Rechtsprechung
| BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2307 Abs. 1 Satz 2, 2191, 2180
Keine Pflichtteilsanrechnung auf Nachvermächtnis - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflichtteilsberechtigter - Pflichtteil - Nachlass - Nachvermächtnis - Vorvermächtnisnehmer - Erbfall
- RA Kotz
Nachvermächtnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2307 Abs. 1 S. 2, §§ 2191, 2180
Anrechnung der Auszahlung des Pflichtteils auf Nachvermächtnis; Ausschlagung eines Nachvermächtnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 520
- MDR 2001, 276
- DNotZ 2001, 634
- FamRZ 2001, 156
- FamRZ 2001, 88 (Ls.)
- WM 2001, 573
- Rpfleger 2001, 131
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 13.11.1990 - 5 U 76/90
Vermächtnis, wertermittlung, Anrechnung, Bedingung, aufschiebende, Vermächtnis, …
Auszug aus BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99
Danach ist das hier der Klägerin zugedachte Nachvermächtnis vollständig und ohne Rücksicht auf den späteren Eintritt der Bedingung auf den Pflichtteil anzurechnen (OLG Oldenburg NJW 1991, 988;… Staudinger/Haas, BGB 13. Bearb. § 2307 Rdn. 6;… Soergel/Dieckmann, BGB 12. Aufl. § 2307 Rdn. 2;… Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 37 V 6 c S. 832 Fn. 115;… Ebenroth, Erbrecht Rdn. 970).Fällt das Vermächtnis (oder Nachvermächtnis) aber später an, müsse sich der Pflichtteilsberechtigte darauf den schon erhaltenen Pflichtteil anrechnen lassen (OLG Karlsruhe Justiz 1962, 152;… MünchKomm/Frank, BGB 3. Aufl. § 2307 Rdn. 6 a.E.; Schlitt, NJW 1992, 28; Strecker, ZEV 1996, 327).
- BGH, 21.05.1953 - IV ZR 230/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99
Als Testamentsvollstrecker haftet der Beklagte nicht etwa nur unter der Voraussetzung auf Schadensersatz, daß die Klägerin zuvor ohne Erfolg versucht hätte, ihren Anspruch gegenüber den Erben der Vorvermächtnisnehmerin durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1953 - IV ZR 230/52 - LM BGB § 2258 Nr. 1 a.E.).
- BGH, 27.06.2001 - IV ZR 120/00
Zuwendung eines Ankaufsrechts im Vermächtniswege; Sicherung durch Vormerkung
Wenn die Klägerin das Vermächtnis bei Eintritt der Bedingungen geltend macht, kann der Beklagte zwar eine (teilweise) Erstattung des Pflichtteils verlangen (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 99/99 - NJW 2001, 520 unter 2 a). - OLG München, 15.11.2017 - 20 U 5006/16
Schadenersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker
Dieser kann sich demgegenüber nicht auf anderweitige Ersatzmöglichkeiten berufen bzw. darauf, dass zunächst versucht werden müsse, Ansprüche gegen den begünstigten Dritten durchzusetzen (…vgl. MüKoBGB/Zimmermann, 7. Auflage 2017, § 2219 Rn. 11; BGH NJW 2001, 520, juris Rn. 14). - OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Gewährung eines sog. Zuwendungsnießbrauchs
Soweit ein solches Vermächtnis gemäß § 2180 Abs. 2 Satz 1 BGB durch (ausdrückliche oder schlüssige) Erklärung nach Eintritt des Erbfalles gegenüber dem Beschwerten ausgeschlagen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 99/99, NJW 2001, 520; Senat, Urteil vom 10. Mai 2023 - 5 U 57/22, NJW-RR 2023, 1119), ist das hier unstreitig nicht geschehen.
- OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22
Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und …
Diese Erklärung, die erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden kann (§ 2180 Abs. 2 Satz 2 BGB), ist - anders als die Erbausschlagung, § 1945 BGB - nicht formbedürftig und kann auch durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck kommen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 99/99, NJW 2001, 520). - OLG Köln, 05.12.2005 - 2 U 103/05
Keine wirksame Ausschlagung des Vermächtnisses durch Geltendmachung des …
Die Ausschlagung bedarf keiner Form und kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch einen gesetzlichen Vertreter sowie durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2002, 2 Wx 2/02; BGH, NJW 2001, 520 [521]; OLG Colmar, OLGE 4, 442 [443]; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 9 für die Annahme;… AnwK/J. Mayer, BGB, 2004, § 2180 Rn. 2, 7;… Erman/Schmidt, BGB, 11. Auflage 2004, § 2180 Rn. 2;… MünchKomm/Schlichting, BGB, 4. Auflage 2004, § 2180 Rn. 2;… Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Auflage 2005, § 2180 Rn. 2;… Staudinger/Otte, BGB, 13. Auflage 1996, § 2180 Rn. 5). - BFH, 25.11.2020 - II R 36/18
Auslegung einer Vermächtnisanordnung
Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist an keine Frist gebunden (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12.01.2011 - IV ZR 230/09, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2011, 468, Rz 12) und kann auch in einem schlüssigen Verhalten des Bedachten erblickt werden (BFH-Urteil vom 18.05.1966 - II 167/62, BFHE 86, 652; BGH-Urteil vom 18.10.2000 - IV ZR 99/99, FamRZ 2001, 88, unter 4.). - OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
Rechtsstellung des pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmers; Auslegung der …
Die Ausschlagung bedarf keiner Form und kann auch durch einen Bevollmächtigten oder durch einen gesetzlichen Vertreter sowie durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (OLG Köln 2 Wx 2/02, Beschluss vom 12.07.2002; BGH NJW 2001, 520; OLG Stuttgart, OLGR 1998, 9;… Münchener Kommentar BGB § 2180 Rn. 2;… Staudinger/Otte BGB § 2180 Rn. 5). - FG Hessen, 06.11.2019 - 10 K 1104/18
Erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des …
Ist dieser bereits verstorben, richtet sich der Anspruch gegen dessen Erben (BGH-Urteil vom 18. Oktober 2000 IV ZR 99/99, NJW 2001, 520). - KG, 06.08.2004 - 6 W 68/04
Gebäudeversicherung: Beweis für Eigenbrandstiftung
Was zur Individualisierung vorgetragen werden muss, bestimmt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 520, 521; NJW 1993, 862, 863; NJW 1992, 1111).Besteht zwischen den Parteien nur ein Vertragsverhältnis, kann auch dessen schlagwortartige oder ungenaue Wiedergabe zur Bestimmung ausreichen (BGH NJW 2001, 520 f.).
- OLG Karlsruhe, 29.05.2026 - 14 U 18/25
Persönliche Haftung von Testamentsvollstrecker wegen Nichterfüllung eines …
Vielmehr ist es nach § 2203 BGB in erster Linie Aufgabe des Testamentsvollstreckers, für die Erfüllung des Vermächtnisses zu sorgen (BGH, Urteil vom 18.10.2000 - IV ZR 99/99, Rn. 14, juris). - OLG Hamburg, 11.06.2026 - 2 U 10/25
Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Pflichtteils an den Sohn des …
- LG Nürnberg-Fürth, 27.07.2023 - 8 O 4921/22
Zur Ausschlagung eines Nachvermächtnisses durch Geltendmachung des …
- LG Bochum, 24.06.2022 - 5 O 41/22
- OLG Karlsruhe, 29.05.2026 - 4 O 74/24
Laufende Anfechtung: Kein Schadensersatz gegen Testamentsvollstrecker
- LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem …
- LG Ellwangen/Jagst, 27.06.2025 - 3 O 283/21
Zur Abgrenzung zwischen mehreren selbstständigen Vermächtnissen und einem …
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