Rechtsprechung
| BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG 1990 und 1997 § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EStG 1990 § 3 Nr. 62; ; EStG 1990 § 10 Abs. 3; ; EStG 1997 § 3 Nr. 62; ; EStG 1997 § 10 Abs. 3
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG 1990 und 1997 § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3
Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen verfassungsmäßig - Simons & Moll-Simons
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EStG 1990 und 1997 § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Abzug von Vorsorgeaufwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.12.1999 - 2 K 8306/98
- BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00
- BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00 (1)
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03
Papierfundstellen
- BFHE 201, 437
- NJW 2003, 2933
- FamRZ 2003, 1657 (Ls.)
- BB 2003, 1165
- DB 2003, 1152
- BStBl II 2003, 650
- BStBl II 2003, 976
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
b) Nach dem Auftrag des BVerfG (Urteil des BVerfG vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, Leitsatz 3, BStBl II 2002, 618) hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.Der allgemeine Gleichheitssatz ist auch verletzt, wenn eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG-Urteil in BStBl II 2002, 618, unter C. I.).
b) Im Falle der Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ist für eine Gesamtbetrachtung der steuerlichen Freistellung die Einbeziehung des steuerfreien Arbeitgeberanteils erforderlich (BVerfG-Beschluss vom 16. Juli 1985 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023, 1052/83 und 1227/84, BVerfGE 69, 272 [307], und BVerfG-Urteil in BStBl II 2002, 618, 626 f., 638 f., unter A. I. 5. c und C. V. 1. b).
Auf Grund dieser Leistungen hat die Klägerin während ihrer Erwerbsphase im Hinblick auf ihre spätere Altersvorsorge grundsätzlich keine eigenen Beiträge zu leisten (vgl. BVerfG in BStBl II 2002, 618, 628 unter A. I. 5. c. bb) und steht ihr hinsichtlich ihrer Krankheitskosten zum Teil ein Erstattungsanspruch zu.
d) Soweit der Gesetzgeber die Vorsorgeaufwendungen zugunsten der genannten Gruppe im Vergleich zu den von Selbständigen getätigten Vorsorgeaufwendungen günstiger gestellt hat (vgl. BVerfG-Urteil in BStBl II 2002, 618, unter C. I.), ist der allgemeine Gleichheitssatz nicht verletzt, weil zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigen.
- BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1523/88
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für …
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Die geleisteten Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte dienten der Alterssicherung in Form einer lebenslangen Rente und seien im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20. August 1997 1 BvR 1523/88 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 397) zu begünstigen.Es genügt vielmehr, dass der Steuerpflichtige nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld noch ausreichende Mittel zur Verfügung hat, um seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten und seine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten zu können (BVerfG-Beschlüsse in HFR 1998, 397, und vom 20. August 1997 1 BvR 1300/89, HFR 1997, 937).
Soweit sich aus den Beschlüssen des Senats vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (…BFH/NV 2001, 770) und in BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346 sowie aus dem Senatsurteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99 (BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) eine andere Auslegung des Beschlusses des BVerfG in HFR 1998, 397 ergibt, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
Nach Erfüllung ihrer Einkommensteuerschuld standen den Klägern ausreichende Mittel zur Verfügung, um ihren notwendigen Lebensunterhalt und eine Mindestvorsorge zu bestreiten (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 1998, 397).
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Der Gleichheitssatz ist umso strikter, je mehr er den Einzelnen als Person betrifft und ihn in der Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheitsrechte benachteiligen kann; er ist umso mehr für gesetzgeberische Gestaltungen offen, als allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88 [94]).Nach Regelung derselben aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121; in BVerfGE 99, 88).
- BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99
Kürzung des Vorwegabzuges
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 --"zu kürzen ..., wenn für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen ..."-- kann ebenso wenig wie aus dem der zuvor geltenden Gesetzesfassungen gefolgert werden, dass der erhöhte Vorwegabzug den Ehegatten zwar gemeinsam zustehen solle, die Kürzung aber nur für jeden der Ehegatten individuell bis zur Höhe des für ledige geltenden Vorwegabzugs erfolgen dürfe (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99, BFH/NV 2001, 773).Danach ist für Ehegatten gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest eheneutral auswirkt und wenn die gesetzlichen Vorteile denen zugute kommen, die zu den von der Benachteiligung Betroffenen gehören (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773).
- BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78
Gewährung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen - Verlust und Gewinn eines …
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Denn Arbeitnehmern verbleibt nach der Kürzung des Vorwegabzugs gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, b (Streitjahr 1990) bzw. gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG (Streitjahr 1997) eine Vergünstigung aus § 3 Nr. 62 EStG soweit der Arbeitgeberanteil höher ist als der Betrag des Vorwegabzugs (vgl. BVerfG-Beschluss nach § 93a des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht --BVerfGG-- vom 2. Mai 1978 1 BvR 136/78, HFR 1978, 293).Der Gesetzgeber hat die Unterschiede zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern im Rahmen der ihm zukommenden Gestaltungsfreiheit in verfassungsgemäßer Weise insoweit berücksichtigt, als er die Begünstigung des § 3 Nr. 62 EStG auf Arbeitnehmer beschränkte; die Einräumung eines über die Höchstbetragsgrenzen hinausgehenden Abzugs ist nicht geboten (BVerfG-Beschluss in HFR 1978, 293).
- BFH, 04.03.1998 - X R 109/95
Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur …
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Die Kürzung bezieht sich auf den im Falle der Zusammenveranlagung den Ehegatten gemeinsam zustehenden verdoppelten Vorwegabzugsbetrag in Höhe von 8 000 DM (1990) bzw. 12 000 DM (1997); der verbleibende Vorwegabzug belief sich damit auf 2 980 DM in 1990 und 0 DM in 1997 (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466).Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung eine individuelle Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. August 1966 VI 287/65, BFHE 86, 757, BStBl III 1966, 676; BFH-Beschluss vom 22. Mai 1981 VI B 12/81, BFHE 133, 401, BStBl II 1981, 709;… BFH-Urteile vom 21. Juni 1989 X R 19/85, BFH/NV 1990, 223;… vom 21. Juli 1993 X R 32/91, BFH/NV 1994, 305; in BFH/NV 1998, 1466).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
a) Die Kläger können sich nicht darauf berufen, dass der Staat nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit --in realitätsgerechter Höhe-- steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246 [259f];… vgl. auch Bericht der Bundesregierung vom 4. Januar 2000 über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001, BTDrucks 14/1926, S. 1).Auch Bezieher höherer Einkommen müssen je nach ihrer Leistungsfähigkeit im Vergleich zu Beziehern gleich hoher Einkommen gleich besteuert werden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 99, 246 [260]).
- BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00
Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist dem Verfahren beigetreten; der Senat hatte es mit Beschluss vom 23. Januar 2001 XI R 17/00 (BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346) zum Beitritt aufgefordert.Soweit sich aus den Beschlüssen des Senats vom 20. Dezember 2000 XI R 41/99 (…BFH/NV 2001, 770) und in BFHE 194, 416, BStBl II 2001, 346 sowie aus dem Senatsurteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99 (BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) eine andere Auslegung des Beschlusses des BVerfG in HFR 1998, 397 ergibt, hält der Senat hieran nicht mehr fest.
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Nach Regelung derselben aber hat er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umzusetzen (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121; in BVerfGE 99, 88). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Das Urteil des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Juni 2002 VI R 178/97 (BFHE 199, 524, BStBl II 2003, 34), wonach die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Arbeitnehmers nicht zum Arbeitslohn gehören, ist insoweit nicht einschlägig (vgl. auch BVerfG-Urteil vom 21. Juli 1998 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95, BVerfGE 100, 1, 35). - BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
- BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
- BFH, 19.05.1999 - XI R 64/98
Vorwegabzug bei Pflichtversicherung auf Antrag
- BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei …
- BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für …
- BVerfG, 28.12.1984 - 1 BvR 1472/84
- BFH, 22.05.1981 - VI B 12/81
Sonderausgabenabzugsbetrag - Versicherungsbeiträge
- BFH, 21.06.1989 - X R 19/85
Anforderungen an Anerkennung eines Sonderausgabenabzugs für Versicherungsbeiträge …
- BVerfG, 22.05.1998 - 2 BvR 712/98
- BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 64/98
- BVerfG, 02.05.1978 - 1 BvR 136/78
- BFH, 21.07.1993 - X R 32/91
- BFH, 30.08.1966 - VI 287/65
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
- BFH, 20.12.2000 - XI R 41/99
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als SA
- BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99
Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug
- BVerfG, 20.08.1997 - 1 BvR 1300/89
Verfassungsrechtliche Überprüfung der Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für …
- BFH, 19.05.2021 - X R 33/19
Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen
Daraus folgt --wie sich gerade im Fall der Kläger zeigt--, dass der Arbeitslohn desjenigen Ehegatten, für den der Vorwegabzug zu kürzen war, auch den Teil des Vorwegabzugs schmälert, der rechnerisch auf denjenigen Ehegatten entfällt, der --wie der Kläger nach Ende seiner Arbeitnehmertätigkeit-- für sich genommen Anspruch auf einen ungekürzten Vorwegabzug gehabt hätte (…BFH-Urteile vom 21.06.1989 - X R 19/85, BFH/NV 1990, 223, und vom 11.12.2002 - XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, unter II.3.). - BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Steuerfreies Existenzminimum
Rn. 44 dd) In Abgrenzung zur Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs (…vgl. BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437) betont der vorlegende X. Senat, dass die von Verfassungs wegen geforderte einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen nicht daran scheitere, dass diese "in die Zukunft gerichtet seien".Wegen dieses fundamentalen Systemunterschieds kann für die Frage, ob die Beiträge der beiden Versichertengruppen in einer mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren Weise einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden, nicht lediglich auf einen Vergleich der nominalen Entlastungsbeträge in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG einerseits und § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG andererseits abgestellt werden (…vgl. auch BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529 ; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437 ;… ebenso Weber-Grellet, DStR 2003, S. 454 ).
Letztere sei ihrer Art nach als Rücklage oder Sparleistung zu qualifizieren und umfasse neben anderen Vorsorgeaufwendungen auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, die der Steuergesetzgeber nicht als existenznotwendigen Aufwand anerkennen müsse (…vgl. BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529 ; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437 ).
- FG Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 K 3195/16
Prüfung des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung einer Rente …
Rn. 92 Diese Vorgehensweise entspräche nicht der tatsächlichen steuerlichen Behandlung nach § 26b EStG, wonach bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann - also auch bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben - als ein Steuerpflichtiger behandelt werden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 Rz 40; BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119) .Daher war die Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG auch dann von dem vollen Abzugsbetrag vorzunehmen, wenn ihre Voraussetzungen - wie im Streitfall - nur in der Person eines Ehegatten erfüllt waren (BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 X R 19/85, BFH/NV 1990, 223 mwN aus der Rechtsprechung für die Gesetzesfassung bis 1978 undBFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 Rz 40).
- BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
(2) Es darf aber nicht lediglich auf einen Vergleich der nominalen Entlastungsbeträge in § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG einerseits und § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG a.F. andererseits abgestellt werden (BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 605; vgl. auch BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, 538 f., BStBl II 2003, 179; vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; ebenso Weber-Grellet, DStR 2003, 454, 456).(b) Es ist auch zu berücksichtigen, dass Selbständigen andere steuerliche Vergünstigungen offenstanden bzw. stehen, die die Altersversorgung dieses Personenkreises erleichtern konnten und können, wie z.B. die --inzwischen reduzierten-- Freibeträge bei der Betriebsveräußerung und -aufgabe wegen Alters oder dauernder Berufsunfähigkeit gemäß § 16 Abs. 4 EStG sowie die Tarifermäßigung aufgrund des § 34 EStG (ebenso BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; kritisch P. Fischer, FR 2003, 770, 774).
Demgegenüber kann die Annahme, Selbständige seien aufgrund ihrer allgemeinen wirtschaftlichen Situation generell weniger entlastungs- oder sozial schutzbedürftig als Arbeitnehmer, nicht als Rechtfertigung herangezogen werden, da sich zwar bei einer Betrachtung der Gesamtbevölkerung innerhalb der Gruppe der Bezieher hoher Einkommen überproportional viele Selbständige befinden, dies jedoch keinen verallgemeinernden Schluss darauf zulässt, dass die wirtschaftliche Situation von Selbständigen generell überwiegend günstiger sei als die der abhängig Beschäftigten (so auch BVerfG-Beschluss in DStR 2008, 604, 607; a.A. BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650).
- BFH, 14.12.2005 - X R 20/04
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG
c) Im gleichen Sinne hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650; Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az. 2 BvR 912/03) für Streitjahre bis 1997 entschieden.Er hat seine Rechtsauffassung mit weiterer Entscheidung vom 10. November 2004 XI R 37/02 (…BFH/NV 2005, 1024) unter Bezugnahme auf sein Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 und auf die BVerfG-Beschlüsse in HFR 1998, 397 und in HFR 1997, 937 bestätigt.
Da die Vorsorgeaufwendungen aber bereits dem Grunde nach keine notwendigen Aufwendungen zur Sicherung des aktuellen Existenzminimums darstellen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die gesetzliche Regelung keine zusätzlichen Abzugsbeträge für Vorsorgeaufwendungen zugunsten der zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder vorsieht (BFH in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650).
In letzterer Hinsicht befindet er sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Senate des BFH (…z.B. Urteile vom 19. Mai 2004 III R 55/03, BFH/NV 2004, 1178; in BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179, mit Anmerkung von Eichborn in HFR 2003, 345; in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, betreffend den Veranlagungszeitraum 1997).
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Zum einen ist zu berücksichtigen, dass Selbständigen zusätzlich andere steuerliche Vergünstigungen offenstanden, die ihre Altersversorgung erleichtern konnten, so zum Beispiel Freibeträge im Falle einer Betriebsaufgabe oder -veräußerung nach § 16 Abs. 4 EStG oder die Tarifermäßigung in § 34 EStG (vgl. auch BFH, Urteil vom 11. Dezember 2002 - XI R 17/00 -, [...], Rn. 34).Zum einen ist zu berücksichtigen, dass Selbständigen zusätzlich andere steuerliche Vergünstigungen offenstanden, die ihre Altersversorgung erleichtern konnten, so zum Beispiel Freibeträge im Falle einer Betriebsaufgabe oder -veräußerung nach § 16 Abs. 4 EStG oder die Tarifermäßigung in § 34 EStG (vgl. auch BFH, Urteil vom 11. Dezember 2002 - XI R 17/00 -, [...], Rn. 34).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04
Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen …
Rn. 23 c) Ob der Rechtsprechung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs darin zuzustimmen ist, dass § 10 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen verfassungsgemäß ist (…vgl. das im Verfahren 2 BvR 410/05 angegriffene Urteil - BFH/NV 2005, S. 1024 - sowie etwa BFH BStBl II 2003, S. 179 = BFHE 200, 529;… BStBl II 2003, S. 288 = BFHE 200, 548; BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437), kann bei dieser Sachlage dahinstehen. - BFH, 10.11.2004 - XI R 37/02
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen - Familie mit vier Kindern
Die in dem Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650) gemachte generelle Aussage, es bestünden gewichtige Unterschiede zwischen der Gruppe der Selbständigen und der Gruppe der gesetzlich Pflichtversicherten, treffe nicht zu.Der BFH habe die in der Entscheidung vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) dargestellten Grundsätze in der Entscheidung in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, in dem auch der Abzug von Beiträgen an ein Versorgungswerk streitig gewesen sei, bestätigt.
b) Der Senat hat mit Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 entschieden, dass der beschränkte Abzug von Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 in der Fassung des EStG 1997 nicht verfassungswidrig ist; in jenem Fall hatte ein Rechtsanwalt in vergleichbarer Weise Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte geleistet (…ebenso BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 XI R 23/01, BFH/NV 2003, 1569).
Da die Vorsorgeaufwendungen aber bereits dem Grunde nach keine notwendigen Aufwendungen zur Sicherung des aktuellen Existenzminimums darstellen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die gesetzliche Regelung keine zusätzlichen Abzugsbeträge für Vorsorgeaufwendungen zugunsten der zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder vorsieht (BFH in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650).
- BFH, 17.03.2004 - IV B 185/02
Kein BA-Abzug für Pflichtbeiträge zu Rechtsanwaltsversorgungswerk
Schließlich hat der BFH seine Auffassung nach Einlegung der Beschwerde der Klägerin erneut bestätigt (Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, zu einem selbständigen Rechtsanwalt).Im BFH-Urteil in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 werden sie als besonders geartete Sparleistungen bezeichnet.
Der XI. Senat des BFH hat in zwei jüngeren Urteilen die Auffassung vertreten, der allgemeine Gleichheitssatz sei nicht verletzt, weil zwischen Arbeitnehmern einerseits und Selbständigen andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, dass sie die ungleiche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigten (s. im Einzelnen Urteile in BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, und vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179, jeweils unter II.2.d).
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
I. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2002 - XI R 17/00 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Dezember 1999 - 2 K 8306/98 -, c) die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Bonn-Innenstadt vom 15. Oktober 1998 - 205/5805/0128 Rbl.Die Revision vor dem Bundesfinanzhof war erfolglos (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2002 - XI R 17/00 -, BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437).
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03
Volljährige Kinder in Berufsausbildung
- BFH, 18.09.2002 - XI B 126/01
Ruhen des Verfahrens; Aussetzung des Verfahrens (AdV) bei Musterverfahren beim …
- BFH, 15.10.2008 - X B 60/07
Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren - …
- FG Nürnberg, 01.08.2007 - VII 51/06
Verfassungsmäßigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge in Hinblick auf die …
- FG Köln, 09.11.2006 - 10 K 1997/02
Sozialversicherungspflichtige Lohnersatzleistungen
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- BFH, 19.05.2004 - III R 55/03
Stl. Entlastung durch Zahlung von Kindergeld
- BFH, 06.03.2003 - XI R 47/01
Abzug von Vorsorgeaufwendungen; Haushaltsfreibetrag
- BFH, 31.08.2005 - XI B 171/03
Grundsätzliche Bedeutung; Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
- BFH, 01.12.2005 - XI B 120/04
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei ArbN
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
- BFH, 30.11.2007 - III B 26/07
Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen für Kinder - fehlendes …
- FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02
Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens, …
- FG Düsseldorf, 20.10.2005 - 15 K 4546/03
Einspruchsverfahren; Zwangruhe; Entscheidungsbefugnis; …
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks
- FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 394/02
Keine Abzugsfähigkeit von Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen - keine …
- FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 72/04
Einkommensteuer: Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen vor …
- BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01
Begrenzung für Vorsorgeaufwendungen, Ehegatten
- BFH, 10.12.2008 - VI B 129/07
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 62 bereits geklärt - Steuerpflicht bestimmter …
- BFH, 17.06.2003 - X B 173/02
Kein WK-Abzug für Rentenversicherungsbeiträge
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07
Beraterhonorar eines GmbH-Geschäftsführers betreffend Bestehen der …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung
- BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Revisionszulassungsgründe - Darlegungsanforderungen
- BFH, 22.07.2003 - XI R 23/01
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
- FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 V 295/05
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Alterseinkünftegesetzes; Grundsatz des …
- FG Münster, 02.06.2003 - 13 K 1381/02
Arbeitnehmeranteil ist Arbeitslohn
- BFH, 22.07.2003 - XI R 22/01
Verfassungsmäßigkeit eines beschränkten steuerlichen Abzugs von …
- FG Niedersachsen, 07.10.2004 - 16 K 12261/01
Kürzung des Vorwegabzuges bei Ehegatten-Gesellschaftern einer GmbH bei …
- BFH, 18.12.2003 - III S 19/03
Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf …
- BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
- BFH, 30.03.2004 - XI B 209/03
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen: Verfassungsmäßigkeit
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Köln, 23.07.2003 - 6 K 2835/01
Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Hessen, 24.11.2005 - 1 K 3274/05
Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Rechtsstreite - …
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 3 K 214/02
Direktversicherungsbeiträge eines Versicherungsunternehmens für seine selbständig …
- FG Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 14 K 172/00
Abzugsfähigkeit der Beiträge an einen Pensionssicherungsverein a.G. als …
- FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02
Einheit von zusammenveranlagten Eheleuten beim Sonderausgabenabzug; …
- FG Hamburg, 02.07.2003 - III 261/01
Zur Aussetzung des Klageverfahrens bei Vorläufigkeitserklärung des …
- FG München, 12.12.2002 - 15 K 4395/00
Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines …
- FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07
Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; …
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Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 42 Abs. 2 ; SGG § 60 Abs. 1 S. 1
Ablehnung von Richtern im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit; Anforderungen an das Vorliegen herabsetzender Formulierungen des Richters in der mündlichen Verhandlung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begründung der Befangenheit eines Richters durch unsachliche, herabsetzende oder beleidigende Äußerungen in der mündlichen Verhandlung; Verwendung des Begriffs "Unsinn" im Zusammenhamg mit dem Sachvortrag einer ...
Verfahrensgang
- SG Detmold - S 1 U 74/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2933
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Entscheidend ist, ob der Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten muss, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (BVerfG, NJW 1993, 2230; BSG, NJW 1993, 2262; BVerwG, NJW 1988, 722).Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, NJW 1993, 2230 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Rn. 4 Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11;… Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).Stellt sich jedoch heraus, dass der Beteiligte oder sein Prozessbevollmächtigter hierdurch gekränkt worden sind und aufgrund dessen Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters haben, so muss dieser gegebenenfalls klar stellen, dass seine Äußerung der Verhandlungssituation zuzuschreiben ist und eine Abwertung des Beteiligten oder seines Klagebegehrens nicht beabsichtigt war (ebenso OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).
- BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Entscheidend ist, ob der Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten muss, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (BVerfG, NJW 1993, 2230; BSG, NJW 1993, 2262; BVerwG, NJW 1988, 722). - OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Rn. 4 Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11;… Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22). - BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00
Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einkommensteuer - Befangenheit eines Richters …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Rn. 4 Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11;… Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).
- SG Karlsruhe, 04.02.2026 - S 14 SF 2339/25
Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - begründete Besorgnis der …
Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB, juris Rn. 3; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 zur beleidigenden Wortwahl "Kinkerlitzchen"; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 236 hinsichtlich der Bezeichnung des prozessualen Vorgehens eines Beteiligten als "tricky"; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47 [48];… Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. [1992], § 42 Rdnr. 11;… Stackmann in: Münchener Kommentar ZPO, 7. Aufl., 2025, § 42 Rdnr. 25;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. [2001], § 42 Rdnr. 35).Denn "Unsinn" sei unsachlich herabsetzend und persönlich verletzend (vgl. dazu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, juris Rn. 4).
Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn in der dienstlichen Stellungnahme der abgelehnte Richter auch im Nachhinein und nach reiflicher Überlegung an seiner Äußerung festhält (vgl. dazu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, juris Rn. 8).
Denn der betroffene Beteiligte wird und darf solche Äußerungen regelmäßig dahin verstehen, dass der Richter zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit seinem Vorbringen nicht gewillt ist (vgl. LSG NordrheinWestfalen, Beschluß vom 16.6. 2003 - L 11 AR 49/03 AB).
- BVerwG, 04.08.2026 - 1 WNB 1.26
Vorwurf von "Charaktermängeln" führt zur Befangenheit!
Insbesondere rechtfertigen evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende und beleidigende Äußerungen des Richters - auch in den Urteilsgründen (…vgl. G. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 42 Rn. 22 m. w. N.) - die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH…, Beschluss vom 29. August 2001 - IX B 117/00 - juris Rn. 6; LSG Essen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB - NJW 2003, 2933 m. w. N.; OLG Köln, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 4 WF 121/12 - NJW-RR 2013, 382;… Kluckert/Hecker, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 54 Rn. 65;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 54 Rn. 17). - OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Unmutsäußerungen über das …
Rn. 18 Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (…BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre.
- OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen …
Rn. 13 Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (LSG NRW, Beschluss vom 16.6.2003 - L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036). - OLG Stuttgart, 14.07.2017 - 13 W 13/17
Ablehnung eines Sachverständigen: Bezeichnung der berechtigten Frage einer Partei …
Eine solche Herabsetzung ist mit der Bezeichnung eines als unzutreffend erachteten Tatsachenvortrags als "Unsinn" jedoch schon nach allgemeinem Sprachverständnis verbunden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, Rn. 4, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 20 B 2062/07
Anträge i.S.v. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Anträgen eines …
Rn. 90 LSG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, NJW 2003, 2933; OLG Hamb., Beschluss vom 23. März 1992 - 7 W 10/92 -, NJW 1992, 2036; Gehrlein, a. a. O., § 42 Rdn. 18; Czybulka, a. a. O., § 54 Rdn. 67 und 70; Günther, Persönliche Spannungen als Ablehnungsgrund, ZZP 105 (1992), 20 ff., insbesondere 40 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 -, NJW 1996, 2022, sowie BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ (R) 2/77 -, BGHZ 70, 1 (6). - OLG Bremen, 24.05.2006 - 2 Sch 2/06
Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters wegen der Art und Weise der …
Damit verbunden ist die Pflicht zur Sachlichkeit (…vgl. Zöller-Vollkommer, 25. Aufl. § 42 ZPO Rdnr. 20) Evident unsachliche oder herabsetzende Äußerungen können auf eine negative Einstellung gegenüber einer Partei hindeuten und deshalb bei objektiver Betrachtung den Eindruck entstehen lassen, der Richter sei voreingenommen (LSG NRW NJW 2003, S. 2933). - OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher Äußerungen in einem …
Unsachliche, abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Äußerungen begründen in der Regel den Verdacht einer gestörten Beziehung zwischen Richter und Partei, es sei denn, die (Unmuts-) Äußerung des Richters wird aus den konkreten Umständen des Falles heraus verständlich (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.11.2004, 5 W 282/04, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933 m.w.H.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - L 8 R 921/10
SonstigeAngelegenheiten
Entscheidend ist insoweit, ob der Beteiligte bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Sachverständigen ihm gegenüber zu zweifeln (BSG, Beschluss V. 18.7.2007, B 13 R 28/06 R, juris; BGH, Beschluss v. 17.12.2009, III ZB 55/09, MDR 2010, 462; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22.12.2006, L4B 12/06 U, UV-Recht aktuell 2007, 134 ff.; Beschluss v. 16.6.2003, L 11 AR 49/03 B, NJW 2009, 2933). - OLG Dresden, 11.12.2023 - 4 W 772/23
Sachverständiger; Befangenheit
Mit der Bezeichnung eines als unzutreffend erachteten Tatsachenvortrags als "Unsinn" sei demgegenüber nach dem allgemeinem Sprachverständnis stets eine Herabsetzung verbunden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, Rn. 4, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 13 W 13/17 -, Rn. 14, juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 115/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 118/10
Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 116/10
Ablehnung einer Richterin aufgrund Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 117/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 114/10
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 109/10
- OLG Schleswig, 04.02.2008 - 16 W 13/08
Ablehnung des Sachverständigen wegen herabsetzender Äußerungen
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 110/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 112/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 111/10
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