Rechtsprechung
| BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 1965/02 |
Gelbe-Seiten-Eintrag des Rechtsanwalts
Art. 12 GG, § 7 BORA, Werbebeschränkungen;
Art. 1 ff MRK, die Rechtsprechung des EuGMR ist von deutschen Gerichten auch aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beachten
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 10 EMRK; Art. 5 GG; Art. 12 GG; § 43b BORA; § 7 Abs. 1 BORA
Meinungsfreiheit (Rechtsanwaltswerbung; Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten; Sachlichkeitsgebot); Berufsfreiheit; Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und EMRK - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfassungsmässigkeit einer Rüge eines Rechtsanwaltes wegen Verstosses gegen das Sachlichkeitsgebot
- Anwaltsblatt
§ 59b BRAO
- BRAK-Mitteilungen
Anwaltliche Werbung - zur Auslegung und Anwendung von Satzungsrecht
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; BORA § 7 Abs. 1; BRAO § 43b
Verfassungsmäßigkeit einer Rüge gegen Werbung eines Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Standesrechtliche Werbebeschränkungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-koeln.de
(Entscheidungsbesprechung)
Was will uns das Bundesverfassungsgericht sagen?
Verfahrensgang
- AnwG Koblenz, 06.09.2002 - AG 2/02 B IV 90/01
- BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 1965/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 344
- NVwZ 2003, 472 (Ls.)
- AnwBl 2003, 304
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.02.2002 - C-309/99
DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …
Auszug aus BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 1965/02
Rn. 5 Bei der Anwendung von § 7 Abs. 1 BORA fehlen auch Ausführungen dazu, ob die Vorschrift den Anforderungen genügt, die in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Februar 2002 (NJW 2002, S. 877) formuliert worden sind. - BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00
Werbung eines Fachanwalts für Strafrecht mit bestimmten Tätigkeitsgebieten
Auszug aus BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 1965/02
Allerdings wurde in den angegriffenen Entscheidungen nicht in Erwägung gezogen, dass es sich bei den Angaben "Miet- und Wohnungseigentumsrecht, privates Baurecht, Familien- und Erbrecht" um Präzisierungen des allgemeinen zivilrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkts handeln könnte; dies wäre zulässig (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1926 f.). - EGMR, 17.10.2002 - 37928/97
Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 1965/02
Rn. 6 Schließlich werden die Berufsgerichte auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beachten haben, wonach bei der Auslegung von Vorschriften über ein Werbeverbot die Meinungsfreiheit des Betroffenen und das Informationsbedürfnis der Mandanten zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2002 im Verfahren Stambuk gegen Bundesrepublik Deutschland - Az. 37928/97).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ; 120, 180 ; BVerfGK 3, 4 ; 9, 174 ; 10, 66 ; 10, 234 ; 11, 153 ; 12, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2002 - 1 BvR 1965/02 -, NJW 2003, S. 344 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 3006/07 -, NJW 2008, S. 2978 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, NJW 2009, S. 1133 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2010 - 2 BvR 2307/06 -, EuGRZ 2010, S. 145 ). - FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06
Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft im Falle der …
Dementsprechend ist bei der Auslegung und Anordnung von Satzungsrecht auch mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 GG eine strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter konkreter Benennung der vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegebenen Gemeinwohlbelange gefordert (vgl. Beschluss des BVerG vom 21. November 2002 1 BvR 1965/02, NJW 2003, 344), so dass etwa die freie Berufsausübung nur im Interesse des Gemeinwohls und nur mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen eingeschränkt werden darf (…Kuhls/ Meurers/ Maxl-Maxl, a.a.O., Rdz. 21 f. zu § 86; Bonner Handbuch der Steuerberatung, Anm. B 1232.2 und B 1232.3 zu § 86 StBerG;… Gehre/von Borstel, a.a.O., Rdz. 7 zu § 86). - LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2003 - 3 O 11003/02
Zulässigkeit von Aussagen in Pressemitteilung einer Anwaltskanzlei; Angabe von …
Richtig ist zwar, dass nach der Entscheidung des BVerfG v. 21.11.2002 (NJW 2003, 344) bei der Auslegung und Anwendung von Satzungsrecht auch mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 GG eine strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter konkreter Benennung der vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgegebenen Gemeinwohlbelange gefordert wird, aber zum einen geht es im vorliegenden Fall nicht um die Auslegung von Satzungsrecht und zum anderen liegen klare Verstöße des Bekl. gegen das Verbot der Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen vor, die noch dazu in einer Pressemitteilung veröffentlicht worden sind, so dass ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht ersichtlich ist.
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Rechtsprechung
| BVerfG, 21.11.2002 - 1 BvR 1926/02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot durch Werbung eines Anwalts in den gelben Seiten - Zulässigkeit der Präzisierung des allgemeinen zivilrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkts - Berücksichtigung der Meinungsfreiheit des Betroffenen und des Informationsbedürfnisses der ...
Papierfundstellen
- NJW 2003, 344
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