Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Wetterführungspläne II
- Judicialis
- JurPC
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Arbeitsvertragliche Pflicht - Entwicklung eines Computerprogramms - Vergütungsanspruch - Vorzugsstellung - Urheberrecht - Alleiniges Nutzungsrecht - Nachschöpfung - Dekompilierungsverbot - Auskunftspflicht - Spezifizierung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbEG § 20; UrhG § 69b; BGB § 242
Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer entwickeltes Computerprogramm - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Wetterführungspläne II
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Urheberrechtlicher Nachvergütungsanspruch eines angestellten Programmierers
Verfahrensgang
- BGH, 24.10.2000 - X ZR 72/98
- BGH, 19.12.2000 - X ZR 72/98
- BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98 (1)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1352 (Ls.)
- NJW-RR 2002, 339
- GRUR 2002, 149
- MMR 2002, 99
- DB 2002, 424
- ZUM 2002, 137
- afp 2002, 179
- NZA-RR 2002, 202
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Allerdings unterliegt der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 95, 267, 316). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Beide können in der Revisionsinstanz nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BGH, Urt. v. 14.1.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 für die Beweiswürdigung;… sowie Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, MDR 1992, 804 = NJW 1992, 1969 sowie vom 11.4.2000 - X ZR 186/97, GRUR 2000, 788, 789 - Gleichstromsteuerschaltung - für die Vertragsauslegung). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Allerdings unterliegt der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72, 88; 95, 267, 316).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Zu prüfen ist bei einer solchen Differenzierung, ob für sie Gründe von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfGE 88, 87, 96). - BGH, 25.09.1986 - II ZR 262/85
Treuepflicht der Gesellschafter einer personalistisch ausgestalteten GmbH; …
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Auch vor Inkrafttreten der Vorschriften über den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen, die aufgrund der Vorgaben in der Richtlinie 91/250/EWG des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen vom 14. Mai 1991 (…ABl. EG Nr. L 122/42 = GRUR Int. 1991, 327) in das Urheberrechtsgesetz eingefügt worden sind, gewährte das deutsche Urheberrecht bereits Ansprüche zur Abwehr der Nutzung von Computerprogrammen ohne Zustimmung der Berechtigten (BGHZ 98, 276, 282 ff. - Inkassoprogramm; vgl. a. Erdmann/Bornkamm, GRUR 1991, 877). - BGH, 24.10.2000 - X ZR 72/98
Wetterführungspläne; Arbeitnehmervergütung für Computerprogramm
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Mit seinem Urteil vom 24. Oktober 2000 (GRUR 2001, 155 - Wetterführungspläne) hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage hinsichtlich des Anspruchs auf Rechnungslegung abgewiesen. - BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90
Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage; Aufrechnung …
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Beide können in der Revisionsinstanz nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler überprüft werden (…vgl. BGH, Urt. v. 14.1.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 für die Beweiswürdigung; sowie Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, MDR 1992, 804 = NJW 1992, 1969 sowie vom 11.4.2000 - X ZR 186/97, GRUR 2000, 788, 789 - Gleichstromsteuerschaltung - für die Vertragsauslegung). - BAG, 30.04.1965 - 3 AZR 291/63
Patentstreitsachen - Zuständige Gerichte - Erfindungen eines Arbeitnehmers - …
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Nach dieser Vorschrift, deren Anwendbarkeit im Rahmen arbeitsvertraglicher Übertragungspflichten anerkannt ist (…vgl. statt aller Schricker/Rojahn, aaO, § 43 UrhG Rdn. 71;… Möhring/Nicolini/Spautz, aaO, § 43 UrhG Rdn. 11; s.a. BAG GRUR 1961, 491 - Nahverkehrschronik; GRUR 1966, 88 - Abdampfverwertung), kann der Umstand, daß das geschaffene Werk zu Vorteilen bei dem Nutzungsberechtigten geführt hat, die in einem groben Mißverhältnis zu der von ihm gezahlten Vergütung stehen, eine Anpassung der Vereinbarungen verlangen, die der Einräumung des Nutzungsrechtes zugrunde liegen. - BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
Gleichstromsteuerschaltung
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Beide können in der Revisionsinstanz nur begrenzt, nämlich auf Rechtsfehler überprüft werden (…vgl. BGH, Urt. v. 14.1.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 für die Beweiswürdigung;… sowie Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, MDR 1992, 804 = NJW 1992, 1969 sowie vom 11.4.2000 - X ZR 186/97, GRUR 2000, 788, 789 - Gleichstromsteuerschaltung - für die Vertragsauslegung). - BGH, 30.10.1990 - XI ZR 173/89
Begriff des wesentlichen Mangels
Auszug aus BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98
Ob ein Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO gegeben werden muß, ist aufgrund der von dem Gericht in der jeweiligen Instanz vertretenen Rechtsauffassung zu beurteilen; seine Notwendigkeit entfällt, wenn es auf dieser Grundlage weiterer Ausführungen der Partei nicht bedarf (BGH, Urt. v. 30.10.1990 - XI ZR 173/89, NJW 1991, 704 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 2 U 67/95
Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für technische Verbesserungen eines …
- BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 261/60
Erstellung eines Manuskripts - Betriebschronik - Auftrag des Arbeitgebers - …
- OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18
Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem …
Rn. 285 Die Anwendung von § 32a UrhG auf Arbeitnehmerurheber entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dessen Vorgängerregelung, dem "Bestseller-Paragraphen" des § 36 UrhG a. F.: in der Entscheidung "Wetterführungspläne II" (vom 23.10.2001, X ZR 72/98, GRUR 2002, 149) hat er die Anwendung von § 36 a. F. sogar auf Arbeitnehmerurheber bejaht, die ein Computerprogramm schaffen - also dessen Anwendung im Rahmen des § 69b UrhG -, obwohl bei Computerprogrammen - anders als nach § 43 UrhG - gem. § 69b kraft Gesetzes der Arbeitgeber ausschließlich zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse berechtigt ist (…a.a.O., 152 unter 5.).Nicht nur die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe oben unter c)), sondern auch die Lehre (siehe neben den Nachweisen in BGH GRUR 2002, 149, 152 unter 5. etwa die Nachweise bei Rojahn, in: Schricker/Loewenheim a.a.O., § 43 UrhG Rn. 71 in Fn. 200) hat die grundsätzliche Anwendbarkeit von § 36 UrhG a. F. auf in einem Arbeitsverhältnis stehende Urheber bejaht.
- OLG Braunschweig, 10.03.2022 - 2 U 47/19
Ansprüche der Erben eines Karosseriekonstrukteurs des Autoherstellers Porsche
Die Rechteeinräumung kann auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001 - X ZR 72/98 -, GRUR 2002, 149 - Wetterführungspläne II). - OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der …
Im Rahmen der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Interessensabwägung ist zwischen dem Grund und der Höhe des (Vergütungs-)Anspruchs zu differenzieren: Soll der Grund eines Anspruchs festgestellt werden, ist der Arbeitgeber schutzwürdiger, bei den Angaben zur Höhe des Anspruchs dagegen - umgekehrt - der Arbeitnehmer (BGH MMR 2002, 99 (102) - Wetterführungspläne II).
- LAG Köln, 01.04.2021 - 8 Sa 729/20
Lizenzeinnahmen des Arbeitnehmers aus der Entwicklung von Software im …
Mit dieser Vorschrift wird die bereits vor deren Inkrafttreten bestehende Rechtsüberzeugung fortgeschrieben, dass der als Arbeitnehmer tätige Schöpfer urheberrechtsfähiger Werke für seine Leistung regelmäßig dann mit seinem Arbeitslohn abgegolten ist, wenn die Schaffung derartiger Werke zu seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nach den mit dem Arbeitgeber getroffenen Absprachen gehört oder von diesem sonst nach dem Arbeitsvertrag verlangt werden kann (BGH 23.10.2001 - X ZR 72/98). - OLG München, 21.03.2024 - 29 U 8077/21
Auskunft über den Umfang der Nutzung eines Lichtbildes
Rn. 48 Für den hier geltend gemachten vorgelagerten Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch (§§ 242, 259 Abs. 1 BGB) ist es ausreichend, dass aufgrund nachprüfbarer Tatsachen greifbare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG bestehen, da der Anspruchsteller die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs im Einzelnen erst ermitteln muss, um die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; GRUR 2002, 149, 153 - Wetterführungspläne II;… GRUR 2012, 496 Rn. 44 - Das Boot I). - LAG Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 3 Ta 5/10
Rechtsweg - Klage eines Arbeitnehmers auf Urhebervergütung
Rn. 13 Die Ausnahmeregelung der §§ 2 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, 104 Satz 2 UrhG beruht auf dem Umstand, dass insbesondere in den Arbeitsverhältnissen, die auf die Schaffung von urheberrechtlich geschützten Werken gerichtet sind, die vereinbarte Arbeitsvergütung auch die Nutzungsrechte des Arbeitnehmers als Urheber abgilt soweit der Arbeitgeber die im Rahmen der Verpflichtungen des Arbeitnehmers geschaffenen Werke zu betrieblichen Zwecken nutzt (BGH 23.10.2001 - X ZR 72/98, GRUR 2002, 149;… vgl. Möhring/Nicolini/Spautz, Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl. § 43 Rn. 11;… Wandtke/Bullinger/Wandtke, Urheberrecht, 3. Aufl., § 43 Rn. 134 ff. mwN). - OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06
Anwendung der Rechtsgrundsätze über die Sittenwidrigkeit einer …
Vielmehr spricht vieles dafür, die angesprochenen Grundsätze auf jeden entgeltlichen Kreditvertrag anzuwenden, unabhängig von der Rechtsform des Kreditgebers (vgl. Gehrlein, BGHReport 2002, 161). - KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08
Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber …
Sie scheidet nicht nur dann aus, wenn auf Seiten des Berechtigten die geforderten Angaben zur Erreichung des Vertragszwecks nicht unbedingt erforderlich sind, sondern setzt auch auf Seiten des Verpflichteten voraus, dass er dem Auskunftsverlangen ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 2002, 602/603 - Musikfragmente; GRUR 2002, 149/153 - Wetterführungspläne II; GRUR 2007, 532/533 Rdn.13 - Meistbegünstigungsvereinbarung; WRP 2009, 1008/1012, Rdn.35 - Mambo No.5). - LG Düsseldorf, 11.08.2005 - 4b O 456/04
Türbänder (Arbeitnehmererf.)
Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist nach der Rechtsprechung des BGH zwischen Grund und Höhe des (Vergütungs-)anspruchs zu differenzieren: Soll der Grund eines Anspruchs festgestellt werden, ist der Arbeitgeber schutzwürdiger, bei den Angaben zur Höhe des Anspruchs dagegen der Arbeitnehmer (BGH, GRUR 2002, 149, 153 - Wetterführungspläne II;… Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 4. Aufl. § 12 RN 169). - LG Düsseldorf, 05.05.2011 - 4a O 174/10
Gurtwickler
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Auskunftsberechtigte, der auf die Auskunft zur Durchsetzung seiner Rechte angewiesen ist, grundsätzlich schutzwürdiger erscheint als der Verpflichtete, dessen Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht und auf Grund einer von ihm zu erwartenden und ihm grundsätzlich zuzumutenden Auskunft auch der Höhe nach ermittelt werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 149, 153 - Arbeitnehmervergütung für Computerprogramm).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01 |
Berufungsankündigung nach Berufungseinlegung
§ 518 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 519 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), zur Abgrenzung zwischen unbedingter und (unzulässiger) bedingter Berufungseinlegung (im Zusammenhang mit einem PKH-Antrag, §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und der Absicht späterer Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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ZPO § 518 i. d. F. vom 12. September 1950
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 518 i.d.F. vom 12. September 1950
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsschrift - Anforderung an Rechtsmittel - Begleitumstände
- rechtsportal.de
ZPO § 518 (i.d.F. vom 12. September 1950)
Einlegung der Berufung unter einer Bedingung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1352
- MDR 2002, 775
- VersR 2002, 1256
- BB 2002, 542 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (8)
- BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94
Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluß an BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046).Wenn aber die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - XII ZB 114/99 - NJW-RR 2000, 879; vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047 - jeweils m.w.N.).
Das Berufungsgericht durfte diese spätere Erklärung berücksichtigen, weil sie ebenfalls innerhalb der Berufungsfrist eingegangen war (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/97 - NJW 1995, 2563, 2564).
- BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 161/87
Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluß an BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046).Wenn aber die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - XII ZB 114/99 - NJW-RR 2000, 879; vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047 - jeweils m.w.N.).
- BGH, 10.01.1990 - XII ZB 134/89
Abänderungsklage auf Erhöhung der Unterhaltsrente - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluß an BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046).Wenn aber die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - XII ZB 114/99 - NJW-RR 2000, 879; vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047 - jeweils m.w.N.).
- BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Die Auslegung von Prozeßerklärungen, die auch der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen kann (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95 - NJW-RR 1996, 1210, 1211; BGHZ 4, 328, 334), hat den Willen des Erklärenden zu beachten, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900 m.w.N.). - BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Die Auslegung von Prozeßerklärungen, die auch der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen kann (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95 - NJW-RR 1996, 1210, 1211; BGHZ 4, 328, 334), hat den Willen des Erklärenden zu beachten, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900 m.w.N.). - BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95
Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Die Auslegung von Prozeßerklärungen, die auch der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen kann (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95 - NJW-RR 1996, 1210, 1211; BGHZ 4, 328, 334), hat den Willen des Erklärenden zu beachten, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900 m.w.N.). - BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Anforderungen an Berufungsschriftsatz
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Wenn aber die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - XII ZB 114/99 - NJW-RR 2000, 879; vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047 - jeweils m.w.N.). - BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 59/86
Rechtsfolgen einer Elternvereinbarung über das Umgangsrecht
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Eine Rücknahme der wirksam eingelegten Berufung ist nicht erfolgt; sie hätte klar und unzweideutig erklärt werden müssen (vgl. schon RG JW 1935, 2281, 2282; zur Rücknahme einer Beschwerde vgl. BGH, Beschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 - NJW-RR 1989, 195, 196); Anhaltspunkte dafür, daß das Berufungsverfahren endgültig nicht fortgesetzt werden sollte, sind nicht ersichtlich.
- BGH, 11.06.2025 - IV ZR 83/24
Versäumnisurteil im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens auf der Grundlage von …
Sind die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift erfüllt, kommt eine Deutung, dass das Rechtsmittel nicht unbedingt eingelegt ist, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - XII ZB 689/13, NJW-RR 2014, 1347 Rn. 9;… vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05, FamRZ 2005, 1537 [juris Rn. 7]; vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01, VersR 2002, 1256 [juris Rn. 10] m.w.N.). - BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von …
a) Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; BGH Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).Eine Deutung dahin, dass er gleichwohl nicht unbedingt als Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt ist, kommt nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537; vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554 und vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995 f.; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352).
- OLG Jena, 04.08.2016 - 4 U 756/15
Behandlung Prozesskostenhilfeantrag mit Begründung als wirksame Berufung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Deutung, dass ein Schriftsatz, mit dem Prozesskostenhilfe begehrt wird und der die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt, nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.12.2010 (Az.: XII ZB 140/10), 17.12.2008 (Az.: XII ZB 185/08), 18.07.2007 (Az.: XII ZB 31/07), 07.11.2006 (VI ZB 70/05), 21.12.2005 (Az.: XII ZB 33/05), 22.01.2002 (Az.: VI ZB 51/01) und 19.11.1997 (Az.: XII ZB 157/97)).
- BGH, 07.11.2006 - VI ZB 70/05
Anforderungen an die Berufungsschrift
In diesem Fall kommt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 - VersR 1986, 40, 41; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047 f.; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - VersR 2002, 1256, 1257).Die Auslegung von Prozesserklärungen, die auch der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen kann (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95 - NJW-RR 1996, 1210, 1211; BGH BGHZ 4, 328, 334), hat den Willen des Erklärenden zu beachten, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900, 901 und Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - aaO, jeweils m. w. N.).
Soweit sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt unterscheidet, der dem Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 (VI ZB 51/01 - aaO) zugrunde lag, rechtfertigt dies im Ergebnis keine anderweitige Beurteilung.
- BGH, 24.03.2009 - VI ZB 89/08
Anforderungen an den Berufungsschriftsatz; Auslegung eines mit "Berufung und …
In diesem Fall kommt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 - VersR 1986, 40, 41; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047 f.; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 -NJW 1995, 2563, 2564; Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 -VersR 2002, 1256, 1257 und vom 7. November 2006 - VI ZB 70/05 - VersR 2007, 662, 663).Die Auslegung von Prozesserklärungen, die auch der Senat als Revisionsgericht selbst vornehmen kann (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95 - NJW-RR 1996, 1210, 1211; BGH BGHZ 4, 328, 334) , hat den Willen des Erklärenden zu beachten, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900, 901 und Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - aaO, jeweils m.w.N.).
- BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05
Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung
Sind allerdings die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift - wie hier - erfüllt, kommt eine Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352 f.). - BGH, 27.11.2007 - VI ZB 81/06
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe für …
Sind die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt, kommt zwar eine Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - VersR 2002, 1256, 1257; BGH…, Beschluss vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - aaO). - LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung; …
In diesem Fall kommt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, 2. Oktober 1985 - IV b ZB 62/85 - VersR 1986, 40, 41; 16. Dezember 1987 - IV b ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047; 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - VersR 2002, 1256; 7. November 2006 - VI ZB 70/05 - VersR 2007, 662). - BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18
Betreuungssache: Anforderungen an die Erklärung der Rücknahme einer wirksam …
Inhaltlich muss der Rechtsmittelführer klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen, dass er das Verfahren nicht mehr fortsetzen und ohne Entscheidung des Rechtsmittelgerichts beenden will (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 - FamRZ 1988, 277, 278;… BGH Beschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05 - NJW-RR 2006, 862 Rn. 15 und vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352, 1353;… MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 67 Rn. 36). - OLG Köln, 26.10.2009 - 17 W 190/09
Insolvenzverwalter; Unterbrechung; Berufung; Vorbehalt
Hierzu heißt es im Beschluss des BGH vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - = NJW 2002, 1352 = MDR 2002, 775: "Ob eine Berufung eingelegt ist, ist im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der sonst vorliegenden Unterlagen zu entscheiden.Dieser formalen Betrachtungsweise folgt der BGH auch bei seiner ständigen Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Frage, ob ein (unzulässiges) bedingtes oder unbedingtes Rechtsmittel vorliegt, wenn anlässlich der Berufungseinlegung zusätzlich ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt wird (NJW-RR 2007, 1565; FamRZ 2005, 1537; NJW 2002, 1352).
- OLG München, 31.05.2002 - 21 W 1548/02
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Veröffentlichung einer …
- BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B
Wirksamkeit der Berufungseinlegung, Auslegung eines Berichtigungsbegehrens als …
- OLG Köln, 17.06.2021 - 9 U 37/21
Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Betriebsschließung wegen des …
- KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06
Verschuldetes Fristversäumnis bei PKH-Antrag mit Übersendung eines Entwurfs der …
- LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Klageerhebung - Bedingung
- OLG Hamm, 13.02.2007 - 8 UF 180/06
Bedingte Berufungseinlegung in Abhängigkeit von PKH-Bewilligung - Auslegung der …
- BGH, 06.07.2006 - V ZB 43/06
Anforderungen an die Form der Berufungseinlegung
- BGH, 25.04.2024 - III ZB 4/24
Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags
- BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08
Bedingte Einlegung der Berufung
- BGH, 21.02.2008 - IX ZA 26/07
Zulässigkeit der Berufung bei Abhängigkeit von der Bewilligung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 KG 1/11
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- KG, 03.04.2009 - 14 W 70/08
Nebenintervention: Entscheidung über die Nichtzulassung im Endurteil; Lauf einer …
- OLG Jena, 21.01.2019 - 2 U 6/19
Berufung: Zulässigkeit einer an die Gewährung von Prozesskostenhilfe geknüpften …
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