Rechtsprechung
| BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93 und 1 BvR 2298/94 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1578 BGB
Steuervorteil aus neuer Ehe des unterhaltspflichtigen - Wolters Kluwer
Festsetzung der Höhe von Unterhaltszahlungen; Berechnung des Unterhalts; Wegfall der Unterhaltsverpflichtung; Berücksichtigung des Splittingvorteils bei der Unterhaltsberechnung; Geschiedene Ehe; Unterhaltsansprüche nach der Scheidung; Unterschiedliche ...
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
GG 6 I
Zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem Ehegattensplitting bei der Bemessung des an den ehemaligen Ehegatten zu leistenden Unterhalts. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des Ehegattensplittings bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehegatten
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehegatten
- IWW (Kurzinformation)
Unterhalt - "Ex" darf nicht an Steuer-Vorteil verdienen
- IWW (Kurzinformation)
"Ex" darf nicht an Steuer-Vorteil verdienen
- IWW (Kurzinformation)
"Ex" darf nicht an Steuer-Vorteil verdienen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehegatten
- RA Kotz (Leitsatz)
Steuervorteile aus Ehegattensplitting dürfen nicht dem Ex-Ehegatten zugute kommen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterhaltsrecht: Die steuerliche Privilegierung der Ehe dient nur der aktuellen Ehe!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehegatten
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 13.01.1993 - 1 UF 78/92
- AG Waiblingen, 21.04.1994 - 11 F 72/94
- OLG Stuttgart, 27.10.1994 - 16 UF 181/94
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93 und 1 BvR 2298/94
- BVerfG, 17.10.2003 - 1 BvR 246/93
- BVerfG, 14.04.2004 - 1 BvR 2298/94
Papierfundstellen
- BVerfGE 108, 351
- NJW 2003, 3466
- MDR 2004, 36
- FamRZ 2003, 1821 (Ls.)
- FamRZ 2003, 1913
- FamRZ 2004, 353 (Ls.)
Wird zitiert von ... (77) Zitiert selbst (31)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Rn. 32 1. Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).Der Gesetzgeber kann grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Ehe unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ehekonstellationen verwirklichen will (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
- BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Wegen der Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit einer geschiedenen mit einer erneut geschlossenen Ehe bei jeweils unterschiedlichen, auch widerstreitenden Interessenlagen, die aus ihrer Aufeinanderfolge herrühren und die es gleichermaßen zu schützen gilt, lassen sich aus Art. 6 Abs. 1 GG für die Ausgestaltung der jeweiligen Rechtspositionen durch den Gesetzgeber keine besonderen Anforderungen herleiten (vgl. BVerfGE 66, 84 ).Rn. 33 2. a) Da Art. 6 Abs. 1 GG auch der geschiedenen Ehe Schutz zukommen lässt, der sich auf Unterhaltsansprüche nach der Scheidung als Folgewirkung der personalen Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt, ist es, wie das Bundesverfassungsgericht schon entschieden hat (vgl. BVerfGE 66, 84), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber beim Aufeinandertreffen von Unterhaltsansprüchen aus der geschiedenen und aus der neuen Ehe eines Unterhaltspflichtigen dem geschiedenen Unterhaltsberechtigten mit § 1582 BGB einen Vorrang eingeräumt hat.
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Rn. 8 b) Die Ehegattenbesteuerung war 1958 neu geregelt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die ausnahmslose steuerliche Zusammenveranlagung von Ehegatten nach demselben Tarif wie für Alleinstehende für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfGE 6, 55).Rn. 32 1. Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).
- OLG Stuttgart, 27.10.1994 - 16 UF 181/94
Bestimmung des Maßes des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 1994 - 16 UF 181/94 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Waiblingen vom 21. April 1994 - 11 F 72/94 - .Im Verfahren 1 BvR 2298/94 verletzen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 1994 - 16 UF 181/94 - und das Urteil des Amtsgerichts Waiblingen vom 21. April 1994 - 11 F 72/94 - den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Insoweit genügt der Vortrag nicht den an die Substantiierung zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Rn. 32 1. Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ). - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Rn. 32 1. Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Nicht nur die bestehende Ehe, sondern auch die Folgewirkungen einer geschiedenen Ehe werden durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 53, 257 ). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Nur bei zusammenlebenden Ehegatten kann er davon ausgehen, dass sie grundsätzlich zusammen eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs bilden, in der die Ehegatten jeweils an den Einkünften wie Lasten des anderen teilhaben (vgl. BVerfGE 61, 319 ). - BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Dies gilt auch für Normen, die der Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Grundrechtsschutzes erlassen hat (vgl. BVerfGE 53, 30 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97
Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …
- BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86
§ 611a BGB
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
- BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00
Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
- BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
- BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01
Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung …
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Witwenrente
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
- BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
Tanzveranstaltungen
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Rente bei DDR-Aufenthalt
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65
Hessisches Schulgebet
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …
- BGH, 14.02.1990 - XII ZR 51/89
Klage auf Abänderung des Unterhalts für geschiedene Ehefrau - Bemessung des …
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86
Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen …
- BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 16/84
Kürzung des Unterhalts im Hinblick auf Splittingvorteil
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 35/89
Bestimmung der die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmenden Einkünfte
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 652/80
Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse
- BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Aus diesem Grund kann eine nach einer vorherigen Scheidung geschlossene Ehe verfassungsrechtlich nicht geringer bewertet werden als die Erstehe (vgl. BVerfGE 55, 114 ; 66, 84 ; 68, 256 ; 108, 351 ). - BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02
Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …
Eine andere Interpretation von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB würde der neuen Ehe den Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG entziehen, der auch ihr in Ausformung des grundgesetzlichen Auftrags durch den Gesetzgeber zukomme, und sei deshalb mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (BVerfGE 108, 351, 363 ff.).Nicht nur die bestehende Ehe, sondern auch die Folgewirkungen einer geschiedenen Ehe werden durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 53, 257, 296; 108, 351, 364).
- BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Denn diese steuerlichen Vorteile, die in Konkretisierung des Schutzauftrags aus Art. 6 Abs. 1 GG durch das Gesetz allein der bestehenden Ehe eingeräumt sind, dürfen ihr durch die Gerichte nicht wieder entzogen und der geschiedenen Ehe zugeordnet werden (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823).
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Für deren Beurteilung bieten sich - wie vom Gesetzgeber vorgesehen (…BRDrucks 266/71, S. 79) - deshalb zunächst grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung an, also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ehe endgültig aufgelöst ist (vgl. BverfGE 108, 351 ).Das Nettoeinkommen des Klägers wäre zunächst auf das Einkommen umzurechnen gewesen, welches er ohne erneute Eheschließung bei Veranlagung nach Steuerklasse I erzielen würde (vgl. BVerfGE 108, 351 ).
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …
Rn. 17 a) Danach werden die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich jedenfalls durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eintreten (vgl. BT-Drucks. 7/650 S. 136; BVerfGE 108, 351, 366 = FamRZ 2003, 1821, 1823 f.;… BVerfG FamRZ 2011, 437 Rn. 69; Senatsurteile BGHZ 148, 105 = FamRZ 2001, 986, 989 ff.; vom 19. Juli 2000 - XII ZR 161/98 - FamRZ 2000, 1492, 1493; vom 25. November 1998 - XII ZR 98/97 - FamRZ 1999, 367, 368 f.; vom 20. Oktober 1993 - XII ZR 89/92 - FamRZ 1994, 87, 88 f.; vom 18. März 1992 - XII ZR 23/91 - FamRZ 1992, 1045, 1056; vom 13. Juli 1988 - IV b ZR 39/87 - FamRZ 1988, 1031, 1032; vom 11. Mai 1988 - IV b ZR 42/87 - FamRZ 1988, 817, 818 und vom 25. Februar 1987 - IV b ZR 36/86 - FamRZ 1987, 456, 458 f.;… vgl. auch Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 8 Rn. 426 ff.).Gleiches gilt für die aus der neuen Ehe hervorgehenden finanziellen Vorteile, wie den Splittingvorteil (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 823 f. und Senatsurteile BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817, 1819 …und vom 23. Mai 2007 - XII ZR 245/04 - FamRZ 2007, 1232 Rn. 15 ff.) oder sonstige, von der neuen Ehe abhängige Einkommenszuschläge (…Senatsurteil BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 44 ff.).
Der Splittingvorteil des geschiedenen Ehegatten aus seiner neuen Ehe muss bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Unterhaltsberechtigten unberücksichtigt bleiben, weil dieser auf seiner neuen Ehe beruht und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dieser neuen Ehe verbleiben muss (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823 f.; Senatsbeschluss BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817, 1819).
Ergänzend hat das Bundesverfassungsgericht aber auch darauf hingewiesen, dass einander nachfolgende Ehen durch Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG gleichrangig und gleichwertig geschützt werden (…BVerfG FamRZ 2011, 437 Rn. 46; BVerfGE 108, 351, 364 und 66, 84, 94 f.).
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Denn diese steuerlichen Vorteile, die in Konkretisierung des Schutzauftrags aus Art. 6 Abs. 1 GG durch das Gesetz allein der bestehenden Ehe eingeräumt sind, dürfen ihr durch die Gerichte nicht wieder entzogen und an die geschiedene Ehe weitergegeben werden (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823).Auf diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Berücksichtigung des Splittingvorteils aus zweiter Ehe für weitere Verfahren, die nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren, ausdrücklich hingewiesen (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1825).
Hier ist eine solche Änderung erst durch die Änderung der Rechtsprechung zum Splittingvorteil mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2003 eingetreten (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823); früher konnte und kann auch der Beklagte diese nicht für sich in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich des Familienzuschlags der Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) ergibt sich eine solche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - allerdings noch nicht aus dem Inhalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Splittingvorteil aus zweiter Ehe (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823).
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06
Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung …
Denn diese steuerlichen Vorteile, die in Konkretisierung des Schutzauftrags aus Art. 6 Abs. 1 GG durch das Gesetz allein der bestehenden Ehe eingeräumt sind, dürfen ihr von Verfassungs wegen durch die Gerichte nicht wieder entzogen und an die geschiedene Ehe weitergeleitet werden (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823). - BGH, 07.05.2014 - XII ZB 258/13
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab …
Gleiches gilt umgekehrt für die aus der neuen Ehe hervorgehenden finanziellen Vorteile wie den Splittingvorteil (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823 f.; Senatsurteile BGHZ 163, 84, 90 f. = FamRZ 2005, 1817, 1819 …und vom 14. März 2007- XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882 Rn. 24) oder sonstige, von der neuen Ehe abhängige Einkommenszuschläge (…Senatsurteile BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 26 und BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 44 ff.). - BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Betreuungsunterhalt
Rn. 55 aa) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 108, 351 ). - BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …
Die Berücksichtigung des Splittingvorteils der neuen Ehe im Rahmen des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten führt auf dieser Grundlage nicht mehr zu verfassungsrechtlich unzulässigen Ergebnissen (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823 f.).Soweit dem geschiedenen Ehegatten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein höherer Unterhaltsanspruch zustehen darf, als er ohne die neue Ehe des Unterhaltspflichtigen hätte (BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823 f.), ist dies in besonders gelagerten Fällen, in denen der neue Ehegatte wegen eigener Einkünfte keinen oder nur einen sehr geringen Unterhaltsbedarf hat, durch eine Kontrollberechnung sicherzustellen (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254, 1256).
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …
- BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04
Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen; …
- BGH, 20.03.2013 - XII ZR 72/11
Nachehelicher Unterhalt: Anfechtbarkeit bzw. Anpassung einer auf der für …
- BGH, 17.09.2008 - XII ZR 72/06
Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe
- BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08
Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr …
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
- BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
- BGH, 01.07.2010 - IX ZR 58/09
Insolvenzanfechtung: Widerlegliche Vermutung eines …
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 163/04
Rechtsfolgen der Befristung eines durch Prozessvergleich titulierten …
- BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvR 36/26
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Bestätigung der …
- OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
Art der Auslegung von § 1582 Absatz 1 BGB unter dem Aspekt der "langen Dauer …
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 1858/95
Schutz der Ehe; Schutz der geeschiedenen Ehe; Splittingvorteil des wieder …
- BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04
Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten …
- OLG Celle, 19.01.2005 - 15 UF 139/04
Übertragung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem …
- BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung …
- BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Berücksichtigung des Anspruchs der neuen Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen …
- OLG Oldenburg, 29.09.2006 - 12 UF 74/06
Unterhaltsanspruch der Ex-Frau gegenüber Anspruch der kinderbetreuenden neuen …
- BFH, 28.07.2005 - III R 30/03
Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten …
- OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
Zur Frage der Einbeziehung der vom Gesetzgeber der neuen Ehe eingeräumten …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - 2 UF 135/06
Neue Berechnungsmethoden im Unterhaltsrecht: Unterhalt bei berufstätigen …
- BVerfG, 09.10.2024 - 2 BvR 536/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Aufhebung eines im Rahmen einer …
- BFH, 19.10.2006 - III R 29/06
Eingetragene Lebenspartner - kein Splitting
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2024 - L 9 SO 49/23
Übernahme von weiteren Bestattungskosten für den verstorbenen Ehemann eines …
- OLG Celle, 11.04.2007 - 15 UF 221/06
Streit um nachehelichen Unterhalt; Beeinflussung der Unterhaltspflicht durch eine …
- OLG Koblenz, 03.08.2004 - 11 UF 809/03
Berücksichtigung von Steuervorteilen aus der bestehenden Ehe im Rahmen der …
- BFH, 14.11.2023 - IX R 10/22
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
- BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
Nichtannahmebeschluss: Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin …
- OLG Hamm, 12.03.2009 - 2 UF 179/08
Erwerbsobliegenheit des neuen Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten im …
- FG Köln, 13.06.2005 - 15 K 284/04
Keine Zusammenveranlagung für Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten …
- OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
Kindesunterhalt: Dauer und Höhe eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs
- BFH, 22.03.2011 - III B 114/09
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller …
- OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 UF 91/05
Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten …
- OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 - …
- OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen …
- OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 16 UF 104/05
- OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt …
- OLG Hamm, 14.03.2008 - 13 UF 148/07
Zu den für eine Abänderungsklage maßgeblichen Umständen für eine Änderung - …
- OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltsverpflichtungen aus …
- OLG Hamm, 05.03.2009 - 27 U 45/07
Anfechtbarkeit der Übertragung von Vermögensgegenständen im Zuge der …
- OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
Unterhalt wegen Krankheit, zeitliche Begrenzung, Bedarfsermittlung und Rangfolge
- OLG Hamm, 12.03.2008 - 8 UF 148/07
Positive Einkommensentwicklung infolge Karrieresprung nach Ehescheidung weiterhin …
- OLG Bremen, 15.05.2009 - 4 WF 50/09
Zurechnung fiktiven Einkommens des neu verheirateten, gegenüber der geschiedenen …
- OLG Hamm, 02.02.2005 - 11 UF 136/04
Nachscheidungsunterhalt - Kindesunterhalt - Änderungsklage
- OLG Hamm, 13.08.2004 - 5 UF 565/03
Abänderung eines Unterhaltstitels auf Zahlung von Unterhalt; Wegfall eines …
- BFH, 31.05.2011 - III B 96/10
Kein Splittingtarif aus Billigkeitsgründen - Richterliche Unabhängigkeit von …
- OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 9 UF 187/04
Nachehelicher Unterhalt: Kriterien zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Teils …
- OLG Köln, 20.03.2007 - 4 UF 123/06
Anwendung deutschen Unterhaltsrechts bei nach jordanischem Recht geschlossener …
- OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - 4 WF 41/08
Betreuungsunterhalt nur bei konkreter Darlegung der fehlenden Möglichkeiten der …
- OLG Hamm, 22.06.2006 - 4 UF 272/05
Zur Abänderung eines Unterhaltstitels wegen nachehelichem Unterhalt
- OLG Frankfurt, 06.10.2005 - 5 WF 146/05
Prozesskostenhilfeverfahren: Erfolgsaussicht einer Abänderungsklage; …
- OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06
Sorgerecht: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil …
- KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Betreuungsbonus bei Ausweitung einer …
- BFH, 26.11.2004 - III B 42/04
Versagung des Splitting-Tarifs für Geschiedene verstößt nicht gegen die …
- OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 UF 158/03
Anspruch aus übergegangenem Recht gem. §§ 91 Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ), 7 …
- OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 4 WF 41/08
Zum Unterhaltsanspruch nach in Kraft treten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes
- OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 971/03
Ausgleich steuerlicher Vorteile aus der bestehenden Ehe im Rahmen des …
- OLG Köln, 30.09.2004 - 10 UF 81/04
Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe für Unterhalt von …
- FG München, 22.02.2008 - 8 K 975/06
Kein Gewährung eines zweifachen Grundfreibetrags bei nichtehelicher …
- AG Hamm, 18.02.2004 - 3 F 150/02
Begründetheit einer Abänderungsklage wegen nachträglich eingetretener Änderungen …
- OLG München, 19.04.2004 - 4 WF 137/04
Begründetheit einer Beschwerde; Kindesunterhalt bei Kindern aus zwei …
- VG Schleswig, 23.05.2007 - 15 A 240/06
Kostenbeitrag bei Jugendhilfeleistungen
- OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 14/06
Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung bei verfestigter sozialer Beziehung - Wahrung …
- AG Vechta, 03.06.2008 - 12 F 231/08 PKH2
Betreuungsunterhalt: Berücksichtigung des vorrangigen Unterhaltsanspruchs …
- AG Vechta, 03.06.2008 - 12 F 231/08
Erfolgsaussicht; Kindesunterhalt; Leistungsfähigkeit; Leistungsunfähigkeit; …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 17.10.2003 - 1 BvR 246/93 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem Ehegattensplitting bei der Bemessung des an den ehemaligen Ehegatten zu leistenden Unterhalts - Schutz der Folgewirkungen einer geschiedenen Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG - Differenzierung des Gesetzgebers zwischen geschiedenen ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3466
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