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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.09.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3956
BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00 (https://dejure.org/2001,3956)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2001 - 2 BvR 911/00 (https://dejure.org/2001,3956)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2001 - 2 BvR 911/00 (https://dejure.org/2001,3956)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 955
  • NStZ-RR 2002, 11
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
    Ein Zeuge hat jedoch einen Anspruch auf eine angemessene Behandlung und darf nicht zum bloßen Verfahrensobjekt gemacht werden (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 38, 105 ); daraus folgt jedoch von Verfassungs wegen nicht die Pflicht, Termine mit einem Zeugen, der auf eine berufliche Verhinderung hinweist, abzustimmen.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
    Ein Zeuge hat jedoch einen Anspruch auf eine angemessene Behandlung und darf nicht zum bloßen Verfahrensobjekt gemacht werden (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 38, 105 ); daraus folgt jedoch von Verfassungs wegen nicht die Pflicht, Termine mit einem Zeugen, der auf eine berufliche Verhinderung hinweist, abzustimmen.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
    Rn. 3 Die Pflicht eines Zeugen, vor Gericht zu erscheinen, ist eine von der Strafprozessordnung vorausgesetzte allgemeine Staatsbürgerpflicht (vgl. BVerfGE 49, 280 ), bei deren Nichterfüllung § 51 StPO verfassungsrechtlich unbedenklich die Möglichkeit gibt, dem ordnungsgemäß geladenen und nicht genügend entschuldigten Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen und gegen ihn ein Ordnungsgeld festzusetzen (vgl. BVerfGE 76, 363 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
    Rn. 3 Die Pflicht eines Zeugen, vor Gericht zu erscheinen, ist eine von der Strafprozessordnung vorausgesetzte allgemeine Staatsbürgerpflicht (vgl. BVerfGE 49, 280 ), bei deren Nichterfüllung § 51 StPO verfassungsrechtlich unbedenklich die Möglichkeit gibt, dem ordnungsgemäß geladenen und nicht genügend entschuldigten Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen und gegen ihn ein Ordnungsgeld festzusetzen (vgl. BVerfGE 76, 363 ).
  • OLG Köln, 22.12.2011 - 2 Ws 796/11

    Ordnungsgeld gegen Zeugen; Terminsabstimmung

    Das Gericht ist deshalb auch nicht verpflichtet, Termine mit einem Zeugen, der auf eine berufliche Verhinderung hinweist, abzustimmen (BVerfG NJW 2002, 955).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 RVs 18/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei auf die Interessen von Zeugen …

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG hat ein Zeuge Anspruch auf eine angemessen Behandlung seines Anliegens und darf nicht zum Verfahrensobjekt gemacht werden (BVerfG NStZ-RR 2002, 11).
  • OLG Naumburg, 29.12.2011 - 1 W 29/11

    Verhängung einer Verzögerungsgebühr: Verschulden der betroffenen Partei; …

    Diese Praxis darf aber nicht dazu führen, dass Sachverständige schon dann als entschuldigt angesehen werden, wenn diese Abstimmung im Einzelfall nicht möglich war (vgl. für den Fall eines Zeugen: BVerfG, NJW 2002, 955).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2006 - L 1 B 1003/05
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Zeugenpflicht mit der Wahrnehmung beruflicher Pflichten kollidiert (BVerfG Beschluss vom 30.09.2001, NJW 2002, 955).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - L 10 LW 4172/08
    Soweit dringende berufliche Hinderungsgründe insbesondere bei kurzfristig erfolgter Ladung eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu rechtfertigen vermögen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.09.2001 - 2 BvR 911/00 - NJW 2002, 955; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2002 - L 13 R 293/07 B - veröffentlicht in juris) gilt mit Blick auf die Umstände des vorliegenden Falles im Ergebnis nichts anderes.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3728
BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01 (https://dejure.org/2001,3728)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 1 BvR 305/01 (https://dejure.org/2001,3728)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 (https://dejure.org/2001,3728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Annahmevoraussetzungen - Ordnungsgemäße Begründung - Missbrauch - Unrichtige Angaben - Ermittlungen des Gerichts

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93 Abs. 1 § 92 § 34 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Voraussetzungen einer Mißbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 955
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01
    Rn. 2 Die ordnungsgemäße Begründung einer Verfassungsbeschwerde erfordert, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder dass innerhalb der Frist wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01
    Die von der Präsidentin des Oberlandesgerichts vorgelegten Geschäftsverteilungspläne aus den Jahren 1999 bis 2001 machen deutlich, dass dort eine Übung besteht, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird (vgl. BVerfGE 95, 322 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01
    Rn. 2 Die ordnungsgemäße Begründung einer Verfassungsbeschwerde erfordert, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder dass innerhalb der Frist wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Kunsturheberrecht als Eigentum

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01
    Nur so kann der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 17.03.2008 - 1 BvR 3069/06

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Strafverteidigers im zivilgerichtlichen …

    Auch der Versuch, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis eines offensichtlich bedeutsamen Teils des vorangegangenen Verfahrens vorzuenthalten, ist jedenfalls dann missbräuchlich, wenn dies Ermittlungen des Gerichts auslöst (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 und 2 BvR 1258/94 -, NJW 1995, S. 385; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, NJW 2002, S. 955).
  • BVerfG, 11.07.2018 - 2 BvR 1548/14

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine …

    Hieran fehlt es, wenn ein Beschwerdeführer zur Begründung seiner Verfassungsbeschwerde bewusst oder leichtfertig unrichtige Behauptungen aufstellt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2009 - 2 BvR 1398/09 -, juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris, Rn. 1, 4).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - die Schilderung des Beschwerdeführers keine verlässliche Prüfung des Beschwerdesachverhalts zulässt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, juris).

    Eine verspätete Vorlage der angegriffenen Entscheidungen ist nicht in der Lage, den Mangel einer fristgerechten hinreichenden Begründung der Verfassungsbeschwerde zu heilen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, juris).

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender …

    Nur so kann der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, NJW 2002, S. 955).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 386/06

    Frist für die Begründung der Verfassungsbeschwerde (Fall des Beginns mit …

    Rn. 3 2. Für die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde kann es genügen, dass der wesentliche Inhalt der angegriffenen Entscheidung in einer Weise wiedergegeben wird, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, veröffentlicht NJW 2002, S. 955;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2000 - 1 BvR 2260/97 -, veröffentlicht NJW 2000, S. 3413).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer; Mangel an substantiierter …

    Rn. 4 Ein solcher liegt unter anderem dann vor, wenn in der Verfassungsbeschwerde zumindest leichtfertig unrichtige Angaben gemacht werden, die zudem noch Ermittlungen des Gerichts auslösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 - NJW 2002, S. 955), oder ein Beschwerdeführer versucht, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis eines offensichtlich bedeutsamen Teils des Ausgangsverfahrens vorzuenthalten.
  • VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17

    Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs

    Nur wenn die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder wenigstens ihr wesentlicher Inhalt mitgeteilt wird und sich die Verfassungsbeschwerde mit diesem Inhalt auseinandersetzt, ist der eine etwaige Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. z. B. auch BVerfG vom 11.9.2001 NJW 2002, 955;… vom 10.5.2007 - 2 BvR 875/07 - juris Rn. 3;… vom 12.8.2010 - 2 BvR 1465/10 - juris Rn. 5;… VerfGH Sachsen vom 11.1.2018 - Vf. 139-IV-17 - juris Rn. 7;… vom 11.1.2018 -Vf. 140-IV-17 - juris Rn. 13).
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