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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21
BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 (https://dejure.org/2002,21)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 (https://dejure.org/2002,21)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 (https://dejure.org/2002,21)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Glykol

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 14; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des grundrechtlichen Gewährleistungsbereichs der betroffenen Wettbewerber durch marktbezogene Informationen des Staates - Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln - Zulässigkeit einer ...

  • opinioiuris.de

    Glykol

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Glykol. Marktbezogene Informationen des Staates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Bekanntgabe mit Glykol versetzter Weine

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bundesregierung darf marktbezogene Informationsarbeit leisten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Informationstätigkeit der Bundesregierung im Bereich des Verbraucherschutzes

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Informationstätigkeit der Bundesregierung im Bereich des Verbraucherschutzes

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Lebenshilfe: Staat darf informieren

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfassungsrecht; Informationstätigkeit der Bundesregierung im Bereich des Verbraucherschutzes

Besprechungen u.ä.

  • fsf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Marktinformationen des Staates und ihre Grenzen kraft einschlägiger Grundrechte (Helmut Goerlich; tv diskurs 26/2003, S. 92-97)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 252
  • NJW 2002, 2621
  • NJW 2004, 816
  • NVwZ 2002, 1495 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1
  • DVBl 2002, 1358
  • afp 2002, 498
 
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Wird zitiert von ... (898)Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 68, 193 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 68, 193 ).

    Auch wenn bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind, werden sie vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 77, 84 ; 81, 208 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
    Regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit war herkömmlich insbesondere auf die Darstellung von Maßnahmen und Vorhaben der Regierung, die Darlegung und Erläuterung ihrer Vorstellungen über künftig zu bewältigende Aufgaben und die Werbung um Unterstützung bezogen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 63, 230 ).

    Darüber hinaus ist die föderale Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern zu wahren (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
    Das Grundgesetz geht aber stillschweigend von entsprechenden Kompetenzen aus, so etwa in den Normen über die Bildung und Aufgaben der Bundesregierung (Art. 62 ff. GG) oder über die Pflicht der Bundesregierung, den Bundestag und seine Ausschüsse zu unterrichten; Gleiches gilt für die Verpflichtung der Regierung und ihrer Mitglieder, dem Bundestag auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und seinen Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. zu Letzterem BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ).

    Rn. 59 Informationen unterliegen wie jedes Staatshandeln dem Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1 ).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Sie können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem normativen und direkten Eingriff gleichkommen und müssen dann wie ein solcher behandelt werden (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 110, 117 ).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Die "wesensmäßige Anwendbarkeit" ist bei Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gegeben (vgl. BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1711 mwN hinsichtlich Art. 5 Abs. 1 GG; BVerfGE 105, 252, 265 mwN hinsichtlich Art. 12 Abs. 1 GG).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Rn. 26 d) Im Grundsatz trifft ebenso die Annahme des Oberverwaltungsgerichts zu, die Äußerungsbefugnis des Oberbürgermeisters der Beklagten im politischen Meinungskampf finde ihre Grenzen in den Anforderungen des Sachlichkeitsgebots, das für jedes Staatshandeln gilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 ).
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