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Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.07.2001

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,458
BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00 (https://dejure.org/2001,458)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2001 - IX ZR 281/00 (https://dejure.org/2001,458)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00 (https://dejure.org/2001,458)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Beraters, Falschberatung, Anforderungen an die Substantiierung einer Schadensersatzforderung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Darlegungs- und Beweislast, wenn der Rechtsberater dem Mandanten Unterlagen vorenthält

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; Schadensersatz wegen Nichtherausgabe von Geschäftsunterlagen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zivilprozessrecht, Erkenntnisverfahren, Beweiserleichterung bei Vorenthaltung von Beweismitteln

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Darlegungs- und Beweislast, wenn der Rechtsberater dem Mandanten Unterlagen vorenthält

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Darlegungs- und Beweislast, wenn der Rechtsberater dem Mandanten Unterlagen vorenthält

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 825
  • MDR 2002, 169
  • VersR 2002, 110
  • WM 2001, 2450
  • BB 2001, 2447
  • BB 2001, 2447 Ls
  • DB 2002, 892 (Ls.)
  • AnwBl 2002, 54
  • AnwBl 2002, 58
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner …

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    Allerdings ist Voraussetzung für die Anwendung der dem Geschädigten günstigen Beweisregel, daß er zunächst die für eine Schätzung erforderlichen Anknüpfungstatsachen darlegt und nach § 287 ZPO beweist (…Senatsurt. v. 1. Oktober 1987, aaO; BGH, Urt. v. 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633, 1634; v. 3. März 1998 - VI ZR 385/96, NJW 1998, 1634, 1635).

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, was ihm in Anbetracht des durch den Schädiger verursachten Geschehens billigerweise zugemutet werden kann (BGH, Urt. v. 17. Februar 1998, aaO;… v. 3. März 1998, aaO).

  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    Allerdings ist Voraussetzung für die Anwendung der dem Geschädigten günstigen Beweisregel, daß er zunächst die für eine Schätzung erforderlichen Anknüpfungstatsachen darlegt und nach § 287 ZPO beweist (…Senatsurt. v. 1. Oktober 1987, aaO;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633, 1634; v. 3. März 1998 - VI ZR 385/96, NJW 1998, 1634, 1635).

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, was ihm in Anbetracht des durch den Schädiger verursachten Geschehens billigerweise zugemutet werden kann (…BGH, Urt. v. 17. Februar 1998, aaO; v. 3. März 1998, aaO).

  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93

    Organisationspflichten des Chefarztes einer Kinderklinik

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn jemand einen Gegenstand vernichtet oder vernichten läßt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß jenem eine Beweisfunktion zukommen kann, oder er dem Gegner auf sonstige Weise die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht (…BGH, Urt. v. 15. November 1984 - IX ZR 157/83, ZIP 1985, 312, 314; v. 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93, NJW 1994, 1594, 1595).

    Wer entgegen einer ihm obliegenden Rechtspflicht dem Gegner die Benutzung von zur Beweisführung benötigten Unterlagen schuldhaft unmöglich macht, darf im Rechtsstreit aus einem solchen Verhalten keine beweisrechtlichen Vorteile ziehen (…BGH, Urt. v. 15. November 1984, aaO; v. 1. Februar 1994, aaO).

  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung …

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn jemand einen Gegenstand vernichtet oder vernichten läßt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß jenem eine Beweisfunktion zukommen kann, oder er dem Gegner auf sonstige Weise die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht (BGH, Urt. v. 15. November 1984 - IX ZR 157/83, ZIP 1985, 312, 314; v. 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93, NJW 1994, 1594, 1595).

    Wer entgegen einer ihm obliegenden Rechtspflicht dem Gegner die Benutzung von zur Beweisführung benötigten Unterlagen schuldhaft unmöglich macht, darf im Rechtsstreit aus einem solchen Verhalten keine beweisrechtlichen Vorteile ziehen (BGH, Urt. v. 15. November 1984, aaO;… v. 1. Februar 1994, aaO).

  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen …

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    Diese Voraussetzungen sind zu bejahen, wenn es nach den Umständen des Falles wahrscheinlicher ist, daß der Gewinn ohne das haftungsbegründende Ereignis erzielt worden wäre, als daß er ausgeblieben wäre (Senatsurt. v. 1. Oktober 1987 - IX ZR 117/86, NJW 1988, 200, 204).

    Allerdings ist Voraussetzung für die Anwendung der dem Geschädigten günstigen Beweisregel, daß er zunächst die für eine Schätzung erforderlichen Anknüpfungstatsachen darlegt und nach § 287 ZPO beweist (Senatsurt. v. 1. Oktober 1987, aaO;… BGH, Urt. v. 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633, 1634; v. 3. März 1998 - VI ZR 385/96, NJW 1998, 1634, 1635).

  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    Anders als in dem Fall, der dem Senatsurteil BGHZ 115, 382 zugrunde lag, hat er nicht lediglich eine vom Finanzamt gesetzte Frist versäumt.
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    Deshalb ist im Arzthaftungsrecht anerkannt, daß dem Patienten eine Beweiserleichterung zugute kommen kann, der in Beweisnot gerät, weil Behandlungsunterlagen aus Verschulden des Krankenhausträgers, der sie hätte sorgfältig aufbewahren müssen, verloren gegangen sind (BGH, Urt. v. 21. November 1995 - VI ZR 341/94, NJW 1996, 779, 780 f).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    Der Umfang der insoweit erforderlichen Darlegung richtet sich dabei wesentlich nach dem, was der Partei - unter Berücksichtigung der Einlassung des Gegners - an näheren Angaben zumutbar und möglich ist (BGH, Urt. v. 11. April 2000 - X ZR 19/98, WM 2000, 1304, 1306; v. 19. Juli 2001 - IX ZR 149/00, WM 2001, 1756, 1757).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 149/00

    Umfang und Funktion der Bürgschaft nach § 7 MABV

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00
    Der Umfang der insoweit erforderlichen Darlegung richtet sich dabei wesentlich nach dem, was der Partei - unter Berücksichtigung der Einlassung des Gegners - an näheren Angaben zumutbar und möglich ist (…BGH, Urt. v. 11. April 2000 - X ZR 19/98, WM 2000, 1304, 1306; v. 19. Juli 2001 - IX ZR 149/00, WM 2001, 1756, 1757).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …

    Als Folge der Beweisvereitelung kommen in solchen Fällen Beweiserleichterungen in Betracht, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (z.B. Urteil vom 9. November 1995 - III ZR 226/94, WM 1996, 208 unter B II 2, insoweit in BGHZ 131, 163 nicht abgedruckt; Urteil vom 17. Juni 1997 - X ZR 119/94, WM 1998, 204 unter I 4 b; Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00, WM 2001, 2450 unter II 2 a; Urteil vom 23. September 2003 - XI ZR 380/00, WM 2003, 2325 unter II 1 a, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Hierfür dürfen zwar keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden (BGH, Urt. 27. September 2001, IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16

    Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten …

    Rn. 25 (1) Das Berufungsgericht hat nicht hinreichend berücksichtigt, dass der Umfang der erforderlichen Darlegungen sich auch danach richtet, was einer Partei unter Berücksichtigung der Einlassung des Gegners an näheren Angaben möglich und zumutbar ist (BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826 [juris Rn. 14], mwN).
  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 326/09

    Wohnraummiete: Darlegung und tatrichterliche Beurteilung des Mietausfallschadens …

    Dort ist ausgeführt, dass die durch § 252 Satz 2 BGB zugelassene Wahrscheinlichkeitsprüfung den Vortrag greifbarer Tatsachen erfordert, weil sich nur an Hand eines bestimmten Sachverhalts sagen lässt, wie sich die Dinge weiter entwickelt hätten, und dass die in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Vermutung erst nach Beibringung der erforderlichen (Ausgangs- oder Anknüpfungs-)Tatsachen zum Tragen kommen kann (BGHZ 54, 45, 55 f.; BGH, Urteile vom 17. Juni 1998 - XII ZR 206/96, WM 1998, 1787, unter 3 a; vom 27. September 2001 - IX ZR 281/00, WM 2001, 2450, unter III 1 a).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Diese Prognose kann zwar nur dann angestellt werden, wenn der Geschädigte konkrete Anknüpfungstatsachen darlegt und nachweist; an die Darlegung solcher Anknüpfungstatsachen dürfen jedoch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, Urt. v. 27.9.2001 - IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826;… Urt. v. 23.4.2002 - X ZR 29/00, juris Tz. 19).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …

    Rn. 43 aa) Schlüssigkeit ist gegeben, wenn der Tatsachenvortrag, seine Richtigkeit unterstellt, in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet ist, den Klageantrag zu rechtfertigen (RGZ 143, 57 [65]; BGH NJW 1984, 2888 [2889]; 2005, 2710 [2711]; VersR 2002, 110 [111]; NJW-RR 2005, 75; Senat , Beschl. v. 28.11.2005 - 10 W 2305/05;… Zöller/Greger , ZPO, 28. Aufl. 2010, Rz. 23 vor § 253; allg. M.).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZR 216/05

    Haftung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen bei der Untervermietung …

    Die Darlegungserleichterung gemäß § 252 Satz 2 BGB ändert nichts daran, dass der Geschädigte Anknüpfungstatsachen vorzutragen und zu beweisen hat, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit ergibt, dass der geltend gemachte Gewinn zu erzielen gewesen wäre (BGHZ 54, 45, 55;… BGH, Urt. v. 17. Juni 1998 - XII ZR 206/96, WM 1998, 1787, 1788; v. 27. September 2001 - IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826; v. 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02, NJW-RR 2004, 79, 81).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …

    Auch Schadensersatzansprüche aus Verzug stehen der Beklagten zu 1. mangels Mahnung nicht zu, weil die Versäumung gesetzlicher Fristen für steuerlichen Erklärungen im Verhältnis der Vertragsparteien nicht nach § 284 Abs. 1 BGB verzugsbegründend wirkt (BGHZ 115, 382, 387 ff. = NJW 1992, 307, 308; BGH NJW 2002, 825; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 1, 11 und 16).

    An das Erfordernis einer substantiierten Darlegung des haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und geltend gemachtem Schaden sind auch unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung keine geringeren Anforderungen zu stellen, wenn - wie hier - der Auftraggeber oder der von ihm nach Vertragsbeendigung hinzugezogene Steuerberater über alle erforderlichen Unterlagen verfügt (vergl. BGH NJW 2002, 825, 827 mwN.).

    Etwaigen verbleibenden Darlegungsobliegenheiten (vergl. BGH NJW 2002, 825) ist der Kläger jedenfalls durch seine eingehenden Ausführungen in beiden Rechtsstreitigkeiten nachgekommen; dass sie den somit ihnen obliegenden Nachweis der rechtzeitigen und vollständigen Vorlage des für die Erstellung der UStVA-Entwürfe erforderlichen Belegguts nicht erbringen können, haben die Beklagten beider Verfahren ausdrücklich eingeräumt (Berufungsbegründungen vom 16.8.2001, Seite 8, Bl. 335 GA, sowie Seite 5, Bl. 576 BA; Schriftsatz vom 19.12.2001, Seite 2, Bl. 608 GA).

  • LG Düsseldorf, 03.05.2024 - 4b O 53/22
    Diese Voraussetzungen sind zu bejahen, wenn es nach den Umständen des Falls wahrscheinlicher ist, dass der Gewinn ohne das haftungsbegründende Ereignis erzielt worden wäre, als dass er ausgeblieben wäre (BGH, NJW 1988, 200 (204); NJW 2002, 825).

    Rn. 103 Diese Regelungen entheben den Verletzer zwar der Notwendigkeit, den entgangenen Gewinn genau zu belegen, ersparen es ihm aber nicht, die für eine Schätzung des entgangenen Gewinns erforderlichen Anknüpfungstatsachen darzulegen und nach § 287 ZPO zu beweisen (BGH, GRUR 1962, 509 (513) - Dia-Rähmchen II; GRUR 1980, 841 (842) - Tolbutamid; GRUR 1993, 757 - Kollektion Holiday; NJW 2002, 825).

    Der Verletzte hat die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falls die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt; da die Beweiserleichterungen der § 252 BGB, § 287 ZPO ebenso die Darlegungslast derjenigen Partei, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, mindern, dürfen auch an das Vorbringen des Klägers keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, NJW 2002, 825; NJW 2002, 2553;… NJW 2017, 1600 Rn. 19; GRUR 2008, 933 - Schmiermittel;… OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2023, 29941 Rn. 111 - Glatirameracetat).

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, was ihm in Anbetracht des durch den Schädiger verursachten Geschehens billigerweise zugemutet werden kann (BGH, NJW 2002, 825).

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, was dem Geschädigten in Anbetracht des durch den Schädiger verursachten Geschehens billigerweise zugemutet werden kann (BGH, NJW 2002, 825).

  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Hamburg, 11.02.2026 - UPC_CFI_274/23
    Diese Voraussetzungen sind zu bejahen, wenn es nach den Umständen des Falls wahrscheinlicher ist, dass der Gewinn ohne das haftungsbegründende Ereignis erzielt worden wäre, als dass er ausgeblieben wäre (BGH, NJW 1988, 200 (204); NJW 2002, 825).

    42 Diese Regelungen entheben den Verletzten zwar der Notwendigkeit, den entgangenen Gewinn genau zu belegen, ersparen es ihm aber nicht, die für eine Schätzung des entgangenen Gewinns erforderlichen Anknüpfungstatsachen darzulegen und nach § 287 ZPO zu beweisen (BGH, GRUR 1962, 509 (513) - Dia-Rähmchen II; GRUR 1980, 841 (842) - Tolbutamid; GRUR 1993, 757 - Kollektion Holiday; NJW 2002, 825).

    Der Verletzte hat die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falls die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt; da die Beweiserleichterungen der § 252 BGB, § 287 ZPO ebenso die Darlegungslast derjenigen Partei, die Ersatz des entgangenen Gewinns verlangt, mindern, dürfen auch an das Vorbringen des Klägers keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, NJW 2002, 825; NJW 2002, 2553;… NJW 2017, 1600 Rn. 19; GRUR 2008, 933 - Schmiermittel;… OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2023, 29941 Rn. 111 - Glatirameracetat).

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, was ihm in Anbetracht des durch den Schädiger verursachten Geschehens billigerweise zugemutet werden kann (BGH, NJW 2002, 825).

  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 419/00

    Pflichten des Zwangsverwalters bei drohender Verwahrlosung einer Mietwohnung

  • AG Brandenburg, 03.07.2017 - 34 C 84/16

    Baumangel verhindert Vermietung: Wie wird der Mietausfallschaden ermittelt?

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 23 U 193/01

    Rechtsfolgen mangelnder Substantiierung der Klageforderung; Hinweispflichten des …

  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3566/14

    Beweis eines Wildschadens in der Kaskoversicherung - Beweisvereitelung durch …

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 10 Sa 1683/02

    Unmöglichkeit der Tatsachenaufklärung geht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er …

  • OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 3 U 125/03

    Berechnung des Schadens wegen Nichtabführung von …

  • OLG Braunschweig, 20.05.2021 - 9 U 8/20

    Schadensersatz statt der Übergabe der vom Verkäufer verwahrten Kaufsache - …

  • OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 179/05

    Unerlaubte Handlung; Kapitalanlagebetrug: Internationale Zuständigkeit; …

  • BGH, 15.05.2003 - III ZR 7/02

    Drittwirkung von Amtspflichten

  • BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00

    Berücksichtigung von Mitverschulden im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen …

  • OLG Hamm, 17.09.2021 - 25 U 58/20

    Schadensersatzansprüche aus Steuerberatung; Behauptete fehlerhafte Buchhaltung; …

  • OLG Köln, 08.06.2020 - 1 W 6/20

    Schätzung des Stromverbrauchs bei Manipulation

  • LG Cottbus, 31.07.2024 - 3 O 35/18

    Beweisvereitelung durch einen Gläubiger

  • OLG Zweibrücken, 15.07.2013 - 7 U 244/11

    Anwaltsvertrag: Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Sorgfaltspflichten bei …

  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur bei …

  • OLG Dresden, 26.05.2020 - 4 U 2522/19

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch einer Kfz-Versicherung bei irrtümlicher …

  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 28 U 88/07

    Zur Beweislast des Klägers beim durch das Beklagtenverhalten erschwerten Nachweis …

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 509/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - …

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 66/03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Möglichkeit einer …

  • LG Karlsruhe, 05.10.2018 - 6 O 340/15

    Schadensersatzanspruch bei Vermögensschaden aufgrund Bauzeitverzögerung

  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 4 U 157/05

    Unerlaubte Handlung; Kapitalanlagebetrug: Schadensersatzanspruch gegen einen …

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01

    Voraussetzungen, Umfang und Verjährung des Schadensersatzes gegen einen …

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06

    Unerlaubte Handlung: Schadensersatz wegen Absehen von der Rückforderung von …

  • LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 12 O 345/02

    Auskunftserteilung durch einen Mitentwickler über die Einkünfte aus der …

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 237/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Anwaltshaftung

  • BGH, 07.10.2003 - VI ZR 76/03

    Umkehr der Beweislast im Arzthaftungsprozeß wegen eines Befunderhebungsfehlers …

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 507/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen …

  • OLG Brandenburg, 09.12.2025 - 6 U 114/24

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen des Erwerbs eines Pkw aufgrund …

  • OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 12 U 146/05
  • OLG Hamm, 08.10.2010 - 12 U 172/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen Mängeln eines Werks

  • OLG Köln, 24.09.2004 - 20 U 90/03

    Verschärfte Darlegungslast, wenn Bauherr zugleich Mitunternehmer

  • OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 147/05

    Kapitalverwaltungsvertrag: Schadensersatzanspruch aus positiver …

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 50.19

    Belastung eines Dienstzeitkontos mit Fehlstunden

  • OLG Brandenburg, 07.06.2007 - 12 W 33/06

    Prozesskostenhilfe; Schadensersatz: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen …

  • LG Düsseldorf, 25.03.2008 - 10 O 244/07

    Schadensersatzanspruch gegen ein Telekommunikationsunternehmen wegen des Ausfalls …

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2003 - 4 Sa 133/01
  • LG Aachen, 08.09.2020 - 12 O 95/20

    Dieselproblematik, EA 288

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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2001 - NotZ 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2288
BGH, 16.07.2001 - NotZ 12/01 (https://dejure.org/2001,2288)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2001 - NotZ 12/01 (https://dejure.org/2001,2288)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 (https://dejure.org/2001,2288)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BNotO § 29 Abs. 1; DONot § 3; NdsWappenG

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BNotO § 29 Abs. 1; ; DONot § 3

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung - Erlaubte Werbeeffekts - Berufswidrige Werbung - Geschäftsstelle eines Notars - Kennzeichnung einer notariellen Geschäftsstelle - Amts- und Namensschilder - Führung des Landeswappens - Niedersächsische Anwaltsnotare

  • rechtsportal.de

    BNotO § 29 Abs. 1; DONot § 3; NdsWappenG
    Anbringung von Amts- oder Namensschildern durch einen Notar

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; unzulässige Werbung eines Notars durch die Art der Kanzleibeschilderung

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 825 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 58
  • DNotZ 2002, 232
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 6/17

    Amtspflichten des Notars: Verwendung der Bezeichnung "Notariat" durch einen …

    Werbung, die eine wertende Selbstdarstellung des Notars oder seiner Dienste enthält, ist verboten, wie etwa die Herausstellung besonderer Leistungen, besonderer Qualitäten oder reklamehafte - maßlos übertreibende oder anpreisende - Hinweise (…Schäfer in Schippel/Bracker, BNotO, 9. Aufl., § 29 Rn. 11;… Miermeister/de Buhr in Eylmann/Vaasen, BNotO, 4. Aufl., § 29 BNotO Rn. 3, RL-E VII Rn. 11;… Diehn in Diehn, BNotO, 2015, § 29 Rn. 22, 43;… Starke in: Beck'sches Notar-Handbuch, 6. Aufl., XIII Rn. 130; vgl. auch Senat, Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01, DNotZ 2002, 232, 233 f.).

    Sie stellt auf eine anbiedernde Art und Weise besondere Leistungen heraus, und unterscheidet sich dadurch nicht von derjenigen eines Gewerbetreibenden, der besonderen Wert darauf legt, seine Kundschaft durch das plakative Herausstellen bestimmter Vorzüge anzusprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01, DNotZ 2002, 232, 233).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche …

    Rn. 64 Die Befugnis zur Erteilung von Weisungen entnimmt der Bundesgerichtshof in dem vorliegend angegriffenen Beschluss - unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 -, ZNotP 2001, S. 441 ;… Beschluss vom 8. Juli 2002 - NotZ 5/02 -, juris, Rn. 5) - dem in § 93 BNotO normierten Aufsichtsrecht.
  • OLG Celle, 03.09.2003 - Not 18/03

    Anspruch auf Entfernung von Amtsschildern und Namensschildern gegenüber Notar; …

    (vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 - Nds. Rpfl. 2001, 405).

    Eine unzulässige Werbung ist vielmehr erst anzunehmen, wenn der Notar ohne besonderen Sachbezug gezielt für seine Praxis wirbt und dabei in möglichst auffälliger Art und Weise auf seine Praxisräume hinweist, ohne die nach § 29 Abs. 1 BNotO zu erwartende Zurückhaltung zu üben (vgl. BGH, Beschl. v. 16.07.2001 - NotZ 12/01 - Nds. Rpfl. 2001, 405).

    Die inhaltliche Gestaltung der vom Antragsteller angebrachten Schilder (zu dieser Gestaltung s. BGH, Beschl. v. 16.07.2001 - NotZ 12/01 - Nds. Rpfl. 2001, 405) wird von der Verwaltungsbehörde nicht beanstandet.

    Der Senat hat deshalb auch nicht zu überprüfen, ob Bedenken gegen die Gestaltung der Schilder selbst bestehen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.07.2001 - NotZ 12/01).

  • BGH, 11.05.2009 - NotZ 17/08

    Notar-Domain mit Stadt-Bezeichnung zulässig

    Dem Notar, der ein öffentliches Amt ausübt, ist grundsätzlich jedes Verhalten untersagt, das den Eindruck erwecken könnte, seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit werde durch ein gewerbliches, gewinnorientiertes Marktverhalten beeinflusst (Senat , Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 - NJW-RR 2002, 58).
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - VA (Not) 8/05

    Unzulässige Werbung eines Notars auf einer Uhrensäule

    Maßnahmen der Dienstaufsicht nach § 93 BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen (vgl. Schippel, a.a.O., § 93 Rn. 5 und BGH NJW-RR 2002, 58, 59).

    Rechtsprechung und Kommentierung zu diesen Vorschriften sind übereinstimmend der Ansicht, dass der Notar im Grundsatz nicht an anderen Stellen mit Hinweisschildern für sich werben darf (…so ausdrücklich Weingärtner/Schöttler DONot, 9. Aufl. 2004, § 3 Rn. 69; vgl. BGH NJW-RR 2002, 58 f.; OLG Celle NJW-RR 2001, 1721 f. und Beschluss vom 25.11.2003 Not 27/03 - Abdruck bei Juris; v.Campe in Eylmann/Vaasen, BNotO, 2. A. 2004, § 3 DONot, Rn.13 mit Beispielen dort in FN 30, die sämtlichst nur das Gebäude der Kanzlei und das zugehörige Grundstück betreffen).

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof mannshohe Namensschilder an dem Amtsgebäude eines Notars als unerlaubte Werbung eingestuft, weil Größe und Vielzahl der Schilder ein reklamehaftes Gepräge annehmen, eine Werbung ohne besonderen Sachbezug darstellen und deshalb der von einem Notar zu erwartenden Zurückhaltung widersprechen würden (BGH NJW-RR 2002, 58 f.).

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 6/09

    Aufhebung einer die Arbeitsweise von Notaren betreffenden dienstaufsichtlichen …

    Der Antragsgegner ist als nach § 92 Nr. 1 BNotO zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 93 BNotO befugt, im Rahmen der ihm obliegenden Dienstaufsicht über Notare diesen, soweit erforderlich, angemessene Weisungen zu erteilen (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 - ZNotP 2001, 441, 442 und 8. Juli 2002 - NotZ 5/02 - [...] Rn. 5).
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - VA Not 8/05

    Unzulässige Werbung eines Notars auf einer Uhrensäule am Marktplatz

    Maßnahmen der Dienstaufsicht nach § 93 BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen (vgl. Schippel, a.a.O., § 93 Rn. 5 und BGH NJW-RR 2002, 58, 59).

    Rechtsprechung und Kommentierung zu diesen Vorschriften sind übereinstimmend der Ansicht, dass der Notar im Grundsatz nicht an anderen Stellen mit Hinweisschildern für sich werben darf (…so ausdrücklich Weingärtner/Schöttler DONot, 9. Aufl. 2004, § 3 Rn. 69; vgl. BGH NJW-RR 2002, 58 f.; OLG Celle NJW-RR 2001, 1721 f. und Beschluss vom 25.11.2003 Not 27/03 - Abdruck bei Juris; v.Campe in Eylmann/Vaasen, BNotO , 2. A. 2004, § 3 DONot, Rn.13 mit Beispielen dort in FN 30, die sämtlichst nur das Gebäude der Kanzlei und das zugehörige Grundstück betreffen).

    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof mannshohe Namensschilder an dem Amtsgebäude eines Notars als unerlaubte Werbung eingestuft, weil Größe und Vielzahl der Schilder ein reklamehaftes Gepräge annehmen, eine Werbung ohne besonderen Sachbezug darstellen und deshalb der von einem Notar zu erwartenden Zurückhaltung widersprechen würden (BGH NJW-RR 2002, 58 f.).

  • OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09

    Pflichtwidrigkeit der auswärtigen Beurkundungstätigkeit eines Notars in …

    Rn. 39 Zweck des § 29 Abs. 1 BNotO ist es, dem Notar, der ein öffentliches Amt ausübt, grundsätzlich jedes Verhalten zu untersagen, das den Eindruck erwecken könnte, seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit werde durch ein gewerbliches, gewinnorientiertes Marktverhalten beeinflusst (…BT-Drs. 13/4184, S. 27; Senat OLGR Celle 2006, 655 ff.; BGH NJW-RR 2002, 58 [BGH 16.07.2001 - NotZ 12/01]; BGH DNotZ 2010, 75 [BGH 11.05.2009 - NotZ 17/08]).
  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 28/01

    Verwendung der Bezeichnung "Notariat"

    Zwar kann ein Anwaltsnotar, der mit Rechtsanwälten soziiert ist, grundsätzlich ein gemeinsames Namensschild verwenden; es muß jedoch deutlich erkennbar sein, wer (Rechtsanwalt und) Notar und wer (nur) Rechtsanwalt ist (vgl. Sen.Beschl. v. 30. November 1998 - NotZ 29/98, NJW 1999, 428 zu Sozietätsbriefbögen; Weingärtner/Schöttler, DONot 8. Aufl. § 3 Rdn. 65; siehe auch § 3 Abs. 2 Satz 3 DONot - zu sogenannten Kombinationsschildern mit Landeswappen -, vgl. dazu auch Sen.Beschl. v. 16. Juli 2001 - NotZ 12/01, NJW-RR 2002, 58, 60 - Verf.beschw.
  • OLG Celle, 19.06.2006 - Not 9/06

    Werbung eines Anwaltsnotars in einem kirchlichen Gemeindebrief; Dienstvergehen …

    Als unzulässig anzusehen ist demgegenüber jedes Verhalten des Notars, das den Eindruck erwecken könnte, seine Unparteilichkeit und Unabhängigkeit werde durch ein gewerbliches, gewinnorientiertes Marktverhalten beeinflusst (Beschluss des BGH vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 , in: NJW-RR 2002, 58; Beschluss des Senats vom 25. November 2003 - Not 27/03 - zur Frage der Zulässigkeit der Führung von mehreren Namens und Amtsschildern zur Kennzeichnung der Notariatsgeschäftsstelle;… Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Aufl., § 29 Rdnr. 6).
  • OLG Celle, 16.11.2001 - Not 28/01

    Standeswidrige Notarwerbung: Mehrere Schilderanlagen für eine Geschäftsstelle

  • OLG Celle, 25.11.2003 - Not 27/03

    Rechtmäßige Anbringung des Amtsschildes eines Notars; Unzulässige Werbung von …

  • KG, 04.06.2013 - 6 W 176/12

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Bemessung des Verfahrenswerts

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