Rechtsprechung
| BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JurPC
BRAO § 59 Abs. 2; BORA § 10 Abs. 1 Satz 1
Gestaltung der Briefbögen einer Rechtsanwaltssozietät - Wolters Kluwer
Sozietät - Rechtsanwalt - Gebot - Briefbogen - Namen sämtlicher Gesellschafter
- Anwaltsblatt
§ 59 BRAO
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät
- anwaltsblatt-datenbank.de
- brak-mitteilungen.de
, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
BRAO § 59b, BORA § 10, GG Art. 12
Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 59 Abs. 2; BORA § 10 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Gestaltung der Briefbögen in einer Sozietät zusammengeschlossener Rechtsanwälte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Anwaltsrecht; Kurzbezeichnung auf dem Briefbogen einer Sozietät
Besprechungen u.ä. (3)
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Die Pflicht alle deutschen Mitglieder einer Anwaltssozietät auf den Briefbögen aufzuführen und ihre ungelösten Probleme
- brak-mitteilungen.de
, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
BRAO § 59b, BORA § 10, GG Art. 12
Anwaltliche Werbung - Briefbögen einer überörtlichen Sozietät
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 2 ZU 21/00
- BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
- BGH, 02.05.2002 - AnwZ (B) 75/00
- BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1419
- MDR 2002, 667
- VersR 2002, 1536
- WM 2002, 1081
- BB 2002, 1120 (Ls.)
- AnwBl 2002, 363
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
(6) Falls die partnership englischen Rechts auch im Inland rechtsfähig sein sollte (vgl. zur Rechtsfähigkeit der Partnerschaftsgesellschaft deutschen Rechts § 7 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 124 HGB, der BGB-Gesellschaft BGH, Urt. v. 29. Januar 2001 - II ZR 331/00, NJW 2001, 1056 ff, z.V.b. in BGHZ), wird das Interesse der Beteiligten, die Namen zumindest der deutschen "partner" zu kennen, dadurch nicht geschmälert. - EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
Falls man es für den Auslandsbezug ausreichen ließe, daß der Antragsteller Mitglied einer englischen partnership ist, läge eine nicht diskriminierende Ausübungsregelung vor (vgl. EuGH NJW 1996, 579, 581 - Fall Gebhard). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
dd) Das Gebot des § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA ist erforderlich, weil ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 75, 246, 269; 80, 1, 30; 87, 287, 322).
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Rechtsanwaltsberuf
Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
dd) Das Gebot des § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA ist erforderlich, weil ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 75, 246, 269; 80, 1, 30; 87, 287, 322). - BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Betragsrahmengebühren
Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 76, 196, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 372, 389 f). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 76, 196, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 372, 389 f). - BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Beruf des Rechtsbeistandes
- BGH, 16.07.2001 - II ZB 23/00
Beteiligung einer BGB -Gesellschaft an einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
Um die Publizität der Gesellschafter und damit der Haftungssituation zu gewährleisten, hat er jedoch die Eintragung aller BGB-Gesellschafter in das Handelsregister (entsprechend §§ 162 Abs. 3, 106 Abs. 2 HGB) verlangt, und zwar nicht nur bei Ersteintragung des Beitritts zur BGB-Gesellschaft, sondern auch bei jedem Gesellschafterwechsel innerhalb der BGB-Gesellschaft (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2001 - II ZB 23/00, NJW 2001, 3121). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
Außerdem darf bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der Gründe, die ihn rechtfertigen sollen, die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (BVerfGE 76, 196, 207; 83, 1, 16; 85, 248, 259; 94, 372, 389 f). - BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94
Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
Im Blick auf die Beschränkungen des Kommunikationsmittels müssen Angaben zu weiteren Niederlassungen der Kanzlei und den dort tätigen Rechtsanwälten nicht bereits auf der Vorderseite des ersten Briefbogens gemacht werden (vgl. zur Benennung von Sozien auf der Rückseite von Briefbögen BGH, Beschluss vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/100, NJW 2002, 1419, 1421). - BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06
Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden …
Die Regelung dient damit - ebenso wie die ihr vorangestellten Bestimmungen in § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA - dem legitimen Informationsinteresse der Rechtsuchenden und stellt ebenso wie § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA eine Berufsausübungsregelung dar, die gewichtigen Belangen des Gemeinwohls dient und damit verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA: Senatsbeschluss vom 19. November 2001 - AnwZ(B) 75/00, NJW 2002, 1419, unter II 2 b aa, bestätigt durch BVerfG, NJW 2002, 2163). - BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02
Nennung sämtlicher Rechtsanwälte einer Sozietät auf dem Briefbogen
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00 -, b) den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. November 2000 - 2 ZU 21/00 AGH NW -, c) den Bescheid der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 26. Juni 2000 - II A 490/00 -, 2. mittelbar gegen § 10 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte.Rn. 5 Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, S. 1419) ist § 10 Abs. 1 Satz 1 BORA verfassungsgemäß.
- OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Anforderungen an die Kennzeichnung einer Zweigstelle eines Rechtsanwaltsbüros
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beklagte Angaben zu weiteren Kanzleien irreführend unterlassen hat, ist die Rückseite des Briefkopfes in die Betrachtung mit einzubeziehen (so auch BGH NJW 2002, 1419 Tz. 32). - BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 83/04
Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sternsozietät
Zudem möchte, wer anwaltliche Leistungen in Anspruch nimmt, ohne komplizierte Nachfrage wissen, wem er die Wahrnehmung seiner rechtlichen Belange anvertraut und ob der Beauftragte nicht zugleich widerstreitende Interessen vertritt oder auf sonstige Weise in der Gefahr einer Interessenkollision steht (BGH, Beschl. v. 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00, NJW 2002, 1419). - LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03
Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und …
Daneben hat der Vorgang werbenden Charakter sowohl für die Kanzlei (BGH, Urteil vom 12.06.1997, NJW 1997, 3238, Urteil vom 17.04.1997, NJW 1997, 3236 = DB 1997, 2219, AnwGH Hamburg v. 19.04.2001, NJW 2001, 2553) als auch für den Rechtsanwalt (BGH, Urteil vom 19.11.2001, NJW 2002, 1419). - BGH, 05.08.2002 - AnwZ (B) 33/01
Namensangabe sämtlicher Rechtsanwälte einer Partnership englischen Rechts
Nachdem der Senat in einer Parallelsache dem Standpunkt der Antragsgegnerin gefolgt ist (BGH, Beschl. v. 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/00, NJW 2002, 1419 ff = BRAK-Mitt. 2002, 136 ff) und das Bundesverfassungsgericht die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschl. v. 13. Juni 2002 - 1 BvR 736/02), hat der Antragsteller erklärt, aus der zu seinen Gunsten ergangenen Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs keine Rechte herleiten zu wollen.Auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 19. November 2001 (aaO) wird Bezug genommen.
- OLG München, 25.10.2012 - 23 U 2047/12
Rechtliches Gehör im Rechtsstreit zwischen einem gekündigten …
Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt erst vor, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH, Urteil vom 8.05.2012, XI ZR 262/10, zitiert nach Juris Tz. 40 m.w.N; BGH NJW 2002, S. 1419, 1421).
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