsch-polnisches Abkommen];… Weber BtMG § 2 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze - …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Nach dem Sinn und Zweck des deutsch-tschechischen Abkommens gilt dies aber, wie insbesondere seine Artikel 2, 3, 4 und 6 deutlich machen, auch für die Einfuhr über die tschechisch-deutsche Grenze (vgl. hierzu auch BGHSt 31, 215 [deutsch-belgisches Abkommen], BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30 [deutsch-niederländisches Abkommen], 38 [deutsch-polnisches Abkommen];… Weber BtMG § 2 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Einfuhr - Vollendung - Strafzumessung

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Nach dem Sinn und Zweck des deutsch-tschechischen Abkommens gilt dies aber, wie insbesondere seine Artikel 2, 3, 4 und 6 deutlich machen, auch für die Einfuhr über die tschechisch-deutsche Grenze (vgl. hierzu auch BGHSt 31, 215 [deutsch-belgisches Abkommen], BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30 [deutsch-niederländisches Abkommen], 38 [deutsch-polnisches Abkommen];… Weber BtMG § 2 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Der Umstand, dass die Sachen dann im Rahmen der Grenzkontrolle entdeckt werden, ändert nichts an der Vollendung der Tat (vgl. z.B. BGHSt 38, 315; 34, 180; 31, 252; BGH NStZ 1986, 274 zur Einfuhr von Betäubungsmitteln).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Der Umstand, dass die Sachen dann im Rahmen der Grenzkontrolle entdeckt werden, ändert nichts an der Vollendung der Tat (vgl. z.B. BGHSt 38, 315; 34, 180; 31, 252; BGH NStZ 1986, 274 zur Einfuhr von Betäubungsmitteln).
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Denn das Verschlechterungsverbot schützt den Angeklagten nur davor, dass durch das Berufungsurteil Art und Höhe der Strafe zu seinem Nachteil geändert werden, eine Verschärfung des Schuldspruchs ist dagegen zulässig (st. Rspr., vgl. schon RGSt 9, 324/329 f.; vgl. z.B. BGHSt 21, 256/259 f.; BayObLGSt 1955, 160/165).
  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Soweit mit dieser Rüge dagegen beanstandet wird, dass der beantragte Sachverständige von der Strafkammer als weiterer Sachverständiger gemäß § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO hätte gehört werden müssen, so ist diese Rüge unzulässig, weil der Revisionsführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist die Angriffsrichtung seiner Rüge nicht deutlich gemacht und nicht dargetan hat, welcher der mehreren hier in Betracht kommenden Verfahrensmängel geltend gemacht wird (vgl. dazu z.B. BGH NStZ 1999, 94, 1998,' 636).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Der Umstand, dass die Sachen dann im Rahmen der Grenzkontrolle entdeckt werden, ändert nichts an der Vollendung der Tat (vgl. z.B. BGHSt 38, 315; 34, 180; 31, 252; BGH NStZ 1986, 274 zur Einfuhr von Betäubungsmitteln).
  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01
    Der Umstand, dass die Sachen dann im Rahmen der Grenzkontrolle entdeckt werden, ändert nichts an der Vollendung der Tat (vgl. z.B. BGHSt 38, 315; 34, 180; 31, 252; BGH NStZ 1986, 274 zur Einfuhr von Betäubungsmitteln).
  • BayObLG, 26.05.1981 - RReg. 4 St 257/80

    Grenze; Strafbarkeit; Anwendung; Deutsches Strafrecht; Ausreise; Ausländer; …

  • RG, 15.11.1883 - 2174/83

    1. Hat das mittels einer Privatklage angerufene Gericht erst dann, wenn sich nach …

  • BayObLG, 04.10.1955 - RReg. 2 St 293/55
  • RG, 07.04.1932 - II 235/32

    1. Entsteht die Zollschuld bei Verbringung einzuführender Waren über eine …

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 2 RBs 1/21

    Unzulässigkeit des Vorab-Antrags auf gerichtliche Entscheidung für den Fall der …

    Rn. 39 Mit dieser neuen, erst nach Ablauf der einmonatigen Begründungsfrist vorgebrachten Angriffsrichtung ist der Zulassungsantrag unzulässig (vgl. BGH NStZ 1998, 636; NStZ 1999, 94; BayObLG NStZ-RR 2001, 217).
  • BGH, 19.12.2001 - 2 StR 358/01

    Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Verbringen von irakischen Dinaren …

    Rn. 22 Bei der hier gegebenen Sachlage waren die irakischen Geldscheine selbst der Gegenstand des Vertrages (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 217, 218).
  • BGH, 17.12.1996 - 2 StR 358/01
    Bei der hier gegebenen Sachlage waren die irakischen Geldscheine selbst der Gegenstand des Vertrages (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 217, 218).
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