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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4546
BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02 (https://dejure.org/2003,4546)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02 (https://dejure.org/2003,4546)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2003 - 1 BvR 2388/02 (https://dejure.org/2003,4546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Rechtskraftwirkung eines Urteils; Abweisung einer auf Eigenbedarfsgründe gestützten Räumungsklage ; Erschwerung der Verfolgung der Eigentümerinteressen ; Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 573; ZPO § 322
    Klageabweisendes Räumungsurteil schließt neue Räumungsklage nach erneuter Kündigung nicht aus; Rechtskraftwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung einer auf eine Eigenbedarfskündigung gestützten Räumungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3759
  • NZM 2004, 21
  • ZMR 2004, 94
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, da sich aus der Urteilsformel allein Streitgegenstand und damit Inhalt und Umfang der getroffenen Entscheidung nicht notwendig erkennen lassen (vgl. BGHZ 34, 337 ; 36, 365 ; 117, 1 ;… BGH, NJW 1983, S. 2032;… NJW 1995, S. 1757 f.).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    a) Die Zivilgerichte haben bei der Prüfung, ob eine auf Eigenbedarfsgründe gestützte Räumungsklage begründet ist, den Einfluss des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für den Bereich des Zivilprozesses durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 93, 99 ), zu beachten (vgl. BVerfGE 79, 80 ).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, da sich aus der Urteilsformel allein Streitgegenstand und damit Inhalt und Umfang der getroffenen Entscheidung nicht notwendig erkennen lassen (vgl. BGHZ 34, 337 ; 36, 365 ; 117, 1 ;… BGH, NJW 1983, S. 2032; NJW 1995, S. 1757 f.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 57/00

    Streitgegenstand bei Honorarklage eines Architekten

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    Sind die Entscheidungsgründe des Ersturteils, aus denen sich Tragweite und Gegenstand des klageabweisenden Urteils ergeben, dahingehend zu verstehen, dass die Klage im Vorprozess nicht als unbegründet, sondern als derzeit unbegründet abgewiesen ist, wobei es unschädlich ist, wenn dies im Tenor der Entscheidung nicht zum Ausdruck gebracht wird, dann steht die Rechtskraft dieses Urteils einer erneuten Klage nicht entgegen (vgl. BGHZ 35, 338 ; BGH, BB 2000, S. 2490 f.).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    a) Die Zivilgerichte haben bei der Prüfung, ob eine auf Eigenbedarfsgründe gestützte Räumungsklage begründet ist, den Einfluss des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für den Bereich des Zivilprozesses durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 93, 99 ), zu beachten (vgl. BVerfGE 79, 80 ).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, da sich aus der Urteilsformel allein Streitgegenstand und damit Inhalt und Umfang der getroffenen Entscheidung nicht notwendig erkennen lassen (vgl. BGHZ 34, 337 ; 36, 365 ; 117, 1 ;… BGH, NJW 1983, S. 2032;… NJW 1995, S. 1757 f.).
  • BGH, 08.02.1965 - VIII ZR 121/63

    Materielle Rechtskraft bei Abweisung der Räumungsklage

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    An einer neuen Klage, mit der geltend gemacht wird, das Mietverhältnis sei durch erneute Kündigung nunmehr beendet, ist der Eigentümer dadurch nicht gehindert (vgl. BGHZ 43, 144 ;… BGH, NJW 1998, S. 374).
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, da sich aus der Urteilsformel allein Streitgegenstand und damit Inhalt und Umfang der getroffenen Entscheidung nicht notwendig erkennen lassen (vgl. BGHZ 34, 337 ; 36, 365 ; 117, 1 ;… BGH, NJW 1983, S. 2032;… NJW 1995, S. 1757 f.).
  • BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60

    Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02
    Sind die Entscheidungsgründe des Ersturteils, aus denen sich Tragweite und Gegenstand des klageabweisenden Urteils ergeben, dahingehend zu verstehen, dass die Klage im Vorprozess nicht als unbegründet, sondern als derzeit unbegründet abgewiesen ist, wobei es unschädlich ist, wenn dies im Tenor der Entscheidung nicht zum Ausdruck gebracht wird, dann steht die Rechtskraft dieses Urteils einer erneuten Klage nicht entgegen (vgl. BGHZ 35, 338 ;… BGH, BB 2000, S. 2490 f.).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95

    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 893/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Mitteilungspflichten des Vermieters

  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 62/08

    Möglichkeit zur einer erneuten Eigenbedarfskündigung trotz Rechtskraft eines …

    Die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils hindert eine neue Klage nicht, wenn die Klage im Vorprozess nicht als (schlechthin) unbegründet, sondern nur als derzeit unbegründet abgewiesen worden ist, wobei es unschädlich ist, wenn dies im Tenor der Entscheidung nicht zum Ausdruck kommt (BVerfG, NJW 2003, 3759, unter II 1 b; aA LG Hamburg, MDR 1978, 847 , vgl. auch Schopp, MDR 1979, 57 f.; Stadie, MDR 1978, 798 ff.).
  • BGH, 05.11.2014 - III ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Schiedsspruchs bei Schiedsverfahren …

    Denn da der Inhalt des Beschlusses und damit der Umfang seiner Rechtskraft erforderlichenfalls auch unter Heranziehung der Entscheidungsgründe zu bestimmen ist (vgl. nur BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011 - II ZR 227/09, NJW 2011, 2292 Rn. 13; BVerfG NJW 2003, 3759 mwN), kann hier aus der Nichtanerkennung nicht abgeleitet werden, dass es der Antragstellerin in einem solchen Verfahren verwehrt wäre, sich auf die von ihr insoweit behauptete materielle Rechtslage nach katarischem Recht zu berufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 5 B 757/23

    Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als …

    Rn. 38 vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 30. September 2003 - 1 BvR 2388/02 -, NJW 2003, 3759, juris, Rn. 10, und vom 29. September 1993 - 2 BvR 1287/93 -, NVwZ 1994, 160, juris, Rn. 13; Clausing/Kimmel, a. a. O., § 121 VwGO Rn. 3 ff. m. w. N., -.
  • BGH, 08.02.2022 - VIII ZR 150/20

    Wohnraummiete bei preisgebundenem Wohnraum: Rückforderung von …

    Anders als die Revision meint, ist es nicht geboten, die begehrte Einschränkung in die Entscheidungsformel aufzunehmen (…vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 62/08, NJW 2009, 1139 Rn. 12; vom 28. September 2000 - VII ZR 57/00, NJW-RR 2001, 310 unter II 2 a; BVerfG, NJW 2003, 3759;… Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Aufl., § 322 Rn. 246;… Wieczorek/Schütze/Büscher, ZPO, 4. Aufl., § 322 Rn. 203; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2006 - 6 U 172/05

    Umfang der Rechtskraft bei Abweisung der Klage als "zumindest derzeit nicht …

    Hierzu ist das Zweitgericht bei der Untersuchung, ob das Urteil im Erstprozess eine Klage nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen hat, sogar ausdrücklich aufgerufen (BVerfG NJW 2003, 3759 mwN, BGH NJW-RR 2001, 310, Vollkommer in Zöller ZPO 23. Auflage vor § 322 Rdnr. 58;… Leipold in Stein/Jonas ZPO 21. Auflage § 322 Rdnr. 247).
  • BGH, 17.01.2012 - VIII ZR 171/11

    Wohnraummiete: Erneute Kündigung trotz Rechtskraft des eine Räumungsklage nach …

    An einer erneuten Klage, mit der geltend gemacht wird, das Mietverhältnis sei durch eine erneute Kündigung nunmehr beendet, ist der Kläger durch die rechtskräftige Entscheidung im Vorprozess nicht gehindert (vgl. nur BVerfG, NJW 2003, 3759).
  • OLG Köln, 14.07.2004 - 13 U 204/03

    Unzulässigkeit einer allein auf erneute Kündigung gestützten Berufung

    An einer neuen Klage, mit der geltend gemacht wird, das Darlehensverhältnis sei durch erneute Kündigung nunmehr beendet, ist die Klägerin dadurch nicht gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3759 f. - zur erneuten Räumungsklage nach erneuter Kündigung eines Mietverhältnisses).
  • LSG Sachsen, 25.09.2019 - L 1 KR 234/15
    Denn wegen der fehlenden Fälligkeit des Vergütungsanspruchs stellt sich das Klagebegehren gegenüber der Beigeladenen zu 3 als derzeit unbegründet dar und war - ohne dass dies im Tenor gesondert zum Ausdruck gebracht werden müsste (Bundesgerichtshof…, Urteil vom 21.01.2009 - VIII ZR 62/08 - juris Rn. 12;… Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 57/00 - juris Rn. 14; Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 30.09.2003 - 1 BvR 2388/02 - juris Rn. 10) - entsprechend abzuweisen.
  • BGH, 25.09.2008 - V ZB 59/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Beseitigung der Einzäunung …

    Richtig ist demgegenüber, dass zur Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft auch Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen sind, wenn sich, wie bei Klageabweisungen, der Urteilsformel nicht mit genügender Bestimmtheit entnehmen lässt, worüber das Gericht entschieden hat (BVerfG NJW 2003, 3759).
  • KG, 15.11.2017 - 21 U 108/16

    Rechtskraftumfang und Bindungswirkung des Feststellungsurteils im Vorprozess

    Auch wenn die Reichweite der Bindungswirkung eines (Feststellungs-)Urteils in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen ist (BGH…, Urteil vom 14.02.2008, I ZR 135/05, NJW 2008, 2716, Rn. 13), sind bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, da sich dort aus der Urteilsformel allein Streitgegenstand und damit Inhalt und Umfang der betroffenen Entscheidung nicht notwendig erkennen lassen (BVerfG, Beschluss vom 30.09.2003, 1 BvR 2388/02, NJW 2003, 3759, Ziff. Il b).
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