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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 30.05.2002 | KG, 25.06.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,41
BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 3 C 13.01 (https://dejure.org/2001,41)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    StVG § 4 a.F.; ; StVZO § 15 b Abs. 1; ; StVZO § 15 b Abs. 2 a.F.

  • Wolters Kluwer

    Gutachten zur Fahreignung - Fahreignung - Fehlende Eignung - Führen eines Kraftfahrzeugs - Cannabiskonsum - Drogenkonsum

  • archive.org

    Drogen - Zweifel an der fehlenden Eignung eines Kraftfahrzeugführers müssen eindeutig und nachvollziehbar nachweisbar sein(Entziehung wegen einmaligem Cannabiskonsum) - Das Erfordernis zur Darlegung der Anordnungsgründe

  • bussgeldsiegen.de

    Einmaliger Cannabiskonsum und Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 (a.F.); StVZO § 15b Abs. 1, Abs. 2 (a.F.)
    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, maßgeblicher Zeitpunkt; maßgeblicher Zeitpunkt bei Fahrerlaubnisentziehung; Zeitpunkt, maßgeblicher bei Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit, zum Führen von Kraftfahrzeugen und Anlass ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fahreignungsuntersuchung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt im Sinne des § 15 Abs. 2 StVZO a.F. allein keinen Anlass zu der Annahme, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einmal ist keinmal - auch bei Cannabis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 78
  • NVwZ 2002, 612 (Ls.)
  • DVBl 2002, 495 (Ls.)
  • DÖV 2002, 125
 
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Wird zitiert von ... (546)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Haschischkonsum

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    dd) Zur Überzeugung des erkennenden Senats steht die dargelegte Rechtsprechung in Übereinstimmung mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Fälle der in Rede stehenden Art entwickelt hat; hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69, 83 f., 85 f., 87); mithin müssen einer Aufforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (…a.a.O. S. 85 f.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof dasjenige Recht angewendet, das beim Erlass der letzten Behördenentscheidung im August 1996 gültig war (vgl. lediglich Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 24 S. 5 m.w.N.; vgl. demgegenüber Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2 m.w.N. zur begehrten Erteilung einer Fahrerlaubnis).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Es kommt hinzu, dass einem Betroffenen kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, die Frage der Berechtigung der Zweifel und damit der Aufforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung verbindlich klären zu lassen; er trägt daher das alleinige Risiko sowohl bei einer Weigerung, die - wenn von Behörden und Gerichten im Entziehungsverfahren als unberechtigt erkannt - regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt, als auch bei einer Befolgung, die selbst dann den Beleg seiner Ungeeignetheit erbringen kann, wenn die Aufforderung als solche sich bei einer gerichtlichen Prüfung als nicht berechtigt erweisen sollte (vgl. Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Auch der erkennende Senat hat im Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - (Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 28 m.w.N.) den maßgeblichen Grund für die Berechtigung einer Entziehung der Fahrerlaubnis in Fällen der in Rede stehenden Art darin gesehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ohne ausreichenden Grund einer berechtigten Gutachtensanforderung nicht nachkommt; dabei darf die Verkehrsbehörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens nur unter der Voraussetzung auf die fehlende Kraftfahreignung schließen, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    bb) Auch für aus Cannabiskonsum ableitbare Zweifel an der Fahreignung gelten die dargestellten Maßstäbe (vgl. Beschluss vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 27).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00

    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    cc) Selbst wenn zur Bejahung des Merkmals "besteht Anlass zur Annahme, dass ..." eine geringere Dichte des Anfangsverdachts, ein geringerer Grad von Gewissheit notwendig bzw. ein höherer Grad von Ungewissheit zulässig ist als beispielsweise bei der Formulierung "... wenn anzunehmen ist, dass ..." (vgl. dazu Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - NJW 2001, 1592), so stellte § 15 b Abs. 2 StVZO a.F. es mithin nicht ins freie Ermessen der Behörde, wann sie von einem Ausgangsverdacht ausgehen durfte.
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    aa) Unter der Voraussetzung, dass die Behörde berechtigterweise Zweifel an einer Fahreignung hegen konnte, darf aus der Weigerung, sich einer rechtmäßig verlangten Begutachtung zu unterziehen, auf mangelnde Fahreignung geschlossen werden (vgl. bereits Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - BVerwGE 11, 274).
  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Der Verwaltungsgerichtshof vertrete neuerdings (vgl. NZV 1999, 525 ff.) im Anschluss an ein Gutachten (vgl. NZV 2000, 57 ff.) u.a. die Auffassung, dass ein Verdacht auf regelmäßigen Cannabiskonsum bereits dann bestehe, wenn ein Konsum von Haschisch belegt sei, was im Fall des Klägers zutreffe.
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof dasjenige Recht angewendet, das beim Erlass der letzten Behördenentscheidung im August 1996 gültig war (vgl. lediglich Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 24 S. 5 m.w.N.; vgl. demgegenüber Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2 m.w.N. zur begehrten Erteilung einer Fahrerlaubnis).
  • VGH Bayern, 12.10.2000 - 11 B 98.632
    Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
    BVerwG 3 C 13.01 VGH 11 B 98.632.
  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Die Rechtsprechung vertrat zu § 15b StVZO zum Teil die Auffassung, nur bei konkreten Anhaltspunkten für fehlendes Vermögen eines Cannabiskonsumenten, Konsum und Führen von Kraftfahrzeugen zu trennen, sei die Behörde zur Aufklärung der dadurch hervorgerufenen Eignungszweifel berechtigt, ein Fahreignungsgutachten anzufordern (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78; BayVGH, U.v. 12.10.2000 - 11 B 98.632 - juris; B.v. 10.12.1997 - 11 CS 97.3062 - ZfSch 1998, 156).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …

    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - etwa im Gerichtsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f.).

    Sie wurde durch Art. 1 Nr. 6 Buchst. b der Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) den bereits bestehenden Mitteilungs- und Darlegungspflichten des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV angefügt, deren Verletzung anerkanntermaßen zur Nichtanwendbarkeit von § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4 f. - noch zu § 15b StVZO - und vom 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11 S. 6 f.).

    Mit diesem spezifischen Zweck, der auch für die informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen bedeutsam ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 3 f.), greift die Mitteilungspflicht in ihrer Tragweite und Bedeutung über einen Hinweis auf das allgemeine Akteneinsichtsrecht (§ 29 LVwVfG) hinaus; er würde verfehlt, bliebe ein Verstoß von vornherein folgenlos.

    Das kommt hier aber schon deshalb nicht in Betracht, weil die Mitteilungspflicht des § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV in den mit einer Fristsetzung verbundenen Mechanismus der Beibringungsaufforderung eingebunden ist und deshalb nachträglich ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

    Namentlich können die Anforderungen an eine formell und materiellrechtmäßige Aufforderung nicht durch Überlegungen des Inhalts relativiert werden, der Betroffene werde schon wissen, worum es gehe (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

    Das lässt außer Acht, dass es für den Betroffenen durchaus mit nicht unbeträchtlichen Belastungen verbunden ist, wenn er sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzieht (in diesem Sinne auch bei einem ärztlichen Gutachten: BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 4).

    Mit der Entscheidung des Betroffenen, ein von ihm gefordertes Fahreignungsgutachten nicht vorzulegen, ist auch bereits die Entscheidung über seinen Antrag auf Fahrerlaubniserteilung oder aber über eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorgezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 5).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von …

    Rn. 29 Nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 genügt der gelegentliche Cannabiskonsum für sich genommen noch nicht, um von fehlender Fahreignung des Betroffenen auszugehen (vgl. auch Urteil vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 S. 7).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01   

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https://dejure.org/2002,834
BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01 (https://dejure.org/2002,834)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2002 - 5 C 14.01 (https://dejure.org/2002,834)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 5 C 14.01 (https://dejure.org/2002,834)
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  • lexetius.com

    BSHG § 15
    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten.

  • Judicialis

    BSHG § 15

  • Wolters Kluwer

    Bestattungskosten - Sozialhilfe - Kostenübernahme - Heimträger - Heimvertrag - Verpflichtete - Bestattung - Heim - Einrichtung

  • rechtsportal.de

    BSHG § 15
    Sozialhilferecht - Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe; Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 287
  • NJW 2002, 78
  • NJW 2003, 78
  • NVwZ 2003, 997 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 1623 (Ls.)
  • DVBl 2003, 147
  • DÖV 2003, 303
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01
    Träger des Anspruchs auf Kostenübernahme nach § 15 BSHG ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (wie BVerwGE 105, 51 und BVerwGE 114, 57 ).

    Der "hierzu Verpflichtete" als Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG ist nach der Rechtsprechung des Senats derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 8.00 - ).

    Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 BGB) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 BGB) begründet sein, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten herrühren (Urteil vom 22. Februar 2001, a.a.O. S. 58 f.); letzteres findet seine Begründung darin, dass das Landesrecht dem in die Pflicht Genommenen mit der ordnungsrechtlichen Bestattungspflicht auch die damit verbundenen Kosten zuweist, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankäme (…a.a.O. S. 59).

    Da jedoch - wie die Vorinstanz festgestellt hat - das Niedersächsische Bestattungsrecht (Gesetz über das Leichenwesen vom 29. März 1963, Nds.GVBl S. 142; Verordnung über die Bestattung von Leichen vom 29. Oktober 1964, Nds.GVBl S. 183) im Gegensatz etwa zum nordrhein-westfälischen Landesrecht, welches dem Urteil des Senats vom 22. Februar 2001 (a.a.O.) zugrundelag, keine Regelungen über die Bestattungspflicht trifft, besteht keine gesetzlich begründete Kostenverpflichtung des Klägers als Grundlage eines Kostenübernahmeanspruches gegen den zuständigen Sozialhilfeträger.

  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96

    Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01
    Träger des Anspruchs auf Kostenübernahme nach § 15 BSHG ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (wie BVerwGE 105, 51 und BVerwGE 114, 57 ).

    Der "hierzu Verpflichtete" als Träger des Anspruchs aus § 15 BSHG ist nach der Rechtsprechung des Senats derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 5. Juni 1997 - BVerwG 5 C 13.96 - und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 8.00 - ).

    Dies folgt daraus, dass § 15 BSHG, der schon dem Wortlaut nach einen "Verpflichteten" voraussetzt, im rechtlichen Ansatz eine sozialhilferechtliche Unterstützung nicht des Verstorbenen, sondern des Kostenpflichtigen beinhaltet(vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1997, a.a.O. S. 54); die Notwendigkeit eingegangener Kostenverpflichtungen als Voraussetzung des sozialhilferechtlichen Bedarfs ist daher von seiner Person her zu beurteilen.

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01
    Beklagte ist daher jetzt die Region H. Dieser gesetzliche Zuständigkeitswechsel bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anhang: § 239 ZPO Nr. 1 S. 2).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …

    Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; vgl BVerwGE 116, 287, 289) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (BVerwGE 114, 57, 58 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung …

    Rn. 17 Für die Annahme einer solchen Pflicht genügt nicht die Vereinbarung der Klägerin mit dem Bestattungsunternehmen; erforderlich ist vielmehr ein besonderer zivil- oder öffentlich-rechtlicher Status (das Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> formuliert insoweit in BVerwGE 116, 287, 290: "wer der Kostenlast von vornherein nicht ausweichen kann"). Zu unterscheiden ist dieser von dem Totensorgerecht, einer in familienrechtlichen Beziehungen begründeten, näheren Verwandten zustehenden Rechts-, nicht verpflichtenden Position (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.2.1992 - XII ZR 58/91 -, FamRZ 1992, 657 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe - …

    Die Vorschrift beinhaltet im rechtlichen Ansatz nicht eine sozialhilferechtliche Unterstützung des Verstorbenen, sondern des Kostenpflichtigen; die Notwendigkeit eingegangener Kostenverpflichtungen als Voraussetzung des sozialhilferechtlichen Bedarfs ist daher von dessen Person her zu bestimmen (vgl. schon BVerwGE 116, 287, 290; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5).
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Rechtsprechung
   KG, 25.06.2001 - (3) 1 Ss 274/00 (2/01)   

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https://dejure.org/2001,16411
KG, 25.06.2001 - (3) 1 Ss 274/00 (2/01) (https://dejure.org/2001,16411)
KG, Entscheidung vom 25.06.2001 - (3) 1 Ss 274/00 (2/01) (https://dejure.org/2001,16411)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - (3) 1 Ss 274/00 (2/01) (https://dejure.org/2001,16411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholeinwirkung in Tateinheit mit fahrlässiger ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Papierfundstellen

  • NJW 2002, 78 (Ls.)
  • NZV 2001, 443
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1987 - 5 StR 546/87
    Auszug aus KG, 25.06.2001 - 1 Ss 274/00
    Allerdings wäre es ausreichend, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang des Urteil auch Schärfungsgründe ergäben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1, Begründung 4), zum Beispiel im Rahmen der konkreten Strafbemessung (…vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 6).
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