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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4175
OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01 (https://dejure.org/2001,4175)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.12.2001 - 16 WF 548/01 (https://dejure.org/2001,4175)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 16 WF 548/01 (https://dejure.org/2001,4175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 284 Abs. 3; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; BGB § 1585 b Abs. 2; ; BGB § 1570; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1613 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1585 b; ; BGB § 1613; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleich über nachehelichen Unterhalt: Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erschüttert die Vergleichsgrundlage und rechtfertigt Änderung des Vergleichs für die Zukunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschiedene Eheleute; Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Vergleich; Anrechnungsmethode; Mischmethode

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1354
  • FamRZ 2002, 1563
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01
    Sie sieht eine wesentliche Änderung der Vergleichsgrundlage darin, dass der BGH mit Urteil vom 13.06.2001 (FamRZ 2001, 986), dem inzwischen weitere Entscheidungen mit gleicher Tendenz gefolgt sind, seine bisherige Rechtsprechung zur Bemessung des Geschiedenenunterhalts dahin geändert hat, dass Einkünfte aus einer nach Scheidung der Ehe vorgenommenen Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit des während der Ehe nicht oder in geringerem Umfang erwerbstätigen, unterhaltsberechtigten Ehegatten in der Regel als bedarfsprägend für die (nach-)ehelichen Lebensverhältnisse zu behandeln, also bedarfserhöhend zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.12.2001 - 16 WF 548/01
    Hiervon ist jedoch eine Ausnahme anzuerkennen, nämlich wenn eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist und die im Vergleich zum Ausdruck gekommene rechtliche Beurteilung hierzu in Widerspruch, aber zur früheren höchst richterlichen Rechtsprechung in Einklang steht (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 323 Rdz. 32; Wendl/Thalmann, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 8 Rdz. 158 c, jeweils unter Berufung auf BGH, FamRZ 1983, 569, 573, wo dies aber nicht so klar zum Ausdruck kommt).
  • OLG Köln, 07.05.2002 - 26 WF 78/02

    Unterhaltsrecht: Abänderungsklage wegen Änderung der höchstrichterlichen …

    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit sich im einzelnen eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als alleiniger Abänderungsgrund für rechtskräftige Urteile oder von den Parteien geschlossene gerichtliche Vergleiche auswirkt (vgl. dazu BGH FamRZ 1983, 569,573;FamRZ 2001, 1687; OLG Stuttgart NJW 2002, 1354 f; Büttner NJW 2001, 3244; Luthin, FamRZ 2001, 1065; Scholz FamRZ 2001, 1061, 1064; Rauscher, FuR 2001, 438, Zöller /Vollkommer, ZPO,23. A., § 323 Rn 32, jeweils mit weiteren Nachweisen zu dieser Streitfrage).
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